Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße zur Verbesserung der Schulwegsicherheit (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen)
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Die Fragen der Anfrage
- Ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) an der Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße aus Sicht der Verwaltung rechtlich und verkehrsfachlich möglich?
- Falls die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg derzeit nicht vorliegen, welche alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit hält die Verwaltung an dieser Stelle für geeignet?
- Welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit querender Fußgänger*innen, insbesondere von Kindern, werden an dieser Stelle geprüft oder empfohlen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Aus der Bürgerschaft wurde die Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße als Gefahrenpunkt gemeldet. Insbesondere Grundschulkinder, die diesen Bereich täglich zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad nutzen, sind dort erhöhten Risiken ausgesetzt. Nach Angaben von Anwohner*innen fahren Kraftfahrzeuge häufig mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit um die Ecke, wodurch die Sicht- und Reaktionszeiten für alle Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt werden können. Gerade Kinder verfügen noch nicht über die gleichen Fähigkeiten zur Einschätzung von Geschwindigkeiten und Verkehrssituationen wie Erwachsene. Sichere und gut erkennbare Querungsmöglichkeiten sind daher ein wichtiger Baustein der Schulwegsicherheit. Ein Fußgängerüberweg könnte dazu beitragen, die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs zu erhöhen und die Querung der Straße für Kinder sowie andere zu Fuß Gehende sicherer zu gestalten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt mit ihrem Schulwegsicherheitskonzept das Ziel, Schulwege sicherer und attraktiver zu gestalten. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Prüfung der Situation an der Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße sinnvoll.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Oktober 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV3/216/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 9.2.2
Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/216/2026