Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 170/ 46/2019

Wegfall eines Kassensitzes für einen Kinderarzt

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erich-Ollenhauer-Straße 7 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 3Dokumente 7. März 2019veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00339728.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:05:42 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Beantwortung zur Vorlag 170/ 46/2019 # Bezirksvertretung 10 # Wegfall eines Kassensitzes für einen Kinderarzt # - Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.03.2019 - Zu der Anfrage teilt das Gesundheitsamt Folgendes mit: Frage 1:

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Title: Vorlage 170/ 46/2019 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00338289.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 14:33:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 170/ 46/2019 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 07.03.2019 # Anfrage Wegfall eines Kassensitzes für einen Kinderarzt - Anfrage der SPD-Fraktion - Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten : 1) Nach der Schließung der Kinderarztpraxis von Dr. Kroschinski, Erich-Ollenhauer-Straße 7 in Düsseldorf-Garath, ist der Kassensitz von einer Kinderarztpraxis in Benrath übernommen worden. Warum ist der Kassensitz nicht in Garath verblieben und ist ein Kassensitz nicht standortgebunden, um eine ärztliche Versorgung zu sichern? 2) Wie viele Kinder gibt es im Stadtbezirk 10, die kinderärztlich versorgt werden müssen? 3) Gibt es einen Versorgungsschlüssel? Begründung: Nach der Schließung der Kinderarztpraxis von Dr. Kroschinski gibt es nunmehr nur noch die Kinderarztpraxis von Frau Dr. Steindor, die den gesamtem Bereich Garath und Hellerhof abdecken muss, während allein in Benrath und Urdenbach drei Kinderärzte praktizieren. Es ist davon auszugehen, dass die Praxis von Frau Dr. Steindor mehr als ausgelastet ist, so dass viele Garather nach Benrath/Urdenbach ausweichen müssen. Das bedeutet aber auch für die betroffenen Familien, dass sie längere Anfahrtswege hinnehmen müssen, die auch mit Fahrtkosten verbunden sind. Nicht jede Familie, die gezwungen ist den Arzt aufzusuchen, ist in der Lage diese Fahrtkosten zu bezahlen. ln der Konsequenz bedeutet dies, dass nicht jeder notwendige Arztbesuch auch durchgeführt wird. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 26.03.2019 Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Beantwortung zur Anfrage 170/ 46/2019 als Text anzeigen
Title: 00339728.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00339728.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:05:42 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Beantwortung zur Vorlag 170/ 46/2019 # Bezirksvertretung 10 # Wegfall eines Kassensitzes für einen Kinderarzt # - Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.03.2019 - Zu der Anfrage teilt das Gesundheitsamt Folgendes mit: Frage 1: Nach der Schließung der Kinderarztpraxis von Dr. Kroschinski, Erich-Ollenhauer-Straße 7 in Düsseldorf-Garath, ist der Kassensitz von einer Kinderarztpraxis in Benrath übernommen worden. Warum ist der Kassensitz nicht in Garath verblieben und ist ein Kassensitz nicht standortgebunden, um eine ärztliche Versorgung zu sichern? Antwort: Im Hinblick auf die Versorgung mit niedergelassenen Kassenärztinnen und -ärzten wird das gesamte Stadtgebiet Düsseldorf als einheitlicher Planungsbezirk angesehen; insofern ist ein Vertragsarztsitz (Kassenarztsitz) standortgebunden und kann nicht nach außerhalb der Stadt Düsseldorf verlagert werden. Innerhalb des Stadtgebietes kann die/der entsprechende Vertragsärztin/Vertragsarzt die Ansiedlung seiner Praxis jedoch frei wählen. Hierzu bedarf es keiner näheren Begründung oder Erklärung der/des Praxisbetreiberin/Praxisbetreibers. Im vorliegenden Fall ist in Benrath eine Doppelpraxis mit zwei kinder- und jugendärztlichen Vertragsarztsitzen entstanden, wohingegen es früher je eine Einzelpraxis in den Stadtteilen Benrath und Garath gab. Die Gründe für diese Verlagerung sind der Verwaltung nicht bekannt Frage 2: Wie viele Kinder gibt es im Stadtbezirk 10, die kinderärztlich versorgt werden müssen? Antwort: Gemäß der sozialräumlichen Gliederung der Landeshauptstadt Düsseldorf, Fortschreibung 2017, leben im Stadtbezirk 10 insgesamt 4.875 Minderjährige, davon 763 im Alter von <3 Jahren, 834 im Alter von 3-5 Jahren, 1.128 im Alter von 6-9 Jahren, 1.014 im Alter von 10-13 Jahren, 1.126 im Alter von 14-17 Jahren. Frage 3: Gibt es einen Verteilerschlüssel? Antwort: Für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte gibt es eine sogenannte Bedarfsplanung. In dieser ist festgelegt, wie viele Ärztinnen/Ärzte einer bestimmten Fachrichtung in einer Region pro 100.000 Einwohner praktizieren dürfen. Ist die festgesetzte Anzahl der Ärztinnen/Ärzte erreicht, beträgt der Versorgungsgrad 100 Prozent. Bei über 110 Prozent gilt der Planungsbereich als überversorgt und damit geschlossen. Es darf sich in diesem Fall dort keine weiter Ärztin bzw. kein weiterer Arzt der entsprechenden Fachrichtung niederlassen. Beträgt bei Hausärztinnen/Hausärzten der Versorgungsgrad weniger als 75 Prozent und bei Fachärzten weniger als 50 Prozent, wird von Unterversorgung gesprochen. Laut kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein, KVNO, (Übersicht der haus ‐und fachärztlichen Versorgung in Nordrhein, Stand: 29.05.2018) entfallen in Düsseldorf auf insgesamt 97.064 Minderjährige 48,5 Kassenarztsitze für Fachärztinnen/Fachärzte für Kinder und Jugendmedizin. Damit wird ein Versorgungsgrad von 120,2% erreicht. Eine zusätzliche Niederlassung von Kinder-und Jugendärzten als Kassenärzte ist damit nicht möglich; lediglich freiwerdende Sitze dürfen wieder besetzt werden. Unter Berücksichtigung der Verhältniszahl der Bedarfsplanung laut Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (letzte Aktualisierung: 07.10.2016) von 2.405 Minderjährigen pro kinder- und jugendärztlichem Kassenarztsitz würde sich für die 4.875 Minderjährigen im Stadtbezirk 10 eine wünschenswerte Anzahl von zwei Kassenarztsitzen (dies war jahrelang der Status quo) ergeben. Zu bemerken ist, dass es in Düsseldorf zusätzlich zur kassenärztlichen Versorgung eine Reihe rein privater Facharztpraxen für Kinder und Jugendmedizin gibt, die von der Statistik nicht erfasst sind.
Beantwortung zur Vorlage 170/ 46/2019 als Text anzeigen
Title: 00344425.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00344425.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:05:42 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Beantwortung zur Vorlage 170/ 46/2019 # Bezirksvertretung 10 # Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.03.2019 - Wegfall eines Kassensitzes für einen Kinderarzt - Ergänzende Nachfrage zu der Beantwortung in der Sitzung am 26.03.2019: In ihrer Sitzung am 26.03.2019 stellte die Bezirksvertretung 10 folgende Nachfrage zur der Beantwortung der Verwaltung:  Wieso lässt es die kassenärztliche Versorgung , KVNO, zu, dass offensichtlich wirtschaftliche Interessen schwerer wiegen als der tatsächliche Bedarf? Hierzu teilt das Gesundheitsamt Folgendes mit: Zu der gestellten Nachfrage wurde die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein um eine Stellungnahme gebeten. Diese hat hierzu mit Schreiben vom 13.05.2019 folgendes ausgeführt: „Die Praxisübernahme im Düsseldorfer Süden erfolgte im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen des Zulassungsrechtes und der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Wie das Gesundheitsamt in der Antwort auf Frage eins korrekt erläuterte, hat der Zulassungsausschuss nicht die Befugnis, innerhalb des Planungsbereiches Düsseldorf einen Praxisstandort vorzuschreiben. Dem steht das in Art. 12 Grundgesetz verbriefte Recht auf freie Berufsausübung entgegen. Der freigewordene Sitz hätte auch in einen nördlichen Stadtteil verlegt oder mangels geeigneter Bewerber gar nicht wiederbesetzt werden können. Insofern ist die erfolgreiche Nachbesetzung im Düsseldorfer Süden grundsätzlich positiv zu bewerten.“ Zwischenzeitlich hat der Beigeordnete für Gesundheit, Prof. Dr. Meyer-Falcke, in seiner Funktion als Vorsitzender des Städtetages NRW die Thematik auf die dortige Tagesordnung setzen lassen, um auf dieser Ebene das Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit der Zielrichtung einer zukünftig kleinteiligen und sozialraumbezogen Betrachtung der Versorgungsbereiche zu suchen.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170/ 46/2019