Antrag Die Linke Aktenzeichen OVA/062/2024

Umgang mit Anwohnerparken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr und einer Breite von weniger als 5,2 Meter -Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE-

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Flemingweg 73 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 4. April 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus dem Original

erwarten zu müssen und den Radverkehr zu beachten , konfliktreich.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. April 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00516704.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00516704.pdf Published Time: Mon, 17 Jun 2024 06:59:32 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: OVA/062/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 04.04.2024 An den Vorsitzenden des Ordnungs - und Verkehrsausschusses Herrn Norbert Czerwinski Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs - und Verkehrsausschusses am 17.04.2024 Betrifft: Umgang mit Anwohnerparken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr und einer Breite von weniger als 5,2 Meter -Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ordnungs - und Verkehrsausschusses am 17. April 2024 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Verkehrsversuch auf der Humper - dinckstraße, Telemann straße und Spohrstraße die Möglichkeiten der Ein - bahn straßenführung für Pkw -Verkehr bei Beibehaltung des Zweirich tungs - verkehrs für Radfahrende zu überprüfen, inklusive der Maßnahme, das einseitige Parken auf der Humperdinckstraße zwischen Regerstraße und Telemannstraße zu unterbinden. Seite 2Begründung: Die gegenwärtige Verkehrsinfrastruktur in diesem Schul - und Anwohnerviertel ist für Radfahrende und Zufußgehende oft gefährlich und immer unbequem. Auch für Pkw - Fahrende ist die Situation, durch die 2 -Richtungsre gelung jederzeit Begegnungsverkehr erwarten zu müssen und den Radverkehr zu beachten , konfliktreich. Radfahrende müssen bei Pkw -Begegnungsverkehr in Parklücken warten oder werden von überholenden Autos auf die Seite der parkenden Pkw gedrängt, wobei der Mi ndest - abstand nicht eingehalten werden kann. Die Kreuzung Telemannstraße/Humperdinckstraße ist zudem besonders unüber sicht - lich, da von Süden ein stark frequentierter Rad - und Fußweg einmündet, der sich Autofahrenden nicht intuitiv erschließt. Die Humperdi nckstraße ist zwischen Regerstraße und Telemannstraße Teil des Rad - hauptnetzes, den ganzen Tag über ist der Radverkehr rege. Die drei Straßen liegen im direkten Einzugsgebiet des Annette -von -Droste -Hülshoff -Gymnasiums. Zu Zeiten des Schulbeginns und -endes gibt es ein enormes Aufkommen von Radfah - renden, Zufußgehenden, gleichzeitig starken Pkw -Verkehr durch sog. Elterntaxis, die im gesamten Nahbereich „kurz“ parken. Die Gehwegbreite liegt weit unter der ge setzlichen Norm von 2,50 Metern; aus diesem Grund weic hen zufußgehende Sc hüler: innen oft auf die Straße aus, andererseits fahren zum Selbstschutz vor dem Autoverkehr einige radfahrende Schüler :innen auf dem Gehweg. Die drei Straßen Humperdinckstraße, Telemannstraße und Spohrstraße haben eine einseitige Parke rlaubnis und gleichzeitig Zweirichtungsverkehr. Alle drei Straßen gelten als „Untergeordnete Straßen“, weil sie schmal dimensioniert sind und somit keine Fahrbahnmarkierung aufweisen. Durch die Parkerlaubnis entstehen enge Straßen - stellen, die den Begegnun gsverkehr nicht zulassen. Die Rechtsprechung definiert eine „enge Straßenstelle“, wenn der freibleibende Raum bei vorsichtiger Fahrweise zur Durchfahrt nicht ausreicht. Laut Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 30.12.1999 – 2b SS (OWi) 221/99 - (OWi 81/99 I) muss die höchstzulässige Breite von 3 Metern und einem Sicherheitsraum von 0,50 Metern gegeben sein, dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Grundlage dafür ist § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO. Mit freundlichen Grüßen Anja Vorspel Sigrid Lehmann Birgit Götz f.d.R. Christian Jäger
OVA_062_2024_Anhang_Antrag Linke_Anwohnerparken als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Anhang zu OVA-062-2024.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00519181.pdf Published Time: Mon, 29 Apr 2024 10:00:41 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anhang zu OVA/062/2024

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/062/2024