Ratssitzung · Sitzung beendet
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Ratssitzung · Sitzung beendet
Historische Ratsnachlese
Ratssitzung vom 11. Dezember 2025
Die Sitzung in einer Minute
Die Sitzung verband hohe zusätzliche Ausgaben für bestehende kommunale Infrastruktur mit Grundsatzentscheidungen zu Gesundheit, Klimaanpassung und einem möglichen internationalen Großereignis. Konflikte entzündeten sich vor allem an Grundstückspolitik, dem Umfang des Hitzeschutzes und den Folgen einzelner Planungen; bei den Schulbauten und beim Bürgerentscheid bestand dagegen parteiübergreifender Konsens.
Nachrichtenwert statt Reihenfolge der Tagesordnung
Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Änderungsbeschlusses gemäß Ziffer 2.13 GA Bau in Verbindung mit der ZO für 3 Schulbauprojekte an den Standorten Hansaallee 90, Heinsenstraße 21, Im Dahlacker 15.
Der Rat bewilligte für drei Schulbauprojekte insgesamt 15,633 Millionen Euro zusätzlich. Davon entfielen 7,4 Millionen Euro auf das Comenius-Gymnasium an der Hansaallee, 6,66 Millionen Euro auf die Grundschule Heinsenstraße und 1,573 Millionen Euro auf die Sternwartschule Im Dahlacker.
Der Beschluss fiel ohne Debatte und einstimmig.
Die zusätzlichen Mittel betrafen Erweiterungen sowie mehr Schulplätze, eine Mensa, eine Sporthalle und ein OGS-Gebäude in Oberkassel, Hamm und Bilk.
Vorlage SCHUA/045/2025 · Nachweis: TOP 36, PDF-Seite 56
Kalkulation der Abwassergebühren des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026
Der Rat ließ die Abwassergebühren für 2026 unverändert: 1,65 Euro je Kubikmeter Frischwasser für Schmutzwasser sowie jährlich 1,04 Euro je Quadratmeter für Niederschlagswasser und 0,52 Euro bei Gründächern. Zur Kostendeckung durfte der Stadtentwässerungsbetrieb bis zu 16.025.755 Euro aus zweckgebundenem Eigenkapital entnehmen.
Eine Debatte fand nicht statt. Der Beschluss fiel mehrheitlich gegen zwei Stimmen von Freie Wähler Tierschutz PARTEI; Enthaltungen gab es nicht.
Die Entscheidung hielt eine stadtweit relevante kommunale Gebühr konstant und finanzierte einen erheblichen Teil der Kosten aus vorhandenen Rücklagen.
Vorlage SEBD/026/2025 · Nachweis: TOP 39, PDF-Seite 57
Änderungsantrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/391/2025
Der Rat entschied grundsätzlich, am Konrad-Adenauer-Platz 13 beziehungsweise an der Harkortstraße 2 bis 4 ein neues Gesundheitsamt und eine Fahrradgarage mit 1.900 Stellplätzen zu realisieren. Für die weitere Planung sollten 4 Millionen Euro im Jahr 2026 und 5,4 Millionen Euro im Jahr 2027 veranschlagt werden; die bisherige Fahrradgaragenplanung im Bunker unter dem Platz wurde nicht fortgesetzt.
SPD/Volt begrüßte das Vorhaben grundsätzlich, wollte für die Kölner Straße 180 jedoch prüfen lassen, ob eine städtische Tochter die Wohnnutzung übernehmen könne, statt das Grundstück auszuschreiben. Dieser Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt; in der Debatte wurde außerdem die künftige Einbindung des Sozialpsychiatrischen Zentrums thematisiert.
Die Entscheidung bündelte öffentliche Gesundheitsangebote an einem neuen Standort und veränderte zugleich die Planungen für Fahrradparken am Hauptbahnhof sowie für das bisher vorgesehene Grundstück an der Kölner Straße.
Vorlage RAT/450/2025 · Nachweis: TOP 32.1, PDF-Seite 80
Hitzeaktionsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Rat beschloss einen Hitzeaktionsplan als Rahmen für den gesundheitlichen Hitzeschutz. Zunächst sollte die Verwaltung Maßnahmen ohne zusätzliche Ressourcen umsetzen; weitere Vorhaben wurden einer Zeit-, Personal-, Kosten- und Förderprüfung unterzogen. Ergänzend wurde eine jährliche Berichterstattung beschlossen.
In der Debatte verlangten Vertreter von Freie Wähler Tierschutz PARTEI, städtische Tiere und den Erhalt von Grün- und Freiflächen stärker zu berücksichtigen. Die AfD stimmte dagegen, Freie Wähler Tierschutz PARTEI und BSW enthielten sich; die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.
Der Plan legte fest, welche Schutzmaßnahmen unmittelbar beginnen konnten und für welche der Rat später über zusätzliche Mittel und Personal entscheiden musste.
Vorlage AGS/050/2025 · Nachweis: TOP 10, PDF-Seite 58
Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele der Region Rhein-Ruhr für das Jahr 2036, 2040 oder 2044
Der Rat setzte für den 19. April 2026 einen Bürgerentscheid über Düsseldorfs Beteiligung an der regionalen Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele 2036, 2040 oder 2044 an. Die Abstimmung sollte ausschließlich per Brief erfolgen; für Durchführung und Kommunikationskampagne wurden insgesamt 1,68 Millionen Euro eingestellt, bei einem voraussichtlichen städtischen Eigenanteil von 558.000 Euro.
Die Debatte behandelte unter anderem das reine Briefverfahren und die Frage, welche Folgen ein ablehnendes Votum in einer beteiligten Stadt hätte. Trotz dieser offenen Fragen beschloss der Rat den Bürgerentscheid einstimmig.
Damit knüpfte der Rat eine Düsseldorfer Beteiligung an die mehrheitliche Zustimmung der Abstimmungsberechtigten und übertrug ihnen die Entscheidung über die Bewerbung.
Vorlage RAT/444/2025 · Nachweis: TOP 34, PDF-Seite 89
Rat · Sitzung vom 11.12.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 16.12.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Vorsichtsmaßnahmen hat die Stadt Düsseldorf aufgrund des am 3. Dezember 2025 festgestellten positiven Nachweises auf die hochinfektiös eingestuften Variante der Vogelgrippe (AI H5N1) bei einer toten Wildgans zum Schutz der z.B. im Hofgarten lebenden Stadtvögel, nun unternommen?
2. Wie konkret hat die Stadt Düsseldorf die Geflügelbesitzer im Stadtgebiet über den am 3. Dezember 2025 festgestellten positiven Nachweis auf die hochinfektiös eingestuften Variante der Vogelgrippe (AI H5N1) bei einer toten Wildgans informiert?
3. Wie konkret informiert die Stadt Düsseldorf Tierhalter, die beispielsweise mit ihren Hunden durch den Hofgarten gehen, dass sie sich gemäß der Empfehlung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen von der Vogelhaltung fernhalten sollen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage Rat/445/2025 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe Frei Wähler Tierschutz PARTEI aus aktuellem Anlass zur Vogelgrippe bei toter Wildgans in Düsseldorf Sitzung des Rates am 11.12.2024 Frage 1: Welche konkreten Vorsichtsmaßnahmen hat die Stadt Düsseldorf aufgrund des am 03. Dezember 2025 festgestellten positiven Nachweises auf die hochinfektiös eingestuften Variante der Vogelgrippe (AI H5N1) bei einer toten Wildgans zum Schutz der z.B. im Hofgarten lebenden Stadtvögel, nun unternommen? Antwort: Alle Vorsichtsmaßnahmen, die durch den Nachweis eines Tierseuchenerregers vom Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen vorgenommen oder angeordnet werden, basieren auf einer Risikobewertung des Einzelfalls. In eine solche Risikobewertung fließen verschiedene Informationen und Daten ein und werden immer mit dem Tierseuchen-Landeskrisenzentrum NRW (LATIKO) abgestimmt. Für die diesjährige Ausbereitung der hochinfektiösen Vogelgrippe (Aviäre Influenza H5N1) sind insbesondere die sehr schnelle und flächendeckende Ausbreitung seit Oktober, zahlreiche deutschlandweite Ausbrüche in gewerbsmäßigen Tierhaltungen mit hohen Biosicherheitsstandards, die zu erwartende Dauer der Ausbreitung beziehungsweise Infektionsgefahr bis voraussichtlich März 2026, die unter Gesichtspunkten der Biosicherheitsmaßnahmen sehr unterschiedlichen Haltungsformen, kennzeichnend. Behördliche Maßnahmen werden zudem unter Einhaltung einer tierschutzkonformen Tierhaltung angeordnet. Unter Berücksichtigung dieser Daten wurden für zwei unmittelbar in der Nähe zum Fundort der infizierten Wildgans in Angermund liegenden gewerbsmäßigen Geflügelhaltungen mit einem haltungsbedingten hohen Infektionsrisiko per Einzelverfügung die vorübergehende Aufstallung der Tiere angeordnet. Mit einer Pressemitteilung wurde darüber hinaus flächendeckend über den positiven Befund informiert. In der Meldung wurden auch Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz gehaltener Tiere empfohlen. Zusätzlich werden weiter Monitoring-Proben von erkrankten oder toten Wildvögeln auf den Erreger der Vogelgrippe untersucht. Damit wird die Entwicklung der Vogelgrippeausbreitung bei Wildvögeln im Stadtgebiet beobachtet. Der Hofgarten gehört beispielsweise nicht zu den im Stadtgebiet identifizierten Risikogebieten, daher werden hier nach aktuellem Sachstand keine weiteren Maßnahmen angeordnet. Eine Veränderung des Tierbestands im Hofgarten, z.B. durch eine vorübergehende Aufstallung der Stadttiere, ist nicht geeignet, da der dadurch freiwerdende Lebensraum inklusive dem bestehenden Futterangebot durch andere Wildvögel besetzt würde und damit das Eintragsrisiko für den Vogelgrippevirus in den Park deutlich erhöhen könnte. Frage 2: Wie konkret hat die Stadt Düsseldorf die Geflügelbesitzer im Stadtgebiet über den am 03. Dezember 2025 festgestellten positiven Nachweis auf die hochinfektiös eingestuften Variante der Vogelgrippe (AI H5N1) bei einer toten Wildgans informiert? Antwort: Eine allgemeine Information der Geflügelhalter erfolgte flächendeckend unmittelbar nach Eingang des positiven Befunds der Wildgans in Angermund durch eine Pressemeldung. Tierhalter im Risikogebiet und/oder einem durch Haltungsform bedingten erhöhten Eintragsrisiko (z.B. gewerbsmäßige Freilandhaltungen) wurden noch am gleichen Tag per E-Mail informiert. Unmittelbaren Kontakt zu Geflügelhaltenden wird das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen immer dann aufnehmen, wenn nach der bereits beschriebenen Risikoeinschätzung gezielt besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Frage 3: Wie konkret informiert die Stadt Düsseldorf Tierhalter, die beispielsweise mit ihren Hunden durch den Hofgarten gehen, dass sie sich gemäß der Empfehlung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen von der Vogelhaltung fernhalten sollten? Antwort: Hunde gehören nicht zu den für den Vogelgrippevirus empfänglichen bzw. gefährdeten Tierarten. Durch die Empfehlung des Landesamtes soll vermieden werden, dass Hunde, die zuvor Kontakt mit infizierten toten Wildvögeln hatten, die Vogelgrippeviren in einen Haustierbestand einschleppen. Diese Gefahren bestehen im Hofgarten nicht. Dort ist das empfängliche Geflügel, unabhängig davon, ob es sich um Stadttiere handelt, freilebend und der Hofgarten gehört aktuell nicht zu einem Risikogebiet. Zudem gilt ohnehin eine Anleinpflicht nach Landeshundegesetzes NRW für den Park. Beigeordneter Jochen Kral
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aufgrund welcher tierärztlichen und tierrechtlichen Abwägungen und Begründungen - auch rechtlichen - hat die Landeshauptstadt Düsseldorf es gestattet, dass zwei Esel den Nikolaus vom Schiff zum Rathaus begleiteten?
2. Wie schätzt die Stadtverwaltung es ein, wenn Esel in so nahen, engen Kontakt mit vielen Menschen kommen?
3. Wie konkret begründet die Stadtverwaltung, dass es sich am 06.12.2025 für die Esel um eine tier-, art- und eselgerechte Veranstaltung handelte?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/446/2025 Oberbürgermeister Dr. Keller Beantwortung der Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Esel, die am 06.12.2025 den Nikolaus beim Oberbürgermeisterempfang begleiten Frage 1: Aufgrund welcher tierärztlichen und tierrechtlichen Abwägungen und Begründungen - auch rechtlichen - hat die Landeshauptstadt Düsseldorf es gestattet, dass zwei Esel den Nikolaus vom Schiff zum Rathaus begleiten? Antwort zu Frage 1: Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat den Einsatz der Esel nicht gestattet. Vielmehr hatte der Nikolaus die Esel Jopie und Lilly zu seiner Begleitung mitgebracht. Die Esel wurden dabei von drei vertrauten, fachkundigen Bezugspersonen des Eselparks Zons e.V. geführt. Ich möchte ergänzen, dass die Stadtverwaltung auch künftig an weihnachtlichen Traditionen festhalten wird. Frage 2: Wie schätzt die Stadtverwaltung es ein, wenn Esel in so nahen, engen Kontakt mit vielen Menschen kommen? Antwort zu Frage 2: Als oberster Dienstherr der Stadtverwaltung hat der Oberbürgermeister die Anwesenheit der Esel sehr genossen. Gleiches galt nach den Beobachtungen des Oberbürgermeisters auch für die anwesenden Menschen, insbesondere für die Kinder. Der Eselpark Zons e.V. hat im Übrigen täglich Publikumsverkehr (u.a. Kindergärten und Schulen), sodass die Tiere den Umgang mit Menschen in dieser Form kennen und gewohnt sind. Frage 3: Wie konkret begründet die Stadtverwaltung, dass es sich am 06.12.2025 für die Esel um eine tier-, art- und eselgerechte Veranstaltung handelte? Antwort zu Frage 3: Siehe hierzu Antwort auf Frage 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welches Gedenken plant die Stadt zum Tod des Architekten Frank Gehry wann, wie, wo?
2. Wie motiviert der Tod des Architekten Frank Gehry, die Bauten im Medienhafen - ggf. auch gemeinsam mit Dritten - wieder optisch wie energetisch-technisch auf den neusten Stand zu bringen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/447/2025 Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: Tod des Architekten Frank Gehry und das Gebäudeensemble "Der neue Zollhof" im Medienhafen (RAT/447/2025) Frage 1: Welches Gedenken plant die Stadt zum Tod des Architekten Frank Gehry wann, wie, wo? Frage 2: Wie motiviert der Tod des Architekten Frank Gehry, die Bauten im Medienhafen - ggf. auch gemeinsam mit Dritten - wieder optisch wie energetisch-technisch auf den neusten Stand zu bringen? Antwort zu Fragen 1: Zum Tod des Architekten Frank Gehry plant die Stadt Düsseldorf kein eigenes Gedenken. Zwar würdigt die Stadt seine Bedeutung für den Medienhafen, doch Gehry war kein Düssel- dorfer Bürger, und es besteht keine organisatorische oder historische Verpflichtung, eine offi- zielle Gedenkveranstaltung auszurichten. Entsprechend gibt es weder Planungen noch Anga- ben dazu, wann, wie oder wo ein städtisches Gedenken stattfinden könnte. Antwort zu Frage 2: Die Teilfrage 2 wird gem. § 7 Abs. 6 GeschO Rat zurückgewiesen. Bei den Gehry-Bauten im Medienhafen handelt es sich nicht um städtische Gebäude. Die Instandsetzung fällt damit auch nicht in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Daher können mit der Teilfrage lediglich Mutmaßungen über die Motivation Dritter und keine Sachinformationen der Verwaltung abge- fragt werden. Die Antwortpflicht erstreckt sich jedoch nicht auf eine solche Bewertung des Sachverhalts. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Bewerbung Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr ab 2036, insbesondere für den Austragungsort Düsseldorf?
2. Welche kommunikativen Maßnahmen zur breiten Information der Öffentlichkeit sind seitens der Stadt und des Landes mit Hinblick auf den Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 beabsichtigt?
3. Wie schätzt die Verwaltung die Chancen für die Bewerbung der Region Rhein- Ruhr ein und was sind die Vorteile gegenüber den Mitbewerbern (München, Hamburg und Berlin)?
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Bewerbung Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr ab 2036, insbesondere für den Austragungsort Düsseldorf? 2. Welche kommunikativen Maßnahmen zur breiten Information der Öffentlichkeit sind seitens der Stadt und des Landes mit Hinblick auf den Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 beabsichtigt? 3. Wie schätzt die Verwaltung die Chancen für die Bewerbung der Region Rhein- Ruhr ein und was sind die Vorteile gegenüber den Mitbewerbern (München, Hamburg und Berlin)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/411/2025 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Bewerbung Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Bewerbung Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr ab 2036, insbesondere für den Austragungsort Düsseldorf? Antwort: Die Staatskanzlei des Landes NRW hatte D.SPORTS Anfang 2025 beauftragt, das Konzept für die Bewerbung um die Austragung von Olympischen und Paralympischen Spielen Rhein-Ruhr zu erstellen. Das Konzept wurde fristgereicht zum 31. Mai 2025 fertiggestellt und eingereicht. Am 1. Juli dieses Jahres fand eine Präsentation vor den nationalen Sportfachverbänden statt, die das Konzept sehr positiv bewertet haben. An dem Konzept beteiligt sind die Städte: Aachen, Bochum, Düsseldorf, Duisburg, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Herten, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Monheim, Oberhausen, Pulheim, Recklinghausen und Wuppertal. Die Segelwettbewerbe sollen in Kiel oder Warnemünde stattfinden und Kanu-Slalom in Markkleeberg. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hatte im Mai 2025 eine Beteiligung an der Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele begrüßt und mit einem positiven Ratsbeschluss hinterlegt. Sportarten, die aktuell für Düsseldorf geplant sind: • Merkur Spiel-Arena: Ballsport-Finals (Basketball, Handball und Volleyball) • PSD Bank Dome & Castello: Basketball • Messe Düsseldorf: Badminton, Fechten, Judo, Taekwondo, Wrestling, Tischtennis • Stadtgebiet: Triathlon, Beachvolleyball und 3x3 Basketball Neben der Region Rhein-Ruhr haben auch München, Berlin und Hamburg ein Konzept eingereicht. Alle vier Konzepte wurden vom DOSB als hervorragende Konzepte für eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland gewertet. Die Jahre für die infrage kommenden Bewerbungsszenarien wurden inzwischen erweitert. Da eine Vergabe für 2036 schon bald erfolgen könnte, will der der DOSB nun auch die Jahre 2040 und 2044 ins Auge fassen. Für NRW hat das Land einen Ratsbürgerentscheid für den 19. April 2026 vorgesehen. Vorlaufend zum Ratsbürgerentscheid beschließen die Räte der Seite 1 von 3 Städte, ob in der jeweiligen Stadt dieser Ratsbürgerentscheid durchgeführt wird. Für Düsseldorf ist diese Entscheidung für den 11. Dezember 2025 vorgesehen. Die Entscheidung, welches Konzept den Zuschlag erhält, will der DOSB auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26. September 2026 treffen. Frage 2: Welche kommunikativen Maßnahmen zur breiten Information der Öffentlichkeit sind seitens der Stadt und des Landes mit Hinblick auf den Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 beabsichtigt? Antwort: Die Federführung für das Gesamtprojekt liegt bei der Staatskanzlei des Landes NRW, die die entsprechenden Maßnahmen in den beteiligten Kommunen plant und koordiniert. Ende November fand eine erste Sitzung der AG Kommunikation mit den beteiligten Kommunen statt. Demnach ist der Start der Kommunikationskampagne für den 19. Januar 2026 geplant. Die Kampagne soll unter anderem aus Motiven für die Region Rhein-Ruhr bestehen, die speziell für die beteiligten Kommunen angepasst werden. Kampagneninhalte werden zur Verfügung gestellt, Werbeflächen werden zum einen durch das Land NRW, zum anderen durch die Kommunen bereitgestellt. Die Ausrollung der Kampagne in Düsseldorf erfolgt über Düsseldorf Marketing. Dabei werden vorhandene Werbeflächen (analog und digital) genutzt sowie die relevanten Social-Media-Kanäle. Weitere begleitende Maßnahmen zur Information, Kommunikation und zum Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sind geplant. Dazu gehören Informations- und Dialogstände bei bestehenden Sportveranstaltungen, wie beispielsweise bei Spielen der DEG und bei der Leichtathletikveranstaltung ISTAF (24.01.26). Frage 3: Wie schätzt die Verwaltung die Chancen für die Bewerbung der Region Rhein-Ruhr ein und was sind die Vorteile gegenüber den Mitbewerbern (München, Hamburg und Berlin)? Antwort: Das Gesamtkonzept von Rhein-Ruhr zeichnet sich dadurch aus, dass nahezu alle Sportstätten entweder bereits vorhanden sind oder temporär errichtet bzw. ertüchtigt werden können. Obwohl mehrere Kommunen an der Bewerbung beteiligt sind, ist das Konzept so kompakt, dass der überwiegende Teil der Athletinnen und Athleten gemeinsam in einem Olympischen und Paralympischen Dorf wohnen können. Das Leichtathletikstadion soll temporär am Standort des Olympischen und Paralympischen Dorfes entstehen und im Anschluss ein neues Stadtviertel bilden. Als Standort ist hier Köln vorgesehen. Konzeptionelle Highlights sind außerdem die geplanten Finals der Ballsportarten Handball, Basketball und Volleyball in der MERKUR SPIEL- Seite 2 von 3 ARENA vor jeweils 50.000 Zuschauern sowie die Schwimmwettbewerbe in der Veltins-Arena vor 60.000 Zuschauern. Für die Ballsport Finals der Paralympischen Spiele wird die Lanxess Arena in Köln eine einzigartige Kulisse bieten. Die Olympischen Sportstätten würden zudem fast alle auch als Paralympische genutzt, was zum einen die Bedeutung der Paralympischen Spiele unterstreicht und zum anderen Synergien in der Organisation möglich macht. Das Konzept ermöglicht eine sehr große Anzahl an verkaufbaren Tickets für Olympische und Paralympische Spiele (14 Millionen), was wiederum eine große Teilhabe ermöglicht. Die Mitglieder des DOSB entscheiden im September 2026, welches Konzept den Zuschlag erhält. Dabei sollte im Mittelpunkt stehen, dass das Konzept ausgewählt wird, das international die besten Chancen hat. Das Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr hat viele gute Argumente dafür. Seite 3 von 3
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der Sachstand der Planung und des Aufbaus für das kommunale Bikesharing-System?
2. Was hat zu den erheblichen zeitlichen Verzögerungen des Verfahrens zur Einführung geführt und wie ist der aktuelle Zeitplan?
3. Kann der beschlossene Kostenrahmen von 10,5 Mio. Euro trotz der Verzögerungen gehalten werden?
1. Wie ist der Sachstand der Planung und des Aufbaus für das kommunale Bikesharing-System? 2. Was hat zu den erheblichen zeitlichen Verzögerungen des Verfahrens zur Einführung geführt und wie ist der aktuelle Zeitplan? 3. Kann der beschlossene Kostenrahmen von 10,5 Mio. Euro trotz der Verzögerungen gehalten werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/412/2025 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 11.12.2025: Sachstand zum Aufbau des kommunalen Bikesharing-Systems Frage 1: Wie ist der Sachstand der Planung und des Aufbaus für das kommunale Bikesha- ring-System? Antwort: Die Landeshauptstadt plant, dass zukünftig allen Düsseldorferinnen und Düssel- dorfern, Pendelnden, Studierenden und Touristen im Stadtgebiet Mietfahrräder (ohne Elektromotor) zur Verfügung stehen, um eine flexible, nachhaltige und kos- tengünstige Mobilität in Vernetzung mit dem ÖPNV zu ermöglichen. Aktuell wird das europaweite Vergabeverfahren durchgeführt. Frage 2: Was hat zu den erheblichen zeitlichen Verzögerungen des Verfahrens zur Einfüh- rung geführt und wie ist der aktuelle Zeitplan? Antwort: Während des planmäßig gestarteten europaweiten Vergabeverfahrens kam es auf- grund einer Rüge eines Bewerbers zu einer juristischen Klärung. Erst im Anschluss konnte das Vergabeverfahren fortgeführt werden. Das Vergabeverfahren wird aller Voraussicht nach im Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Erst nach Abschluss des Verfahrens können Angaben zum Systemstart gemacht werden. Frage 3: Kann der beschlossene Kostenrahmen von 10,5 Mio. Euro trotz der Verzögerungen gehalten werden? Antwort: Die veranschlagten Kosten bleiben unverändert. Seite 1 von 1
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/401/2025 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 11.12.2025: Wann werden fehlende Fahrbahnmarkierungen an Düsseldorfer Auto- bahnzubringern in der Baulast der Stadt Düsseldorf erneuert? Frage 1: Wann wird die fehlende beidseitige Fahrbahnmarkierung im Übergangsbereich zur A52 erneuert? Antwort: Die Erneuerung beziehungsweise Auffrischen der Fahrbahnmarkierung im Über- gangsbereich zur A52 ist für das 1. Quartal 2026 vorgesehen. Frage 2: Wann wurde die Fahrbahnmarkierung im Übergangsbereich zur A52 das letzte Mal erneuert? (Bitte konkrete Ausführung und Jahreszahl nennen). Antwort: Aufgrund einer Softwareumstellung im Jahr 2019 können die Daten zu vor diesem Zeitpunkt durchgeführten Markierungsarbeiten nicht mehr aus dem System abge- rufen werden. Die letzte Erneuerung der Markierung im Übergangsbereich erfolgte daher vor 2019. Frage 3: Welche Kenntnis von weiteren, fehlenden Fahrbahnmarkierungen hat die Landes- hauptstadt Düsseldorf (bitte konkrete Auflistung der Standorte /Lagen im Stadt- gebiet)? Antwort: Fahrbahnmarkierungen unterliegen einer fortlaufenden Abnutzung und müssen daher regelmäßig erneuert beziehungsweise aufgefrischt werden. Die notwendigen Maßnahmen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet und umfassen unter- schiedliche Straßen- und Radverkehrsführungen. Der Bedarf steigt zudem kontinuierlich, u. a. durch: • den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, • notwendige Neumarkierungen nach Baumaßnahmen (z. B. durch Netzgesellschaft, Rheinbahn oder weitere Versorgungsträger), • zusätzliche verkehrliche Projekte. Es erfolgt eine laufende Priorisierung, um die verkehrlich wichtigsten Markierun- gen möglichst zeitnah zu erneuern beziehungsweise aufzufrischen. Eine nicht ab- schließende Auflistung noch ausstehender Arbeiten ist als Anlage beigefügt. Seite 1 von 2 Notwendige Erneuerung von Markierungen (Straßenzüge komplett, Teilstücke, Furten, Knotenpunkte) • Aachener Straße / Karolingerstraße / Südring • Bonner Straße • Corneliusstraße / Herzogstraße • Corneliusstraße / Färberstraße • Erkrather Straße bis Karl-Geusen-Straße • Corneliusstraße / Oberbilker Allee • Franziusstraße / Hammer Straße • Fritz-Roeber-Straße / Hofgartenrampe • Gerresheimer Straße • Grafenberger Allee / Rethelstraße • Hammer Straße / Wupperstraße • Heerdter Landstraße / Knechtstedenstraße • Heinrichstraße / Münsterstraße • Herzogstraße / Talstraße • Josef-Beuys-Ufer / Cecilienallee • Jülicher Straße • Kaiser-Friedrich-Ring / Auf der Apfelweide • Kalkumer Straße / Ulmenstraße • Karolingerstraße • Klein-Eller bis Schöner Kamp • Königsallee / Bahnstraße • Lindenstraße / Degerstraße • Moorenstraße / Witzelstraße • Münchener Straße • Münsterstraße / Grashofstraße • Niederrheinstraße / Annostraße • Nikolaus-Knopp-Platz / Heerdter Landstraße • Nordfriedhof / Heinrich-Ehrhardt-Straße • Nördlicher Zubringer • Plockstraße / Hammer Dorfstraße • Ruhrtalstraße / Erkrather Straße • Siegburger Straße / Kölner Landstraße • Lastring bis zum Mörsenbroicher Ei • Theodorstraße Beigeordneter Kral Seite 2 von 2
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Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
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Rat/402/2025 Stadtkämmerin Schneider Frage 1: Wie häufig werden die Gullys im Stadtgebiet Düsseldorf planmäßig gereinigt (bitte differenziert nach Innenstadt, Stadtteilen und besonderen Gefahrenstellen wie Unterführungen oder Senken)? Die Straßenablaufreinigung erfolgt in Intervallen zwischen 2 bis 4 mal/Jahr. Diese Intervalle können nicht Stadtteildifferenziert dargestellt werden, da sich die Intervalle in Abhängigkeit der folgenden Kritieren auch innerhalb von Stadtteilen unterscheiden: Größe und Fassungsvermögen des Ablaufes Topografie Belastung durch Straßenverkehr Belastung durch Vegetation Frage 2: Welche Kriterien bestimmen maßgeblich den Reinigungszyklus? Seit Ende der 90er Jahre wurde jeder Straßenablauf vor Ort eingemessen und nach o.g. Kiterien in das Betriebsführungssystem des Stadtentwässerungsbetriebs Düsseldorf aufgenommen. Durch Messungen des Ablagerungsverhaltens konnte so für jeden einzelnen Straßenablauf ein Reinigungsintervall erstellt werden. Diese Intervalle werden im Zuge der regelmäßigen Reinigungen immer wieder kontrolliert und wenn notwendig angepasst. Im Frühjahr und Herbst verschärft sich die Situation, weil Blätter, Blüten und Schmutz die Straßeneinläufe teilweise verstopfen. Die regelmäßige Straßenreinigung, vor allem im Frühjahr und Herbst, trägt somit erheblich zur Funktionserhaltung eines Straßenablaufes bei. Frage 3: In welchem Umfang werden zustäzlich Kontrollen bzw. außerplanmäßige Reinigung bei erkennbaren Verstopfungen oder Bürgerhinweisen durchgeführt? Auf Bürgerhinweise wird unmittelbar reagiert und die Situation vor Ort überprüft. Sofern eine außerordentliche Reinigung notwendig ist, wird diese durchgeführt. Bei wiederholten Störungen/ Verstopfungen werden die Intervalle überprüft und angepasst.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Stadt bekannt, welcher Anteil des Jahresgewinns der AWISTA in Höhe von 33 Millionen mit Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung in Düsseldorf erwirtschaftet wird?
2. Nimmt die Stadt den für das Jahr 2024 ausgewiesenen Gewinn der AWISTA, jedenfalls soweit er auf das Gebührengeschäft entfällt, zum Anlass, die mit der AWISTA beziehungsweise AWISTA kommunal vertraglich vereinbarten Entgelte für Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung zu reduzieren?
3. Warum wurde und im Interesse des Gebührenzahlers die Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung nach Ablauf des Vertrages mit der AWISTA nicht rekommunalisiert?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage Rat/424/2025 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage von BSW-Ratsfrau Eva Dufhues zur Sitzung des Rats der Landeshauptstadt Düsseldorf am 11.12.2025 Hier: Senkung der Gebühren für Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung Frage 1: Ist der Stadt bekannt, welcher Anteil des Jahresgewinns der AWISTA in Höhe von 33 Millionen mit Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung in Düsseldorf erwirtschaftet wird? Antwort: Zum Anteil des Kommunalen Geschäfts mit der Landeshauptstadt Düsseldorf am Gewinn des Jahres 2024 der AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH kann seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf keine Aussage getroffen werden. Frage 2: Nimmt die Stadt den für das Jahr 2024 ausgewiesenen Gewinn der AWISTA, jedenfalls soweit er auf das Gebührengeschäft entfällt, zum Anlass, die mit der AWISTA bzw. AWISTA Kommunal vertraglich vereinbarten Entgelte für Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung zu reduzieren? Antwort: Seite 2025 ist nicht mehr die AWISTA Gmbh sondern die AWISTA Kommunal Gmbh von der LHD mit den Entsorgungsleistungen beauftragt. Die primäre Intention bei dieser Neuordnung der Abfallwirtschaft war die Angebotsverbesserung, nicht die Gebührenreduktion. Durch die Beauftragung der AWISTA Kommunal GmbH für die Entsorgungsleistungen (Mülltonnenleerung und Straßenreinigung) wurden insbesondere Verbesserungen bei der Müllentsorgung (z. B. häufigere Leerung der blauen und braunen Tonnen) sowie bei der Qualität der Straßenreinigung eingeführt. Frage 3: Warum wurde und im Interesse des Gebührenzahlers die Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung nach Ablauf des Vertrages mit der AWISTA nicht rekommunalisiert? Antwort: Die LHD verfügte nach Ablauf des Vertrages mit der AWISTA GmbH nicht über die nötigen Betriebsmittel (Betriebshöfe, Fahrzeuge, Personal) für einen kommunalen Abfallbetrieb. Ein eigenständiger Betrieb wäre unter diesen Umständen nicht möglich gewesen. Nach Beendigung des jetzigen Vertrages mit der AWISTA Gmbh stehen der LHD diese Betriebsmittel dann vollständig zur Verfügung.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Kontakte der Stadt Düsseldorf, der Zivilgesellschaft oder der Wirtschaft zu einer palästinensischen Kommune gibt oder gab es, bzw. welche sind der Verwaltung bekannt?
2. Gibt es Ideen oder Planungen, offizielle Kontakte oder eine Partnerschaft zu einer palästinensischen Kommune aufzubauen?
3. Welche humanitären Hilfsmöglichkeiten würde eine Partnerschaft zu einer palästinensischen Kommune ermöglichen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/425/2025 Oberbürgermeister Dr. Keller Anfrage der Ratsfrau Dufhues zur Sitzung des Rats der Landeshauptstadt Düsseldorf am 11.12.2025: Städtepartnerschaft mit einer palästinensischen Kommune Frage 1: Welche Kontakte der Stadt Düsseldorf, der Zivilgesellschaft oder der Wirtschaft zu einer palästinensischen Kommune gibt oder gab es, bzw. welche sind der Verwaltung bekannt? Antwort zu Frage 1: Es sind keine Kontakte zu einer palästinensischen Kommune bekannt. Frage 2: Gibt es Ideen oder Planungen, offizielle Kontakte oder eine Partnerschaft zu einer palästinensischen Kommune aufzubauen? Antwort zu Frage 2: Es gibt derzeit keine Planungen, eine Partnerschaft zu einer palästinensischen Kommune aufzubauen. Frage 3: Welche humanitären Hilfsmöglichkeiten würde eine Partnerschaft zu einer palästinensischen Kommune ermöglichen? Antwort zu Frage 3: Humanitäre Hilfe für die Palästinensischen Gebiete wird vorrangig von der Bundesregierung geleistet und verantwortet, insbesondere durch das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Im Rahmen von bestehenden kommunalen Partnerschaften sind humanitäre Hilfen in Ausnahmefällen über die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global möglich. Gefördert werden grundsätzlich langfristige, strukturbildende Projekte.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie konkret (in Euro) war der Anteil der Zuwendungen für Personalkosten an die Fraktionen und Gruppen im Jahr 2024, unabhängig davon, ob sie durch externe oder durch städtische Mitarbeitende besetzt worden sind, je Fraktion und Gruppe?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
- Seit wann hat die Stadtverwaltung Kenntnis von den offenbar gravierenden Schäden am Dach der Dreifachhalle an der Graf-Recke- Straße? - Wenn zutrifft, dass seitens der Stadt nichts unternommen wurde obwohl bekannt war, dass das Dach undicht war, warum wurden die Betroffenen Nutzer der Halle nicht umgehend informiert damit diese sich auf eine drohende Sperrung vorbereiten können? - Warum wurden bei Bekanntwerden der Schäden nicht unverzüglich Notmaßnahmen veranlasst um zumindest zu verhindern, dass das Gewicht der Dämmung durch das eindringende Wasser die Statik der Dachkonstruktion überlastet und zur Einsturzgefährdung führt?
Unter der Überschrift: Sporthalle wegen Einsturzgefahr dicht Hat die Stadt die schon seit Jahren notwendige Sanierung des Daches verschlafen? berichtete der Düsseldorfer Express am 24. November über die Sperrung der Spielstätte an der Graf-Recke-Straße 162. Im Artikel heißt es: „[...] Die Statik ist gefährdet, und nun droht das Dach einzustürzen - für viele Sportvereine der Super-Gau, denn nicht nur die Handballer der Fortuna, sondern auch die Bundesliga-Kegler der SG Düsseldorf müssen sich ein Ausweichquartier suchen. Offenbar trägt die Stadt eine große Schuld an der Misere, denn die Zustände in der Sporthalle sind seit langem bekannt, und es wurde rein gar nichts unternommen. [...]" Wir bitten um aufklärende Beantwortungen.
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RAT /441/2025 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz / Freie Wähler / PARTEI: Einsturzgefahr der Sporthalle an der Graf-Recke-Straße Frage 1: Seit wann hat die Stadtverwaltung Kenntnis von den offenbar gravierenden Schäden am Dach der Dreifachhalle an der Graf-Recke-Straße? Frage 2: Wenn zutrifft, dass seitens der Stadt nichts unternommen wurde obwohl bekannt war, dass das Dach undicht war, warum wurden die Betroffenen Nutzer der Halle nicht umgehend informiert damit diese sich auf eine drohende Sperrung vorbereiten können? Frage 3: Warum wurden bei Bekanntwerden der Schäden nicht unverzüglich Notmaßnahmen veranlasst um zumindest zu verhindern, dass das Gewicht der Dämmung durch das eindringende Wasser die Statik der Dachkonstruktion überlastet und zur Einsturzgefahr führt? Antwort zu den Fragen 1-3: Im Rahmen einer Untersuchung vor Ort wurden am Freitag, 21. November 2025, Wassereinlagerungen an der Dämmung des Daches der Dreifeld- Sporthalle an der Graf-Recke-Straße 162 festgestellt, die eine Sperrung der Halle unumgänglich machte. Derzeit werden mit Hochdruck Art und Umfang des entdeckten Schadens untersucht. Externe Fachingenieure entwickeln dabei einen zielgerichteten Lösungsvorschlag, wie die Halle schnellstmöglich wieder für den Betrieb geöffnet werden kann. Sobald die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine belastbaren Angaben zu Kosten und Dauer gemacht werden. Der Schulsportbetrieb an der Heinrich-Heine-Gesamtschule läuft aktuell weiter. Es wird auf die weiteren Sporteinheiten der Gesamtschule und freier Teilkapazitäten anderer Sporthallen in der Umgebung, wie dem Rather Waldstadion, ausgewichen. Die ansässigen Sportvereine haben alle eine Alternative angeboten bekommen, um auch den Vereinssport trotz Sperrung weiterführen zu können. Seite 1 von 1
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1. Aus welchem Grund wurde den Bewohner:innen und den Mitarbeitenden der Wohlfahrtsverbände bis zum Tag vor dem geplanten Umzug nicht mitgeteilt, wohin die Bewohner:innen umgesiedelt würden?
2. Wie wird die medizinische Versorgung (insbesondere hinsichtlich Substitution) und psychologische Betreuung der (ehemaligen) Bewohner:innen der Eisenstraße 49 sichergestellt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/430/2025 Beigeordnete Koch Antwort auf die Anfrage der Ratsfraktion Die LINKE zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 Betrifft: Räumung der Obdachlosenunterkunft auf der Eisenstraße Frage 1: Aus welchem Grund wurde den Bewohner:innen und den Mitarbeitenden der Wohlfahrtsverbände bis zum Tag vor dem geplanten Umzug nicht mitgeteilt, wohin die Bewohner:innen umgesiedelt würden? Antwort zu Frage 1: Die zukünftige Nutzung der Eisenstraße ist darauf ausgerichtet, dort eine vielseitige und gut erreichbare Einrichtung für unterschiedliche Personengruppen zu schaffen. Das Objekt bietet hierfür ideale Voraussetzungen: Das Gebäude und das dazugehörige Gelände können als großzügige Aufenthalts- und Außenflächen genutzt werden, zusätzlich sollen Räume für medizinische Betreuung, Beratungs- und Ruhemöglichkeiten entstehen. Zu den zentralen Anforderungen an die neue Einrichtung zählen eine zentrale Lage, ein 24/7-Betrieb, ausreichende Außenflächen sowie Schlafmöglichkeiten, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der zukünftigen Nutzenden umfassend gerecht zu werden. Weitere Informationen zum konzeptionellen Ansatz dieser zukünftigen Nutzung werden in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden frühzeitig über die grundsätzliche Notwendigkeit einer Verlegung informiert. Die konkreten Zielorte konnten jedoch erst kurzfristig benannt werden, da geeignete und vor allem bedarfsgerechte Unterbringungsmöglichkeiten sorgfältig geprüft und teils neu akquiriert werden mussten. Dabei wurde besonderer Wert darauf gelegt, erneut zentrumsnahe Standorte zu finden, um die bisherige Anbindung an medizinische Versorgung, Beratungsangeboten und weiteren Unterstützungsstrukturen weiterhin sicherzustellen. Grundsätzlich werden die Wohlfahrtsverbände oder andere externe Akteure bei Verlegungen dann informiert, wenn sie unmittelbar in die Betreuung oder Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner eingebunden sind. In der Eisenstraße trifft dies derzeit lediglich auf die Care 24 Soziale Dienste gGmbH zu, die die Bewohnenden des sogenannten „Düsseldorfer Obdach Unterstützung" (kurz: DOU) betreuen. Care 24 ist aktiv in alle Prozessschritte der anstehenden Umzüge eingebunden und war zuletzt auch an der Besichtigung eines neuen, potenziell geeigneten Objekts beteiligt. Darüber hinaus sind die Wohlfahrtsverbände über die „AG Sucht" im Rahmen des Projektes „Sicherheit im Bahnhofsumfeld (SIBU)" kontinuierlich über relevante Entwicklungen - einschließlich der zukünftigen Nutzung der Eisenstraße - informiert und eingebunden. Frage 2: Wie wird die medizinische Versorgung (insbesondere hinsichtlich Substitution) und psychologische Betreuung der (ehemaligen) Bewohner:innen der Eisenstraße 49 sichergestellt? Antwort zu Frage 2: Die medizinische Versorgung - einschließlich der substitutionsgestützten Behandlung - sowie die psychologische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Eisenstraße 49 bleiben durchgehend gesichert. Bislang wurden keine Personen verlegt, die eine entsprechende medizinische oder therapeutische Versorgung benötigen, sodass bestehende Behandlungsstrukturen aktuell ohne Einschränkung weitergeführt werden können. Zugleich wird das Ziel befolgt, für die Personen, die im Rahmen des DOU betreutet werden, perspektivisch geeignetere und hochwertigere Räumlichkeiten bereitzustellen. Hierfür steht ein ehemaliges Pflegeheim als vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung, das derzeit gezielt an die spezifischen Bedarfe der Zielgruppe angepasst wird. Auch wenn dieser Standort nicht so zentrumsnah liegt wie die Eisenstraße, wird beispielsweise durch die Einrichtung eines Fahrdienstes - insbesondere zur Sicherstellung einer verlässlichen Substitutionsbehandlung - für eine lückenlose und niedrigschwellige medizinische Anbindung gesorgt. Sobald Verlegungen von Personen mit besonderem medizinischen oder psychologischen Unterstützungsbedarf anstehen, erfolgt die Planung frühzeitig, individuell und in enger Abstimmung mit dem beauftragten Pflegedienst. Der Träger Care 24 ist - wie bereits beschrieben - eng in alle Schritte eingebunden und unterstützt maßgeblich die Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung und Betreuung. Ziel aller Maßnahmen ist es, einen stabilen, sicheren und bedarfsgerechten Übergang zu gewährleisten und sowohl medizinische Versorgung als auch psychologische Unterstützung nahtlos fortzuführen. Frage 3: Was sind die Pläne und Konzepte für die künftige Nutzung der Räumlichkeiten an der Eisenstraße im Rahmen des Konzepts SiBu, unter Berücksichtigung des näheren Umfelds? (Bitte mit zeitlicher Planung.) Antwort zu Frage 3: Für die künftige Nutzung der Räumlichkeiten an der Eisenstraße im Rahmen des Projektes Sicherheit im Bahnhofs-umfeld (SiBu) wird derzeit ein umfassendes und praxisorientiertes Konzept entwickelt, das sich eng an den Bedarfen des Umfelds orientiert. Aus der bestehenden Arbeitsgruppe „Suchthilfe, Suchtprävention, Suchtausstieg und Streetwork" ist hierfür eine eigene Unterarbeitsgruppe Eisenstraße hervorgegangen, die ab dem 04.12.2025 wöchentlich tagt. Diese Struktur ermöglicht eine besonders intensive Abstimmung und eine schnelle konzeptionelle Weiterentwicklung. Grundlage bildet ein gemeinsam mit allen Trägern in der großen Arbeitsgruppe erarbeitetes Rahmenkonzept, das nun gezielt auf die räumlichen, sozialen und funktionalen Gegebenheiten der Eisenstraße übertragen und weiter ausgearbeitet wird. Dabei stehen insbesondere folgende Aspekte im Mittelpunkt: - Schritt-für-Schritt-Konzept zur schnellen Nutzbarmachung der Flächen, um möglichst zeitnah wirksame Hilfen für Menschen auf der Straße bereitzustellen. - Nutzung der vorhandenen Außen- und Hofflächen als sichere und gestaltete Aufenthaltsbereiche. - Einrichtung von medizinischen, psychosozialen und Beratungsangeboten, angepasst an die Situation vor Ort. - Bereitstellung von Ruheräumen, Funktionsflächen und weiteren Angeboten, die eine zentrale, rund um die Uhr nutzbare Unterstützungsstruktur ermöglichen. Die zeitliche Planung sieht vor, das Konzept in den kommenden Wochen fortlaufend zu konkretisieren und parallel hierzu erste Umsetzungsschritte einzuleiten, damit die Eisenstraße so schnell wie möglich als zentrale und bedarfsgerechte Anlaufstelle im Sinne des SiBu-Gesamtkonzeptes zur Verfügung steht. Sobald das vollständige Konzept vorliegt, wird es den zuständigen kommunalen Gremien vorgestellt und sukzessive umgesetzt.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In den Bezirksvertretungen werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Wohnraum seit Jahren leer steht. Wenn daraufhin das Wohnungsamt tätig wird, machen Eigentümer:innen beispielsweise hohen Renovierungsbedarf geltend, der wirtschaftlich nicht zu leisten sei, oder Verzögerungen bei beauftragten Firmen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/431/2025 Beigeordnete Zuschke Zur Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf über Wohnungsleerstand zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 Das Amt für Wohnungswesen beantwortet die Anfragen wie folgt: 1. Wie viele Inaugenscheinnahmen mit/ohne Begehungen in Gegenwart von Eigentümer:innen oder deren Vertreter:innen hat die Verwaltung in den letzten drei Jahren durchgeführt, um zu prüfen, ob Leerstand von Wohnraum gegen die Wohnraumschutzsatzung verstößt? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Inaugenscheinnahme, Jahr, Dauer des Leerstands und Stadtteilen.) Antwort: Zur wohnungsaufsichtsrechtlichen Überprüfung sind im Zeitraum 2022 bis 2025 (1. Halbjahr) Leerstände von insgesamt 1.038 Wohneinheiten bekannt geworden (2022: 367; 2023: 303; 2024: 141; 2025: 227). Der Bezug auf einzelne Stadtteile, die individuelle Dauer von Leerständen sowie die Durchführung von leerstandsbezogenen Objektbesichtigungen werden im Controlling datenmäßig nicht erfasst, sodass die angefragten Auskünfte hierzu nicht möglich sind. 2. In wie vielen Fällen wurden nach Inaugenscheinnahmen mit/ohne Begehungen in Gegenwart von Eigentümer:innen oder deren Vertreter:innen Verstöße mit Bußgeldern bzw. zusätzlichen Auflagen geahndet? (Bitte aufschlüsseln nach Höhe des Bußgelds bzw. Art der Auflagen.) Antwort: Im Zeitraum vom 2022 bis 2025 (1. Halbjahr) sind insgesamt zu 565 Wohneinheiten Ordnungsverfahren im Zusammenhang mit Leerständen eingeleitet worden. Für insgesamt 33 Wohneinheiten waren Anordnungen zum Zweck der Rückführung notwendig. Dabei sind Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 58.160 Euro angedroht worden. Bisher sind aus Kapazitätsgründen keine Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Leerständen eingeleitet worden. Jedoch werden im Rahmen des personellen Aufbaus der Wohnungsaufsicht und der beschlossenen Maßnahmen zur weiteren Verschärfung des Wohnraumschutzes Bußgeldverfahren künftig angewendet werden können. 3. Wie viele der Inaugenscheinnahmen mit/ohne Begehungen in Gegenwart von Eigentümer:innen oder deren Vertreter:innen geprüften Wohnungen wurden im Ergebnis dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt bzw. nicht zugeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen und Begründung, soweit in einer öffentlichen Antwort möglich.) Antwort: Im Zeitraum vom 2022 bis 2025 (1. Halbjahr) sind insgesamt zu 286 Wohneinheiten, meist im Zusammenhang von dargelegten Sanierungsarbeiten oder Verkaufsabsichten, befristete Leerstandsgenehmigungen erteilt worden. Insgesamt sind bisher 247 Wohneinheiten dem Wohnungsmarkt zurückgeführt worden. Cornelia Zuschke
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1. Welche Standorte wurden bis je tzt von der Verwaltung in den Stadtvierteln geprüft?
2. An welchen Standorten im Stadtgebiet konnte ein Stromanschluss für ehrenamtliche Veranstalter genutzt oder geschaffen werden?
3. Aus welchen Gründen war dies an welchen Standorten nicht möglich?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage Rat/437/2025 Oberbürgermeister Dr. Keller Anfrage der Ratsfrau Dr. Sabrina Proschmann (SPD-Ratsfraktion/Volt) zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 11.12.2025 Hier: Strom fürs Ehrenamt in den Stadtvierteln Frage 1: Welche Standorte wurden bis jetzt von der Verwaltung in den Stadtvierteln geprüft? Antwort: Stadtweit alle Schützenplätze, sowie Plätze, die erfahrungsgemäß für Aktionen und Veranstaltungen angefragt werden; üblicherweise sind dies die Standorte der Wochenmärkte. Frage2: An welchen Standorten im Stadtgebiet konnte ein Stromanschluss für ehrenamtliche Veranstalter genutzt oder geschaffen werden? Antwort: Alle Marktflächen sind mit Stromanschlüssen ausgestattet. Diese können von ehrenamtlichen Veranstaltern nach vorheriger Anfrage beim Marktamt und gegen Zahlung der festgelegten Strompauschale genutzt werden. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmeregelung, da die Anschlüsse aus steuerrechtlichen Gründen grundsätzlich nur den Markthändlern zur Verfügung stehen. Im Jahr 2025 wurde ein neuer Stromanschluss an der Bachstraße, Eingang Florapark, eingerichtet. Weitere Anfragen zu zusätzlichen Anschlüssen auf Marktplätzen oder anderen Flächen lagen nicht vor. Frage 3: Aus welchen Gründen war dies an welchen Standorten nicht möglich? Antwort: Dauerhaft installierte Stromverteilerkästen auf den Schützenplätzen in Holthausen und Rath wurden von den jeweiligen Vereinen bei der Netzgesellschaft beantragt. Die Umsetzung erfolgt ausschließlich durch die Netzgesellschaft, die aufgrund ihrer Kapazitäten ab Antragseingang eine Umsetzungszeit von bis zu zwei Jahren veranschlagt.
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1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Aktivierung von (städtischen) Flächen, die Gegenstand der Wohnungsbauoffensive sind (bitte tabellarisch darstellen)?
2. Wie setzen sich die 8.000 bezahlbaren Wohnungen derzeit zusammen (bitte nach Fläche und Anzahl der Woh neinheiten aufschlüsseln)?
3. Wie viele Wohneinheiten sollen dabei von städtischen Töchtern errichtet werden (bitte nach Fläche und Anzahl der Wohneinheiten aufschlüsseln)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/438/2025 Beigeordnete Zuschke Anfrage der SPD/Volt - Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 Sachstand Wohnungsbauoffensive Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand der Aktivierung von (städtischen) Flächen, die Gegenstand der Wohnungsbauoffensive sind (bitte tabellarisch darstellen)? Frage 2: Wie setzen sich die 8.000 bezahlbaren Wohnungen derzeit zusammen (bitte nach Fläche und Anzahl der Wohneinheiten aufschlüsseln)? Frage 3: Wie viele Wohneinheiten sollen dabei von städtischen Töchtern errichtet werden (bitte nach Fläche und Anzahl der Wohneinheiten aufschlüsseln)? Antwort: Die Fragen werden zusammen beantwortet. Über den Sachstand zur Wohnungsbauoffensive wurde fortlaufend sowohl in der Wohnungsbaukommission als auch in den zuständigen Fachausschüssen sowie sehr ausführlich im Juli 2025 im Rat berichtet. Der Kreis der ursprünglich in der Wohnungsbauoffensive aufgenommen Flächen hat sich, wie jeweils dargestellt weiterentwickelt. Zum einen sind Flächen herausgefallen, die sich in der Durcharbeitung als für eine Entwicklung nicht geeignet gezeigt haben (u.a. Altlasten/ unverhältnismäßig hohe Aufbereitung, Verfügbarkeit/Zugriff) zum anderen sind über die Analyse des Stadtgebietes (Potenzialflächenkataster, freiwerdende Flächen etc.) neue Flächen hinzugekommen. Die Verwaltung betrachtet damit grundsätzlich alle städt. Flächen, die sich in der Entwicklung befinden, als Teil der sich stetig fortentwickelnden Wohnungsbauoffensive. Mit den städtischen Töchtern besteht ein kontinuierlicher Austausch, welche weiteren Flächen für eine gemeinschaftliche Entwicklung geeignet sind. Bei allen Flächen die sich im Verfahren befinden, wird zudem die Anwendung der Möglichkeiten der aktuellen Novelle des Baugesetzbuches („Bauturbo") geprüft. Seite 1/4 - Es gilt das gesprochene Wort - Im Rahmen der tiefergehenden Bearbeitung der Flächen wird die Anzahl der Wohneinheiten je Fläche und insgesamt fortlaufend konkretisiert. Flächen ganz oder teilweise in städtischem Besitz: Fläche Status Städt. Anzahl WE Tochter Meineckestraße In Bau SWD 215 Hasseler Richtweg In der Bauantragsstellung IDR 150 Südlich Oberlöricker Im Bebauungsplanverfahren 500 Straße Ickerswarder Straße Im Bebauungsplanverfahren SWD (in 140 -150 Abstimmung) Auf'm Tetelberg Im Bebauungsplanverfahren 500 Am Bongard Bürgerinformation 50-80 durchgeführt, in der Durchplanung Zaunkönigweg In der Durchplanung IDR 80-100 Opernfundus Konzepte liegen vor, 250 abhängig von Ersatzstandort Feuerwache Oberkassel Konzepte liegen vor, 90 - 100 abhängig von Umzug Feuerwache Feuerwache Wersten Konzepte liegen vor, in der 100 Durchplanung, Altlastenklärung Auf´m Hennekamp TVG Konzepte liegen vor, 400 Altstandort abhängig von Ersatz und Freimachung Am Mühlenberg Altlastensanierung - unwirtschaftlich Bergische Kaserne Wettbewerb wird zu Ende - geführt, Flächenzugriff offen Sturmstraße/ Sodener Altlastensanierung - Weg unwirtschaftlich Elisabethstraße In Bau SWD 165* Wimpfener Straße Im Bebauungsplanverfahren IDR, SWD 350 Östlich Blanckertzstraße Im Bebauungsplanverfahren SWD ca. 150 Zentrum Hellerhof Entwürfe liegen vor, in der 160 Überarbeitung Nach den Mauresköthen Testentwurf liegt vor, in der 400** Ausarbeitung Schützenplatz Flingern Konzept liegt vor, in der 220 Durcharbeitung Seite 2/4 - Es gilt das gesprochene Wort - Östlich zur Lindung Entwurf liegt vor 170 Schimmelpfennigstraße In der Konzeption 95 Gesundheitsamt Kölner In der Konzeption 200 Str. Regerstraße, frühere In der Konzeption 105 Teilfläche Freibad Am Kappeler Feld In der Abstimmung mit ca. 20 angrenzender Wohnungs- baugenossenschaft * darunter 5 Gruppenwohnungen mit je 5 Auszubildenden-Plätzen ** je nach Gewerbeanteil bis zu 400 WE Strategische Flächen Grafental Ost In der Umsetzung 412 Hildener In der Entwicklung mit 800 - Straße/Benrather Gärten neuem Partner für die 1000 Flächenentwicklung (auf Basis Abwendungsvereinbarung) Erkrather Straße / Living Im Verkaufsprozess an mind. Central (ehemals Grand neuen Partner für die 1.000 Central) Flächenentwicklung Glasmacherviertel Im Verkaufsprozess an ca. 1400 neuen Partner für die Flächenentwicklung (Abwendungsvereinbarung vorgesehen) Upper Nord Quarter In der Entwicklung mit mind. 250 neuem Partner Phönix Tower (ehemals In der Entwicklung mit 432 Upper Nord Tower) neuem Partner, im Baugenehmigungsverfahren Ernst-Poensgen-Allee Bauleitplanung 85 abgeschlossen, im Verkaufsprozess Seite 3/4 - Es gilt das gesprochene Wort - Darüber hinaus ist es im Jahr 2024 gelungen, 160 Mio. Euro Fördermittel des Landes und 29 Mio. Euro städtische Fördermittel umzusetzen und damit insgesamt 1028 WE zu fördern. Für 2025 kann bereits jetzt festgestellt werden, dass mit rund 189 Mio. Euro Fördermittel des Landes 940 Wohnungen gefördert werden. Hinzu kommen mit Stand 30.11.2025 ca. 17 Mio. EUR städtische Fördermittel mit denen 113 Wohnungen gefördert werden. Weitere Projekte mit städtischen Mitteln werden voraussichtlich noch in diesem Jahr bewilligt. Cornelia Zuschke Seite 4/4 - Es gilt das gesprochene Wort -
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Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/403/2025 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage des Ratsherrn Marco Vogt Fördermitteleinsatz „Demokratie leben!" Frage 1: Welche konkrete Summe erhält die Stadt Düsseldorf jährlich aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!" zur Verteilung an Vereine und Projekte vor Ort? Antwort: Im Förderjahr 2025 erhielt die Partnerschaft für Demokratie durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!" eine Summe von insgesamt 140.000 Euro. Hiervon wurden 52.238 Euro für Projekte vor Ort weitergeleitet. Zudem wurden von der Gesamtsumme die Umsetzung der Fach- und Koordinierungsstelle, Ausgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung sowie der Jugendfonds finanziert. Auch für das Jahr 2026 wurden Fördergelder in Höhe von 140.000 Euro im Rahmen des Bundesprogramms für die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie in Düsseldorf beantragt. Die Bewilligung steht noch aus. Frage 2: Bitte benennen Sie konkret die in Düsseldorf hierfür zuständige Fach- und Koordinierungsstelle zur Verteilung der Fördermittel. Antwort: Die Fach- und Koordinierungsstelle der Düsseldorfer Partnerschaft für Demokratie ist bei der Aktion Gemeinwesen und Beratung (AGB e. V.) angesiedelt. Frage 3: Bitte schlüsseln Sie im Einzelnen jeden Verein und jedes hierdurch geförderte Projekt mit der jeweiligen genauen Fördersumme auf. Antwort: Im Förderjahr 2025 wurden für die Weiterleitung an Vereine, Einrichtungen, Träger und Schulen im Rahmen der Projektförderung 52.238 Euro verausgabt. Dadurch konnten 13 Projekte gefördert werden. Im Folgenden sind die geförderten Projekte aufgeführt: Seite 1 von 3 Cecilien-Gymnasium "Vielfalt leben-Gemeinschaft 2.160 € stärken"/Sexualpädagogisches Angebot Kohl eG "Love Island" /Juli-Dez 7.520 € Gemeinnützige Genossenschaft der Jugendhilfe Deutsch-Ukrainischer Gemeinsam für Vielfalt: 2.520 € Verein Perspektive e.V. Literatur und Demokratie im in Kooperation mit der Austausch Stadtteilbibliothek in Rath Dumont- Graffiti-Projekt "Zeichen 4.270 € Lindemannschule/ setzen" (Desinformation in Caritasverband Sozialen Netzwerken) Düsseldorf e.V. Forum Freies Theater Die "BLA BLA Bar"- 5.080 € e.V. (FFT) /Inklusive Elefantenrunde (Monatliche Theatergruppe aus Veranstaltungen zum Thema: Hamburg Einfluss der Politik auf die Gefühle) Albrecht-Dürer- Workshops: Counterspeech 1.654 € Berufskolleg gegen Rassismus und Hatespeech Zweck e.V. Initiative Wehrhahn erinnern: 5.500 € Aufklären. Erinnern. Gedenken Junges Schauspiel/ Hangouts für politische 4.560 € Jugendbeirat D'Insiders Teilhabe Westwind Festival, Westwind Festival: Radikale 4.480 € Junges Schauspiel/ Töchter Workshop Forum Freies Theater e.V. (FFT), Tanzhaus NRW KGS Mettmanner Straße "Mein Körper gehört mir" 520 € Theaterpädagogisches Projekt Kom!ma - Verein für Remembering - Forward/ 3.880 € Frauenkommunikation Demokratie für Unterbilk e.V. (Erzählwerkstätten, Impuls- und Fachvorträge) Seite 2 von 3 Koordinierungsstelle Demokratieteilhabe 7.560 € Muslimisches muslimischer Jugendlicher in Engagement e.V. Düsseldorf Jugendfreizeiteinrichtung DU hast die Wahl - DEINE 2.534 € Ulmenclub Stimme zählt Zusätzlich zu den Weiterleitungen im Rahmen der Projektförderung wurden 2025 Kooperationsprojekte der Fach- und Koordinierungsstelle sowie des federführenden Amtes durchgeführt und finanziert. Die geförderten und umgesetzten Projekte orientieren sich dabei immer an den Kernzielen von „Demokratie leben!": Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen. Seite 3 von 3
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Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
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Rat/405/2025 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/405/2025 des Ratsherrn Franosch Sicherheitskonzepte auf Düsseldorfer Weihnachtsmärkten Frage 1: Welche Sicherheitsmaßnahmen sind für die Weihnachtsmärkte in Düsseldorf von Seiten der Stadt angedacht? (z.B. Ordnerdienste, Zugangskontrollen, barrieretechnische Maßnahmen, Videoüberwachung, Abstimmung mit Polizei und Feuerwehr) Antwort: Für die Sicherheit der Weihnachtsmärkte in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist die jeweilige Veranstalterin bzw. der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Die erforderlichen Sicherheitskonzepte werden von ihnen im Einvernehmen mit dem Polizeipräsidium Düsseldorf und den zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung (Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz; Ordnungsamt) erstellt. Im Interesse der Sicherheit werden Inhalte aus den Konzepten nicht veröffentlicht. Sofern erforderlich, erfolgen in einem erweiterten Bereich um die Weihnachtsmärkte auch städtische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum. Offensichtlich wird dies an den Sperren zum Schutz vor sogenannten Überfahrttaten. Im Übrigen gilt jedoch auch hier, dass die Veröffentlichung konkreter Schutzmaßnahmen im Interesse der Sicherheit nicht erfolgt. Frage 2: Welche Kosten werden durch die geplanten Sicherheitsmaßnahmen entstehen? (Bitte aufschlüsseln nach Personalkosten; Sachkosten und den einzelnen Weihnachtsmarktstandorten) Antwort: Zum jetzigen Zeitpunkt sind Kosten für die Beschaffung zusätzlicher Sperrmaterialen entstanden, die auch für weitere Veranstaltungen im Stadtgebiet verwendet werden. Diese werden aus dem vorhandenen Budget gedeckt. Zusätzliche Personalkosten sind nicht entstanden. Seite 1/2 Frage 3: Wie haben sich seit 2014 die Ausgaben der Stadt für bauliche und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Zufahrtssperren, Polier, Ordnerdienste, Videoüberwachung) auf den Weihnachtsmärkten entwickelt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr) Antwort: Die Kosten für entsprechende Maßnahmen entstehen in verschiedenen Fachbereichen innerhalb der Verwaltung. Eine Ermittlung der entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum ab dem Jahr 2014 ist für die Verwaltung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Eine Aufschlüsselung für die Jahre 2014 bis einschließlich 2025 ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich. Seite 2/2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen wurden im Hofgarten Zäune aufgestellt (einmal auf der Seite der Menschen; einmal direkt am Gewässer)?
2. Wann werden die Zäune direkt am Gewässer wieder entfernt, so dass die Wassertiere die nun zu Menschen abgesperrten Flächen wieder nutzen können?
3. Welche zusätzlichen Arbeiten werden konkret wann und wie durchgeführt, damit die vor Jahrzehnten von der Stadt Düsseldorf angeschafften Schwäne ebenso wie weitere Wassertiere die nun zu den Menschen abgesperrten Flächen für z.B. Brut und Aufzucht nutzen können?
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Rat/442/2025 Beigeordneter Kral Anfrage des Ratsherrn Torsten Lemmer zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 Hier: "Zaunbegrenzung am/im Hofgarten" Frage 1: Aus welchen Gründen wurden im Hofgarten Zäune aufgestellt (einmal auf der Seite der Menschen; einmal direkt am Gewässer)? Antwort zu Frage 1: Die Zäune wurden aufgestellt, damit die Flächen nach Beendigung der Bauarbeiten in diesem Bereich wieder begrünt werden können. Die Einzäunung verhindert das Betreten oder Befahren der frisch eingesäten Flächen. Frage 2: Wann werden die Zäune direkt am Gewässer wieder entfernt, so dass die Wassertiere, die nun zu Menschen abgesperrten Flächen wieder nutzen können? Antwort zu Frage 2: Die Zäune wurden als eine Verbissschutzmaßnahme aufgestellt, die entfallen kann, wenn sich eine geschlossene Pflanzendecke entwickelt hat. Frage 3: Welche zusätzlichen Arbeiten werden konkret wann und wie durchgeführt, damit die vor Jahrzehnten von der Stadt Düsseldorf angeschafften Schwäne ebenso wie weitere Wassertiere, die nun zu den Menschen abgesperrten Flächen für z.B. Brut und Aufzucht nutzen können? Antwort zu Frage 3: Siehe Antwort zur Frage 2. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Schwäne im Hofgarten allesamt wildlebend und herrenlos sind. Von der Stadt angeschaffte Schwäne gibt es nicht mehr. Beigeordneter Kral
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1. Auf welche konkreten Arten und Weisen schützt die Rheinbahn in Düsseldorf lebende Tiere, sowohl Hund und Katze, als auch Hase, Reh, Gans, Ente, Dachs, Fuchs, Vogel, Marder, Taube, Schwan, Wild, Kaninchen, Hirsch, Waschbär, vor Verunfallungen, insbesondere mit Todesfolgen?
2. Welcher Austausch hat zum Finden der Antworten zu Frage 1 mit Experten stattgefunden (z.B. mit Tierärzten, mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V., innerhalb des VRR, etc.)?
3. Wo finden sich im Haushaltsentwurf 2026 die Haushaltstitel und Nummern zum Schutz der Tiere vor Verunfallungen, insbesondere mit Todesfolgen, im Zusammenhang mit der Rheinbahn bzw. direkt bei der Rheinbahn 2026 in den finanziellen Planungen für 2026?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/443/2025 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage des Ratsherrn Torsten Lemmer zum „konkreten Schutz von Tieren bei Rheinbahn Verunfallungen, insbesondere mit Todesfolgen" (Rat/443/2025) Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die Fragen be- antwortet. Frage 1: Auf welche konkreten Arten und Weisen schützt die Rheinbahn in Düsseldorf lebende Tiere, sowohl Hund und Katze, als auch Hase, Reh, Gans, Ente, Dachs, Fuchs, Vogel, Marder, Taube, Schwan, Wild, Kaninchen, Hirsch, Waschbar, vor Verunfallungen, ins- besondere mit Todesfolgen? Antwort: Bei Tierunfällen wird regelhaft die Leitstelle der Rheinbahn AG informiert. Diese ver- anlasst unverzüglich die notwendigen Maßnahmen. Sofern ein Tier den Unfall über- lebt, wird unmittelbar die Tierrettung Düsseldorf benachrichtigt, um eine schnelle medizinische Versorgung sicherzustellen. Gleiches gilt auch für Fälle, in denen Tiere aus den Betriebsanlagen gerettet werden müssen. Darüber hinaus reagiert die Rheinbahn AG präventiv auf Meldungen ihrer Fahrenden, etwa bei beobachtetem Wildwechsel im Gleisbereich. In diesen Fällen werden Vorsichtsbefehle herausgege- ben, damit die Fahrweise in den betroffenen Streckenabschnitten angepasst werden kann und so das Risiko weiterer Tierunfälle reduziert wird. Frage 2: Welcher Austausch hat zum Finden der Antworten zu Frage 1 mit Experten stattge- funden (z.B. mit Tierärzten, mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., in- nerhalb des VRR, etc.)? Antwort: Ein regelmäßiger oder institutionalisierter Austausch mit Tierärztinnen und Tierärz- ten, Tierschutzverbänden oder vergleichbaren Organisationen ist derzeit nicht etab- liert. Frage 3: Wo finden sich im Haushaltsentwurf 2026 die Haushaltstitel und Nummern zum Schutz der Tiere vor Verunfallungen, insbesondere mit Todesfolgen, im Zusammen- hang mit der Rheinbahn bzw. direkt bei der Rheinbahn 2026 in den finanziellen Pla- nungen für 2026? Antwort: Bei der Rheinbahn AG bestehen für Maßnahmen im Zusammenhang mit Tierunfällen keine gesonderten Haushaltsansätze. Etwaige Kosten, insbesondere für die Einschal- tung der Tierrettung oder für die Bergung verunfallter Tiere, werden im Rahmen des laufenden Betriebsbudgets getragen und als solches im Haushaltsplan der Stadt Düs- seldorf über den Defizitausgleich der Rheinbahn AG abgebildet. In den jährlichen Haushaltsplänen der Stadt Düsseldorf waren bislang keine separa- ten Planpositionen für die angefragten speziellen Aufwendungen notwendig.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann wird dem Rat der Bedarfsbeschluss für die Sanierung des Kunstarchivs Kaiserswerth zur Beschlussfassung vorgelegt?
2. Wie bewertet die Verwaltung die Dringlichkeit der Sanierung vor dem Hintergrund der letzten Überprüfung des Gebäudezustands?
3. Wie ist die weitere zeitliche und finanzielle Planung für die Sanierung des Kunstarchivs?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/432/2025 Beigeordnete Koch Anfrage der Ratsfrau Lehmann zur Sitzung des Rates am 11.12.25 Betrifft: Sanierung des Kunstarchives in Kaiserswerth Frage 1: Wann wird dem Rat der Bedarfsbeschluss für die Sanierung des Kunstarchivs Kaiserswerth zur Beschlussfassung vorgelegt? Antwort zu Frage 1: Der Bedarfsbeschluss für das Kunstarchiv wird voraussichtlich zum 4. Quartal 2026 vorliegen. Der ursprüngliche Sanierungsplan wurde im Jahr 2021 erstellt und hat vorwiegend denkmalpflegerische Aspekte betrachtet. Im Vergleich zu 2021 wird die Sanierung heute wesentlich ganzheitlicher betrachtet. So beinhaltet das aktualisierte Konzept bauliche Maßnahmen mit dem Ziel, Energie einzusparen, die Barrierefreiheit zu verbessern und gleichzeitig die Anforderungen des Institutes für Denkmalschutz und Denkmalpflege umzusetzen. Frage 2: Wie bewertet die Verwaltung die Dringlichkeit der Sanierung vor dem Hintergrund der letzten Überprüfung des Gebäudezustands? Antwort zu Frage 2: Der Gebäudeteil mit den Ausstellungsräumen im Erd- und ersten Obergeschoss bleibt vorsorglich weiterhin für die Öffentlichkeit gesperrt. Der Dachstuhl ist gesichert, muss aber langfristig erneuert werden. Eine akute Gefahr besteht aktuell nicht. Bevor eine Erneuerung erfolgen kann, sind bei diesem Bauwerk detaillierte Klärungen und Untersuchungen in Abstimmung mit dem Institut für Denkmalschutz Seite 1/2 und Denkmalpflege erforderlich. Dieser Prozess ist zwingend notwendig, um den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht werden zu können. Frage 3: Wie ist die weitere zeitliche und finanzielle Planung für die Sanierung des Kunstarchivs? Antwort zu Frage 3: Für den Bedarfsbeschluss, der im 4. Quartal 2026 eingereicht werden soll, gelten bestimmte Auflagen. Dazu gehören Untersuchungen und Dokumentationen, die sich aus der denkmalrechtlichen Genehmigung ergeben. Mit diesem Bedarfsbeschluss wird erstmals eine Kostenschätzung vorgelegt. Sie zeigt den finanziellen Rahmen, der für die Sanierungsmaßnahmen am Kunstarchiv Kaiserswerth erforderlich ist. Genauere Angaben zu den Kosten sowie eine konkrete Bauzeitenplanung können erst anschließend im Rahmen des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses festgelegt werden. Seite 2/2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. In welcher Form hat sich die Stadt Düsseldorf zur Erhaltung der Bund-Land-Kommunen-Kooperation " Bündnis internationaler Produktionshäuser " eingebracht bzw. wird sich einbringen?
2. Welche Folgen hätte der Wegfall der Produktionen des Bündnisses für den Kulturstandort Düsseldorf?
3. Wie begegnet die Verwaltung der Kritik des „ Bündnisses internationaler Produktionshäuser " ?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/433/2025 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsmitglieds Chris J. Demmer zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 Betrifft: Wegfall der Bundesförderung für das Bündnis internationaler Produktionshäuser 1. In welcher Form hat sich die Stadt Düsseldorf zur Erhaltung der Bund-Land-Kommunen-Kooperation "Bündnis internationaler Produktionshäuser" eingebracht bzw. wird sich einbringen? Bereits vor der erfolgten Streichung der Fördermittel für das „Bündnis internationaler Produktionshäuser" hat sich die Stadt Düsseldorf gemeinsam mit dem Land NRW im Juli 2024 an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Staatsministerin Claudia Roth, gewandt, um die Bedenken bezüglich einer möglichen Streichung der Fördermittel deutlich zu machen. Zuletzt hat sich die Verwaltungsspitze im Oktober 2025 gemeinsam mit einzelnen Mitgliedern des Bundestags aus der Landeshauptstadt Düsseldorf an ein zuständiges Mitglied des Haushaltsausschusses des deutschen Bundestags gewandt und sich für eine Fortführung dieser wirkungsvollen Förderung eingesetzt. Parallel steht die zuständige Fachverwaltung im regelmäßigen Austausch mit den betroffenen Häusern tanzhaus.nrw und Forum Freies Theater. 2. Welche Folgen hätte der Wegfall der Produktionen des Bündnisses für den Kulturstandort Düsseldorf? Die Teilfrage 2 wird gemäß § 7 Abs. 6 GeschO Rat zurückgewiesen. Das Auskunftsrecht ist auf amtliche Sachinformationen über Tatsachen zu Gemeindeangelegenheiten gerichtet. Es vermittelt keinen Anspruch auf politische Bewertung oder Einordnung von Sachverhalten. Die Antwortpflicht besteht zudem Seite 1/2 nur insoweit, als dass die Frage einen Bezug zu einem hinreichend bestimmten Sachverhalt haben muss. Die Teilfrage 2 begehrt eine prognostische Bewertung der Folgen des Wegfalls der Produktionen des Bündnisses internationaler Produktionshäuser. Damit ist die Frage nicht auf eine Sachinformation gerichtet. Die Teilfrage 2 bezieht sich außerdem nicht auf einen hinreichend bestimmten Sachverhalt, da keine der Verwaltung vorliegende Information, sondern eine auf die Zukunft gerichtete Bewertung begehrt wird. 3. Wie begegnet die Verwaltung der Kritik des „Bündnisses internationaler Produktionshäuser"? Die Verwaltung ist sich über den Mehrwert des Bündnisses der internationalen Produktionshäuser und der damit zusammenhängenden Bundesförderung äußerst bewusst. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass das FFT und das Tanzhaus nrw ihr Renommee in der sehr international geprägten Szene der freien darstellenden Künste weiter stärken konnten. Die Förderentscheidung des Bundes wird die städtische Förderung nicht beeinflussen. Die Förderung der Landeshauptstadt Düsseldorf sichern vor allem die Infrastruktur und betrieblichen Strukturen der Einrichtungen. Für das Programm sind sie jedoch grundsätzlich vorrangig auf Drittmittel angewiesen, sodass die Stadt den Wegfall von Landes- und Bundesförderungen nicht kompensieren können wird. Es gilt das gesprochene Wort. Seite 2/2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie beurteilt die Verwaltung die künftige Versorgungssicherheit im Bereich der Behandlung von Brustkrebs in Düsseldorf nach der beabsichtigten Schließung; insbesondere für die bisher am Luisenkrankenhaus behandelten Frauen?
2. Was unternimmt bzw. unternahm die Stadtverwaltung, um hier die Versorgungssicherheit zu garantieren, beispielsweise indem sie das Ministerium um eine Ausnahmeregelung für die Klinik nachgesucht hat?
3. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um eine dauerhafte Weiterbeschäftigung des Personals des Luisenkrankenhauses im Stadtgebiet zu erreichen oder sie in anderer Form zu unterstützen?
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Rat/434/2025 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/434/2025 des Ratsherrn Eberhardt-Köster Sachstand Schließung des Luisenkrankenhauses Frage 1: Wie beurteilt die Verwaltung die künftige Versorgungssicherheit im Bereich der Behandlung von Brustkrebs in Düsseldorf nach der beabsichtigten Schließung; insbesondere für die bisher am Luisenkrankenhaus behandelten Frauen? Antwort: Die erste Teilfrage wird gemäß § 7 Abs. 6 GeschO Rat zurückgewiesen. Das Auskunftsrecht ist auf amtliche Sachinformationen über Tatsachen zu Gemeindeangelegenheiten gerichtet. Es vermittelt keinen Anspruch auf politische Bewertung oder Einordnung von Sachverhalten Die Antwortpflicht erstreckt sich zudem nur auf Bereiche, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich liegen und die den Zuständigkeitsbereich des Rates oder seiner Ausschüsse berühren. Die Teilfrage 1 begehrt eine auf die Zukunft gerichtete Bewertung der Versorgungssicherheit für Brustkrebspatientinnen in Düsseldorf. Damit ist die Frage nicht auf eine Sachinformation gerichtet. Die Frage ist außerdem nicht auf eine Gemeindeangelegenheit gerichtet, da die Planung der medizinischen Versorgungssicherheit als Daseinsvorsorge in die Kompetenz des Landes fällt. Frage 2: Was unternimmt bzw. unternahm die Stadtverwaltung, um hier die Versorgungssicherheit zu garantieren, beispielsweise indem sie das Ministerium um eine Ausnahmeregelung für die Klinik nachgesucht hat? Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf bedauert die Entscheidung zur Schließung des Luisenkrankenhauses nach fast drei Jahrzehnten in der Stadt Düsseldorf. Die Verantwortung für Krankenhausplanung und -finanzierung liegt beim Land NRW. Da das Krankenhaus seit Ende 2024 nicht mehr Teil des Krankenhausplans NRW ist, hatte die Verwaltung im Vorfeld keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Entscheidung. Die Versorgung nach § 108 SGB V war weiterhin möglich. Die Verwaltung wurde über die Schließung erst nach dem feststehenden Entschluss informiert. Für die Versorgung von Brustkrebspatientinnen und -patienten in Düsseldorf bestehen weiterhin etablierte Strukturen und zertifizierte Seite 1/2 Zentren, sodass die medizinische Behandlung auch nach der Schließung des Luisenkrankenhauses sichergestellt bleibt. Frage 3: Was unternimmt die Stadtverwaltung, um eine dauerhafte Weiterbeschäftigung des Personals des Luisenkrankenhauses im Stadtgebiet zu erreichen oder sie in anderer Form zu unterstützen? Antwort: Da im medizinischen Bereich aktuell ein Fachkräftemangel besteht, ist davon auszugehen, dass die Mitarbeitenden des Luisenkrankenhauses eine Weiterbeschäftigung im medizinischen Bereich in Düsseldorf finden werden. Seite 2/2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen wurde Care24 nicht frühzeitig in die Suche nach einem geeigneten neuen Standort für die Betreuung und in die Planung des Umzugs einbezogen?
2. Wie begegnet die Verwaltung Zweifeln an der Eignung des neuen Standorts Hagener Straße aufgrund notwendiger baulicher Veränderungen, großer Entfernung zu den betreuenden Ärzt:innen, nicht barrierefreie ÖPNV-Anbindung und fehlender zeitnaher Verfügbarkeit der Räumlichkeiten?
3. Wie soll Care24 die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen ohne einen sofort verfügbaren neuen Standort fortsetzen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/436/2025 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsherrn Poczatek zur Sitzung des Rates am 11.12.2025: Anfrage zur Situation der Eisenstraße 49 Frage 1: Aus welchen Gründen wurde Care24 nicht frühzeitig in die Suche nach einem geeigneten neuen Standort für die Betreuung und in die Planung des Umzugs einbezogen? Antwort zu Frage 1: Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern wurde auch Care 24 frühzeitig über die grundsätzliche Notwendigkeit der Verlegung an andere Standorte infor- miert. Die konkreten oder infrage kommenden Zielorte konnten jedoch erst kurzfristig benannt werden, da geeignete und vor allem bedarfsgerechte Un- terbringungsmöglichkeiten zunächst sorgfältig geprüft und teils neu akquiriert werden mussten. Care 24 ist in alle Prozessschritte der anstehenden Umzüge eingebunden und war zuletzt auch an der Besichtigung eines neuen, potenziell geeigneten Ob- jekts beteiligt. Insbesondere bei der Akquise neuer Objekte stößt die Verwal- tung jedoch an Grenzen hinsichtlich der möglichen Einbindung externer Ak- teure - etwa im Rahmen konkreter Vertragsverhandlungen und damit verbun- denen Verschwiegenheitsverpflichtungen. Frage 2: Wie begegnet die Verwaltung Zweifeln an der Eignung des neuen Standorts Hagener Straße aufgrund notwendiger baulicher Verände- rungen, großer Entfernung zu den betreuenden Ärzt:innen, nicht bar- rierefreie ÖPNV-Anbindung und fehlender zeitnaher Verfügbarkeit der Räumlichkeiten? Antwort zu Frage 2: Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, für die Personen, die durch Care 24 im Rahmen des sogenannten „Düsseldorfer Obdach Unterstützung" (kurz: DOU) betreut werden, perspektivisch geeignetere und hochwertigere Räumlichkei- ten bereitzustellen. Hierfür steht ein ehemaliges Pflegeheim als vorüberge- hende Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung, das derzeit gezielt an die spezifischen Bedarfe der Zielgruppe angepasst wird. Auch wenn dieser Stand- ort nicht so zentrumsnah liegt wie die Eisenstraße, wird beispielsweise durch die Einrichtung eines Fahrdienstes - insbesondere zur Sicherstellung einer ver- lässlichen Substitutionsbehandlung - für eine lückenlose und niedrigschwellige medizinische Anbindung gesorgt. Die Verwaltung nimmt die Hinweise der Care 24 Soziale Dienste gGmbH inso- fern selbstverständlich auf und wird diese im Rahmen der weiteren gemeinsa- men Planungen bestmöglich berücksichtigen. Frage 3: Wie soll Care24 die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen ohne einen sofort verfügbaren neuen Standort fortsetzen? Antwort zu Frage 3: Die medizinische Versorgung - einschließlich der substitutionsgestützten Be- handlung - sowie die psychologische Betreuung der Bewohnerinnen und Be- wohner der Eisenstraße 49 bleiben durchgehend gesichert. Bislang wurden keine Personen verlegt, die eine entsprechende medizinische oder therapeuti- sche Versorgung benötigen, sodass bestehende Behandlungsstrukturen aktu- ell ohne Einschränkung weitergeführt werden können.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Kleine Kommission Stadtbahn U81 trat am 25.09.2025 zu ihrer 36. Sitzung zusammen. In der Sitzung wurde der Sachstand des Projektes U81/1. BA und der Bauarbeiten vorgestellt. Des Weiteren wurde der Stand des Zuwendungsverfahrens, der Planung und der Ausschreibungen vorgestellt. Schließlich wurde über den Stand der Planungen zu den Bauabschnitten 2, 3 und 4 berichtet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 eingerichtet und trat am 30.10.2025 zu ihrer 31. Sitzung zusammen. Der Vorsitzende, Herr Rütz, eröffnete die Sitzung um 17.00 Uhr. Die Mitglieder trafen sich in Präsenz im Rathaus. Die kleine Kommission Kö-Bogen & KAP wurde zum Thema „ KAP/Hansahaus " zu der Sitzung mit eingeladen und hatte die Möglichkeit, sowohl in Präsenz als auch digital teilzunehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Berichtszeitraum: 09. Oktober 2025 - 10. Dezember 2025 Der Ratsbeschluss vom 13.12.2007 über die Bildung einer Kleinen Kommission Kö- Bogen sieht neben der Einsetzung dieser Kommission auch die Berichterstattung in jeder Ratssitzung vor. D urch Ratsbeschluss vom 07.05.2024 ist der Aufgabenbereich der Kleinen Kommission Kö-Bogen um den Konrad-Adenauer-Platz (KAP) erweitert worden (Rat/123/2024).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Kleine Kommission „ Rhein-Ruhr-Express " (KK RRX) hat am 13.09.2024 (31. Sitzung) und am 08.04.2025 (32. Sitzung) getagt. Gegenstand dieser Vorlage ist die Berichterstattung über die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse beider Sitzungen sowie die darauffolgenden Entwicklungen im Zusammenhang mit der farblichen Gestaltung der Lärmschutzwände.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt den Beitritt der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Globalen Netzwerk Age-friendly Cities and Communities der Weltgesundheitsorganisation - WHO.
in Düsseldorf leben aktuell mehr als 650.000 Menschen, rund ein Viertel davon sind älter als 60 Jahre. Durch den demografischen Wandel wird der Anteil der Älteren in den nächsten Jahren weiter steigen. Das Amt für Statistik und Wahlen prognostiziert für das Jahr 2050 sogar eine Steigerung um 14 % bei den 65 - 80jährigen und um 32,7% bei den über 80jährigen. Der sogenannte Greying-Index, der die Bevölkerung im Alter ab 80 Jahre je 100 Personen zu der Bevölkerung im Alter von 65 bis unter 80 Jahre ins Verhältnis setzt, stieg von 37,4 im Jahr 2015 auf 50,4 im Jahr 2024. Der Index drückt den Alterungsprozess der Bevölkerung und die Entwicklung der Anzahl Hochbetagter aus.1 Dass viele ältere Menschen in Düsseldorf aufgrund gestiegener Lebenserwartung und gutem infrastrukturellem Angebot leben und künftig leben werden, ist ein überaus 1 Der Index wird als Verhältniszahl ausgedrückt und wäre für Düsseldorf folgendermaßen zu lesen: „Rund 50 betagtere Personen entfielen 2024 auf 100 jüngere Alte". positiver Aspekt, birgt jedoch auch Herausforderungen, die einen breiteren Blick auf das Älterwerden und die Gestaltung der Stadt erfordern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt den als Anlage beigefügten Hitzeaktionsplan (HAP). Er dient als Orientierungsrahmen für den gesundheitlichen Hitzeschutz in Düsseldorf. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst die Maßnahmenvorschläge, für die keine zusätzlichen Ressourcen erforderlich sind, umzusetzen.
1. Hintergrund und Zielsetzung Die Häufung und Intensität von Hitzeereignissen stellen eine wachsende Herausforderung für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Bund, Länder und die WHO empfehlen daher die Entwicklung kommunaler Hitzeaktionspläne. Der HAP ergänzt das Klimaanpassungskonzept Düsseldorf, das Hitzevorsorge als Ziel definiert, insbesondere im Hinblick auf gesundheitliche und soziale Aspekte. Während Klimaanpassungskonzept Düsseldorf vo r allem langfristige baulich-technische Maßnahmen (z. B. Begrünung, Entsiegelung, Trinkbrunnen) adressiert, setzt der HAP auf Sensibilisierung, Unterstützung und akute Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung für 2026.
Finanzierung der Abfallwirtschaft durch Abfallgebühren Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus den privaten Haushalten wird durch Abfallgebühren finanziert, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Notwendige rechtliche Grundlagen zur Gebührenbemessung und –erhebung sind dabei - eine auf den je weiligen Zeitraum bezogene Gebührenkalkulation und - die auf dieser Kalkulation aufbauende Satzung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 36. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Abfallgebührensatzung - AGS-) vom 15. Dezember 1994 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51 vom 24. Dezember 1994), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. November 2024 (https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 07. De- zember 2024 - nachrichtlich Ddf. Amtsblatt Nr. 49 vom 07. Dezember 2024).
Entsprechend der aktuellen Gebührenkalkulation (Vorlage AÖE/052/2025) werden Grundgebühr, Leistungsgebühr, Behälterwechselgebühr, Zu - und Abschläge für die diversen Abfallsammelbehälter, Gebühren für diverse Sonderleistungen ebenso geändert, wie die Gebühren für die Anlieferung von Rest- und Sperrmüll am Recyc- linghof Flingern und für die Anlieferung von gemischten Bauabfällen am Recycling- hof Flingern und der Zentraldeponie Hubbelrath.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung für 2026.
Finanzierung der Straßenreinigung durch Straßenreinigungsgebühren Die Reinigung der öffentlichen Straßen wird überwiegend durch Straßenreinigungsgebühren finanziert, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Notwendige rechtliche Grundlagen zur Gebührenbemessung und –erhebung sind dabei - eine auf den jeweil igen Zeitraum bezogene Gebührenkalkulation und - die auf dieser Kalkulation aufbauende Satzung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 40. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Straßenreinigungssatzung) vom 13. Dezember 1991 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. November 2024 (https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 07. Dezember 2024 - nachrichtlich Ddf. Amtsblatt Nr. 49 vom 07. Dezember 2024).
Durch umbenannte und neue Straßen, sowie geänderte Bedürfnisse an die Reinigungsklassen verschiedener Straßen ist das Straßenreinigungsverzeichnis zu ändern. Entsprechend der aktuellen Gebührenkalkulation (Vorlage AÖE/054/2025) werden die Straßenreinigungsgebühren erhöht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Annahme einer Spende, die die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Gertrudisplatz mit einem Wert von circa 200.000 Euro beinhaltet sowie die Finanzierung der vorbereitenden Maßnahmen in Höhe von circa 85.000 Euro aus dem Budget des Garten -, Friedhofs- und Forstamtes.
Das Förderprojekt „Stück zum Glück" wurde im Jahr 2018 von REWE, Aktion Mensch e.V. sowie Procter & Gamble initiiert. Ziel ist die Realisierung beispielgebender, öffentlich zugänglicher Freizeitflächen (Schwerpunkt Kinderspielplätze und Generationenparks), welche unter inklusiven Gesichtspunkten ausgestattet sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Satzung zur Änderung des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003 gemäß Anlage 1 dieser Vorlage einschließlich der Kalkulationsgrundlagen (Anlage 2 und Anlage 3) zum 01.01.2026.
Für die Ermittlung des Gebührenbedarfs für das Jahr 2026 wurden die Kosten des Jahres 2024 zu Grunde gelegt. Die Kalkulationen für die Friedhofsgebühren und die Einäscherungsgebühr gehen von einer jährlichen Kostensteigerung in Höhe von 1,8% aus. Dies entspricht dem Schnitt der jährlichen Kostensteigerungen der letzten 7 Jahre abzüglich der beiden Ausreißerjahre 2022 und 2023. Daraus ergibt sich eine Kostensteigerung für die Jahre 2025 und 2026 von insgesamt 3,6%.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die 205. Änderung des Flächennutzungsplans - Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - im Stadtbezirk 5 in Kaiserswerth sieht die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Nahversorgung und Parken vor. Der südliche Teil des Änderungsbereichs wird entsprechend der Bestandsnutzung als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Bisher stellt der Flächennutzungsplan im Änderungsbereich eine Verkehrsfläche mit dem Planzeichen „Ruhender Verkehr" dar. Es handelt sich um einen öffentlichen Parkplatz. Der Parkplatz bleibt vor Ort erhalten und wird durch den Bau eines aufgeständerten Lebensmittelvollsortimenters überbaut. Der Änderungsbereich ist rund 0,6 ha groß. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan Nr. 05/005 - Dreiecksparkplatz - aufgestellt sowie ein Investor im Investorenauswahlverfahren gesucht (Beschluss des APS am 06.11.2024 zur Vorlage APS/065/2024). Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters in Kaiserswerth, der zur Verbesserung der Nahversorgung vor Ort beitragen wird. Als nächster Verfahrensschritt steht der Planbeschluss an. Danach wird das Änderungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt tritt die Änderung des Flächennutzungsplans anschließend in Kraft. In den bisher durchgeführten Verfahrensschritten wurden keine Bedenken geäußert, die zu einer grundsätzlichen Planänderung geführt haben. Die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf regte an, dass auch die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters ermöglicht werden sollte. Dieser Anregung wurde nicht gefolgt und die Begründung nicht geändert, weil das Planungsziel der Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters weiterverfolgt wird. Der Betriebstyp Lebensmittelvollsortimenter bietet mehr Artikel als der eines Lebensmitteldiscounters an und kann somit das Nahversorgungsdefizit in Kaiserswerth am effektivsten schließen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat dazu der APS am 18.05.2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst (APS/077/2021). Die Umweltbelange werden im Umweltbericht (Teil B der Begründung) umfassend behandelt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die 209. Änderung des Flächennutzungsplans - Südöstlich Werdener Straße - im Stadtbezirk 2 in Flingern Süd sieht die Umwandlung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Fachmarktzentrum (ehemaliges B8-Center) in eine gemischte Baufläche vor. Der Änderungsbereich ist rund 3 ha groß. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan Nr. 02/018 - Werdener Straße / Erkrather Straße (ehemaliges B8- Center) - aufgestellt. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten urbanen Stadtquartiers, das einen Beitrag zur Deckung der hohen Wohnraumnachfrage in Düsseldorf leistet. Als nächster Verfahrensschritt steht der Planbeschluss an. Danach wird das Änderungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt tritt die Änderung des Flächennutzungsplans anschließend in Kraft. In den bisher durchgeführten Verfahrensschritten wurden keine Bedenken geäußert, die zu einer grundsätzlichen Planänderung geführt haben. Lediglich in der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde der Hinweis gegeben, dass das Symbol für Kindergarten/Kindertagesstätte aufgenommen werden sollte. Dieser Hinweis wurde in der Plandarstellung umgesetzt und die Begründung entsprechend ergänzt. Die Umweltbelange werden im Umweltbericht (Teil B der Begründung) umfassend behandelt. Die Fläche ist derzeit fast vollständig versiegelt und soll zukünftig zu großen Teilen entsiegelt und begrünt werden. Das Änderungsverfahren ermöglicht somit die Entsiegelung bisher versiegelter Flächen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Flingern-Nord, Stadtbezirk 2 und hat eine Größe von ca. 3,2 ha. Es umfasst im Wesentlichen bebaute Bereiche und Freiflächen in Form von Wiesen, Sträuchern und Bäumen. Im Nord-Westen wird das Plangebiet durch die Daimlerstraße, im Nord-Osten durch die Benzstraße, im Süd-Osten durch die Bebauung entlang der Dieselstraße und im Süd-Westen durch die denkmalgeschützte Bebauung entlang des Hellwegs begrenzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Änderungsbereich umfasst die Halbinsel Kesselstraße, Teilbereiche der Halbinsel Weizenmühlenstraße sowie die Ostseite der Halbinsel Speditionstraße einschließlich der gesamten Spitze. Im Süden erstreckt sich der Änderungsbereich bis zur Holzstraße. Das Gebiet hat eine Größe von etwa 15 Hektar und weist eine weitgehend ebene Topografie auf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Flingern Süd innerhalb des Stadtbezirks 2 der Landeshauptstadt Düsseldorf. Es befindet sich südöstlich der Werdener Straße (Bundesstraße 8 - B8), einer wichtigen innerstädtischen Umgehungsstraße. Im Norden grenzt das Gebiet an die Erkrather Straße, im Südwesten an die Fichtenstraße, im Südosten an die rückwärtigen Gärten der Wohnbebauung entlang der Kiefernstraße und im nordöstlichen Bereich an das benachbarte Flurstück 378.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt stimmt dem Erlass der Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanlage Lörick der Stadtwerke Düsseldorf AG zu.
Die Stadtwerke Düsseldorf AG betreibt im linksrheinischen Stadtgebiet die Wassergewinnungsanlage Lörick, deren Wasserschutzgebietsverordnung abgelaufen ist. Die Zuständigkeit für die Ausweisung eines nachfolgenden Wasserschutzgebietes obliegt der Unteren Wasserbehörde. Die Neuausweisung des Schutzgebietes wurde vom Rat der Stadt im Wasserversorgungskonzept der Stadt Düsseldorf (Oktober 2018) beschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt im Zweckverband „Euregio Rhein-Waal" zum 31.12.2028.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde 2014 mit Beginn der Förderzeitraumes 2014-2020 in die Fördergebietskulisse des EU-Programms INTERREG V A zwischen Deutschland (NRW und Niedersachsen) und den Niederlanden aufgenommen. Über die Mitgliedschaft in der „Euregio Rhein -Waal" sollte insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Projektgenehmigung und damit ein vereinfachter Zugang zu INTERREG-Mitteln erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Landeshauptstadt Düsseldorf 2015 der „Euregio Rhein-Waal" mit Sitz in Kleve beigetreten. In den beiden Förderperioden 2014 -2020 (INTERREG V A) und 2021 -2027 (INTERREG VI A) nahmen bzw. nehmen bei relevanten Themen das Amt für Wirtschaftsförderung am Ausschuss für Wirtschaft teil, der Ausschuss für Finanzen und Projekte wird vom Fördermittelmanagement der Stadtverwaltung auf Grundlage der Tagesordnung wahrgenommen. Der Fachausschuss für grenzüberschreitende Verständigung mit grenznahen Themen wird seitens der Stadtverwaltung nicht besetzt. Sowohl die Ausschuss- als auch die Euregioratssitzungen tagen in Präsenz in grenznahen Orten in Deutschland bzw. in den Niederlanden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Beendigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt im Zweckverband „euregio rhein-maas-nord" zum 31.12.2028.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde 2014 mit Beginn der Förderzeitraumes 2014-2020 in die Fördergebietskulisse des EU-Programms INTERREG V A zwischen Deutschland (NRW und Niedersachsen) und den Niederlanden aufgenommen. Über die Mitgliedschaft in der „euregio rhein-maas-nord" sollte insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Projektgenehmigung und damit ein vereinfachter Zugang zu INTERREG-Mitteln erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Landeshauptstadt Düsseldorf 2014 der „euregio rhein -maas-nord" mit Sitz in Mönchengladbach beigetreten. In den beiden Förderperioden 2014 -2020 (INTERREG V A) und 2021 -2027 (INTERREG VI A) zeigten bzw. zeigen sich innerhalb der Organisation strukturelle Herausforderungen, zum einen in der thematischen Zusammensetzung der Ausschüsse, zum anderen in den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen mit überwiegend grenznahen Themen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt den anliegenden Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung.
Die derzeit gültige Fassung der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung bedarf diverser Anpassungen: - Hinzufügen der „ Nicht Sichtbaren Behinderungen " zu den Beeinträchtigungen - Aufnahme von „ Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung " bei den beratenden Mitgliedern - Ergänzung der Rechte und Pflichten der Mitglieder - Anpassungen der Namen der Ausschüsse in der Geschäftsordnung des Behindertenrates sowie Ergänzung von zwei Gremien - Anpassung der Amtsbezeichnung „ Amt für Soziales und Jugend " und „ Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung " - Kleinere redaktionelle Änderungen Durch die oben genannten Anpassungen wird die Satzung des Behindertenrates auf einen aktuellen Stand gebracht. Neben der geänderten Satzung ist eine Synopse beigefügt, in der alle Änderungen im Detail aufgeführt sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2022 inklusive des Gesamtlageberichts wird gemäß § 116 Absatz 7 in Verbindung mit § 95 Absatz 5 sowie § 80 Absatz 1 Gemeindeordnung dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zugeleitet.
Der vorliegende Entwurf zum 31. Dezember 2022 ist gemäß § 116 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 50 Kommunalhaushaltsverordnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Dabei hat die Landeshauptstadt Düsseldorf ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form nach § 116 Absatz 3 Gemeindeordnung konsolidiert. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Außerdem ist ein Gesamtlagebericht aufzustellen.
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Der Rat der Stadt beschließt die Freigabe der nachfolgend aufgeführten verkaufsoffenen sieben Sonntagnachmittage mit einer Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr: 1. In dem Stadtteil Eller beschränkt auf den aus der Anlage (Lageplan Eller) der ordnungsbehördlichen Verordnung ersichtlichen räumlichen Bereich am Sonntag, dem 22.03.2026.
Der Handelsverband beantragt in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften die Freigabe von 7 verkaufsoffenen Sonntagnachmittagen für das Jahr 2026. § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG) ermächtigt die örtliche Ordnungsbehörde, an jährlich höchstens acht Sonn- und Feiertagen die Öffnungszeiten für Verkaufsstellen durch Verordnung für die Dauer von fünf Stunden - jedoch nicht vor 13:00 Uhr - freizugeben. Zudem dürfen innerhalb einer Gemeinde 16 Kalendertage pro Jahr betroffen sein. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile oder auch Handelszweige beschränken. Das Gesetz nennt exemplarisch - aber nicht abschließend - die fünf nachfolgenden Sachgründe, die geeignet sind, das erforderliche öffentliche Interesse zu begründen. Ein öffentliches Interesse liegt danach insbesondere vor, wenn die Öffnung 1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt, 2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient, 3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
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Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Aachener Straße - barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Südring mit Einrichtung von Radverkehrsanlagen zwischen der Straße Im Dahlacker und Aachener Platz die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) 12.591.306,62 EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage Anlass zur Planung stellt der entsprechend des gesetzlichen Auftrages (§8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz) erforderliche, barrierefreie Ausbau der in der Aachener Straße in D-Bilk liegenden Stadtbahnhaltestelle „Südring" dar, die von den Niederflurstadtbahnlinien U71 und U83 bedient wird. Im Zuge der Maßnahme wird darüber hinaus der Umbau des Straßenraums zwischen „Im Dahlacker" und „Aachener Platz" notwendig, da im Zulauf zur Haltestelle zum einen eine Anpassung der Gleislage erfolgen muss, zum anderen die Herstellung richtlinienkonformer Radverkehrsanlagen verfolgt wird. Der Abschnitt „Im Dahlacker" bis „Südring" stellt eine Lücke im Radhauptnetz dar, die mit Umsetzung der Planung geschlossen werden soll.
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Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Ulmenstraße / Kalkumer Straße / An der Piwipp - Barrierefreier Ausbau der Haltestelle „An der Piwipp" und Ausbau der Radverkehrsanlagen die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) 7.710.653,64 € EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage Die Haltestelle „An der Piwipp" soll gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, in Kraft seit 01.05.2002) ausgebaut werden, um Menschen mit Behinderung eine Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr zu ermöglichen. Im Zuge dessen sollen die Radverkehrsanlagen im Haltestellenbereich den Anforderungen entsprechend ausgebaut werden.
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Der Rat beschließt die erste Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Sondernutzungssatzung) vom 16. Dezember 2021 gemäß Anlage 1.
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist die Landeshauptstadt Düsseldorf berechtigt, Satzungen zur Regelung kommunaler Angelegenheiten zu erlassen. Die §§ 19 ff. des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen bzw. die entsprechenden Regelungen des Bundesfernstraßengesetztes bestimmen, dass die Ausübung der Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums durch Satzung geregelt werden kann. Sondernutzungsgebühren dürfen nur auf Grundlage einer Satzung erhoben werden. Die Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen regelt demnach die Voraussetzungen für die Genehmigung von Sondernutzungen sowie die Erhebung der hierfür vorgesehenen Gebühren.
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1.3 Grundstück und Nachnutzung Kölner Straße 180 Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung , die Nachnutzung des Grundstücks Kölner Str. 180 zum Zwecke des allgemeinen Wohnens und erforderlicher Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte) gemäß dem bestehenden Bebauungsplan vorzubereiten und eine entsprechende Vorlage für eine Ausschreibung im weiteren Verfahrensverlauf den zuständigen Entscheidungsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ausschreibung soll der Refinanzierung und Gesamtwirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes dienen. zu klären, welche städtische Tochter das städtische Grundstück zum Zwecke des allgemeinen Wohnens und zur Herstellung der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Kindertagesstätte) gemäß bestehendem Bebauungsplan von einer städtischen Tochter nachnutzen kann. Diese soll dann mit der Umsetzung beauftragt werden.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, mit der die bislang ausschließlich als Briefabstimmung durchzuführenden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide um die Möglichkeit einer kombinierten Urnen- und Briefabstimmung erweitert werden.
Mit Beschluss vom 9. Oktober 2025 hat der Rat eine Satzungsfassung verabschiedet, die Bürgerentscheide ausschließlich als Briefabstimmung vorsieht. Diese Regelung diente insbesondere der Umsetzung der zwischen den beteiligten Kommunen abgestimmten Durchführung des geplanten Olympia -Ratsbürgerentscheids als Briefabstimmung.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf begrüßt weiterhin die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 unter der Voraussetzung der überwiegenden Zustimmung der Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr (SPOA/021/2025) begrüßt und die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides beschlossen, um die Zustimmung der Bevölkerung sicherzustellen.
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Der Rat der Stadt beschließt die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf (ZO), wie aus der beiliegenden Anlage - Synopse Spalte neue Fassung - ersichtlich, zu ändern.
Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung NRW (GO) vom Juli 2025 ersetzt der gemäß § 27 GO zu bildende Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration den Integrationsrat. Dies erfordert eine redaktionelle Änderung der Zuständigkeitsordnung (§§ 2, 9 und 9a).
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1.) Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt für folgende Projekte A) Erweiterungsbau an der Hansaallee 90, Comenius-Gymnasium, Düsseldorf Oberkassel, Mehrkosten in Höhe von 7.400.000 EUR. B) Erhöhung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge mit Neubau einer Mensa und Sporthalle an der Grundschule Heinsenstraße 21, Düsseldorf Hamm, Mehrkosten in Höhe von 6.660.000 EUR.
Kosten Im Dahlacker 15 Hansaallee 90 Heinsenstraße 21 Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss Bisherige - - - Änderungsbeschlüsse Änderungsbeschluss 7.400.000 EUR 6.660.000 EUR 1.573.000 EUR Prozentuale Abweichung Gesamtkosten gerundet Risiken und Preissteigerungen wurden und werden im Rahmen der Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse seitens der Verwaltung stets berücksichtigt. Die zugrundeliegenden Annahmen zur Preisentwicklung basieren dabei jeweils auf den Erfahrungen der Vorjahre. In den vergangenen Jahren haben jedoch unerwartete und außergewöhnlich dynamische Veränderungen im Baubereich erhebliche Auswirkungen auf laufende Schulbauprojekte gehabt.
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1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (Rat der Stadt) stellt den Jahresabschluss des SEBD zum 31.12.2024 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssatzung und § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) fest.
Zu 1. Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie Lagebericht Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 (Bilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung und Anhang) sowie des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2024 erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht - Dr. Schillen GmbH.
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Dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz wird am 20.11.2025 das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026 -2037 zur Kenntnis vorgelegt. Der Betriebsausschuss stimmt am 25.11.2025 dem ABK, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026-2037 zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gemäß § 7 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf (SEBD) eine vorlagenmäßige Beschlussfa ssung.
Das von den Städten und Gemeinden aufzustellende ABK ist ein gesetzlich festgelegtes Instrument. Gemäß § 47 LWG NW ist das ABK alle sechs Jahre aktualisiert fortzuschreiben und vom Rat der Stadt zu beschließen. Im ABK sind sämtliche abwassertechnischen Maßnahmen, die nach den geltenden Bestimmungen und den aktuellen Erkenntnissen zur ordnungsgemäßen öffentlichen Abwasserbeseitigung erforderlich sind, vollständig aufzuführen und wasserwirtschaftlich angemessenen Realisierungszeiträumen zuzuordnen. Weitere Erläuterungen, insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen für den SEBD, ergeben sich aus den Anlagen.
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Der Rat der Stadt beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „ Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) " und beauftragt die Verwaltung beim Zuschussgeber Projektskizzen für folgende Projekte einzureichen: Bezirkssportanlage Windscheidstraße - Erneuerung der Wettkampfanlage Bezirkssportanlage Vennhauser Allee - Energetische Sanierung des Umkleidegebäudes Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße - Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg - Umwandlung von Tennenflächen in Kunstrasen bzw. Kunststoff Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße - Umbau des Tennen- /Rasenspielfelds in Kunstrasen Der Sportverwaltung liegen darüber hinaus derzeit mehrere Anfragen von Düsseldorfer Sportvereinen auf Unterstützung bzw. Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Bundesprogramms vor. Sollten die Vereinsprojekte die Anforderungen zur Teilnahme erfüllen, wird die Verwaltung die erforderlichen politischen Beschlüsse kurzfristig einholen sowie in der Sitzung des Sportausschusses am 4. März 2026 über die Antragslage berichten.
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Bundesprogramm „ Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) " bundesweit Fördermittel in Höhe von 333 Millionen EURO zur Verfügung gestellt. Ziel ist die Förderung von energetischer und funktionaler Sanierung kommunaler Sportstätten, um die Infrastruktur für den Schul-, Vereins- und Breitensport dauerhaft zu sichern. Mit der Teilnahme an dem Programm kann die Landeshauptstadt Düsseldorf bei einer möglichen Förderzusage Fördermittel in Höhe von 45% der zuschussfähigen Gesamtkosten generieren und gleichzeitig die Sport- und Freizeitangebote vor Ort zukunftsfähig gestalten. Die Mindestförderung beträgt 250.000 Euro, der Höchstzuschuss beläuft sich auf 8 Millionen Euro. Die Teilnahme an dem Förderprogramm erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, in welchem zunächst eine Projektskizze für die jeweilige Maßnahme einzureichen ist (Interessensbekundung). Diese ist bis spätestens 15.01.2026 abzugeben. Bestandteil der Projektskizze ist zwingend ein Ratsbeschluss, der die Teilnahme an dem Programm genehmigt. Im Falle einer positiven Entscheidung kann ein formeller Förderantrag gestellt werden. Die Sportverwaltung beabsichtigt, sich mit fünf Maßnahmen um eine Förderung im SKS zu bewerben.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellt gemäß § 108a GO NRW - Arbeit- nehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten - unter Abberufung der bisherigen Arbeitnehmendenvertretung die folgende Arbeitnehmendenvertretung in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG: Herrn Timo Walbrück Herrn Thomas Nebich Frau Caroline Calmund Herrn Robert Pyrkosch Herrn Thomas Schinner Herrn Yücel Güngör Die Amtszeit dieser vom Rat entsandten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf, sie nehmen ihre Mandate jedoch bis zur Entsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder und Konstituierung des neuen Aufsichtsrates weiter wahr. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Beschäftigteneigenschaft, sofern diese für die Entsendung maßgeblich war.
Die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG (NDH) sowie die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sind mit jeweils 50 % Anteil an der RheinCargo GmbH & Co. KG (RheinCargo) beteiligt. An der HGK sind mittelbar und unmittelbar die Stadt Köln mit 93,7 % und der Rhein-Erft-Kreis mit 6,3 % beteiligt. An der NDH sind mittelbar die Stadt Neuss mit 50 % und unmittelbar die Stadtwerke Düsseldorf AG mit 50 % beteiligt. An der Stadtwerke Düsseldorf AG wiederum sind neben der EnBW mit 54,95 % die Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH als hundert- prozentige Tochter der Landeshauptstadt Düsseldorf mit 25,05 % und mittelbar die Stadt Köln mit 20 % beteiligt.
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Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Amtszeit folgende Mitglieder in den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (gemäß Â§ 70 Absatz 5 des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.November 2016 (GV. NRW. S. 934) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.März 2019 (GV. NRW. S.193, ber. S. 214) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) vom 22. Oktober 1986 zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25.11.2016): Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: Dr. Ursula Mayo Verena Dolphin 40489 Düsseldorf 40489 Düsseldorf Karin Nikolai Markus Altena 40470 Düsseldorf 40468 Düsseldorf Ursula Lösch Friedrich Wittmann 40476 Düsseldorf 40219 Düsseldorf -als Vertreter/in der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein - Westfalen e. V. (LNU) Dr. Rüdiger Scherwaß Birgit Höfer 40627 Düsseldorf 40627 Düsseldorf Klaus Kurtz Stephanie Schauhoff 40221 Düsseldorf 47877 Willich -als Vertreter/in des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Olaf Diestelhorst Johanna Schiefner-Földessy 40591 Düsseldorf 40625 Düsseldorf Gerda Hucklenbroich Dr. Ulf Schmitz 40223 Düsseldorf 40591 Düsseldorf -als Vertreter/in des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) Werner Schumann Robin Reh 40215 Düsseldorf 40629 Düsseldorf - als Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein -Westfalen e.V. (SDW) Joachim von Holtum Daniel Dribusch 40489 Düsseldorf 40629 Düsseldorf Michael Brücker Christoph Sonnen 40489 Düsseldorf 40489 Düsseldorf - als Vertreter des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e. V.
Der neu zu bildende Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde besteht aus 16 Mitgliedern, die durch den Rat zu wählen sind. Der Beirat setzt sich gemäß Â§ 70 Abs. 4 LNatSchG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 DVO-LNatSchG zusammen aus ï‚· drei Vertretern/innen der Landesgemein schaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU), ï‚· zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), ï‚· zwei Vertretern/innen des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU), ï‚· einem/einer Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein - Westfalen e.V. (SDW), ï‚· zwei Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes, ï‚· einem /einer Vertreter/in des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e. V., ï‚· einem /einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau NRW e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e. V., ï‚· einem/einer Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetzes NRW anerkannten Vereinigungen der Jäger, ï‚· einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V., ï‚· einem/einer Vertreter/in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V., ï‚· einem /einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW, dem Ministerium für Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vorzuschlagen als ordentliche Mitglieder 1. Herrn Beigeordneten Jochen Kral Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.
Der Kommission gehören neben den Vertretern/ Vertreterinnen der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter*innen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter*innen der Luftfahrzeughalter, Vertreter*innen des Flugplatzunternehmens sowie Vertreter*innen der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden an. In die Kommission können weitere Mitglieder berufen werden, soweit es die besonderen Umstände des Einzelfalles erfordern. In die Kommission sollen nicht mehr als 15 Mitglieder berufen werden.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, Oberbürgermeister oder die/der von 1. Frau Dr. Kristina Neven-Daroussis ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu entsenden und schlägt der Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH vor, 2.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes, den danach anzuwendenden Vorschriften des Aktiengesetzes und nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags. Der Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH besteht aus 9 Mitgliedern. Hiervon wird ein Mitglied von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandt. Für zwei weitere Mitglieder steht der Landeshauptstadt Düsseldorf ein verbindliches Vorschlagsrecht zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung zu. Zu den entsandten/ vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Drei weitere Mitglieder werden von der Mitgesellschafterin entsandt bzw. der Gesellschafterversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Bei den drei weiteren Mitgliedern handelt es sich um gemäß Drittelbeteiligungsgesetz gewählte Vertreter/ - innen der Arbeitnehmenden der Gesellschaft.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Herrn Karsten Tückmantel, Referent Büro 01 Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Ratsherrn Burkhard Albes Vorsitzender des Sportausschusses 3. 4. 5.
Der Beirat dient der Abstimmung von Fragen, die die Durchführung des Gesellschaftsvertrages der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH betreffen. Er ist in allen wichtigen Fragen betreffend die Grundsätze der Verteilung des Schul- und Vereinsschwimmens vor Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu hören.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW, als Mitglied: 1. Herrn Klaus Meyer, Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oberbürgermeister oder die/ der von ihm benannte Bedienstete gem. § 7 Abs. 1 S. 1 IUAG NRW und als stellvertretendes Mitglied 1.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) besteht der Verwaltungsrat aus den Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Kreise und kreisfreien Städten oder den von ihnen der Untersuchungsanstalt zu benennenden Vertreter*innen der Kommunen. Darüber hinaus ist für jedes Mitglied des Verwaltungsrates eine Vertretung für den Fall der Verhinderung zu bestellen.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. 3. 4. 5. 6. Frau Tanja Gröpper 7. Frau Ute Groth 8. Herr Peter Frymuth unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Sportbeirat der D.LIVE GmbH Co. KG zu entsenden.
Der Sportbeirat der D.LIVE GmbH & Co. KG berät die Geschäftsführung hinsichtlich der sportfachlichen Aufstellung der Gesellschaft und regt die Weiterentwicklung in Bezug auf den Sportbereich an. Er nimmt alle Themen, die in seiner, aber zugleich auch in der Zuständigkeit des Aufsichtsrates liegen, zur Kenntnis und spricht dem Aufsichtsrat Empfehlungen zu sportfachlichen Beschlüssen aus.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. 2. 3. 4. 5. 6. und als Stellvertreter*innen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. unter Abberufung der bisherigen städtischen Mitglieder bzw. städtischen Stellvertreter*innen in den Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH zu bestellen. Der Rat der Stadt bestellt zudem den Oberbürgermeister im Sinne des § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der Gesellschaft und ermächtigt zugleich die geborenen Mitglieder, ihre Vertretungsregelung festzulegen.
Der Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf - Duisburg gGmbH besteht aus 22 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören die Oberbürgermeister*innen, die Kämmerer*innen und die Kulturdezernenten*innen der Städte Düsseldorf und Duisburg, die/ der für Kultur zuständige Minister*in des Landes Nordrhein-Westfalen, die/ der sich durch seine*n Ständige*n Vertreter*in vertreten lassen kann, und ein Mitglied des Freundeskreises der Deutschen Oper am Rhein sowie 2 Arbeitnehmervertreter*innen an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Herrn Beigeordneten Christian Zaum Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. 3. 4. 5. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat der Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH besteht aus 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an, der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf oder die/ der von ihm benannte Vertreter*in sowie 4 weitere von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandte Mitglieder, ein vom Rhein- Kreis Neuss entsandtes Mitglied und ein von der WFMG-Wirtschaftsförderung Mönchengladbach entsandtes Mitglied. 2 weitere Mitglieder werden durch die IHK besetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW unter Abberufung der bisherigen Mitglieder 1. Herrn Beigeordneten Christian Zaum Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.
Der Aufsichtsrat der Düsseldorf Congress GmbH besteht aus 6 Mitgliedern. 3 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterin Messe Düsseldorf GmbH und weitere 3 Mitglieder werden von der Gesellschafterin Stadt Düsseldorf entsandt und abberufen. Zu den städtischen Aufsichtsratsmitgliedern muss nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Frau Beigeordnete Miriam Koch Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. 3. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Künstleratelier GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus.
Der Aufsichtsrat der Düsseldorfer Künstleratelier GmbH besteht aus 8 Mitgliedern. In ihm sind vertreten: a) die/ der Oberbürgermeister*in der Landeshauptstadt Düsseldorf oder ein*e von ihr/ ihm vorgeschlagene*r Beigeordnete*r der Gemeinde, b) die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 2 weiteren Mitgliedern und c) der Verein Düsseldorfer Künstler zur gegenseitigen Unterstützung und Hilfe mit 2 Mitgliedern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Frau Stadtkämmerin Dorothée Schneider Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. 3. unter Abberufung der bisherigen städtischen Mitglieder in den Flughafenbeirat zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Beirates weiter aus.
Im Rahmen des Angerlandvergleiches wurde der Flughafenbeirat gebildet. Als Rechtsnachfolger des Amtes Angerland entsenden die Stadt Ratingen und die Landeshauptstadt Düsseldorf jeweils 3 Vertreter*innen in den Flughafenbeirat.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt nominiert gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Frau Beigeordnete Cornelia Zuschke Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. 3. und empfiehlt dem Vorstand der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG die Nominierung von 4.
Der Aufsichtsrat der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH besteht aus bis zu 10 Mitgliedern. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Anzahl der Mitglieder. Die nominierten Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Die unmittelbaren Gesellschafterinnen Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG und die Neuss Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG haben das Recht, jew eils bis zu 2 Mitglieder für den Aufsichtsrat zu nominieren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stadt Neuss haben das Recht, jeweils bis zu 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat zu nominieren. Zu den von der Landeshauptstadt Düsseldorf nominierten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Herrn Frank Heuner, technischer Betriebsleiter des Stadtentwässerungsbetriebs der Landeshauptstadt Düsseldorf Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.
Der Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH besteht aus 13 Mitgliedern. Dabei entsenden die Gesellschafter*innen jeweils wie folgt Mitglieder in den Aufsichtsrat: a) Aggerverband 2 Mitglieder; b) Bergisch-Rheinischer Wasserverband 2 Mitglieder; c) Stadt Münster 2 Mitglieder; d) Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Mitglieder; e) Stadt Oelde, TEO AöR, Stadt Ahlen und Stadt Warendorf gemeinsam ein Mitglied (gemeinsames Mitglied); f) Wupperverband 3 Mitglieder.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 63 Abs. 2 i.V.m. 113. GO NRW, der Stadtwerke Düsseldorf AG vorzuschlagen, bei der Neuss- Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG darauf hinzuwirken, dass 1. Herrn Beigeordneten Christian Zaum Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.
Der Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG besteht aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 9 Mitglieder entsandt, hiervon jeweils 3 Arbeitnehmervertreter*innen, deren Entsendung gemäß de n Regularien des § 108a GO NRW in der jeweils gültigen Fassung erfolgt. Die Stadtwerke Düsseldorf AG hat einen Kommanditanteil von 50 % an der Gesellschaft der Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG. Diese ist mit einem Kommanditanteil von 50 % Gesellschafterin der RheinCargo GmbH & Co. KG. Die Stadtwerke Düsseldorf AG hat der Landeshauptstadt Düsseldorf für 2 Aufsichtsratsmitglieder ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der RheinCargo GmbH & Co.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW, 1. Herrn Beigeordneten Christian Zaum Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. unter Abberufung der bisherigen städtischen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH besteht aus 9 Mitgliedern, von denen 3 Mitglieder nach den Bestimmungen des DrittelbG durch die Arbeitnehmenden der Gesellschaft zu wählen sind. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das Recht, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange sie Gesellschafterin ist. Hierzu muss der Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Die übrigen Mitglieder werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt.
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Der Rat der Stadt beauftragt die/ den städtischen Kapitalvertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Herrn Beigeordneten Christian Zaum Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.
Der Beirat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH besteht aus 10 Mitgliedern, die sich wie folgt zusammensetzen: Für die Sana Kliniken AG werden 5 Mitglieder vorgeschlagen: -die/ der für die Sana Kliniken Düsseldorf GmbH zuständige Generalbevollmächtigte der Sana Kliniken AG -die/ der Geschäftsführer*in der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH -3 weitere Mitglieder Für die Landeshauptstadt Düsseldorf werden 5 Mitglieder vorgeschlagen: -die/ der Oberbürgermeister*in oder die/ der von ihm gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW vorgeschlagene*r Vertreter*in -4 weitere Mitglieder Die Mitglieder des Beirates werden durch Beschluss der Gesellschafterversammlung berufen und abberufen. Sie sollen über Erfahrungen im wirtschaftlichen und politischen Bereich verfügen oder in besonderem Maße mit den Belangen des Gesundheitswesens vertraut sein.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. 3. 4. 5. 6. 7. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Tonhalle Düsseldorf gGmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat der Tonhalle Düsseldorf gGmbH besteht aus 10 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an: - die/ der Oberbürgermeister*in der Landeshauptstadt Düsseldorf, - die/ der Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer der Landeshauptstadt Düsseldorf, - die/ der Kulturdezernent*in der Landeshauptstadt Düsseldorf, - 6 weitere vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandte Mitglieder, - ein von der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Tonhalle e.V. zu entsendendes Mitglied.
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Der Rat der Stadt beauftragt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW die/ den städtische*n Kapitalvertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH, unter Abberufung der bisherigen Mitglieder und deren stellvertretenden Mitglieder, als ordentliche Mitglieder: 1.
Der Verwaltungsrat der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht aus 9 Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein persönliches stellvertretendes Mitglied benannt, das im Verhinderungsfalle für das verhinderte Mitglied stimmberechtigt ist.
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1. Der Rat der Stadt beschließt, der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter Düsseldorf) für die Besetzung des örtlichen Beirats neben der/dem jeweiligen Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin der im Rat vertretenen Fraktionen inklusive einer Stellvertretung vorzuschlagen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Bundesagentur für Arbeit betreiben das Jobcenter Düsseldorf als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 44 b SGB II. Gemäß § 18 d SGB II ist für die gemeinsame Einrichtung ein örtlicher Beirat zu bilden. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller 2. Stadtkämmerin Dorothée Schneider 3. Kulturdezernentin Miriam Koch 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Museum Kunstpalast zu entsenden.
Dem Kuratorium gehören mindestens 11 und höchstens 18 Mitglieder an. Auf Grundlage von § 7 der Stiftungssatzung entsendet die Landeshauptstadt Düsseldorf die/den Oberbürgermeister*in, die Kämmerin/ den Kämmerer, die Kulturdezernentin/ den Kulturdezernenten sowie fünf bis sieben weitere Mitglieder.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. 2. 3. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Schloss und Park Benrath zu entsenden. Zusätzlich gehören dem Kuratorium gemäß Satzung folgende geborene Mitglieder an: 1. Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister 2. Burkhard Hintzsche Stadtdirektor 3. Dorothée Schneider Stadtkämmerin 4. Miriam Koch Kulturdezernentin 5. Jochen Kral Umweltdezernent (laut Satzung „Gartendezernent") Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus.
Dem Kuratorium gehören mindestens 20 und höchst ens 26 Mitglieder an. Auf Grundlage von § 6 der Stiftungssatzung wird die Landeshauptstadt Düsseldorf durch den/die Oberbürgermeister*in, die/ den Stadtdirektor*in, die Kämmerin/ den Kämmerer, die Kulturdezernentin /den Kulturdezernenten, die Gartendezerne ntin/ den Gartendezernenten sowie drei vom Rat entsandte Vertreter*innen vertreten.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. 2. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in das Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg-Stiftung zu bestellen. Laut Satzung gehören dem Kuratorium außerdem folgende Mitglieder an: 1. Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister 2. Miriam Koch Kulturdezernentin Die städtischen Mitglieder im Kuratorium können sich in der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten ständig vertreten lassen. Die Bestellung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus.
Dem Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg -Stiftung gehören höchstens 10 Mitglieder an. Gemäß § 6 der Stiftungssatzung sind die/der Oberbürgermeister*in, die/ der Kulturdezernent*in sowie zwei vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellte Vertreter*innen Mitglieder des Kuratoriums.
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Der Rat wählt folgende Delegierte in die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V.: 1.) .................................................. 2.) .................................................. 3.) ..................................................
Der Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. vertritt gemeinsame abfallwirtschaftliche Interessen seiner Mitglieder in der Region. Nach der Vereinssatzung berechnet sich das Stimmrecht der einzelnen Mitglieder in der Mitgliederversammlung des Vereins für entsorgungspflichtige Körperschaften nach der Einwohnerzahl: Pro angefangene 100.000 Einwohner besteht eine Stimme. Demnach entsendet die Stadt Düsseldorf 7 Delegierte in die Mitgliederversammlung. Nach § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den in Absatz 1 genannten Gremien. „Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen." Der Oberbürgermeister schlägt hierfür Herrn Beigeordneten Kral vor.
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Der Rat der Stadt bestellt für den Rest der laufenden Wahlperiode des Rates Ratsfrau Eva Lingen anstelle von Herrn Diyar Güngör zum stellvertretenden Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Unterbacher See.
Gemäß § 5 der Satzung des Zweckverbandes bestellt der Rat 5 Ratsmitglieder und 4 Dienstkräfte als Vertretungen der Stadt in die Verbandsversammlung. Es sind persönliche Stellvertretungen zu bestellen. Bei der Bestellung der Mitglieder für die neue Wahlperiode wurde versehentlich Herr Güngör bestellt. Da er kein Ratsmitglied ist, erfolgt eine Ersatzbestellung.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf schlägt der Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes vor, Herrn Dipl.-Ing. Volker Dietl (Sachgebietsleiter in der Abt. Sonderbauwerke und Wasserbau des Stadtentwässerungsbetriebs) anstelle von Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Rolf Braun als stellvertretendes Mitglied mit Wirkung zum 1.1.2026 für den Rest der laufenden Amtszeit des Vorstandes bis November 2028 in den Vorstand des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes zu wählen.
Gemäß § 18 der Satzung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes kann jedes Verbandsmitglied ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied für die Wahl in den Vorstand des Verbandes benennen. Diese Personen werden von der Verbandsversammlung für fünf Jahre zu Vorstandsmitgliedern gewählt.
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Der Rat der Stadt wählt nach den Vorschriften des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.11.2008 (GV NRW S. 696/ SGV NRW 764) für die Dauer seiner Amtszeit 1. ....................................................... zum vorsitzenden Mitglied des Verw altungsrates der Stadtsparkasse Düsseldorf, 2. in einem Wahlgang als sachkundige Mitglieder 2. ................................................ 5. ................................................. 6. ................................................. 7. ................................................. 8. ................................................. 9. .................................................
Für die Wahl des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Düsseldorf durch den Rat der Stadt gelten - § 8 Aufgaben der Vertretung des Trägers - § 10 Zusammensetzung des Verwaltungsrates - § 11 Vorsitz im Verwaltungsrat - § 12 Mitglieder des Verwaltungsrates - § 13 Unvereinbarkeit, Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern des Sparkassengesetzes NRW.
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Der Rat der Stadt wählt gemäß § 5 der Satzung des Rheinischen Sparkassen - und Giroverbandes vom 2.5.2018 (MBl. NRW S. 428/SMBl. NRW 764) für die Dauer seiner Amtszeit aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Düsseldorf als ordentliches Mitglied ..................................................
Gemäß § 5 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung wählt der Rat die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen - und Giroverbandes. Wird die/der Vorsitzende des Verwaltungsrates gewählt, wird diese/r nach § 5 Abs. 3 der Satzung von ihren/seinen Stellvertretungen im Amt vertreten. In diesem Fall erübrigt sich die Wahl einer Vertretung und Ersatzvertretung (s. Beschlussdarstellung). Wird ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates in die Verbandsversammlung gewählt, sind für dieses Mitglied gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung eine Vertretung und eine Ersatzvertretung zu wählen, die ebenfalls ordentliche Mitglieder im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf bestellt 1. Keller, Dr. Stephan - Oberbürgermeister - 2. .............................................. - Ratsmitglied - 3. .............................................. - Ratsmitglied - 4. .............................................. - Ratsmitglied - 5. .............................................. - Ratsmitglied - 6. ........................ ...................... - Ratsmitglied - zu ordentlichen Mitgliedern und 1. Zaum, Christian - Stellvertretung Oberbürgermeister - 2. .............................................. - Ratsmitglied - 3. .............................................. - Ratsmitglied - 4. .............................................. - Ratsmitglied - 5. ....................................... ....... - Ratsmitglied - 6. .............................................. - Ratsmitglied - zu stellvertretenden Mitgliedern in die Mitgliederversammlung des Vereins Metropolregion Rheinland e.V.
Gemäß § 6 der Satzung des Vereins Metropolregion Rheinland e.V. entsenden die kreisfreien Städte jeweils sechs Vertretungen in die Mitgliederversammlung. Ein Vertreter ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Vertretung. Die fünf weiteren Vertretungen müssen Ratsmitglieder sein.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf bestellt 1. Keller, Dr. Stephan - Oberbürgermeister - 2. .............................................. - Ratsmitglied - 3. .............................................. - Ratsmitglied - 4. .............................................. - Ratsmitglied - 5. .............................................. - Ratsmitglied - 6. .............................................. - Ratsmitglied - zu ordentlichen Mitgliedern und 1. Zaum, Christian - Stellvertretung Oberbürgermeister - 2. .............................................. - Ratsmitglied - 3. .............................................. - Ratsmitglied - 4. .............................................. - Ratsmitglied - 5. .............................................. - Ratsmitglied - 6. .............................................. - Ratsmitglied - zu stellvertretenden Mitgliedern in das Begleit- und Beteiligungsgremium des Regionalmanagements Düsseldorf - Kreis Mettmann.
Gemäß § 10 des Kooperationsvertrages entsendet u.a. die Stadt Düsseldorf Mitglieder des Rates für die Dauer seiner Amtszeit in das Begleit- und Beteiligungsgremium. Ein Mitglied ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Vertretung. Um Synergien zu nutzen wurde empfohlen, die Mitglieder der Mitgliederversammlung des Vereins Metropolregion Rheinland e.V. gleichzeitig auch zu Mitgliedern dieses Gremiums bestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 9 der Zweckverbandssatzung für die Dauer seiner Amtszeit als ordentliche Mitglieder 1. Zaum, Christian - Vertretung Oberbürgermeister - 2. .................................................... - Ratsmitglied oder Bedienstete/r - 3. .................................................... - Ratsmitglied oder Bedienstete/r - 4. .................................................... - Ratsmitglied oder Bedienstete/r - 5. .................................................... - Ratsmitglied oder Bedienstete/r - 6. .................................................... - Ratsmitglied oder Bedienstete/r- als persönliche stellvertretende Mitglieder zu 1. Zuschke, Cornelia - OB-Stellvertretung - 2. .................................................... - Ratsmitglied oder Bedienstete/r - 3. .................................................... - Ratsmitglied oder Bedienstete/r - 4. .................................................... - Ratsmitglied oder Bedienstete/r - 5. .................................................... - Ratsmitglied oder Bedienstete/r - 6. .................................................... - Ratsmitglied oder Bedienstete/r - in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein -Ruhr.
Die Stadt Düsseldorf kann sechs Vertretungen in die Verbandsversammlung ent - senden; der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Vertretung muss zu den Mitgliedern gehören. Sie sind vom Rat aus seiner Mitte oder aus den städtischen Bediensteten zu bestellen. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu bestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 11. Dezember dieses Jahres zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Der Rat fordert die Verwaltung auf, die am 21. November 2024 (Änderungsantrag RAT/382/2024 zur Vorlage RAT/292/2024) beschlossene Testphase für eine weitgehend autofreie Gestaltung des Corneliusplatzes endlich so umzusetzen, dass die Ergebnisse wirklich Aussagen darüber ermöglichen, wie der Platz später aussehen soll und wie der tatsächlich notwendige Lieferverkehr bei einer weitgehend autofreien Gestaltung funktionieren kann. Dazu ist es mindestens erforderlich den erlaubten, tatsächlichen Lieferverkehr zu erfassen, festzustellen ob es sich um Lieferverkehr im Sinne der StVO handelt und ein Zeitfenster für die Ein- und Ausfahrt festzulegen sowie Haltemöglichkeiten für das Be- und Entladen zu schaffen. Die Sperrung der Einfahrt von der Königsallee aus in den perspektivisch autofreien Bereich mit Pollern soll ebenfalls geprüft und ggf. umgesetzt werden. Das ist ohne Probleme für den Lieferverkehr möglich, da für den auch die Möglichkeit besteht über die Elberfelder Straße oder den Schadowplatz in den dafür freigegebenen Zeiten anzufahren.
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Ohne politische Debatte hat die Stadt Düsseldorf offenbar schon vor eineinhalb Jahren die Stelle eine:r Mitarbeiter:in für Außendienst- und Haftangelegenheiten im Allgemeinen Rückkehrmanagement der Kommunalen Ausländerbehörde eingerichtet. Die Ausschreibung der Stelle in diesem Jahr bewog Die Linke Ratsfraktion, in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25.11.2025 nach den rechtlichen Rahmenbedingungen der Stelle anzufragen.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf begrüßt die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, das erste Yad Vashem Education Center außerhalb Israels in NRW anzusiedeln. Er bekräftigt das Bestreben der Verwaltung, Düsseldorf als Standortkommune dieses Bildungszentrums zu positionieren. Die städtische Immobilie des (ehemaligen) Jungen Schauspiels an der Münsterstraße wäre dafür ein geeigneter Standort. Der Rat bittet die Verwaltung, in Absprache mit der Staatskanzlei NRW die notwendigen Grundlagen für die Ansiedlung des Education Centers in Düsseldorf zu schaffen.
1. Kurzdarstellung Yad Vashem in Jerusalem ist die weltweit bedeutendste Institution der Holocaust- Erinnerung, -Dokumentation und -Forschung. Erstmals plant Yad Vashem die Errichtung eines Education Centers außerhalb Israels - und zwar in Deutschland. Dieser zentrale Bildungs- und Erinnerungsort soll dazu dienen, die Auseinandersetzung mit der Shoah für kommende Generationen lebendig zu halten und der Verharmlosung oder Verzerrung des Holocaust entgegenzuwirken. Mehrere Bundesländer haben ihr Interesse bekundet; Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurden nach einer Machbarkeitsstudie in enger Abstimmung mit Yad Vashem und der Bundesregierung in die engere Auswahl als Standort einbezogen. Die Landesregierung NRW strebt an, den Zuschlag zu erhalten, und Düsseldorf möchte in diesem Fall als Standortstadt für das Bildungszentrum fungieren. Mit dem vorliegenden Beschluss soll diese Bewerbung der Landeshauptstadt auf eine breite politische Basis gestellt und der Verwaltung der entsprechende Arbeitsauftrag erteilt werden.
10 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.