Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 175/ 163/2015
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00250711.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 11:47:38 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 175/ 163/2015
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
14.10.2015
Anfrage
Stellplätze auf der Annostraße in Kaiserswerth
(Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU-Fraktion, vom 14.10.2015)
Auf der Ecke Kittelbachstraße / Annostraße befinden sich Stellplätze, die offensichtlich im Zuge der Ertüchtigung der U-Bahn-Haltestelle Kittelbachstraße angelegt bzw. in ihren heutigen baulichen Zustand versetzt wurden. Allerdings
befindet sich auf der Ecke Kittelbachstraße / Annostraße auch ein „Anlieger frei“ -Schild, sodass die vorgenannten Stellplätze rechtmäßig lediglich von den Anliegern der Annostraße genutzt werden können.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Weshalb ist die Annostraße als Anliegerstraße eingestuft, zumal auf dieser Straße gar kein Durchgangsverkehr mit Kfz stattfinden kann (nicht kfz-geeignete Querung des Kittelbaches)?
2. Handelt es sich bei den vorgenannten Stellplätzen um öffentliche Stellplätze?
3. Wenn die Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wird: Weshalb werden diese öffentlichen Stellplätze dann durch das „Anlieger frei“ -Schild faktisch zu
privaten Stellplätzen der Anlieger der Annostraße „umgewidmet“?
gez. Dr. Florian Hartmann
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 27.10.2015 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top 20.bv-sitzung.27-10-2015
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00255205.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:39:03 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/163/2015
Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU-Fraktion, am 14.10.2015 hier: Stellplätze auf der Annostraße in Kaiserswerth
Frage 1:
Weshalb ist die Annostraße als Anliegerstraße eingestuft, zumal auf dieser Straße gar kein Durchgangsverkehr mit Kfz stattfinden kann (nicht kfz-geeignete Querung des Kittelbachs)?
Frage 2:
Handelt es sich bei den vorgenannten Stellplätzen um öffentliche Stellplätze?
Frage 3:
Wenn die Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wird: Weshalb werden diese öffentlichen Stellplätze dann durch das „Anlieger frei“-Schild faktisch zu privaten Stellplätzen der Anlieger der Annostraße „umgewidmet“?
Antwort:
Die Frage 1 ist berechtigt zumal die Stellplätze öffentlich sind. Die Parkplätze stehen allen zur Verfügung die ein Anliegen haben. Da dies theoretisch jeder sein kann – zum Beispiel auch Umstieg vom Auto zur U 79 – ist das Verkehrszeichen VZ250 Durchfahrtverbot und „Anlieger frei“ entbehrlich und wird entfernt. Gleichzeitig wird das Verkehrszeichen VZ357 Sackgasse durch ein VZ357-51 Sackgasse mit Fußgänger frei ersetzt.