Anfrage Die Linke Aktenzeichen ADIG/006/2025

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Umgang mit “Nonlinern”

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 6. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Bietet die Stadtverwaltung weiterhin und in Zukunft Leistungen Non- digital an? Wenn nein, wie werden Nonliner unterstützt, so dass diese Leistungen in Anspruch nehmen können?
  2. Werden zusätzliche Kosten fällig, wenn sie auf herkömmlichem statt digitalem Weg in Anspruch genommen werden? Wenn ja, wie hoch fallen diese aus?
  3. Welche Rechtsgrundlage besteht für die Ungleichbehandlung von Menschen mit und ohne Internetzugang bzw. -nutzung bei den Kosten für städtischer Leistungen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · ADIG/006/2025

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: Datum nicht angegeben · Amtliches Original (PDF)

ADIG/006/2025 Beigeordneter Wagner Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE vom 02 .01.2025 Umgang mit „Nonlinern"

Frage 1:

Bietet die Stadtverwaltung weiterhin und in Zukunft Leistungen Non- digital an? Wenn nein, wie werden Nonliner unterstützt, so dass diese Leistungen in Anspruch nehmen können?

Antwort:

Die Landeshauptstadt Düsseldorf verantwortet die Daseinsvorsorge für alle Menschen, die in der Stadt leben. Entsprechend gilt es auch, Leistungen auf verschiedenen Zugangswegen anzubieten. Das Ziel ist, dass Menschen sich so kurz wie möglich mit dem „Gang zum Amt" beschäftigen müssen. Hierzu gilt es, Zugänge zu städtischen Dienstleistungen für Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt die Landeshauptstadt eine zweigleisige Strategie: 1. Digitale Dienstleistungen weiter ausbauen, damit der Gang zum Amt komplett entfällt. 2. Zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Angebote vor Ort schaffen, damit der Gang zum Amt erleichtert und verbessert wird. Als Beispiel für etablierte nicht digitale Angebote der Landeshauptstadt kann auf zwei Angebote des Amtes für Einwohnerwesen verwiesen werden, die diese Philosophie verdeutlichen: Senioren-Vormittage in den Bürgerbüros Nach erfolgreicher Erprobung im Jahr 2024 wird das Format der Senioren- Vormittage in den Stadtteil -Bürgerbüros nun im Jahr 2025 ausgebaut und für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen erweitert wird: An insgesamt vier Terminen können alle Menschen mit Behinderungen und Menschen über 60 Jahren ihre Anliegen schnell und einfach ohne Termin in neun Bürgerbüros im gesamten Stadtgebiet erledigen. Nachdem im vergangenen Jahr die Termine reihum angeboten wurden, wird das Angebot damit im Jahr 2025 vervierfacht. Die kommenden Termine finden jeweils donnerstags von 8 bis 12 Uhr statt: • 6. Februar 2025 • 8. Mai 2025 • 7. August 2025 • 6. November 2025 Außer-Haus-Service für mobilitätseingeschränkte Menschen Als weiteres Serviceangebot bietet das Einwohnermeldeamt einen Außer- Haus- Service speziell für mobilitätseingeschränkte Personen an, die zum Beispiel in Düsseldorfer Alteneinrichtungen wohnen oder Zuhause betreut werden. Der Außer-Haus-Service kann einfach online, telefonisch über die ILD oder schriftlich beauftragt werden. Die Kolleg*innen melden sich nach der Kontaktaufnahme RSD Vorlage Seite 1 von 2 ADIG/006/2025 Beigeordneter Wagner zwecks individueller Terminabstimmung und kommen dann zu Hause oder im Pflegeheim vorbei. Das Angebot ist eine wichtige und adressatengerechte Ergänzung zu dem sehr effizienten Terminvereinbarungssystem in den Düsseldorfer Bürgerbüros. Beide Angebote zeigen: Die Landeshauptstadt setzt ein klares Zeichen für einen Bürgerservice, der für alle zugänglich ist und wird dies auch weiterhin tun. Dieser Strategie folgend, wird es auch in Zukunft Zugangswege für Menschen geben, die Leistungen auf nicht-digitalem Weg zu erledigen.

Frage 2:

Werden zusätzliche Kosten fällig, wenn sie auf herkömmlichem statt digitalem Weg in Anspruch genommen werden? Wenn ja, wie hoch fallen diese aus?

Antwort:

Die Kostenstruktur städtischer Leistungen orientiert sich an den tatsächlich entstehenden Aufwänden für deren Bereitstellung (§ 5 Absatz 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen). Verwaltungsgebühren dürfen den Aufwand niemals überschreiten. Grundlage für sämtliche Gebühren ist die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf und der zugehörige Gebührentarif in der jeweils gültigen Fassung. In Einzelfällen kann es zu Kostendifferenzen zwischen digitalen und analogen Verfahren kommen, zum Beispiel wenn zusätzliche Bearbeitungsschritte erforderlich sind. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend resultieren unterschiedliche Kosten jedoch immer nur aus sachlichen Erwägungen in Form von unterschiedlichem Aufwand (zeitlich, personell, finanziell).

Frage 3:

Welche Rechtsgrundlage besteht für die Ungleichbehandlung von Menschen mit und ohne Internetzugang bzw. -nutzung bei den Kosten für städtischer Leistungen?

Antwort:

Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung und der Einführung digi- taler Serviceangebote verfolgt die Stadt das Ziel, städtische Leistungen einfa- cher, schneller und effizienter zugänglich zu machen. Gleichzeitig gilt es sicher- zustellen, dass diese Angebote keine Barrieren für Menschen schaffen, die das Internet nicht nutzen können oder möchten. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine Ungleichbehandlung von Menschen mit und ohne Internetzugang vorsieht oder erlaubt. Vielmehr handelt es sich in den meisten Fällen um unterschiedliche Zugangswege zu identischen Leistungen, die den individuellen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen sollen. Sollte der Aufwand für die Erbringung der Dienstleistung auf den verschiedenen Zu- gangswegen unterschiedlich hoch sein, so werden auch abweichende Kosten er- RSD Vorlage hoben (siehe Antwort zu Frage 2). Seite 2 von 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Vorgang · ADIG/006/2025

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.2

    Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/006/2025