Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 170/ 180/2018

Veränderte Parkmöglichkeiten im Hauptzentrum von Garath, Parkplatz an der Peter-Behrens-Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Peter-Behrens-Straße · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 3Dokumente 12. November 2018veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330205.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:16:27 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 170/ 180/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Adelheid Schliwa (CDU -Fraktion) der Bezirksvertretung 10

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Title: Vorlage 170/ 180/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330205.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:16:27 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 170/ 180/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Adelheid Schliwa (CDU -Fraktion) der Bezirksvertretung 10 An den Bezirks bürgermeister des Stadtbezirks 10 11.11.2018 Anfrage Veränderte Parkmöglichkeiten im Hauptzentrum von Garath, Parkplatz an der Peter-Behrens-Straße - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Schliwa (CDU-Fraktion) - Die Bezirksvertretung 10 bittet die Fachverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Verwaltung bekannt, dass in diesem Jahr 30 Stellplätze auf dem Parkplatz an der Peter-Behrens-Straße, die bisher (über 40 Jahre lang) der Öffentlichkeit zugänglich waren, jetzt nur zur privaten Nutzung ausgewiesen wurden? 2. Ist diese Neuregelung rechtlich zulässig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Gründungsphase von Garath diese Parkplätze angeblich für eine ausschließliche Nutzung durch die Öffentlichkeit festgelegt wurden? 3. Falls diese Neuregelung rechtlich zulässig ist: Gibt es aus Sicht der Verwaltung geeignete Möglichkeiten, die neu entstandene schwierige Parksituation durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen? Begründung: Seit mehr als 40 Jahren durfte die Garather Öffentlichkeit alle Stellplätze auf dem Parkplatz an der Peter-Behrens-Straße nutzen. Dies diente hervorragend allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Besorgungen im Einkaufszentrum und Geldgeschäfte bei der Stadtsparkasse tätigen. Seitdem die 30 Stellplätze durch private Nutzung nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich sind, beklagen die Bewohnerinnen und Bewohner das Fehlen der Parkplätze. Unter anderem wurden Stimmen laut, dass sowohl tagsüber als auch in den Abendstunden die privatgenutzten Stellplätze leer stehen, während die Kunden dringend einen Parkplatz suchen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 0 27.11.2018 Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Beantwortung der Anfrage 170/ 180/2018 als Text anzeigen
Title: 00334757.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00334757.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:58:53 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Beantwortung zu Vorlage 170/ 180/2018 # Bezirksvertretung 10 Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Schliwa (CDU-Fraktion) vom 27.11.2018 - Veränderte Parkmöglichkeiten im Hauptzentrum von Garath Parkplatz an der Peter-Behrens-Straße - Das Amt für Verkehrsmanagement beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, dass in diesem Jahr 30 Stellplätze auf dem Parkplatz an der Peter-Behrens-Straße, die bisher (über 40 Jahre lang) der Öffentlichkeit zugänglich waren, jetzt nur zur privaten Nutzung ausgewiesen wurden? Antwort: Die Ausweisung der Parkplätze zur privaten Nutzung war der Verwaltung bis dato nicht bekannt. Es handelte sich jedoch bereits vorher um private Stellplätze auf einem Privatgrundstück. Frage 2: Ist diese Neuregelung rechtlich zulässig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Gründungsphase von Garath diese Parkplätze an-geblich für eine ausschließlich Nutzung durch die Öffentlichkeit festgelegt wurden? Antwort: Bei den angelegten Stellplätzen handelt es sich um baurechtlich erforderliche Stellplätze, die mit Errichtung des Objektes nach den Best-immungen der Landesbauordnung NRW auf dem Privatgrundstück ange-legt wurden. Unabhängig von der Tatsache, dass die Stellplätze offenkun-dig jahrelang als öffentliche Stellplätze genutzt wurden, ist der Parkplatz weder als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen worden, noch sind der Verwaltung vertraglichen Vereinbarungen bekannt, die eine verbindliche Nutzung durch die Öffentlichkeit regeln. Frage 3: Falls diese Neuregelung rechtlich zulässig ist: Gibt es aus Sicht der Verwaltung geeignete Möglichkeiten, die neu entstandene, schwierige Parksituation zu entschärfen? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung stehen im Umfeld an der Koblenzer Straße ausreichende Parkraumkapazitäten als Alternative zur Verfügung
Beantwortung der Anfrage 170/ 180/2018 als Text anzeigen
Title: 00337700.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00337700.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:58:53 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Beantwortung zur Vorlag 170/ 180/2018 ## Bezirksvertretung 10 ## Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Schliwa (CDU-Fraktion vom 27.11.2018 - Veränderte Parkmöglichkeiten im Hauptzentrum von Garath Parkplätze an der Peter-Behrens-Straße - In der Sitzung am 22.01.2019 wurde zu der Beantwortung zu der o.a Anfrage folgende Nachfrage gestellt. Wo stehen ausreichende Parkplätze zur Verfügung? Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Alternative Parkmöglichkeiten stehen auf dem öffentlichen Parkplatz gegenüber der Einmündung der Emil-Barth-Straße. Das Parken auf dem nördlichen Teil von Flurstück 1331 (wenngleich nicht öffentlich) ist nicht beschränkt. Im südlichen Teil dieser Fläche befinden sich allerdings Kundenparkplätze von Netto, die zeitlich beschränkt sind. Die genaue Lage ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170/ 180/2018