Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 177/ 40/2018

Untertunnelung S-Bhf. Gerresheim

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bergische Landstraße 313 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 7. Februar 2018veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Mit Bedarfsbeschluss vom 11.07.2013 (Vorlage 66/57/2013) wurde die Verwaltung beauftragt, für den Umbau der Personenunterführung des Bahnhofs Düsseldorf-Gerresheim die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt mit der DB Station&Service AG, welche ihrerseits die Bahnsteige modernisieren möchte. Wie bereits in der Beschlussvorlage zum Bedarfsbeschluss dargestellt, sind im vorliegenden Fall gemäß Abstimmung zwischen DB, VRR AöR und Stadt Fiktivvarianten zu betrachten. Die wirtschaftlichste Fiktivvariante wird die Grundlage für die Förderung durch die VRR AöR bilden. Die darüber hinausgehenden Kosten sind von der Landeshauptstadt Düsseldorf als Eigenanteil zu tragen. Gemäß Vereinbarung zwischen Stadt und DB Station&Service AG soll die wirtschaftlichste Fiktivvariante in der notwendigen Qualität bearbeitet werden, um seitens der DB mit der weiteren Planung unmittelbar darauf aufsetzen zu können und diese umzusetzen, falls der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für die Vorzugsvariante der Stadt wider Erwarten nicht zustande kommt. Es ist der Komplexität mit den zahlreichen Teilprojekten am und um den Bahnhof Düsseldorf-Gerresheim geschuldet, dass die Vorplanung trotz intensiver Bemühungen bis heute nicht abgeschlossen werden konnte. Zudem haben sich maßgebliche Randbedingungen geändert (u. a. durch die geplante Elektrifizierung und die Planung einer neuen Gleisverbindung für die Regiobahn). Im Übrigen ist im Bereich des ehemaligen Empfangsgebäudes Grunderwerb zu tätigen, bzw. im benachbarten Privatbereich verschiedene neue Anbauten entstanden, die ein Umplanen erfordern. Im Wesentlichen stellt sich jedoch die Frage nach der für den Personentunnel (im Hinblick auf den Anschluss der Treppen, Rampen und Aufzüge) anzunehmenden Bahnsteighöhe. Die Bahnsteighöhen betragen zurzeit 96 cm über Schienenoberkante (SO) am Gleis 1 (Seitenbahnsteig, Fahrtrichtung Wuppertal) und am Gleis 2 (Mittelbahnsteig, Fahrtrichtung Düsseldorf Hbf) bzw. 76 cm über SO am Gleis 3 (Mittelbahnsteig, S28, Fahrtrichtung Düsseldorf Hbf bzw. Mettmann). Die VRR AöR hat darauf hingewiesen, dass die Maßnahme nur dann zuwendungs-fähig ist, wenn am Bahnhof Düsseldorf-Gerresheim einheitlich eine Bahnsteighöhe von 76 cm über SO hergestellt wird. Grundlage ist das Bahnsteignutzlängen-

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00317009.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:41 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: # Anlage 1 zu Vorlage 177/40/2018 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.04.2018 # Untertunnelung S-Bhf. Gerresheim Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klöpper (CDU-Fraktion) Anfrage: Die BV 7 bittet die Verwaltung mitzuteilen, - wann mit dem Bau der Untertunnelung des Gerresheimer S-Bahnhofs zu rechnen ist, - welche Gründe der bald möglichen Realisierung entgegenstehen. Antwort:

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Title: Vorlage 177/ 40/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00310693.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:53:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 177/ 40/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Herr Rainer Klöpper (CDU-Fraktion) in der Bezirksvertretung 7 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 7 06.02.2018 # Anfrage Untertunnelung S-Bhf. Gerresheim - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klöpper (CDU-Fraktion) - Der Bezirksvertreter Herr Klöpper (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: - Wann ist mit dem Bau der Untertunnelung des Gerresheimer S-Bahnhofs zu rechnen? - Welche Gründe stehen der bald möglichen Realisierung entgegen? Sachdarstellung: Gemäß Aussage des für die Planung zuständigen Dezernenten im Rahmen der Vorstellung des Projekts sollte mit dem Bau 2016 (!) begonnen werden; eine spätere Aussage der Verwaltung verschob diesen Termin auf 2018, also auf das laufende Jahr. Die auf die Landeshauptstadt entfallenden Baukosten sollten aussagegemäß zur Verfügung gestanden haben. Die Dringlichkeit einer neuen Untertunnelung ist anfangs zwischen den Parteien unumstritten gewesen. Das scheint sich mittlerweise geändert zu haben. Die Passivität der drei Ampelparteien SPD, Grüne, FDP lässt diese Annahme zu! gez. Rainer Klöpper Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 27.02.2018 -/- Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
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Title: Untertunnelung S-Bhf. Gerresheim URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00317009.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:41 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: # Anlage 1 zu Vorlage 177/40/2018 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.04.2018 # Untertunnelung S-Bhf. Gerresheim Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klöpper (CDU-Fraktion) Anfrage: Die BV 7 bittet die Verwaltung mitzuteilen, - wann mit dem Bau der Untertunnelung des Gerresheimer S-Bahnhofs zu rechnen ist, - welche Gründe der bald möglichen Realisierung entgegenstehen. Antwort: Mit Bedarfsbeschluss vom 11.07.2013 (Vorlage 66/57/2013) wurde die Verwaltung beauftragt, für den Umbau der Personenunterführung des Bahnhofs Düsseldorf-Gerresheim die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt mit der DB Station&Service AG, welche ihrerseits die Bahnsteige modernisieren möchte. Wie bereits in der Beschlussvorlage zum Bedarfsbeschluss dargestellt, sind im vorliegenden Fall gemäß Abstimmung zwischen DB, VRR AöR und Stadt Fiktivvarianten zu betrachten. Die wirtschaftlichste Fiktivvariante wird die Grundlage für die Förderung durch die VRR AöR bilden. Die darüber hinausgehenden Kosten sind von der Landeshauptstadt Düsseldorf als Eigenanteil zu tragen. Gemäß Vereinbarung zwischen Stadt und DB Station&Service AG soll die wirtschaftlichste Fiktivvariante in der notwendigen Qualität bearbeitet werden, um seitens der DB mit der weiteren Planung unmittelbar darauf aufsetzen zu können und diese umzusetzen, falls der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für die Vorzugsvariante der Stadt wider Erwarten nicht zustande kommt. Es ist der Komplexität mit den zahlreichen Teilprojekten am und um den Bahnhof Düsseldorf-Gerresheim geschuldet, dass die Vorplanung trotz intensiver Bemühungen bis heute nicht abgeschlossen werden konnte. Zudem haben sich maßgebliche Randbedingungen geändert (u. a. durch die geplante Elektrifizierung und die Planung einer neuen Gleisverbindung für die Regiobahn). Im Übrigen ist im Bereich des ehemaligen Empfangsgebäudes Grunderwerb zu tätigen, bzw. im benachbarten Privatbereich verschiedene neue Anbauten entstanden, die ein Umplanen erfordern. Im Wesentlichen stellt sich jedoch die Frage nach der für den Personentunnel (im Hinblick auf den Anschluss der Treppen, Rampen und Aufzüge) anzunehmenden Bahnsteighöhe. Die Bahnsteighöhen betragen zurzeit 96 cm über Schienenoberkante (SO) am Gleis 1 (Seitenbahnsteig, Fahrtrichtung Wuppertal) und am Gleis 2 (Mittelbahnsteig, Fahrtrichtung Düsseldorf Hbf) bzw. 76 cm über SO am Gleis 3 (Mittelbahnsteig, S28, Fahrtrichtung Düsseldorf Hbf bzw. Mettmann). Die VRR AöR hat darauf hingewiesen, dass die Maßnahme nur dann zuwendungs-fähig ist, wenn am Bahnhof Düsseldorf-Gerresheim einheitlich eine Bahnsteighöhe von 76 cm über SO hergestellt wird. Grundlage ist das Bahnsteignutzlängen- und -höhenkonzept Nordrhein-Westfalen, welches im März 2016 über die Verwal- tungsvorschriften zum ÖPNV-Gesetz NRW in Kraft getreten und damit bei Infrastruk-turförderungen nach dem ÖPNV-Gesetz von den Bewilligungsbehörden (hier: VRR AöR) zwingend zu beachten ist. Für den Bahnhof Düsseldorf-Gerresheim ist im Konzept eine Bahnsteighöhe von 76 cm explizite ausgewiesen. Für die Planung der Personenunterführung ist dementsprechend aus Sicht der Stadt davon auszugehen, dass das Gleis 3 tiefer gelegt werden muss, alle vorhandenen Bahnsteige abgebrochen und neue Bahnsteige mit einer Bahnsteighöhe von 76 cm über SO errichtet werden müssen. Die DB Station&Service AG erklärt sich hierzu nicht, sie verweist auf die ausstehen-de Entscheidung des DB-Vorstandes zum vorgenannten Konzept, welche frühestens Ende 2018 zu erwarten sei. Vereinbarungsgemäß werden die beiden Projekte (Personenunterführung und Bahnsteige) in einem gemeinsamen Genehmigungsver-fahren dem Eisenbahnbundesamt (EBA) zur Prüfung vorgelegt. Wegen des genann-ten Konfliktes der unterschiedlichen Bahnsteighöhen verzögert sich die Planung, so dass aus heutiger Sicht frühestens ab September 2023 mit dem Bau begonnen wer-den kann. Die Verwaltung führt in vorliegender Angelegenheit weitere Gespräche mit der DB und der VRR AöR, um das Projekt voran zu bringen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177/ 40/2018