Anfrage Bündnis 90/Die Grünen Aktenzeichen AUS/007/2025

Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung der Solaroffensive bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 20. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Begründung“

Mit dem Ratsbeschluss RAT/316/2021 "Solaroffensive - Wir machen Düsseldorf zur Sonnenstadt" vom April 2021 wurde bei allen städtischen Neubauten in Düsseldorf sowie bei deren Sanierungen der Bau von Photovoltaik -Anlagen verpflichtend.

Für die städtischen Beteiligungsgesellschaften wurde beschlossen, dass der Rat von der Landeshauptstadt als Gesellschafterin erwartet darauf hinzuwirken, dass auch bei den städtischen Beteiligungen das Solarpotenzial genutzt wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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AUS/007/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 20.12.2024 Ratsfraktion - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN An Ratsherrn Philipp Thämer Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt -, Klima- und Verbraucherschutz am 16.01.2025 Betrifft: Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung der Solaroffensive bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften Sehr geehrter Herr Thämer, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 16.01.2025 zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: - Wie hoch ist das Solarpotenzial in Form von Dach - und Fassadenflächen bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften Messe, Flughafen, Wohnungsgesellschaft, IDR, Rheinbahn, AWISTA Kommunal, Bädergesellschaft etc. ... (bitte nach Gesellschaft aufschlüsseln)? - Wie viele Quadratmeter Dach - und Fassadenflächen wurde seitens dieser Gesellschaften seit 2021 mit Solaranlagen ausgestattet oder sind in Planung (bitte nach Gesellschaft und Sachstand aufschlüsseln)? - Welche Finanzmittel werden für neue A nlagen für das Jahr 2025 bereitgehalten - bei den Gesellschaften selbst sowie im städtischen Etat für Klimaschutzmaßnahmen? Seite 2 Begründung: Mit dem Ratsbeschluss RAT/316/2021 "Solaroffensive - Wir machen Düsseldorf zur Sonnenstadt" vom April 2021 wurde bei allen städtischen Neubauten in Düsseldorf sowie bei deren Sanierungen der Bau von Photovoltaik -Anlagen verpflichtend. Für die städtischen Beteiligungsgesellschaften wurde beschlossen, dass der Rat von der Landeshauptstadt als Gesellschafterin erwartet darauf hinzuwirken, dass auch bei den städtischen Beteiligungen das Solarpotenzial genutzt wird. Im Bereich der städtischen Schulbauten wird die Solaroffensive bereits konsequent umgesetzt. Für die Solaroffensive an den städtischen Schulen wurden insgesamt sieben Umsetzungspakete geschnürt, die nun sukzessive bearbeitet werden. Die Einteilung und Priorisierung erfolgt anhand der verfügbaren Dachfläche und dem damit verbundenen höchsten PV - Installationspotential, wobei die größten Dachflächen zuerst bearbeitet werden. Die Bandbreite reicht von 300 -350 Quadratmetern Fläche pro Dach bis zu Dachflächen mit einer Größe von mehr als 1.000 Quadratmetern. Das ambitionierte Ziel 2035 klimaneutral zu sein, bedarf der Mitwirkung aller Immobilienbesitzer in der Stadt - auch der städtischen Beteiligungs - gesellschaften. Im Dezember 2024 veröffentlichte der Landesverbands Erneuerbare Energien einen Städtevergleich, wie es mit dem Ausbau der Solarenergie in NRW klappt. Verglichen wurden 80 Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohner. Mit Stand vom November 2024 belegte Düsseldorf den letzten Platz. Mit der Novellierung der Landesbauordnung NRW im Oktober 2023 gibt es eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten und ab 2026 auch bei Bestandsbauten. Stichta g ist der Tag der Bauantragstellung. Für städtische Bestandsgebäude gilt diese Pflicht seit 01. Juli 2024. Mit freundlichen Grüßen Lukas Mielczarek

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/007/2025