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Title: Vorlage 177/ 267/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330099.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:15:57 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 177/ 267/2018
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 7
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 7
11.11.2018
# Anfrage
Verkehrssituation Ludenberger Straße III
- Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Dr. Icking (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) -
Die Bezirksvertreterin Frau Dr. Icking (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Was hat die, am 16.9.2015 in der Sitzung der Kleinen Kommission Lärmschutz durch Herrn Ferber, zugesagte Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 40 auf der Ludenberger Straße ergeben und wie wurde das Ergebnis begründet?
Sachdarstellung:
Zitat aus dem Ergebnisprotokoll: „Herr Ferber sagt zu, dass die Sta dt im Rahmen der Lärmaktionsplanung Geschwindigkeitsreduzierung als Mittel zur Lärmreduzierung
überprüfen wird. … Eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 40 an der Ludenberger Straße wird geprüft.“
gez.: Maria Icking
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 27.11.2018 -/-
Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
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Title: Verkehrssituation Ludenberger Straße III
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00334711.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:58:45 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Anlage 1 zu Vorlage 177/267/2018
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 22.01.2019
Verkehrssituation Ludenberger Straße III Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Dr. Icking (Bündnis 90/Die Grünen)
Frage:
Was hat die, am 16.9.2015 in der Sitzung der Kleinen Kommission Lärm-schutz durch Herrn Ferber, zugesagte Prüfung der Geschwindigkeitsredu-zierung auf Tempo 40 auf der Ludenberger Straße ergeben und wie wurde das Ergebnis begründet?
Antwort:
Eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 40 auf der Ludenberger Straße würde bei einer weitgehenden Befolgung durch die Verkehrsteilnehmer aus Sicht des Verkehrslärms eine kaum wahrnehmba-re Entlastung von etwa 1 Dezibel (A) für die Anwohner bewirken. Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Verkehrssi-cherheitsgründen ist aufgrund der Funktion der Straße (Bundesstraße) sowie der Unfalllage nicht begründbar. Die Straßenverkehrsbehörde kommt deshalb zum Ergebnis, dass eine durchgehende Geschwindigkeits-reduzierung auf 40 km/h für die Ludenberger Straße nicht umgesetzt werden soll.