Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 177/ 19/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00283751.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 10:10:06 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 177/ 19/2017
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 7
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 7
09.01.2017
# Anfrage
Stadtteilbücherei Heyestraße
- Anfrage der CDU-Fraktion -
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Maßstäbe hinsichtlich des Aufbaus, der Ausstattung, der Nutzerfreundlichkeit (insbes. Senioren, Behinderte, Kinder), der Bereitstellung neuer Medien und der Aufenthaltsqualität setzt die Verwaltung an eine zeitgemäße Bücherei?
2. Inwieweit sind die in 1) genannten Anforderungen in der Stadtteilbücherei Heyestraße erfüllt?
3. Welche Pläne hat die Verwaltung, für die Stadtteilbücherei ein Gebäude zur Verfügung zu stellen, dass den Anforderungen an moderne Büchereien genügt?
Sachdarstellung:
Die Stadtteilbücherei Gerresheim an der Heyestraße ist verbesserungswürdig. So haben Behinderte mangels Fahrstuhl kaum Möglichkeiten, in die obere Etage zu kommen. Die WC-Anlage ist ebenfalls nicht barrierefrei (nur 1 (!) WC). Veranstaltungen wie z. B. attraktive Lesungen oder Vorträge können in der Enge der Räumlichkeiten nur eingeschränkt stattfinden.
gez.
Rainer Klöpper
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 24.01.2017 -/-
Anlagen: beigefü gt X nicht vorhanden
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Stadtteilbücherei Heyestraße
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00294079.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:07:39 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
# Anlage 1 zu Vorlage 177/19/2017
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 23.05.2017
# Stadtteilbücherei Heyestraße Anfrage der CDU-Fraktion
Frage 1:
Welche Maßstäbe hinsichtlich des Aufbaus, der Ausstattung, der Nutzerfreundlichkeit (insb. Senioren, Behinderte, Kinder), der Bereitstellung neuer Medien und der Aufenthaltsqualität setzt die Verwaltung an eine zeitgemäße Bücherei?
Antwort:
Die Stadtteilbüchereien in Düsseldorf sind im Rahmen eines Aufbauplans nach den Zerstörungen im zweiten Weltkrieg in den 1960 – 1970er Jahren nach einheitlichen Standards aufgebaut worden. Durchschnittlich verfügen die Büchereien daher über 400 – 600 qm Fläche (Publikumsfläche und Büros). Ein wichtiges Kriterium war im-mer die zentrale Lage im jeweiligen Stadtteilzentrum mit den Einkaufsmöglichkeiten, damit sich ein Bibliotheksbesuch mit den alltäglichen Erledigungen gut verbinden lässt. Ebenso bedeutend ist eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die meisten Stadtteilbüchereien befinden sich auch heute noch an den damals ge-wählten Standorten, oft in angemieteten Räumen. Die Frage der Barrierefreiheit stand in den Aufbaujahren nicht im Vordergrund. Grundsätzlich ist heute die Barrierefreiheit eine wesentliche Anforderung an eine moderne öffentliche Bibliothek. Auch wenn in den letzten Jahren durch Renovie-rungsmaßnahmen an einigen Büchereistandorten Verbesserungen erzielt wurden, so gibt es auch Einzelfälle, bei denen bauliche Verbesserungen zur Erzielung der Barri-erefreiheit nicht umgesetzt werden konnten. Alle Büchereien verfügen über ein aktuelles Medienangebot in allen Sachbereichen, der Medienbestand bewegt sich zwischen 20.000 und 34.000 Medieneinheiten je nach Größe des Einzugsbereichs der Bücherei. Alle Büchereien sind mit WLAN ausgestattet und stellen auch Publikums-PCs zur Nutzung zur Verfügung. In den Jahren von 1998 bis 2010 wurden alle Stadtteilbüchereien im Rahmen eines Masterplans baulich grundrenoviert und modernisiert. Die Aufenthaltsqualität hat sich dadurch erheblich verbessert. Dies bestätigte die letzte Kundenbefragung aus dem Jahr 2012. Der Durchschnittswert auf einer Schulnotenskala von 1 bis 6 für die Be-wertung der Räumlichkeiten lag bei 2,0. Die Schaffung einer kundengerechten Auf-enthaltsqualität bleibt allerdings immer Daueraufgabe. So wurde die im Jahr 1998 zuerst renovierte Bücherei Eller bereits 2015 wieder mit neuem Anstrich und Boden-belag versehen, außerdem konnte ergänzendes Sitzmobiliar beschafft werden. Frage 2:
Inwieweit sind die in 1) genannten Anforderungen in der Stadtteilbücherei Heyestraße erfüllt?
Antwort:
Die Stadtteilbücherei Gerresheim befindet sich seit 1970 im Gebäude Heyestraße 4 und verfügt über 455 m² Fläche, 355 m² entfallen auf die Publikumsfläche, 100 m² auf Büroräume und Magazin. Somit sind die Anforderungen an eine Mindestgröße für eine Stadtteilbücherei erfüllt. Durchaus nachteilig ist die nicht vorhandene Barriere-freiheit, die sich am Standort Heyestraße in angemieteten Räumen auch nach einer umfassenden Renovierung im Jahr 2001 nicht erfüllen ließ. Keine Stadtteilbücherei verfügt über einen gesonderten Veranstaltungsraum. Veran-staltungen finden immer in den Büchereiräumen statt, das Möblierungskonzept er-möglicht das Freiräumen einer ausreichend großen Veranstaltungsfläche. So sind auch in der Bücherei Gerresheim Veranstaltungen mit durchschnittlich 50 – 70 Teil-nehmern ohne Probleme durchführbar. Allerdings befindet sich der für Veranstaltun-gen geeignete Bereich im Obergeschoss, der nur über eine Treppe erreichbar ist. Die zentrumsnahe Lage an der Heyestraße ist gegeben, die Bücherei ist aus allen Richtungen für die Bevölkerung im Stadtteil gut erreichbar. Der Stadtteilbücherei Gerresheim verfügt über ca. 28.000 Medien und liegt auch da-mit im vorgesehenen Rahmen.
Frage 3:
Welche Pläne hat die Verwaltung für die Stadtteilbücherei ein Gebäude zur Verfügung zu stellen, das den Anforderungen an moderne Büchereien genügt?
Antwort:
Das Kulturamt, dem durch die Reorganisation des städtischen Gebäudemanage-ments inzwischen die umfassende Zuständigkeit für kaufmännische und technische Betreuung der Kulturgebäude obliegt, wird in Abstimmung mit der Bücherei die Mög-lichkeiten für einen barrierefreien Umbau inklusive dem Einbau eines Aufzuges un-tersuchen. Hierbei sollen auch Gespräche mit dem Vermieter des Objekts geführt werden. Wenn Mittel aus dem bezirklichen Bauunterhalt zur Verfügung gestellt werden, kön-nen Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden, für die es durch die intensive Publikumsnutzung einen Bedarf gibt (z.B. Wandanstrich, Erneuerung Bodenbelag).