ADIG/006/2025
Beigeordneter Wagner
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE vom 02 .01.2025
Umgang mit „Nonlinern"
Frage 1:
Bietet die Stadtverwaltung weiterhin und in Zukunft Leistungen Non-
digital an? Wenn nein, wie werden Nonliner unterstützt, so dass diese
Leistungen in Anspruch nehmen können?
Antwort:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verantwortet die Daseinsvorsorge für alle
Menschen, die in der Stadt leben. Entsprechend gilt es auch, Leistungen auf
verschiedenen Zugangswegen anzubieten. Das Ziel ist, dass Menschen sich so kurz
wie möglich mit dem „Gang zum Amt" beschäftigen müssen. Hierzu gilt es,
Zugänge zu städtischen Dienstleistungen für Menschen mit verschiedenen
Bedürfnissen zu schaffen.
Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt die Landeshauptstadt eine zweigleisige
Strategie:
1. Digitale Dienstleistungen weiter ausbauen, damit der Gang zum Amt
komplett entfällt.
2. Zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Angebote vor Ort schaffen,
damit der Gang zum Amt erleichtert und verbessert wird.
Als Beispiel für etablierte nicht digitale Angebote der Landeshauptstadt kann auf
zwei Angebote des Amtes für Einwohnerwesen verwiesen werden, die diese
Philosophie verdeutlichen:
Senioren-Vormittage in den Bürgerbüros
Nach erfolgreicher Erprobung im Jahr 2024 wird das Format der Senioren-
Vormittage in den Stadtteil -Bürgerbüros nun im Jahr 2025 ausgebaut und für die
Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen erweitert wird: An insgesamt vier
Terminen können alle Menschen mit Behinderungen und Menschen über 60 Jahren
ihre Anliegen schnell und einfach ohne Termin in neun Bürgerbüros im gesamten
Stadtgebiet erledigen. Nachdem im vergangenen Jahr die Termine reihum
angeboten wurden, wird das Angebot damit im Jahr 2025 vervierfacht.
Die kommenden Termine finden jeweils donnerstags von 8 bis 12 Uhr statt:
• 6. Februar 2025
• 8. Mai 2025
• 7. August 2025
• 6. November 2025
Außer-Haus-Service für mobilitätseingeschränkte Menschen
Als weiteres Serviceangebot bietet das Einwohnermeldeamt einen Außer- Haus-
Service speziell für mobilitätseingeschränkte Personen an, die zum Beispiel in
Düsseldorfer Alteneinrichtungen wohnen oder Zuhause betreut werden. Der
Außer-Haus-Service kann einfach online, telefonisch über die ILD oder schriftlich
beauftragt werden. Die Kolleg*innen melden sich nach der Kontaktaufnahme
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Beigeordneter Wagner
zwecks individueller Terminabstimmung und kommen dann zu Hause oder im
Pflegeheim vorbei. Das Angebot ist eine wichtige und adressatengerechte
Ergänzung zu dem sehr effizienten Terminvereinbarungssystem in den
Düsseldorfer Bürgerbüros.
Beide Angebote zeigen: Die Landeshauptstadt setzt ein klares Zeichen für einen
Bürgerservice, der für alle zugänglich ist und wird dies auch weiterhin tun. Dieser
Strategie folgend, wird es auch in Zukunft Zugangswege für Menschen geben, die
Leistungen auf nicht-digitalem Weg zu erledigen.
Frage 2:
Werden zusätzliche Kosten fällig, wenn sie auf herkömmlichem statt
digitalem Weg in Anspruch genommen werden? Wenn ja, wie hoch fallen
diese aus?
Antwort:
Die Kostenstruktur städtischer Leistungen orientiert sich an den tatsächlich
entstehenden Aufwänden für deren Bereitstellung (§ 5 Absatz 4 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen).
Verwaltungsgebühren dürfen den Aufwand niemals überschreiten. Grundlage für
sämtliche Gebühren ist die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt
Düsseldorf und der zugehörige Gebührentarif in der jeweils gültigen Fassung.
In Einzelfällen kann es zu Kostendifferenzen zwischen digitalen und analogen
Verfahren kommen, zum Beispiel wenn zusätzliche Bearbeitungsschritte
erforderlich sind. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend resultieren
unterschiedliche Kosten jedoch immer nur aus sachlichen Erwägungen in Form von
unterschiedlichem Aufwand (zeitlich, personell, finanziell).
Frage 3:
Welche Rechtsgrundlage besteht für die Ungleichbehandlung von
Menschen mit und ohne Internetzugang bzw. -nutzung bei den Kosten für
städtischer Leistungen?
Antwort:
Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung und der Einführung digi-
taler Serviceangebote verfolgt die Stadt das Ziel, städtische Leistungen einfa-
cher, schneller und effizienter zugänglich zu machen. Gleichzeitig gilt es sicher-
zustellen, dass diese Angebote keine Barrieren für Menschen schaffen, die das
Internet nicht nutzen können oder möchten.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine Ungleichbehandlung von Menschen mit
und ohne Internetzugang vorsieht oder erlaubt. Vielmehr handelt es sich in den
meisten Fällen um unterschiedliche Zugangswege zu identischen Leistungen, die
den individuellen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen sollen. Sollte
der Aufwand für die Erbringung der Dienstleistung auf den verschiedenen Zu-
gangswegen unterschiedlich hoch sein, so werden auch abweichende Kosten er-
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hoben (siehe Antwort zu Frage 2).
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