Anfrage Freie Wähler Tierschutz PARTEI Aktenzeichen RAT/440/2025

Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: konkrete Eurobeträge der Personalkosten an die Fraktionen und Gruppen im Jahr 2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 2. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie konkret (in Euro) war der Anteil der Zuwendungen für Personalkosten an die Fraktionen und Gruppen im Jahr 2024, unabhängig davon, ob sie durch externe oder durch städtische Mitarbeitende besetzt worden sind, je Fraktion und Gruppe?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/440/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 02.12.2025 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Betrifft: Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: konkrete Eurobeträge der Personalkosten an die Fraktionen und Gruppen im Jahr 2024 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der Sitzung des Stadtrats am 06.10.2025 wurde auf die Frage nach den Personalkosten geantwortet (siehe RAT/315/2025): „Die Fraktionen haben je nach Größe Ansprüche auf eine im HFA-Beschluss vom 07.11.2022 bestimmte Anzahl von Personalstellen. Diese haben sie durch externe oder durch städtische Mitarbeitende besetzt. Die Personalkosten werden jedoch nicht zentral erfasst. Eine Auswertung war in der Kürze der Zeit nicht möglich." Damit war die Beschlussvorlage HFA/027/2022 gemeint. Dort ist für Zuwendungen zur Personalausstattung zu lesen: „Die Ratsfraktionen erhalten monatliche Zuwendungen zur Personalausstattung in folgendem Umfang (Anzahl der Referent*innen- bzw. Assistenzstellen und deren maximale Vergütung). 3 Mitglieder: 0,5 x EG/A 14 und 1,5 x EG 9b 4 Mitglieder: 1,0 x EG/A 14 und 1,5 x EG 9b 5 Mitglieder: 1,5 x EG/A 14 und 1,5 x EG 9b ab 6 Mitglieder: 2,5 x EG/A 14 und 1,5 x EG 9b ab 10 Mitglieder: 3,5 x EG/A 14 und 1,5 x EG 9b ab 15 Mitglieder: 4,5 x EG/A 14 und 1,5 x EG 9b ab 20 Mitglieder: 5,0 x EG/A 14 und 2,0 x EG 9b ab 25 Mitglieder: 5,5 x EG/A 14 und 2,0 x EG 9b ab 30 Mitglieder: 6,0 x EG/A 14 und 2,0 x EG 9b ab 35 Mitglieder: 6,5 x EG/A 14 und 2,0 x EG 9b Der Personalkostenzuschuss enthält auch die Kosten, die in Folge der Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Kündigungsfristen entstehen." Da diese Angaben eine konkrete Auswertung nicht möglich machen, bitte ich Sie in diesem Zusammenhang, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung vom 12.12.2025 zu setzen und von der Verwaltung konkret beantworten zu lassen. 1.) Wie konkret (in Euro) war der Anteil der Zuwendungen für Personalkosten an die Fraktionen und Gruppen im Jahr 2024, unabhängig davon, ob sie durch externe oder durch städtische Mitarbeitende besetzt worden sind, je Fraktion und Gruppe? Mit freundlichen Grüßen Torsten Lemmer Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/440/2025