Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 3
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 3 · Sitzung vom 13.10.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Einordnung und Original-PDFs geprüft am 15.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Gefragt wird, ob auf der Corneliusstraße zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 zum Lärmschutz möglich ist und wann eine Anordnung erfolgen könnte.
Die Verwaltung nennt eine mittlere Lärmbelastung von 76,5 dB(A) über den gewichteten Gesamttag und 66,9 dB(A) nachts. Beide Werte liegen über den im Lärmaktionsplan verwendeten Auslösewerten von 65 beziehungsweise 55 dB(A). Sie bestätigt, dass die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für nächtliches Tempo 30 vorliegen. Der Tageswert berücksichtigt Abend und Nacht stärker; er ist kein einzelner Messwert am Tag.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Ein Einführungstermin wird nicht genannt. Die Verwaltung verweist auf die noch erforderliche Befassung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses unter Anhörung der BV 3 und die abschließende Einzelfallprüfung. Die Kenntnisnahme der Antwort ist keine Tempo-30-Anordnung.
Nächtliches Tempo 30 auf der Corneliusstraße aus Lärm- und Gesundheitsschutzgründen BV3/195/2026 Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nächtliches Tempo 30 auf der Corneliusstraße aus Lärm- und Gesundheitsschutzgründen Frage 1: Welche aktuellen Lärmpegelwerte liegen für die Corneliusstraße vor, und wie verhalten sich diese zu den Auslösewerten der Lärmaktionsplanung von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht? Frage 2: Wurde bereits geprüft, ob die Voraussetzungen für ein auf die Nachtstunden (22 bis 6 Uhr) begrenztes Tempo-30-Gebot nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO auf der Corneliusstraße vorliegen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass für den unmittelbar angrenzenden Ab- schnitt der Herzogstraße (Corneliusstraße bis Hüttenstraße) im Lärmaktionsplan IV bereits ein nächtliches Tempo 30 beschlossen wurde? Frage 3: Welchen zeitlichen und verfahrenstechnischen Rahmen sieht die Verwaltung für eine mögli- che Anordnung vor, einschließlich der Umsetzung mittels Zusatzzeichen "Lärmschutz" (1012- 36) Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1: Für die Corneliusstraße liegt die mittlere Lärmbelastung bei 76,5 dB(A) für den LDEN und bei 66,9 dB(A) für den LNight. Damit werden die im Lärmaktionsplan (LAP) angewendeten Aus- lösewerte von 65 dB(A) für den LDEN und 55 dB(A) für den LNight überschritten. Der LDEN beschreibt dabei die durchschnittliche Lärmbelastung über den gesamten Tag, wobei die Abend- und Nachtstunden stärker gewichtet werden. Der LNight beschreibt die durchschnittliche Lärmbelastung während der Nacht. Antwort zu Frage 2: Die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für ein auf die Nachtstunden (22 bis 6 Uhr) begrenztes Tempo-30-Gebot nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO auf der Corneliusstraße liegen vor, da die Lärmgrenzwerte weiterhin überschritten sind. Die Corneliusstraße wurde bereits im Lärmaktionsplan LAP I (2014) behandelt. Auf Basis der aktuellen Funktion der Straße als Hauptverkehrsstraße mit zwischengemeindlicher Verbindungsfunktion sowie der koordinierten Signalschaltung wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Zeitpunkt 2014 ausgeschlossen. Antwort zu Frage 3: Ein Zeitpunkt einer abschließenden straßenverkehrsrechtlichen Einzelfallprüfung kann erst nach Beschluss des zuständigen Ordnungs- und Verkehrsausschusses unter Anhörung der Bezirksvertretung 3 ist – als gemeindliches Einvernehmen- erforderlich, genannt werden.
Maschinell aus dem geprüften Original ausgelesen; Zeilenumbrüche und Tabellen können abweichen. Maßgeblich ist das verlinkte PDF.
Die Grünen fragen nach dem Planungsstand am Südring, einer möglichen abschnittsweisen Umsetzung ab 2027 und sicheren Anschlüssen, auch für Schulwege aus Hamm.
Die Verwaltung berichtet, dass die aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung den RS 5 weiterhin als wirtschaftlich ausweist. Wegen gestiegener Baukosten und der Haushaltslage werden Kostenrahmen und weiteres Vorgehen jedoch noch abgestimmt. Für die Planung der Abschnitte 2 bis 5 liegt eine Förderbewilligung vor; für die Abschnitte 1 und 6 steht sie noch aus. Der Anschluss an die Neusser Seite hängt laut Antwort vom Neubau der Kardinal-Frings-Brücke ab.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Ein Baubeginn ab 2027 wird in der Antwort nicht bestätigt. Der weitere Zeitplan soll sich erst aus den Abstimmungen ergeben. Auch die Berücksichtigung der Schulwege wird für den weiteren Planungsverlauf angekündigt.
Radschnellweg RS 5 entlang des Südrings – Sachstand und weiteres Vorgehen BV3/211/2026 Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Radschnellweg RS 5 entlang des Südrings – Sachstand und weiteres Vorgehen Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand des Düsseldorfer Abschnitts des Radschnellwegs RS 5 entlang des Südrings? Frage 2: Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung auf Düsseldorfer Stadtgebiet aus, und ist die bislang vorgesehene abschnittsweise Umsetzung weiterhin ab 2027 vorgesehen? Frage 3: Wie wird die Düsseldorfer Planung mit dem bereits fortschreitenden Ausbau auf Neusser Seite abgestimmt, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus Hamm eine durchgängige, sichere Radverbindung zum Luisen-Gymnasium zu gewährleisten? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1: Seit der Rat dem Linienverlauf des Radschnellweges zugestimmt hat (OVA/054/2024) konnten auch für die Planungsleistung des Abschnitts 1 (Josef-Kardinal-Frings-Brücke bis Himmelgeister Straße) und des Abschnitts 6 (Reinhold-Schneider-Straße bis Stadtgrenze Langenfeld) Zuwendungen beantragt werden. Die Bewilligung des Antrages steht derzeit noch aus. Für die Abschnitte 2 – 5 (Himmelgeister Straße bis Reinhold-Schneider-Straße) liegt der Zuwendungsbescheid für die Planungsleistung vor. Für den Radschnellweg RS 5 wurde seitens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes Nordrhein-Westfalen eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt und der Nutzen neu bewertet. Dies war erforderlich, da die letzte Wirtschaftlichkeitsberechnung aus dem Jahr 2016 stammte und die Baupreise seitdem deutlich angestiegen sind. Seitdem laufen Abstimmungsgespräche mit den Projektpartnern des RS 5, um den Umgang mit den Ergebnissen sowie das weitere gemeinsame Vorgehen festzulegen. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist Bestandteil des Linienbestimmungsverfahrens des MUNV NRW. Aus dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt sich das einzuhaltende Kostenvolumen für den Radschnellweg, welches die Rahmenbedingungen für die Planung bestimmt. Antwort zu Frage 2: Aus der aktualisierten Wirtschaftlichkeitsberechnung geht hervor, dass dem RS5 weiterhin eine Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann. Das nun einzuhaltendes Kostenvolumen und die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die gestiegenen Kosten und die derzeitige Haushaltslage wird aktuell verwaltungsintern abgestimmt. Daraus ergibt sich dann die weitere Zeitplanung. Antwort zu Frage 3: Der angrenzende Abschnitt der Kardinal-Frings-Brücke befindet sich in der Baulast von Straßen NRW. Es finden regelmäßige Austauschtreffen mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) NRW statt, in denen das Gesamtprojekt sowie die einzelnen Abschnitte innerhalb der Projektgruppe aufeinander abgestimmt werden. Ein Anschluss an die Neusser Seite ist abhängig von Neubau der Kardinal-Frings-Brücke. Weitere tangierende Maßnahmen, wie der Anschluss an die Radleitroute 1, sowie verkehrliche Anforderungen aus dem Umfeld, wie beispielsweise Schulwege, werden im weiteren Planungsverlauf bei entsprechender Planungsreife berücksichtigt.
Maschinell aus dem geprüften Original ausgelesen; Zeilenumbrüche und Tabellen können abweichen. Maßgeblich ist das verlinkte PDF.
Die Linke fragt nach der künftigen Nutzung des vorgesehenen Kulturraums im Neubau an der Bilker Allee 233: Gibt es Betreiber oder Interessenten? Wie werden mögliche Nutzer informiert? Beteiligt sich die Verwaltung an der Vermietung?
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Die Anfrage wurde vertagt. Der Sitzungstermin hat diese Fragen somit nicht abschließend geklärt.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Am geprüften Tagesordnungspunkt ist keine schriftliche Antwort verknüpft. Ein Folgetermin ist den hier geprüften Unterlagen noch nicht zu entnehmen. Spätere amtlich verknüpfte Beratungen stehen auf der Vorgangsseite.
Der Antrag von SPD/Volt, Grünen und Linken verlangt eine Prüfung, in welchen weiteren Bereichen der Ellerstraße wegen Lärm und gegebenenfalls Abgasbelastung Tempo 30 angeordnet werden kann. Ergebnisse und mögliche Hinderungsgründe sollen der Bezirksvertretung und gegebenenfalls dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der Antrag ist als einstimmig beschlossen vermerkt. Sein Gegenstand ist eine Prüfung – damit ist noch kein zusätzliches Tempo-30-Limit auf der Straße eingeführt.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Ergebnisse der Prüfung und eine spätere Entscheidung über konkrete Abschnitte stehen in den geprüften Unterlagen noch nicht fest.
Die Verwaltung beantwortet einen früheren Prüfauftrag zur Schulwegsicherheit am Wim-Wenders-Gymnasium. Drei Längsparkplätze an der Haltestelle Gangelplatz stadteinwärts können zugunsten einer größeren Wartefläche entfallen. Die Planung ist laut Vorlage aufgenommen; eine Umsetzung möglichst noch 2026 wird angestrebt. Auf der Schmiedestraße sollen Fahrradpiktogramme die Radwegeführung verdeutlichen.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die BV soll vor der Umsetzung informiert werden. Der barrierefreie Haltestellenausbau ist laut Vorlage erst nach 2030 vorgesehen. Ein geeigneter Ersatzstandort für die Wertstoffcontainer wurde bislang nicht gefunden. Das sind Planungsstände, keine Bestätigung bereits abgeschlossener Arbeiten.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Einordnung und Quellen.
Stadt und Rheinbahn schlagen vor, die Haltestelle Gilbachstraße auf der Gladbacher Straße entfallen zu lassen. Sie wird nur Richtung Bilker Kirche bedient; Franziusstraße liegt laut Vorlage rund 100 Meter entfernt. Als Gründe nennt die Verwaltung geringe Nutzung und die örtliche Anordnung an einer Grundstückszufahrt mit Querung eines Radfahrstreifens.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Die BV hat einstimmig zugestimmt, war hier aber nur zur Anhörung beteiligt. Die Vorlage sieht die Entscheidung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses für den 18. November 2026 vor.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Der Ergebnisvermerk der BV belegt noch nicht, dass die Haltestelle bereits aufgehoben ist.
Für Oberbilk Nord ist ein Nachbarschaftsfonds mit insgesamt 15.000 Euro vorgesehen. Er soll bewohnernahe Aktionen von Einrichtungen, Vereinen, Arbeitskreisen und Privatpersonen unterstützen. Die Einführung soll laut Vorlage noch 2026 über eine Veranstaltung im Quartier erfolgen.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die BV nahm die Information zur Kenntnis. Die Vorlage allein belegt noch keine einzelne Förderzusage; nähere Vergaberegeln stehen in der Anlage zur amtlichen Vorlage.
Die Verwaltung hat Geschwindigkeiten vor und nach der Einbahnstraßendrehung ausgewertet. Sie bewertet die jüngeren Messungen insgesamt als unauffällig und empfiehlt, die Verkehrsregelung beizubehalten. Gewünschte bauliche Verkehrsberuhigungen können in ein langfristiges Maßnahmenprogramm aufgenommen werden.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Wegen anderer Planungen, ungesicherter Finanzierung und der Messergebnisse nennt die Verwaltung noch keinen Beginn einer Planung. Ihre Bewertung bedeutet nicht, dass jedes einzelne Fahrzeug das Tempolimit eingehalten hat.
Die Vorlage umfasst 72.000 Euro für eine Regenwasser-Hebeanlage mit Rückstauklappe am Standort Aufm Hennekamp 103a sowie 3.800 Euro für Grünanlagen am Erftplatz. Zur Deckung der insgesamt 75.800 Euro ist eine Übertragung von 4.526,55 Euro aus dem Budget zur Förderung Dritter vorgesehen.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Die Vorlage ist als einstimmig beschlossen vermerkt. Das belegt die Mittelentscheidung, nicht den Abschluss der Arbeiten.
Grüne und SPD/Volt beantragen für die Fahrradstraße Kirchfeldstraße jeweils 300.000 Euro in den Haushaltsjahren 2027 und 2028. Die Umsetzung soll gegebenenfalls in weniger problematischen Teilabschnitten beginnen können.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Die BV hat den Antrag einstimmig angenommen. Er richtet sich an Rat und Verwaltung und ist nicht mit einer abschließenden Mittelbewilligung durch den Rat gleichzusetzen.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die tatsächliche Bereitstellung der Mittel und ein verbindlicher Bauzeitplan sind damit noch nicht belegt.
Der Antrag sieht auf Basis eines voraussichtlichen Ansatzes von 89.130 Euro eine Reservierung von 26.960 Euro vor: unter anderem für Veranstaltungen, Kunstausstellungen, Floraparkfest, Kinderkunst und Baumscheibenpflege. Rechnerisch verbleiben 62.170 Euro für weitere Beschlüsse.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der Antrag ist als einstimmig beschlossen vermerkt. Der zugrunde gelegte Haushaltsansatz wird im Antrag ausdrücklich als voraussichtlich bezeichnet.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Reservierung ist keine Auszahlung an einzelne Empfänger. Maßgeblich bleiben die endgültigen Haushaltsansätze und die jeweiligen Folgebeschlüsse.
Grüne, CDU und SPD/Volt bitten die Stadtkämmerin, die 2026 eingesparten Mittel auf den Haushalt 2027/2028 zu übertragen. Der Antrag nennt keine konkrete Summe.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der Antrag ist einstimmig beschlossen. Das dokumentiert die Bitte der BV, noch nicht die erfolgte Übertragung durch die Kämmerei.
Die Anfrage stellt die Entwicklung des Parkraumangebots und des Fahrzeugbestands im Stadtbezirk 3 gegenüber und fragt nach geplanten Maßnahmen.
Eine differenzierte Gesamtübersicht zur Entwicklung der Stellplätze von 2009 bis 2026 liegt laut Verwaltung nicht vor, weil diese Daten nicht erhoben werden. Die beigefügte Statistik weist für den Bezirk 44.781 zugelassene Pkw im Jahr 2020 und 45.705 im Jahr 2025 aus. Die Verwaltung verweist auf Parkraumbewirtschaftung, Mehrfachnutzung vorhandener Stellplätze, privaten Parkraum und Mobilitätsstationen.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Aus den Fahrzeugzahlen allein lässt sich weder die Zahl fehlender Stellplätze noch die Entwicklung des öffentlichen Parkraums ableiten. Die Tabelle erfasst zugelassene Pkw, keine Parkplatzbelegung.
Entwicklung der Parkplatzsituation im Stadtbezirk 3 BV3/144/2026 Anfrage von AFD Fraktion Entwicklung der Parkplatzsituation im Stadtbezirk 3 Frage 1: Entwicklung des Parkraumangebots: Wie hat sich das verfügbare Parkraumangebot im Stadtbezirk 3 im Zeitraum von 2009 bis 2026 entwickelt? (Bitte differenziert darstellen nach öffentlichen und privaten Parkflächen, oberirdischen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum sowie sonstigen öffentlich zugänglichen Parkmöglichkeiten.) Frage 2: Entwicklung des Fahrzeugbestands: Wie hat sich im selben Zeitraum die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge mit Bezug zum Stadtbezirk 3 entwickelt? (Sofern keine ausschließlich auf den Stadtbezirk bezogenen Daten vorliegen, bittet die Bezirksvertretung um entsprechende stadtweite Vergleichsdaten mit Einordnung für den Stadtbezirk 3.) Frage 3: Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Parkmöglichkeiten: Welche konkreten Maßnahmen verfolgt beziehungsweise plant die Verwaltung, um einer weiteren Verknappung des Parkraums im Stadtbezirk 3 entgegenzuwirken und eine bedarfsgerechte Versorgung der Anwohner mit Parkmöglichkeiten sicherzustellen? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1: Eine differenzierte Gesamtübersicht über die Entwicklung des Parkraumangebots im Zeitraum von 2009 bis 2026 einschließlich geplanter oder sich noch in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen liegen nicht vor, da diese Daten nicht erhoben werden. Antwort zu Frage 2: Das Amt für Statistik für Wahlen teilt hierzu folgendes mit: In der beigefügten Tabelle (siehe Anlage) sind die Daten zu den zugelassenen Personenkraftwagen (Pkw) für den Stadtbezirk 3 und seine Stadtteile dargestellt. Weiter zurückliegende Zahlen liegen auf vergleichbarer Datenbasis nicht vor. Antwort zu Frage 3: Die Landeshauptstadt Düsseldorf handelt nach dem Motto „Wege für alle“: Jede Mobilitätsart soll für sich genommen so fortentwickelt werden, dass sie eine gleichberechtigte Rolle in der zukünftigen, klimafreundlichen Mobilität Düsseldorfs einnimmt. Es ist nicht beabsichtigt, nur einzelne Mobilitätsarten zu fördern oder einzelne auszuschließen. Der Rat der Stadt hat am 17.05.2023 die „Strategie zum Parkraummanagement“ beschlossen. Darin werden die grundsätzlichen Zielsetzungen und Instrumente festgelegt, mit denen der ruhende Verkehr in Düsseldorf geordnet werden soll. Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt darauf, weiterhin ausreichend Parkraum für den MIV zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der hohen Nutzungskonkurrenz um den öffentlichen Raum soll der ruhende Verkehr wieder verstärkt im privaten Raum abgewickelt werden. Hierzu gehören eine effiziente Mehrfachnutzung bereits vorhandener Parkplätze, die bedarfsgerechte Schaffung von Stellplätzen bei Neubauvorhaben sowie der Bau zusätzlichen privaten Parkraums in Form von Nachbarschaftsstellplätzen zur Entlastung bestehender Quartiere mit hohem Parkdruck. Dazu gehört vorrangig eine Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums. Das Konzept des Bewohnerparkens ist Teil einer Parkraumbewirtschaftung und beinhaltet die Maßnahme die Privilegierung der Bewohner, um den Parkdruck im entsprechenden Gebiet zu reduzieren. Gleichzeitig wird das Angebot an Mobilitätsstationen erweitert, um durch gebündelte Mobilitätsangebote nachhaltige Alternativen zum privaten Pkw zu schaffen. Übergeordnet soll eine ausgewogene Kombination aus kurzfristigen Maßnahmen und langfristigen Infrastrukturprojekten geschaffen werden, um ein ganzheitliches und nachhaltiges Parkraummanagement zu entwickeln. Tabelle Anzahl zugelassener PKW Bezirk 3 Zahl der zugelassenen Pkw im Stadtbezirk 3 in den Jahren 2020 bis 2025 Stadtbezirk 3 Jahr davon in 031 davon in 032 davon in 033 davon in 034 davon in 035 davon in 036 davon in 037 davon in 038 insgesamt Friedrichstadt Unterbilk Hafen Hamm Volmerswerth Bilk Oberbilk Flehe 2025 45 705 6 054 8 871 3 245 2 518 1 152 13 950 8 515 1 400 2024 45 559 6 035 9 082 3 167 2 463 1 152 13 801 8 469 1 390 2023 45 237 6 001 9 235 3 022 2 390 1 168 13 745 8 300 1 376 2022 45 088 6 016 9 152 2 937 2 311 1 155 13 955 8 194 1 368 2021 45 551 6 037 9 307 2 696 2 364 1 148 14 084 8 544 1 371 2020 44 781 6 031 8 953 2 346 2 322 1 130 14 112 8 505 1 382 Landeshauptstadt Düsseldorf – Amt für Statistik und Wahlen, Statistikabzug aus dem Kfz-Zulassungsverfahren
Maschinell aus dem geprüften Original ausgelesen; Zeilenumbrüche und Tabellen können abweichen. Maßgeblich ist das verlinkte PDF.
SPD/Volt fragt nach Sanktionen für falsch abgestellte E-Scooter und nach dem Gesamtbetrag für den Stadtbezirk 3 im Jahr 2025.
Die Verwaltung nennt für Behinderung durch abgestellte E-Scooter 20 Euro und für Gefährdung 30 Euro. Für 2025 berichtet sie über 709 eingeleitete Verfahren im gesamten Stadtgebiet. Festgesetzt wurden rund 10.000 Euro einschließlich gegebenenfalls anfallender Gebühren und Auslagen.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Antwort liefert keine gesonderte Summe für den Stadtbezirk 3. Die stadtweiten Zahlen dürfen deshalb nicht als Bezirkszahlen gelesen werden; festgesetzte Beträge sind zudem nicht gleichbedeutend mit bereits eingegangenen Zahlungen.
Bußgelder für falsch geparkte E-Scooter BV3/149/2026 Anfrage von SPD/Volt Fraktion Bußgelder für falsch geparkte E-Scooter Frage 1: Werden für falsch abgestellte E-Scooter Bußgelder erhoben? Frage 2: Falls ja, in welchen Fällen und wie hoch ist dann jeweils das Bußgeld? Falls nein, warum nicht? Frage 3: Wie hoch ist der Gesamtbetrag der verhängten Bußgelder für falsch geparkte E-Scooter im Jahr 2025 im Stadtbezirk 3? Antwort: Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs greifen die Azußendienstkräfte des Ordnungsamtes selbstverständlich auch Verstöße im Zusammenhang mit dem Abstellen sog. E-Scooter konsequent auf. Die Verwarn- und Bußgelder für das rechtswidrige Abstellen von E-Scootern richten sich nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog Straßenverkehrdordnungswidrigkeiten in der jeweils geltenden Fassung. Derzeit sind dies insbesondere die Tatbestandsnummern 101133 mit einem Verwarn- oder Bußgeld von 20,00 EUR (Tatvorwurf: „Sie behinderten andere Verkehrsteilnehmer durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche.“) und die Tatbestandsnummer 101134 mit 30,00 EUR („Sie gefährdeten andere Verkehrsteilnehmer durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche.“). Für falsch abgestellte E-Scooter wurden im Jahr 2025 im Stadtgebiet zu diesen Tatbeständen insgesamt 709 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei wurden Verwarn- und Bußgelder sowie – je nach Verfahrensverlauf – ggf. Gebühren und Auslagen i. H. v. rund 10.000 Euro festgesetzt.
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Die Anfrage betrifft beteiligte Organisationen und die Prüfung der Förderung der Veranstaltung.
Die Verwaltung verweist auf die im Förderantrag genannten Initiativen; weitere Erkenntnisse zur Beteiligung lägen ihr nicht vor. Eine Vor-Ort-Prüfung war nach ihrer Auskunft aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Die dritte Frage weist sie als unzulässig zurück, weil sie darin einen rechtlichen Bewertungsauftrag statt einer Abfrage vorhandener Sachinformationen sieht.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Auskunft ist keine vollständige Erhebung aller tatsächlich vertretenen Stände. Aus der Anfrage ergibt sich auch kein Nachweis für die Beteiligung extremistischer Organisationen.
Anfrage zur Veranstaltung Rock gegen rechts BV3/191/2026 Anfrage AfD-Fraktion Anfrage zur Veranstaltung „Rock gegen Rechts“ Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung darüber vor, welche politischen Parteien, parteinahen Organisationen, politischen Initiativen und sonstigen Organisationen bei der diesjährigen Veranstaltung „Rock gegen Rechts“ mit eigenen Informations- oder Aktionsständen vertreten waren? Antwort 1: Im Antrag des Veranstalters an die Kulturförderung sind teilnehmende Initiativen wie die DGB- Jugend, Amnesty International und die Düsseldorfer Flüchtlingshilfe aufgeführt. Weitere Erkenntnisse liegen der Verwaltung nicht vor. Frage 2: Welche Informationen über die tatsächlich beteiligten Organisationen sowie die durchgeführten Informations-, Mitmach- und Aktionsangebote liegen der Verwaltung vor bzw. werden im Rahmen der Prüfung eines nach Durchführung der Veranstaltung gestellten Förderantrags erhoben und der Bezirksvertretung als Grundlage für ihre Förderentscheidung zur Verfügung gestellt? Antwort 2: Der Zuschussantrag der genannten Maßnahme wurde nicht nach, sondern vor der Veranstaltung gestellt. Die Beratung darüber wurde aufgrund der verbliebenen Haushaltsmittel allerdings bis zur letzten Sitzung des Jahres 2025 zurückgestellt. Die Beratung erfolgte auf Grundlage der für den Zuschuss aus Mitteln der Bezirksvertretung 3 eingereichten Unterlagen. Diese wurden von der Verwaltung der Bezirksvertretung 3 vollständig zur Verfügung gestellt. Ein beantragter Zuschuss aus Mitteln der Kulturförderung ging aus den Unterlagen hervor. Eine Prüfung einer beantragten oder bezuschussten Maßnahme vor Ort kann durch die Verwaltung nur im Rahmen der personellen Kapazitäten erfolgen. Dies war in diesem Fall nicht möglich. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt dazu vor, ob und inwieweit bei der Prüfung von Förderanträgen für Veranstaltungen die Beteiligung von Organisationen berücksichtigt wird, die von Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuft, beobachtet oder einem extremistischen Phänomenbereich zugeordnet werden? Antwort 3: Die Verwaltung weist die Frage als unzulässig zurück. Das Fragerecht von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern nach § 55 Gemeindeordnung NRW bezieht sich auf vorhandene Sachinformationen der Verwaltung. Hier zielt die Frage jedoch auf eine durch die Verwaltung vorzunehmende, rechtliche Einschätzung bzw. Bewertung. Ein solcher Prüfauftrag kann der Verwaltung jeweils nur durch den Rat bzw. Ausschuss oder Bezirksvertretung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten erteilt werden.
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Die Anfrage betrifft die Fassade und das Umfeld des weißen Gehry-Baus am Neuen Zollhof 3.
Die Herstellung einer Musterfläche wurde nach Auskunft der Verwaltung denkmalrechtlich erlaubt und soll mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Die Absperrung gehört zu einem Sicherheitskonzept, weil sich zuvor Fassadenteile gelöst hatten. Die unmittelbar um die Gehry-Bauten liegenden Flächen seien privat; der Bauzaun stehe ebenfalls auf Privatfläche.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Erlaubnis für eine Musterfläche ist nicht mit einer abgeschlossenen Fassadensanierung gleichzusetzen. Einen Termin für die Aufhebung der Absperrung nennt die Antwort nicht.
Verwaltungsvorgänge und Umfeld des Gehry-Ensembles am neuen Zollhof BV3/192/2026 Anfrage von AFD Fraktion Verwaltungsvorgänge und Umfeld des Gehry-Ensembles am neuen Zollhof Frage 1: Welcher aktuelle Sachstand liegt der Verwaltung zu dem vom Eigentümer gestellten Antrag auf Herstellung einer Musterfläche am weißen Gehry-Bau vor? Antwort 1: Der Antrag auf Herstellung einer Musterfläche am weißen Gehry (Neuer Zollhof 3) wurde von der Verwaltung im Rahmen eines denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens positiv beschieden. Die Ausführung der Musterfläche erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zum Anlass der derzeitigen Absperrung auf der Rückseite des weißen Gehry-Baus vor? Antwort 2: Die Absperrung ist Bestandteil eines mehrteiligen Sicherheitskonzeptes, da sich in der Vergangenheit Fassadenteile am Weißen Gehry gelöst hatten. Frage 3: Wem obliegt nach Kenntnis der Verwaltung die Instandhaltung der unmittelbar hinter dem weißen Gehry-Bau gelegenen Wege- beziehungsweise Bodenfläche? Antwort 3: Das Amt für Verkehrsmanagement teilt hierzu Folgendes mit: Die Flächen um die Gehry-Bauten befinden sich in privatem Eigentum. Erst die daran an- grenzenden Flächen im Bereich „Am Handelshafen“, „Hammer Straße / Stromstraße“ und Teilflächen zwischen den Gehry-Bauten und der „Kaistraße“ sind öffentliche Verkehrsflächen, die regelmäßig von besonders geschultem Personal des Amtes für Verkehrsmanagement kontrolliert werden, um Schäden zu erkennen und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung eines verkehrssichereren Zustands einleiten zu können. Der derzeit vorhandene Bauzaun zur Sicherung der Fassadenbereiche befindet sich auf der Privatfläche.
Maschinell aus dem geprüften Original ausgelesen; Zeilenumbrüche und Tabellen können abweichen. Maßgeblich ist das verlinkte PDF.
Die Grünen fragen nach Schulstraßen und gemeinsam organisierten Schulwegen zu Fuß im Stadtbezirk 3.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der amtliche Ergebnisvermerk lautet „vertagt“.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Am geprüften Tagesordnungspunkt ist noch keine schriftliche Antwort verknüpft.
Die Anfrage betrifft einen Fußgängerüberweg an der Kreuzung Palmenstraße/Bachstraße zur Verbesserung der Schulwegsicherheit.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der amtliche Ergebnisvermerk lautet „vertagt“.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die geprüften Sitzungsunterlagen enthalten dazu noch keine zugeordnete schriftliche Antwort.
Der Antrag verlangt die Prüfung von Maßnahmen an den Kreuzungen mit Volmerswerther Straße, Fleher Straße und Aachener Straße. Dazu gehören Rotlichtüberwachung, Änderungen an Ampeln und Straßenraum, Geschwindigkeitskontrollen sowie eine Beschleunigung der Planung an der Haltestelle Südring.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der Antrag ist einstimmig angenommen. Er verbindet Prüfaufträge mit der Bitte um kurzfristig mögliche Maßnahmen und einen Bericht an die BV.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und wann, ist damit noch nicht festgelegt. Insbesondere ist die Installation von Rotlichtblitzern nicht schon nachgewiesen.
Die Verwaltung soll mit der Eigentümerin der Düsseldorf Arcaden über die Umsetzung eines Begrünungsvorschlags verhandeln. Der Antrag bezieht sich auf einen von Hines bei der Beteiligung zur Bebauung des ehemaligen Kauflandgeländes vorgestellten Vorschlag.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der Antrag ist einstimmig beschlossen. Beschlossen ist damit der Auftrag zu Gesprächen und zur Klärung der Umsetzung, kein bereits fertig geplanter oder finanzierter Umbau.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Ein verbindlicher Bauzeitplan und eine bestätigte Vereinbarung mit der Eigentümerin liegen in diesen Quellen nicht vor.
Die Verwaltung soll in einer der nächsten BV-Sitzungen über die Planung eines dauerhaften Abenteuerspielplatzes im Stadtbezirk 3 berichten.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der Antrag ist einstimmig angenommen. Es handelt sich um einen Berichtsauftrag, nicht um einen Baubeschluss.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Ein Standort, eine gesicherte Finanzierung oder ein Eröffnungstermin werden dadurch nicht festgelegt.
Die Verwaltung soll über die Planungen für die Platzfläche Bilker Allee/Bachstraße berichten und einen aktuellen Kosten- und Zeitplan vorlegen.
Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Die BV hat den Antrag einstimmig angenommen. Damit wird ein Bericht eingefordert; die Umgestaltung ist dadurch noch nicht ausgeführt.
Die Verwaltung sieht weiterhin keine realistische Umsetzungsmöglichkeit für den gewünschten Gehweg zur Erna-Eckstein-Straße. Eine private Einigung über die benötigten Flächen sei nicht zustande gekommen; auch eine alternative Führung über die Grünfläche scheitere an Topographie und Baumbestand. Als Alternative verweist sie auf den Weg zwischen Johannes-Weyer-Straße und Erna-Eckstein-Straße 49.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Kenntnisnahme ist kein neuer Auftrag zum Wegebau. Die beschriebenen Grundstücks- und Planungshemmnisse bleiben nach dem Stand dieser Vorlage bestehen.
Die Verwaltung setzt beim neuen Schulstandort Völklinger Straße auf die Untersuchung konkreter Schulwege und angepasste Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Schule und Polizei. Dieses Vorgehen hält sie für geeigneter als die beantragten vorübergehenden Warnhinweise.
Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Auskunft benennt den Ansatz, bestätigt aber nicht die Umsetzung jeder denkbaren Sicherungsmaßnahme im Umfeld.
Mit KI-Unterstützung anhand der Originale aufbereitet. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Bezirksvertretungen kommen am Dienstag, 13. Oktober 2026, zu ihren öffentlichen Sitzungen zusammen. Im Bürgersaal des Stadtteilzentrum Bilk, Bachstraße 145, tagt um 17 Uhr die Bezirksvertretung 3 (Oberbilk, Unterbilk, Bilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Flehe, Volmerswerth). Auf der Tagesordnung der BV 3 stehen unter anderem die Kommunale Wärmeplanung sowie die Stadtsauberkeitsoffensive. Im Rathaus Kaiserswerth, Kaiserswerther Markt 23, trifft sich um 17 Uhr die Bezirksvertretung 5 (Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund). Auf der Tagesordnung der BV 5 stehen unter anderem die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk sowie die Einbringung des Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Die Sitzung der BV 5 kann auch per Livestream verfolgt werden unter: https://www.duesseldorf.de/bv/05.html Die Tagesordnung und die Unterlagen zu diesen Sitzungen sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf veröffentlicht unter: www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen.html
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.