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Title: Vorlage 175/ 150/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00277340.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:19:18 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 175/ 150/2016
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
11.10.2016
Anfrage
Zebrastreifen Kreuzbergstraße
(Anfrage Herr Stieber, CDU-Fraktion, vom 11.10.2016)
Auf der Kreuzbergstraße ist vor dem Bereich des Kaiserswerther Freibades bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h festgelegt. Besonders aus Kalkum kommende PKW halten diese jedoch verstärkt nicht ein, was die Über-querungssituation für Mütter und Kinder erschwert. Am Anfang der Kreuzbergstraße und in Höhe der Diakonie sind bereits Zebrastreifen angelegt, die gut angenommen werden. Eine Einrichtung einer entsprechenden Kreuzungshilfe unmittelbar vor dem Schwimmbad ist ebenfalls sinnvoll und bringt eine verkehrsberuhigende Wirkung mit sich.
Die Verwaltung wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist die Einrichtung eines Zebrastreifens unmittelbar vor dem Eingangsbereich des Schwimmbades auch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll?
2. Falls ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
3. Falls nein, welche anderen Maßnahmen zum Schutz der kreuzenden Kinder beabsichtigt die Verwaltung zu ergreifen?
gez. Benedict Stieber
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvert retung 5 25.10.2016 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top 14.bv-sitzung.25-10-2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00282268.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:00:58 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 150/2016
Anfrage Herr Stieber, CDU-Fraktion, am 11.10.2016 hier: Zebrastreifen Kreuzbergstraße
Frage 1:
Ist die Einrichtung eines Zebrastreifens unmittelbar vor dem Eingangsbereich des Schwimmbades auch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll?
Frage 2:
Falls ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Frage 3:
Falls nein, welche anderen Maßnahmen zum Schutz der kreuzenden Kinder beabsichtigt die Verwaltung zu ergreifen?
Antwort zu den Fragen 1 – 3:
Die Einrichtung eines Zebrastreifens unmittelbar vor dem Eingangsbereich des Schwimmbades würde nicht den Richtlinien entsprechen. Dieser Bereich liegt in einer Kurve und somit sind die Sichtverhältnisse ungünstig. Zugunsten des Fußgängers wurde bisher die Breite der Fahrbahn um 1,00 m verringert und auf einer Länge von 150 m die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit, weitere bauliche Maßnahmen zu ergreifen.