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AUS/007/2025
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Düsseldorf, 20.12.2024
Ratsfraktion - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
An
Ratsherrn Philipp Thämer
Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt-,
Klima- und Verbraucherschutz
Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des
Ausschusses für Umwelt -, Klima- und Verbraucherschutz am 16.01.2025
Betrifft:
Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung der
Solaroffensive bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften
Sehr geehrter Herr Thämer,
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für
Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 16.01.2025 zu setzen und durch die
Verwaltung beantworten zu lassen:
- Wie hoch ist das Solarpotenzial in Form von Dach - und
Fassadenflächen bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften
Messe, Flughafen, Wohnungsgesellschaft, IDR, Rheinbahn,
AWISTA Kommunal, Bädergesellschaft etc. ... (bitte nach
Gesellschaft aufschlüsseln)?
- Wie viele Quadratmeter Dach - und Fassadenflächen wurde seitens
dieser Gesellschaften seit 2021 mit Solaranlagen ausgestattet
oder sind in Planung (bitte nach Gesellschaft und Sachstand
aufschlüsseln)?
- Welche Finanzmittel werden für neue A nlagen für das Jahr 2025
bereitgehalten - bei den Gesellschaften selbst sowie im
städtischen Etat für Klimaschutzmaßnahmen?
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Begründung:
Mit dem Ratsbeschluss RAT/316/2021 "Solaroffensive - Wir machen Düsseldorf
zur Sonnenstadt" vom April 2021 wurde bei allen städtischen Neubauten in
Düsseldorf sowie bei deren Sanierungen der Bau von Photovoltaik -Anlagen
verpflichtend.
Für die städtischen Beteiligungsgesellschaften wurde beschlossen, dass der Rat
von der Landeshauptstadt als Gesellschafterin erwartet darauf hinzuwirken, dass
auch bei den städtischen Beteiligungen das Solarpotenzial genutzt wird.
Im Bereich der städtischen Schulbauten wird die Solaroffensive bereits
konsequent umgesetzt. Für die Solaroffensive an den städtischen Schulen
wurden insgesamt sieben Umsetzungspakete geschnürt, die nun sukzessive
bearbeitet werden. Die Einteilung und Priorisierung erfolgt anhand der
verfügbaren Dachfläche und dem damit verbundenen höchsten PV -
Installationspotential, wobei die größten Dachflächen zuerst bearbeitet werden.
Die Bandbreite reicht von 300 -350 Quadratmetern Fläche pro Dach bis zu
Dachflächen mit einer Größe von mehr als 1.000 Quadratmetern.
Das ambitionierte Ziel 2035 klimaneutral zu sein, bedarf der Mitwirkung aller
Immobilienbesitzer in der Stadt - auch der städtischen Beteiligungs -
gesellschaften. Im Dezember 2024 veröffentlichte der Landesverbands
Erneuerbare Energien einen Städtevergleich, wie es mit dem Ausbau der
Solarenergie in NRW klappt. Verglichen wurden 80 Kommunen mit mehr als
50.000 Einwohner. Mit Stand vom November 2024 belegte Düsseldorf den
letzten Platz.
Mit der Novellierung der Landesbauordnung NRW im Oktober 2023 gibt es eine
Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten und ab 2026
auch bei Bestandsbauten. Stichta g ist der Tag der Bauantragstellung. Für
städtische Bestandsgebäude gilt diese Pflicht seit 01. Juli 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Mielczarek