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Title: 00516704.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00516704.pdf
Published Time: Mon, 17 Jun 2024 06:59:32 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
OVA/062/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 04.04.2024
An den Vorsitzenden des
Ordnungs - und Verkehrsausschusses
Herrn Norbert Czerwinski
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs -
und Verkehrsausschusses am 17.04.2024
Betrifft:
Umgang mit Anwohnerparken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr und einer Breite
von weniger als 5,2 Meter
-Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE -
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur Sitzung des Ordnungs - und Verkehrsausschusses am 17. April 2024 stellt DIE
LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Verkehrsversuch auf der Humper -
dinckstraße, Telemann straße und Spohrstraße die Möglichkeiten der Ein -
bahn straßenführung für Pkw -Verkehr bei Beibehaltung des Zweirich tungs -
verkehrs für Radfahrende zu überprüfen, inklusive der Maßnahme, das
einseitige Parken auf der Humperdinckstraße zwischen Regerstraße und
Telemannstraße zu unterbinden. Seite 2Begründung:
Die gegenwärtige Verkehrsinfrastruktur in diesem Schul - und Anwohnerviertel ist für
Radfahrende und Zufußgehende oft gefährlich und immer unbequem. Auch für Pkw -
Fahrende ist die Situation, durch die 2 -Richtungsre gelung jederzeit Begegnungsverkehr
erwarten zu müssen und den Radverkehr zu beachten , konfliktreich.
Radfahrende müssen bei Pkw -Begegnungsverkehr in Parklücken warten oder werden
von überholenden Autos auf die Seite der parkenden Pkw gedrängt, wobei der Mi ndest -
abstand nicht eingehalten werden kann.
Die Kreuzung Telemannstraße/Humperdinckstraße ist zudem besonders unüber sicht -
lich, da von Süden ein stark frequentierter Rad - und Fußweg einmündet, der sich
Autofahrenden nicht intuitiv erschließt.
Die Humperdi nckstraße ist zwischen Regerstraße und Telemannstraße Teil des Rad -
hauptnetzes, den ganzen Tag über ist der Radverkehr rege. Die drei Straßen liegen im
direkten Einzugsgebiet des Annette -von -Droste -Hülshoff -Gymnasiums.
Zu Zeiten des Schulbeginns und -endes gibt es ein enormes Aufkommen von Radfah -
renden, Zufußgehenden, gleichzeitig starken Pkw -Verkehr durch sog. Elterntaxis, die im
gesamten Nahbereich „kurz“ parken.
Die Gehwegbreite liegt weit unter der ge setzlichen Norm von 2,50 Metern; aus diesem
Grund weic hen zufußgehende Sc hüler: innen oft auf die Straße aus, andererseits fahren
zum Selbstschutz vor dem Autoverkehr einige radfahrende Schüler :innen auf dem
Gehweg.
Die drei Straßen Humperdinckstraße, Telemannstraße und Spohrstraße haben eine
einseitige Parke rlaubnis und gleichzeitig Zweirichtungsverkehr. Alle drei Straßen gelten
als „Untergeordnete Straßen“, weil sie schmal dimensioniert sind und somit keine
Fahrbahnmarkierung aufweisen. Durch die Parkerlaubnis entstehen enge Straßen -
stellen, die den Begegnun gsverkehr nicht zulassen.
Die Rechtsprechung definiert eine „enge Straßenstelle“, wenn der freibleibende Raum
bei vorsichtiger Fahrweise zur Durchfahrt nicht ausreicht. Laut Oberlandesgericht
Düsseldorf (Beschluss vom 30.12.1999 – 2b SS (OWi) 221/99 - (OWi 81/99 I) muss die
höchstzulässige Breite von 3 Metern und einem Sicherheitsraum von 0,50 Metern
gegeben sein, dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Grundlage dafür ist § 12 Abs.
1 Nr. 1 StVO.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Sigrid Lehmann Birgit Götz
f.d.R. Christian Jäger
OVA_062_2024_Anhang_Antrag Linke_Anwohnerparken als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Anhang zu OVA-062-2024.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00519181.pdf
Published Time: Mon, 29 Apr 2024 10:00:41 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Anhang zu OVA/062/2024