Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 163/2015

Stellplätze auf der Annostraße in Kaiserswerth

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Annostraße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 14. Oktober 2015veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00250711.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 11:47:38 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 175/ 163/2015 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5

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Title: Vorlage 175/ 163/2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00250711.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 11:47:38 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 175/ 163/2015 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 14.10.2015 Anfrage Stellplätze auf der Annostraße in Kaiserswerth (Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU-Fraktion, vom 14.10.2015) Auf der Ecke Kittelbachstraße / Annostraße befinden sich Stellplätze, die offensichtlich im Zuge der Ertüchtigung der U-Bahn-Haltestelle Kittelbachstraße angelegt bzw. in ihren heutigen baulichen Zustand versetzt wurden. Allerdings befindet sich auf der Ecke Kittelbachstraße / Annostraße auch ein „Anlieger frei“ -Schild, sodass die vorgenannten Stellplätze rechtmäßig lediglich von den Anliegern der Annostraße genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Weshalb ist die Annostraße als Anliegerstraße eingestuft, zumal auf dieser Straße gar kein Durchgangsverkehr mit Kfz stattfinden kann (nicht kfz-geeignete Querung des Kittelbaches)? 2. Handelt es sich bei den vorgenannten Stellplätzen um öffentliche Stellplätze? 3. Wenn die Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wird: Weshalb werden diese öffentlichen Stellplätze dann durch das „Anlieger frei“ -Schild faktisch zu privaten Stellplätzen der Anlieger der Annostraße „umgewidmet“? gez. Dr. Florian Hartmann Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 27.10.2015 -/-¹
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Title: antwort.top 20.bv-sitzung.27-10-2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00255205.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:39:03 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/163/2015 Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU-Fraktion, am 14.10.2015 hier: Stellplätze auf der Annostraße in Kaiserswerth Frage 1: Weshalb ist die Annostraße als Anliegerstraße eingestuft, zumal auf dieser Straße gar kein Durchgangsverkehr mit Kfz stattfinden kann (nicht kfz-geeignete Querung des Kittelbachs)? Frage 2: Handelt es sich bei den vorgenannten Stellplätzen um öffentliche Stellplätze? Frage 3: Wenn die Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wird: Weshalb werden diese öffentlichen Stellplätze dann durch das „Anlieger frei“-Schild faktisch zu privaten Stellplätzen der Anlieger der Annostraße „umgewidmet“? Antwort: Die Frage 1 ist berechtigt zumal die Stellplätze öffentlich sind. Die Parkplätze stehen allen zur Verfügung die ein Anliegen haben. Da dies theoretisch jeder sein kann – zum Beispiel auch Umstieg vom Auto zur U 79 – ist das Verkehrszeichen VZ250 Durchfahrtverbot und „Anlieger frei“ entbehrlich und wird entfernt. Gleichzeitig wird das Verkehrszeichen VZ357 Sackgasse durch ein VZ357-51 Sackgasse mit Fußgänger frei ersetzt.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 163/2015