Anfrage AfD Aktenzeichen SCHUA/063/2026

AfD will wissen, wie das Drogenhilfezentrum das Lessing‑Gymnasium beeinflusst

Amtlicher Titel: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Auswirkungen des geplanten Drogenhilfezentrums Eisenstraße 49 auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Lessing-Gymnasiums

Beratung geplant Nächster Termin am 06.10.2026 bei Schulausschuss.
6. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 17. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die AfD‑Ratsfraktion hat im Schulausschuss eine Anfrage gestellt. Sie will klären, welche Folgen das geplante Drogenhilfezentrum in der Eisenstraße 49 für die Entwicklung des Lessing‑Gymnasiums hat. Der Ausschuss muss die Unterlagen prüfen und dem Rat eine Stellungnahme geben.

Warum wichtig

Eltern, Schüler und Lehrkräfte erhalten Klarheit darüber, ob das Zentrum das schulische Umfeld beeinträchtigt oder die Attraktivität des Gymnasiums mindert.

Die Details

  • Fraktion: AfD‑Ratsfraktion
  • Anfrage‑Thema: Auswirkungen des geplanten Drogenhilfezentrums Eisenstraße 49 auf das Lessing‑Gymnasium
  • Gremium: Schulausschuss
  • Einreichungsdatum: 17. September 2026
  • Erwartete Antwort: Noch ausstehend

Einordnung

Die Frage betrifft die zukünftige Nutzung und das Image des Lessing‑Gymnasiums, einer wichtigen Bildungseinrichtung im Stadtteil. Eine mögliche Entscheidung könnte Einfluss auf Schulstandort, Schülerzahlen und das Lernumfeld haben.

Hintergrund

Drogenhilfezentren bieten Beratung, Therapie und soziale Unterstützung für Menschen mit Suchtproblemen und dienen der Prävention und Reintegration.

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
SCHUA/063/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 17.09.2026 An den Vorsitzenden des Schulausschuss Ratsherrn Stefan Wiedon Betrifft: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Auswirkungen des geplanten Drogenhilfezentrums Eisenstraße 49 auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Lessing-Gymnasiums Sehr geehrter Herr Vorsitzender Wiedon, ich bitte Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Schulausschusssitzung am 06.10.2026 zu setzen. Sachlage: Für den Standort Eisenstraße 49 ist künftig ein umfassendes Hilfe- und Versorgungsangebot einschließlich eines Drogenkonsumraums vorgesehen. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Lessing-Gymnasium und innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5576/75. Bereits bei Aufstellung des Bebauungsplans wurde ein zusätzlicher Flächenbedarf der Schule festgestellt. Die Begründung formuliert als planerisches Ziel, dass „den Schulen die erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden" sollen, ohne zugleich die vorhandene Wohnnutzung zu verdrängen (S.4). Besonders relevant ist dabei die Eisenstraße 49 selbst: Das bestehende Schulgelände sollte hierzu auf weitere Flächen ausgeweitet werden. Für die Eisenstraße 49 wird ausdrücklich festgestellt, dass deren „Nutzung [...] für die Schule nur langfristig realisierbar" sei, weil das dort vorhandene Gebäude seinerzeit noch als städtisches Wohnheim benötigt wurde (S. 4). Vor dem Hintergrund der nun vorgesehenen Nutzung der Eisenstraße 49 als Hilfezentrum einschließlich Drogenkonsumraum und eines vorgesehenen 24/7-Betriebs mit Sicherheitsdienst stellt sich daher die Frage, inwieweit die ursprünglich vorgesehene langfristige Entwicklungsmöglichkeit des Schulstandortes hiervon berührt wird. Darüber hinaus ergeben sich Fragen zur Vereinbarkeit des Gesamtvorhabens mit den Festsetzungen und städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans sowie zu dessen bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Bewertung. Vor diesem Hintergrund bitte ich folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Schulausschusses am 06.10.2026 zu setzen und um Beantwortung durch die Verwaltung: 1.Trifft es zu, dass das Grundstück Eisenstraße 49 nach der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5576/75 langfristig für eine Erweiterung des Schulstandortes vorgesehen bzw. hierfür planerisch berücksichtigt wurde? 2.Welche Auswirkungen hat die Inbetriebnahme eines Drogenhilfezentrums für diesen Standort auf die gegenwärtigen und zukünftigen Erweiterungsmöglichkeiten des Lessing-Gymnasiums? 3.Wie ist der vorgesehene 24/7-Betrieb der Einrichtung in der Eisenstraße 49 einschließlich des damit verbundenen Besucher-, Aufenthalts- und Zu- und Abgangsverkehrs im Hinblick auf die Festsetzungen und die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans rechtlich zu bewerten? Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit: Jeremy FranoschThomas Krabbe Ratsherr AfD-Ratsfraktion Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 29. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/063/2026