Anfrage AfD Aktenzeichen RAT/504/2026

Hildebrandt fordert Klärung zu NAV Eisenstraße

Amtlicher Titel: Anfrage des Ratsherrn Hildebrandt: Klärung konkreter verwaltungsspezifischer Sachverhalte zu NAV Eisenstraße

Beratung geplant Nächster Termin am 24.09.2026 bei Rat.
24. September 2026nächster Termin 1Dokument 15. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der AfD‑Ratsherr Hildebrandt hat am 15. September 2026 eine Anfrage gestellt, in der er die Verwaltung um Aufklärung konkreter verwaltungsspezifischer Sachverhalte zum NAV an der Eisenstraße bittet. Die Anfrage wird in der Ratssitzung am 24. September 2026 behandelt. Es gibt bislang keine Entscheidung, nur die Bitte um Auskunft.

Warum wichtig

Bürger:innen erhalten Klarheit über Vorgänge am NAV Eisenstraße und können bei Bedarf Rückfragen stellen.

Die Details

  • Antragsteller: Ratsherr Hildebrandt (AfD)
  • Betreff: Klärung verwaltungsspezifischer Sachverhalte zu NAV Eisenstraße
  • Einreichungsdatum: 15. September 2026
  • Gremium: Rat
  • Termin zur Beratung: 24. September 2026

Einordnung

Die Anfrage ist rein informativ, richtet sich an die Stadtverwaltung und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Stadtpolitik; sie betrifft jedoch alle, die Informationen zum NAV‑Projekt an der Eisenstraße benötigen.

Nächste Schritte

Ratssitzung am 24. September 2026, in der die Verwaltung die gewünschten Informationen vorlegen soll.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
RAT/504/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.09.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Betrifft: Anfrage des Ratsherrn Hildebrandt: Klärung konkreter verwaltungsspezifischer Sachverhalte zu NAV Eisenstraße Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.2026 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung. Hintergrund: Im Rahmen der letzten Gremien-Sitzungen zum Themenkomplex NAV Eisenstraße sind Fragestellungen zu kommunalbezogenen Sachverhalten entstanden, um deren Beantwortung wir die Verwaltung ersuchen. Insbesondere geht es um Grundlagen und Begründungen für konkretes Verwaltungshandeln sowie die Identifikation einer Festlegung zur Sicherung des an das Lessing- Gymnasium grenzenden Außenbereiches. Ich bitte daher die Verwaltung um Beantwortung der folgenden drei Fragen: 1.Aus welchen Gründen waren Nähe zur Gemeinschaftsgrundschule Helmholtzstraße, zu Kindertagesstätten, einem Kindercafé und die Schülerfrequenz bei Scheurenstraße 57 ausschließende Kriterien, und warum liegt für Eisenstraße 49 keine vergleichbare schriftliche Risiko- bzw. Kinderschutzbewertung und keine dokumentierte Beteiligung des Jugendamts vor? Nennen Sie auch die konkrete rechtliche Grundlage für dieses Nicht-Einholen bzw. Nicht-Beteiligen. 2.Auf welcher Grundlage behandelt die Verwaltung den Standort Eisenstraße 49 als entscheidungsreif, obwohl Träger, Verfahren nach § 10a BtMG und Außenflächenkonzeption noch nicht feststehen? Nennen sie auch die konkrete rechtliche Grundlage. 3.Welche schriftliche, nach Inbetriebnahme kontrollierbare Festlegung trägt die Aussage, der unmittelbar an das Schulgelände angrenzende Außenbereich bleibe dauerhaft unzugänglich? Nennen Sie dabei auch die für die Einhaltung verantwortliche Stelle. Mit freundlichen Grüßen,Für die Richtigkeit: Gerhard HildebrandtThomas Krabbe Ratsherr AfD Fraktion Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/504/2026