Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/162/2026

Erschließung des Weges vom Parkplatz Waldstraße zur Haltestelle Oberrath und Aufnahme in den Wegeplan der Stadt Düsseldorf - BV6/067/2022 und BV6/214/2023

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Waldstraße · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 30. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertretung 6 hat in ihrer Sitzung am 06.04.2022 die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Schleichweg vom Parkplatz an der Waldstraße zur Haltestelle Oberrath erschlossen werden und in den Wegeplan aufgenommen werden kann und dabei den Einfluss auf den Insektenschutz zu beachten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Waldstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV6/162/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 61

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV6/162/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Erschließung des Weges vom Parkplatz Waldstraße zur Haltestelle Oberrath und Aufnahme in den Wegeplan der Stadt Düsseldorf - BV6/067/2022 und BV6/214/2023 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 614.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 hat in ihrer Sitzung am 06.04.2022 die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Schleichweg vom Parkplatz an der Waldstraße zur Haltestelle Oberrath erschlossen werden und in den Wegeplan aufgenommen werden kann und dabei den Einfluss auf den Insektenschutz zu beachten. Das Amt für Verkehrsmanagement hat hierzu in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 25.01.2023 mit der Informationsvorlage BV6/244/2022 wie folgt Stellung genommen: Die Wegeverbindung wird nicht zur Erschließung des angrenzenden Baugrundstückes benötigt. Eine Notwendigkeit für einen öffentlichen Gehweg an dieser Stelle wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Die Haltestelle ist vom Parkplatz aus über die Oberrather Straße gut zu erreichen. Die Wegstrecke ist etwa 150m länger. Der Ausbau der bestehenden Wegeverbindung zu einem Wanderweg ist aus Sicht der Verwaltung auch nicht zweckmäßig, da es lediglich eine Verbindung zwischen Parkplatz und Haltestelle wäre. Weiter nördlich gelangt man auf die offiziellen Wanderwege. In ihrer Sitzung am 06.12.2023 hat die Bezirksvertretung 6 dennoch beschlossen, dass die bisher noch nicht gebundenen Restmittel der Bauunterhaltungsmittel 2023 Teil B in Höhe von min. 43.962,24 Euro für die Herrichtung bzw. Ausbau des kleinen Weges zwischen der Haltestelle U 72 (Oberrather Straße) und dem Parkplatz (Zufahrt über die Waldstraße) zu verwenden. Das Amt für Liegenschaften (Amt 65) und das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nehmen dazu wie folgt Stellung: Es wurde festgestellt, dass sich der vorhandene Weg in einem relativ guten Zustand befindet. Eine Neuanlage in der gewünschten Form würde das Erscheinungsbild und die Benutzbarkeit des Weges nicht gravierend verändern. Der bereits vorhandene Zaun steht im Eigentum der Rheinbahn und soll als solcher bestehen bleiben. Durch das Setzen eines vorgelagerten, zweiten Zaunes, verringert sich die Durchgangsbreite des Weges. Dies würde zulasten der Benutzerfreundlichkeit gehen. Das Amt für Liegenschaften ist offiziell Flächeneigentümer der betroffenen Fläche und somit für die Entscheidung über einen möglichen Ausbau zuständig. Es wird sich der fachlichen Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement angeschlossen. Aus diesem Grund wird kein antragsgemäßer Umbau an der Haltestelle erfolgen. Seite 2

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/162/2026