Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet

Bezirksvertretung 3

Abgeschlossen
Dauer 5 Std. 10 Min.
Ort Stadtteilzentrum Bilk - Bürgersaal
Gremium Bezirksvertretung 3

Bezirksvertretung 3 · Sitzung vom 13.10.2026

Was die Sitzung für den Bezirk bedeutet

Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.

32 öffentliche TOPs mit Ergebnisvermerk 6 Themen mit eingeordneten schriftlichen Antworten 24 Themen erläutert

Einordnung und Original-PDFs geprüft am 15.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.

Weitere Themen dieser Sitzung

Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Einordnung und Quellen.

TOP 6.2 · Haltestelle Gilbachstraße: BV stimmt im Anhörungsverfahren zueinstimmig beschlossen
TOP 6.2 · OVA/090/2026einstimmig beschlossen

Stadt und Rheinbahn schlagen vor, die Haltestelle Gilbachstraße auf der Gladbacher Straße entfallen zu lassen. Sie wird nur Richtung Bilker Kirche bedient; Franziusstraße liegt laut Vorlage rund 100 Meter entfernt. Als Gründe nennt die Verwaltung geringe Nutzung und die örtliche Anordnung an einer Grundstückszufahrt mit Querung eines Radfahrstreifens.

Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Die BV hat einstimmig zugestimmt, war hier aber nur zur Anhörung beteiligt. Die Vorlage sieht die Entscheidung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses für den 18. November 2026 vor.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Der Ergebnisvermerk der BV belegt noch nicht, dass die Haltestelle bereits aufgehoben ist.

TOP 6.3 · Oberbilk Nord: 15.000 Euro für Nachbarschaftsaktionenzur Kenntnis genommen
TOP 6.3 · BV3/206/2026zur Kenntnis genommen

Für Oberbilk Nord ist ein Nachbarschaftsfonds mit insgesamt 15.000 Euro vorgesehen. Er soll bewohnernahe Aktionen von Einrichtungen, Vereinen, Arbeitskreisen und Privatpersonen unterstützen. Die Einführung soll laut Vorlage noch 2026 über eine Veranstaltung im Quartier erfolgen.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die BV nahm die Information zur Kenntnis. Die Vorlage allein belegt noch keine einzelne Förderzusage; nähere Vergaberegeln stehen in der Anlage zur amtlichen Vorlage.

TOP 6.4 · Grimlinghauser und Uedesheimer Straße: Verkehrsführung beibehaltenzur Kenntnis genommen
TOP 6.4 · BV3/208/2026zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung hat Geschwindigkeiten vor und nach der Einbahnstraßendrehung ausgewertet. Sie bewertet die jüngeren Messungen insgesamt als unauffällig und empfiehlt, die Verkehrsregelung beizubehalten. Gewünschte bauliche Verkehrsberuhigungen können in ein langfristiges Maßnahmenprogramm aufgenommen werden.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Wegen anderer Planungen, ungesicherter Finanzierung und der Messergebnisse nennt die Verwaltung noch keinen Beginn einer Planung. Ihre Bewertung bedeutet nicht, dass jedes einzelne Fahrzeug das Tempolimit eingehalten hat.

TOP 7.1 · Aufm Hennekamp und Erftplatz: Bauunterhalt und Grünanlageneinstimmig beschlossen
TOP 7.1 · BV3/215/2026einstimmig beschlossen

Die Vorlage umfasst 72.000 Euro für eine Regenwasser-Hebeanlage mit Rückstauklappe am Standort Aufm Hennekamp 103a sowie 3.800 Euro für Grünanlagen am Erftplatz. Zur Deckung der insgesamt 75.800 Euro ist eine Übertragung von 4.526,55 Euro aus dem Budget zur Förderung Dritter vorgesehen.

Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Die Vorlage ist als einstimmig beschlossen vermerkt. Das belegt die Mittelentscheidung, nicht den Abschluss der Arbeiten.

TOP 8.1 · Kirchfeldstraße: Haushaltsantrag für eine Fahrradstraßeeinstimmig beschlossen
TOP 8.1 · BV3/221/2026einstimmig beschlossen

Grüne und SPD/Volt beantragen für die Fahrradstraße Kirchfeldstraße jeweils 300.000 Euro in den Haushaltsjahren 2027 und 2028. Die Umsetzung soll gegebenenfalls in weniger problematischen Teilabschnitten beginnen können.

Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Die BV hat den Antrag einstimmig angenommen. Er richtet sich an Rat und Verwaltung und ist nicht mit einer abschließenden Mittelbewilligung durch den Rat gleichzusetzen.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die tatsächliche Bereitstellung der Mittel und ein verbindlicher Bauzeitplan sind damit noch nicht belegt.

TOP 8.2 · Bezirksbudget: 26.960 Euro für wiederkehrende Zwecke reserviereneinstimmig beschlossen
TOP 8.2 · BV3/222/2026einstimmig beschlossen

Der Antrag sieht auf Basis eines voraussichtlichen Ansatzes von 89.130 Euro eine Reservierung von 26.960 Euro vor: unter anderem für Veranstaltungen, Kunstausstellungen, Floraparkfest, Kinderkunst und Baumscheibenpflege. Rechnerisch verbleiben 62.170 Euro für weitere Beschlüsse.

Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der Antrag ist als einstimmig beschlossen vermerkt. Der zugrunde gelegte Haushaltsansatz wird im Antrag ausdrücklich als voraussichtlich bezeichnet.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Reservierung ist keine Auszahlung an einzelne Empfänger. Maßgeblich bleiben die endgültigen Haushaltsansätze und die jeweiligen Folgebeschlüsse.

TOP 8.3 · Nicht verbrauchte Bezirksmittel übertrageneinstimmig beschlossen
TOP 9.1.1 · Parken: Fahrzeugzahlen vorhanden, Parkraumbilanz fehltzur Kenntnis genommen
TOP 9.1.1 · BV3/144/2026zur Kenntnis genommen

Die Anfrage stellt die Entwicklung des Parkraumangebots und des Fahrzeugbestands im Stadtbezirk 3 gegenüber und fragt nach geplanten Maßnahmen.

Das sagt die Verwaltung

Eine differenzierte Gesamtübersicht zur Entwicklung der Stellplätze von 2009 bis 2026 liegt laut Verwaltung nicht vor, weil diese Daten nicht erhoben werden. Die beigefügte Statistik weist für den Bezirk 44.781 zugelassene Pkw im Jahr 2020 und 45.705 im Jahr 2025 aus. Die Verwaltung verweist auf Parkraumbewirtschaftung, Mehrfachnutzung vorhandener Stellplätze, privaten Parkraum und Mobilitätsstationen.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Aus den Fahrzeugzahlen allein lässt sich weder die Zahl fehlender Stellplätze noch die Entwicklung des öffentlichen Parkraums ableiten. Die Tabelle erfasst zugelassene Pkw, keine Parkplatzbelegung.

Schriftliche Antwort vollständig auf dieser Seite lesen
Entwicklung der Parkplatzsituation im Stadtbezirk 3

BV3/144/2026
Anfrage von AFD Fraktion
Entwicklung der Parkplatzsituation im Stadtbezirk 3

Frage 1:
Entwicklung des Parkraumangebots:
Wie hat sich das verfügbare Parkraumangebot im Stadtbezirk 3 im Zeitraum von 2009 bis
2026 entwickelt? (Bitte differenziert darstellen nach öffentlichen und privaten Parkflächen,
oberirdischen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum sowie sonstigen öffentlich
zugänglichen Parkmöglichkeiten.)

Frage 2:
Entwicklung des Fahrzeugbestands:
Wie hat sich im selben Zeitraum die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge mit Bezug zum
Stadtbezirk 3 entwickelt? (Sofern keine ausschließlich auf den Stadtbezirk bezogenen Daten
vorliegen, bittet die Bezirksvertretung um entsprechende stadtweite Vergleichsdaten mit
Einordnung für den Stadtbezirk 3.)

Frage 3:
Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Parkmöglichkeiten:
Welche konkreten Maßnahmen verfolgt beziehungsweise plant die Verwaltung, um einer
weiteren Verknappung des Parkraums im Stadtbezirk 3 entgegenzuwirken und eine
bedarfsgerechte Versorgung der Anwohner mit Parkmöglichkeiten sicherzustellen?


Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Antwort zu Frage 1:
Eine differenzierte Gesamtübersicht über die Entwicklung des Parkraumangebots im Zeitraum
von 2009 bis 2026 einschließlich geplanter oder sich noch in der Umsetzung befindlichen
Maßnahmen liegen nicht vor, da diese Daten nicht erhoben werden.

Antwort zu Frage 2:
Das Amt für Statistik für Wahlen teilt hierzu folgendes mit:

In der beigefügten Tabelle (siehe Anlage) sind die Daten zu den zugelassenen
Personenkraftwagen (Pkw) für den Stadtbezirk 3 und seine Stadtteile dargestellt. Weiter
zurückliegende Zahlen liegen auf vergleichbarer Datenbasis nicht vor.

Antwort zu Frage 3:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf handelt nach dem Motto „Wege für alle“: Jede Mobilitätsart
soll für sich genommen so fortentwickelt werden, dass sie eine gleichberechtigte Rolle in der
zukünftigen, klimafreundlichen Mobilität Düsseldorfs einnimmt. Es ist nicht beabsichtigt, nur
einzelne Mobilitätsarten zu fördern oder einzelne auszuschließen.
Der Rat der Stadt hat am 17.05.2023 die „Strategie zum Parkraummanagement“ beschlossen.
Darin werden die grundsätzlichen Zielsetzungen und Instrumente festgelegt, mit denen der
ruhende Verkehr in Düsseldorf geordnet werden soll. Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt
darauf, weiterhin ausreichend Parkraum für den MIV zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der
hohen Nutzungskonkurrenz um den öffentlichen Raum soll der ruhende Verkehr wieder
verstärkt im privaten Raum abgewickelt werden.
Hierzu gehören eine effiziente Mehrfachnutzung bereits vorhandener Parkplätze, die
bedarfsgerechte Schaffung von Stellplätzen bei Neubauvorhaben sowie der Bau zusätzlichen
privaten Parkraums in Form von Nachbarschaftsstellplätzen zur Entlastung bestehender
Quartiere mit hohem Parkdruck. Dazu gehört vorrangig eine Bewirtschaftung des öffentlichen
Straßenraums. Das Konzept des Bewohnerparkens ist Teil einer Parkraumbewirtschaftung
und beinhaltet die Maßnahme die Privilegierung der Bewohner, um den Parkdruck im
entsprechenden Gebiet zu reduzieren.
Gleichzeitig wird das Angebot an Mobilitätsstationen erweitert, um durch gebündelte
Mobilitätsangebote nachhaltige Alternativen zum privaten Pkw zu schaffen. Übergeordnet soll
eine ausgewogene Kombination aus kurzfristigen Maßnahmen und langfristigen
Infrastrukturprojekten geschaffen werden, um ein ganzheitliches und nachhaltiges
Parkraummanagement zu entwickeln.

Tabelle Anzahl zugelassener PKW Bezirk 3

Zahl der zugelassenen Pkw im Stadtbezirk 3 in den Jahren 2020 bis 2025


Stadtbezirk 3
Jahr davon in 031 davon in 032 davon in 033 davon in 034 davon in 035 davon in 036 davon in 037 davon in 038
insgesamt
Friedrichstadt Unterbilk Hafen Hamm Volmerswerth Bilk Oberbilk Flehe
2025 45 705 6 054 8 871 3 245 2 518 1 152 13 950 8 515 1 400

2024 45 559 6 035 9 082 3 167 2 463 1 152 13 801 8 469 1 390

2023 45 237 6 001 9 235 3 022 2 390 1 168 13 745 8 300 1 376

2022 45 088 6 016 9 152 2 937 2 311 1 155 13 955 8 194 1 368

2021 45 551 6 037 9 307 2 696 2 364 1 148 14 084 8 544 1 371

2020 44 781 6 031 8 953 2 346 2 322 1 130 14 112 8 505 1 382



Landeshauptstadt Düsseldorf – Amt für Statistik und Wahlen, Statistikabzug aus dem Kfz-Zulassungsverfahren

Maschinell aus dem geprüften Original ausgelesen; Zeilenumbrüche und Tabellen können abweichen. Maßgeblich ist das verlinkte PDF.

TOP 9.1.2 · E-Scooter: Bußgeldzahlen nur für die Gesamtstadtzur Kenntnis genommen
TOP 9.1.2 · BV3/149/2026zur Kenntnis genommen

SPD/Volt fragt nach Sanktionen für falsch abgestellte E-Scooter und nach dem Gesamtbetrag für den Stadtbezirk 3 im Jahr 2025.

Das sagt die Verwaltung

Die Verwaltung nennt für Behinderung durch abgestellte E-Scooter 20 Euro und für Gefährdung 30 Euro. Für 2025 berichtet sie über 709 eingeleitete Verfahren im gesamten Stadtgebiet. Festgesetzt wurden rund 10.000 Euro einschließlich gegebenenfalls anfallender Gebühren und Auslagen.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Antwort liefert keine gesonderte Summe für den Stadtbezirk 3. Die stadtweiten Zahlen dürfen deshalb nicht als Bezirkszahlen gelesen werden; festgesetzte Beträge sind zudem nicht gleichbedeutend mit bereits eingegangenen Zahlungen.

Schriftliche Antwort vollständig auf dieser Seite lesen
Bußgelder für falsch geparkte E-Scooter

BV3/149/2026
Anfrage von SPD/Volt Fraktion
Bußgelder für falsch geparkte E-Scooter


Frage 1:
Werden für falsch abgestellte E-Scooter Bußgelder erhoben?

Frage 2:
Falls ja, in welchen Fällen und wie hoch ist dann jeweils das Bußgeld?
Falls nein, warum nicht?

Frage 3:
Wie hoch ist der Gesamtbetrag der verhängten Bußgelder für falsch geparkte E-Scooter im
Jahr 2025 im Stadtbezirk 3?


Antwort:
Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs greifen die Azußendienstkräfte
des Ordnungsamtes selbstverständlich auch Verstöße im Zusammenhang mit dem Abstellen
sog. E-Scooter konsequent auf. Die Verwarn- und Bußgelder für das rechtswidrige Abstellen
von E-Scootern richten sich nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
Straßenverkehrdordnungswidrigkeiten in der jeweils geltenden Fassung. Derzeit sind dies
insbesondere die Tatbestandsnummern 101133 mit einem Verwarn- oder Bußgeld von 20,00
EUR (Tatvorwurf: „Sie behinderten andere Verkehrsteilnehmer durch das Abstellen eines
Elektrokleinstfahrzeugs auf dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer
Verkehrsfläche.“) und die Tatbestandsnummer 101134 mit 30,00 EUR („Sie gefährdeten
andere Verkehrsteilnehmer durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf dem
Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche.“).

Für falsch abgestellte E-Scooter wurden im Jahr 2025 im Stadtgebiet zu diesen Tatbeständen
insgesamt 709 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei wurden Verwarn- und
Bußgelder sowie – je nach Verfahrensverlauf – ggf. Gebühren und Auslagen i. H. v. rund
10.000 Euro festgesetzt.

Maschinell aus dem geprüften Original ausgelesen; Zeilenumbrüche und Tabellen können abweichen. Maßgeblich ist das verlinkte PDF.

TOP 9.1.3 · Rock gegen Rechts: Auskunft zur Förderprüfungzur Kenntnis genommen
TOP 9.1.3 · BV3/191/2026zur Kenntnis genommen

Die Anfrage betrifft beteiligte Organisationen und die Prüfung der Förderung der Veranstaltung.

Das sagt die Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf die im Förderantrag genannten Initiativen; weitere Erkenntnisse zur Beteiligung lägen ihr nicht vor. Eine Vor-Ort-Prüfung war nach ihrer Auskunft aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Die dritte Frage weist sie als unzulässig zurück, weil sie darin einen rechtlichen Bewertungsauftrag statt einer Abfrage vorhandener Sachinformationen sieht.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Auskunft ist keine vollständige Erhebung aller tatsächlich vertretenen Stände. Aus der Anfrage ergibt sich auch kein Nachweis für die Beteiligung extremistischer Organisationen.

Schriftliche Antwort vollständig auf dieser Seite lesen
Anfrage zur Veranstaltung  Rock gegen rechts

BV3/191/2026
Anfrage AfD-Fraktion
Anfrage zur Veranstaltung „Rock gegen Rechts“


Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung darüber vor, welche politischen Parteien,
parteinahen Organisationen, politischen Initiativen und sonstigen Organisationen bei der
diesjährigen Veranstaltung „Rock gegen Rechts“ mit eigenen Informations- oder
Aktionsständen vertreten waren?

Antwort 1:
Im Antrag des Veranstalters an die Kulturförderung sind teilnehmende Initiativen wie die DGB-
Jugend, Amnesty International und die Düsseldorfer Flüchtlingshilfe aufgeführt. Weitere
Erkenntnisse liegen der Verwaltung nicht vor.



Frage 2:
Welche Informationen über die tatsächlich beteiligten Organisationen sowie die
durchgeführten Informations-, Mitmach- und Aktionsangebote liegen der Verwaltung vor
bzw. werden im Rahmen der Prüfung eines nach Durchführung der Veranstaltung gestellten
Förderantrags erhoben und der Bezirksvertretung als Grundlage für ihre
Förderentscheidung zur Verfügung gestellt?


Antwort 2:
Der Zuschussantrag der genannten Maßnahme wurde nicht nach, sondern vor der
Veranstaltung gestellt. Die Beratung darüber wurde aufgrund der verbliebenen
Haushaltsmittel allerdings bis zur letzten Sitzung des Jahres 2025 zurückgestellt.

Die Beratung erfolgte auf Grundlage der für den Zuschuss aus Mitteln der Bezirksvertretung
3 eingereichten Unterlagen. Diese wurden von der Verwaltung der Bezirksvertretung 3
vollständig zur Verfügung gestellt. Ein beantragter Zuschuss aus Mitteln der Kulturförderung
ging aus den Unterlagen hervor.

Eine Prüfung einer beantragten oder bezuschussten Maßnahme vor Ort kann durch die
Verwaltung nur im Rahmen der personellen Kapazitäten erfolgen. Dies war in diesem Fall
nicht möglich.



Frage 3:
Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt dazu vor, ob und
inwieweit bei der Prüfung von Förderanträgen für Veranstaltungen die Beteiligung von
Organisationen berücksichtigt wird, die von Verfassungsschutzbehörden als extremistisch
eingestuft, beobachtet oder einem extremistischen Phänomenbereich zugeordnet werden?

Antwort 3:
Die Verwaltung weist die Frage als unzulässig zurück. Das Fragerecht von
Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern nach § 55 Gemeindeordnung NRW bezieht sich
auf vorhandene Sachinformationen der Verwaltung. Hier zielt die Frage jedoch auf eine
durch die Verwaltung vorzunehmende, rechtliche Einschätzung bzw. Bewertung. Ein solcher
Prüfauftrag kann der Verwaltung jeweils nur durch den Rat bzw. Ausschuss oder
Bezirksvertretung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten erteilt werden.

Maschinell aus dem geprüften Original ausgelesen; Zeilenumbrüche und Tabellen können abweichen. Maßgeblich ist das verlinkte PDF.

TOP 9.1.4 · Weißer Gehry-Bau: Musterfläche erlaubt, Absperrung zum Schutzzur Kenntnis genommen
TOP 9.1.4 · BV3/192/2026zur Kenntnis genommen

Die Anfrage betrifft die Fassade und das Umfeld des weißen Gehry-Baus am Neuen Zollhof 3.

Das sagt die Verwaltung

Die Herstellung einer Musterfläche wurde nach Auskunft der Verwaltung denkmalrechtlich erlaubt und soll mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Die Absperrung gehört zu einem Sicherheitskonzept, weil sich zuvor Fassadenteile gelöst hatten. Die unmittelbar um die Gehry-Bauten liegenden Flächen seien privat; der Bauzaun stehe ebenfalls auf Privatfläche.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Erlaubnis für eine Musterfläche ist nicht mit einer abgeschlossenen Fassadensanierung gleichzusetzen. Einen Termin für die Aufhebung der Absperrung nennt die Antwort nicht.

Schriftliche Antwort vollständig auf dieser Seite lesen
Verwaltungsvorgänge und Umfeld des Gehry-Ensembles am neuen Zollhof

BV3/192/2026
Anfrage von AFD Fraktion
Verwaltungsvorgänge und Umfeld des Gehry-Ensembles am neuen Zollhof

Frage 1:
Welcher aktuelle Sachstand liegt der Verwaltung zu dem vom Eigentümer gestellten Antrag
auf Herstellung einer Musterfläche am weißen Gehry-Bau vor?

Antwort 1:
Der Antrag auf Herstellung einer Musterfläche am weißen Gehry (Neuer Zollhof 3) wurde von
der Verwaltung im Rahmen eines denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens positiv
beschieden. Die Ausführung der Musterfläche erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren
Denkmalbehörde.


Frage 2:
Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zum Anlass der derzeitigen Absperrung auf der
Rückseite des weißen Gehry-Baus vor?

Antwort 2:
Die Absperrung ist Bestandteil eines mehrteiligen Sicherheitskonzeptes, da sich in der
Vergangenheit Fassadenteile am Weißen Gehry gelöst hatten.


Frage 3:
Wem obliegt nach Kenntnis der Verwaltung die Instandhaltung der unmittelbar hinter dem
weißen Gehry-Bau gelegenen Wege- beziehungsweise Bodenfläche?

Antwort 3:
Das Amt für Verkehrsmanagement teilt hierzu Folgendes mit:
Die Flächen um die Gehry-Bauten befinden sich in privatem Eigentum. Erst die daran an-
grenzenden Flächen im Bereich „Am Handelshafen“, „Hammer Straße / Stromstraße“ und
Teilflächen zwischen den Gehry-Bauten und der „Kaistraße“ sind öffentliche Verkehrsflächen,
die regelmäßig von besonders geschultem Personal des Amtes für Verkehrsmanagement
kontrolliert werden, um Schäden zu erkennen und ggf. erforderliche Maßnahmen zur
Gewährleistung eines verkehrssichereren Zustands einleiten zu können. Der derzeit
vorhandene Bauzaun zur Sicherung der Fassadenbereiche befindet sich auf der Privatfläche.

Maschinell aus dem geprüften Original ausgelesen; Zeilenumbrüche und Tabellen können abweichen. Maßgeblich ist das verlinkte PDF.

TOP 9.1.5 · Schulstraßen und Walking Bus: Beratung vertagtvertagt
TOP 9.2.2 · Palmenstraße/Bachstraße: Anfrage zum Fußgängerüberweg vertagtvertagt
TOP 9.2.2 · BV3/216/2026vertagt

Die Anfrage betrifft einen Fußgängerüberweg an der Kreuzung Palmenstraße/Bachstraße zur Verbesserung der Schulwegsicherheit.

Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der amtliche Ergebnisvermerk lautet „vertagt“.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die geprüften Sitzungsunterlagen enthalten dazu noch keine zugeordnete schriftliche Antwort.

TOP 10.1 · Südring: Verkehrssicherheit an drei Kreuzungeneinstimmig beschlossen
TOP 10.1 · BV3/212/2026einstimmig beschlossen

Der Antrag verlangt die Prüfung von Maßnahmen an den Kreuzungen mit Volmerswerther Straße, Fleher Straße und Aachener Straße. Dazu gehören Rotlichtüberwachung, Änderungen an Ampeln und Straßenraum, Geschwindigkeitskontrollen sowie eine Beschleunigung der Planung an der Haltestelle Südring.

Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der Antrag ist einstimmig angenommen. Er verbindet Prüfaufträge mit der Bitte um kurzfristig mögliche Maßnahmen und einen Bericht an die BV.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und wann, ist damit noch nicht festgelegt. Insbesondere ist die Installation von Rotlichtblitzern nicht schon nachgewiesen.

TOP 10.2 · Arcaden-Vorplatz: Gespräche über mehr Grüneinstimmig beschlossen
TOP 10.2 · BV3/213/2026einstimmig beschlossen

Die Verwaltung soll mit der Eigentümerin der Düsseldorf Arcaden über die Umsetzung eines Begrünungsvorschlags verhandeln. Der Antrag bezieht sich auf einen von Hines bei der Beteiligung zur Bebauung des ehemaligen Kauflandgeländes vorgestellten Vorschlag.

Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der Antrag ist einstimmig beschlossen. Beschlossen ist damit der Auftrag zu Gesprächen und zur Klärung der Umsetzung, kein bereits fertig geplanter oder finanzierter Umbau.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Ein verbindlicher Bauzeitplan und eine bestätigte Vereinbarung mit der Eigentümerin liegen in diesen Quellen nicht vor.

TOP 10.3 · Abenteuerspielplatz: Sachstandsbericht angeforderteinstimmig beschlossen
TOP 10.3 · BV3/218/2026einstimmig beschlossen

Die Verwaltung soll in einer der nächsten BV-Sitzungen über die Planung eines dauerhaften Abenteuerspielplatzes im Stadtbezirk 3 berichten.

Was der Ergebnisvermerk bedeutet: Der Antrag ist einstimmig angenommen. Es handelt sich um einen Berichtsauftrag, nicht um einen Baubeschluss.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Ein Standort, eine gesicherte Finanzierung oder ein Eröffnungstermin werden dadurch nicht festgelegt.

TOP 10.4 · Bilker Allee/Bachstraße: Kosten- und Zeitplan angeforderteinstimmig beschlossen
TOP 11.2 · Varnhagenstraße: keine realistische Lösung für die gewünschte Wegeverbindungzur Kenntnis genommen
TOP 11.2 · BV3/209/2026zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung sieht weiterhin keine realistische Umsetzungsmöglichkeit für den gewünschten Gehweg zur Erna-Eckstein-Straße. Eine private Einigung über die benötigten Flächen sei nicht zustande gekommen; auch eine alternative Führung über die Grünfläche scheitere an Topographie und Baumbestand. Als Alternative verweist sie auf den Weg zwischen Johannes-Weyer-Straße und Erna-Eckstein-Straße 49.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Kenntnisnahme ist kein neuer Auftrag zum Wegebau. Die beschriebenen Grundstücks- und Planungshemmnisse bleiben nach dem Stand dieser Vorlage bestehen.

TOP 11.3 · Luisen-Gymnasium: standortbezogene Maßnahmen statt temporärer Warnhinweisezur Kenntnis genommen
TOP 11.3 · BV3/210/2026zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung setzt beim neuen Schulstandort Völklinger Straße auf die Untersuchung konkreter Schulwege und angepasste Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Schule und Polizei. Dieses Vorgehen hält sie für geeigneter als die beantragten vorübergehenden Warnhinweise.

Was offen bleibt / was das nicht bedeutet: Die Auskunft benennt den Ansatz, bestätigt aber nicht die Umsetzung jeder denkbaren Sicherungsmaßnahme im Umfeld.

Mit KI-Unterstützung anhand der Originale aufbereitet. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.

Was die Stadt zur Sitzung mitteilt

Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.

Ankündigung der Stadt · 05.10.2026

Sitzungen von Bezirksvertretungen

Mitteilung hier lesen

Bezirksvertretungen kommen am Dienstag, 13. Oktober 2026, zu ihren öffentlichen Sitzungen zusammen. Im Bürgersaal des Stadtteilzentrum Bilk, Bachstraße 145, tagt um 17 Uhr die Bezirksvertretung 3 (Oberbilk, Unterbilk, Bilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Flehe, Volmerswerth). Auf der Tagesordnung der BV 3 stehen unter anderem die Kommunale Wärmeplanung sowie die Stadtsauberkeitsoffensive. Im Rathaus Kaiserswerth, Kaiserswerther Markt 23, trifft sich um 17 Uhr die Bezirksvertretung 5 (Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund). Auf der Tagesordnung der BV 5 stehen unter anderem die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk sowie die Einbringung des Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Die Sitzung der BV 5 kann auch per Livestream verfolgt werden unter: https://www.duesseldorf.de/bv/05.html Die Tagesordnung und die Unterlagen zu diesen Sitzungen sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf veröffentlicht unter: www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen.html

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf · Originalmitteilung

Themen dieser Sitzung

+3 weitere Themen

Amtliche Quellen

Originaldokumente

Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.

Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.

Orte der Sitzung

Wichtige Adressen auf der Karte

Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.

Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.

Vollständige Sitzungsdaten Tagesordnung 43 TOPs

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.

  • TOP 1: Anerkennung der Tagesordnung einstimmig beschlossen
  • TOP 2: Anfragen und Anregungen aus der Bürgerschaft
  • TOP 3: Zulassung von Sachverständigen einstimmig beschlossen
  • TOP 4: Mündliche Berichte
  • TOP 4.1: Kommunale Wärmeplanung für den Stadtbezirk 3 (mdl. Bericht) zur Kenntnis genommen
  • TOP 4.2: Sachstand Stadtsauberkeitsoffensive (mdl. Bericht) zur Kenntnis genommen
  • TOP 5: Bau- und Planungsangelegenheiten
  • TOP 5.1: Bauantrag Kronenstraße 29 – Umbau von Wohnungen, Erstellung von zwei rückwärtigen Wohnungen, nachträgliche Genehmigung der Wohnnutzung im DG sowie Dachaufstockung und Ausbau des SB einstimmig beschlossen
  • TOP 6: Verwaltungsvorlagen
  • TOP 6.1: Umsetzungsstrategie Zukunft Altstadt / Innenstadt (Teilbaustein des Förderprojektes KreativRaum D) einstimmig beschlossen
  • TOP 6.2: Entfall Haltestelle Gilbachstraße einstimmig beschlossen
  • TOP 6.3: ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF - Einführung eines Nachbarschaftsfonds im Handlungsraum 05, Teilbereich Oberbilk Nord zur Kenntnis genommen
  • TOP 6.4: Grimlinghauser Straße / Uedesheimer Straße - Ergebnisse zu den Geschwindigkeitsmessungen vor und nach Einbahnstraßendrehung zur Kenntnis genommen
  • TOP 7: Bezirklicher Bauunterhalt und Zuschüsse
  • TOP 7.1: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2026 einstimmig beschlossen
  • TOP 8: Beratung Haushaltsentwurf 2027/2028 mit Anlagen - Entwurf des bezirksbezogenen Haushaltsansatz 2027/2028 für den Stadtbezirk 3 einstimmig beschlossen
  • TOP 8.1: Haushalt 2027/2028: Kirchfeldstraße als Fahrradstraße (Antrag Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Volt) einstimmig beschlossen
  • TOP 8.2: Haushalt 2027/2028: Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel 2027/2028 (Antrag Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD/Volt) einstimmig beschlossen
  • TOP 8.3: Haushalt 2027/2028: Haushaltsmittel der BV3 - Mittelübertragung (Antrag Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD) einstimmig beschlossen
  • TOP 9: Anfragen
  • TOP 9.1: Anfragen aus vorherigen Sitzungen
  • TOP 9.1.1: Entwicklung der Parkplatzsituation im Stadtbezirk 3 (Anfrage AfD-Fraktion) zur Kenntnis genommen
  • TOP 9.1.2: Bußgelder für falsch geparkte E-Scooter (Anfrage Fraktion SPD/Volt) zur Kenntnis genommen
  • TOP 9.1.3: Anfrage zur Veranstaltung „Rock gegen Rechts“ (Anfrage AfD-Fraktion) zur Kenntnis genommen
  • TOP 9.1.4: Anfrage zu Verwaltungsvorgängen und zum Umfeld des Gehry-Ensembles am Neuen Zollhof (Anfrage AfD-Fraktion) zur Kenntnis genommen
  • TOP 9.1.5: Schulstraßen-Konzept und Walking Bus zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Stadtbezirk 3 (Anfrage Fraktion Bündnis90/Die Grünen) vertagt
  • TOP 9.1.6: Nächtliches Tempo 30 auf der Corneliusstraße aus Lärm- und Gesundheitsschutzgründen (Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zur Kenntnis genommen
  • TOP 9.2: Aktuelle Anfragen
  • TOP 9.2.1: Radschnellweg RS 5 entlang des Südrings – Sachstand und weiteres Vorgehen (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen) zur Kenntnis genommen
  • TOP 9.2.2: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße zur Verbesserung der Schulwegsicherheit (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen) vertagt
  • TOP 9.2.3: Entwicklung und Zukunft des Kulturraums Bilker Allee 233 (Anfrage Die Linke) vertagt
  • TOP 10: Anträge
  • TOP 10.1: Mehr Verkehrssicherheit auf dem Südring (Antrag Bündnis 90/Die Grünen) einstimmig beschlossen
  • TOP 10.2: Umsetzung des Begrünungsvorschlags für den Vorplatz der Düsseldorf Arcaden (Antrag Bündnis 90/Die Grünen) einstimmig beschlossen
  • TOP 10.3: Sachstandsbericht Abenteuerspielplatz (Antrag Bündnis 90/Die Grünen) einstimmig beschlossen
  • TOP 10.4: Sachstandsbericht Bilker Allee/Bachstraße (Antrag Bündnis 90/Die Grünen) einstimmig beschlossen
  • TOP 10.5: Tempo 30 auf der Ellerstraße (Antrag SDP/Volt, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke) einstimmig beschlossen
  • TOP 11: Informationsvorlagen
  • TOP 11.1: Sitzungstermine 2027 zur Kenntnis genommen
  • TOP 11.2: Errichtung eines Fußgängerweges zwischen Varnhagenstraße und Erna-Eckstein-Straße zur Kenntnis genommen
  • TOP 11.3: Verkehrsteilnehmendeninformationen rund um den Schuljahresbeginn des Luisen-Gymnasium an neuen Standort Völklinger Straße durch geeignete Warnhinweise zur Kenntnis genommen
  • TOP 11.4: Prüfung Verbesserung Schulwegsicherheit Wim-Wenders-Gymnasium, Gan-gelplatz/Oberbilker Allee zur Kenntnis genommen
  • TOP 12: Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
Anwesenheit Teilnehmende Personen 19 Personen
Weiterlesen im Portal Behandelte Vorlagen 20 Vorlagen

Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.

Sitzungstermine 2027

BV3/207/2026 zur Kenntnis Endgültig

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