OVA/072/2026
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschus-
ses am 24.06.2026:
Unfallaufarbeitung und -kommunikation im SPNV - Mehr Sicherheitsgefühl auf der
Schiene durch eine transparente Aufarbeitung
Frage 1:
Wie arbeiten Rheinbahn und die Verwaltung Unfallursachen und -abläufe im Nachgang von
Unfällen im Schienenpersonennahverkehr auf?
Antwort:
Die Aufarbeitung von Unfällen im Schienenpersonennahverkehr erfolgt durch die Rheinbahn
gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Aufsichtsstellen. Hierzu gehören insbesondere
die Technische Aufsichtsbehörde (TAB), die Polizei sowie bei Bedarf weitere Fachbehörden.
Nach jedem relevanten Ereignis werden die technischen, betrieblichen und organisatorischen
Rahmenbedingungen analysiert. Dabei werden unter anderem Fahrzeugdaten, Signal- und
Weichenstellungen, betriebliche Abläufe, Infrastrukturbedingungen sowie weitere mögliche
Einflussfaktoren ausgewertet. Ziel ist es, den Unfallhergang vollständig zu rekonstruieren und
mögliche Ursachen sowie beitragende Faktoren zu identifizieren.
Die Rheinbahn verfolgt hierbei einen systematischen Ansatz, der zwischen unmittelbaren Aus-
lösern, begünstigenden Faktoren und möglichen systemischen Ursachen unterscheidet. Die
Ergebnisse fließen in die fortlaufende Sicherheitsarchitektur und -steuerung des Unterneh-
mens ein. Dies entspricht auch dem definierten Zielbild der gesamtorganisatorisch angelegten
Sicherheitsstrategie 2030, die angemessene und wirksame Maßnahmen in den vier Säulen
Prävention, Präsenz, Technologie & Prozesse sowie Verhalten & Kultur definiert und in die
Umsetzung bringt.
Dazu ergänzend werden die Ergebnisse der Unfalluntersuchungen zentral in der Taskforce
„Sicherheitssteuerung" zusammengeführt, um eine einheitliche Bewertung und Priorisierung
erforderlicher Maßnahmen auf technisch-betrieblicher und organisatorischer Ebene sowie auf
der Ebene menschlicher Einflussfaktoren sicherzustellen.
Frage 2:
Wie fließen Erkenntnisse aus der Unfallaufarbeitung in die Planung von Maßnahmen zur Un-
fallvermeidung durch die Verwaltung und Rheinbahn ein?
Antwort:
Erkenntnisse aus Unfalluntersuchungen werden sowohl bei der Rheinbahn als auch gemein-
sam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgewertet und in konkrete Maßnahmen überführt.
Bereits vor den jüngsten Ereignissen wurden verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit eingeleitet. Dazu gehören unter anderem die Erprobung von Kollisions-
warnsystemen in Straßen- und Stadtbahnen, die Optimierung von Fahrsignalanlagen gemein-
sam mit der Verwaltung, bauliche Maßnahmen zur Reduzierung kritischer Abbiegesituationen,
die Weiterentwicklung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das Fahrpersonal
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sowie der Einsatz KI-gestützter Systeme zur Erkennung gefährlicher Verhaltensmuster im Be-
reich des Individualverkehrs.
Im Zusammenhang mit den jüngsten Entgleisungs- und Unfallereignissen wurden darüber hin-
aus zusätzliche Sofortmaßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem Begegnungsver-
bote an bestimmten Weichenbereichen, sogenannte Vorzugslagen für ausgewählte Weichen
sowie zusätzliche Kontroll- und Informationsprozesse im Störungsfall. Parallel dazu erfolgt
eine unabhängige Überprüfung der Sicherheitsorganisation und der bestehenden Sicherheits-
mechanismen in drei definierten Strängen (technisch-betrieblich, organisatorisch, „Human
Factors"-Analyse).
Neben den bereits umgesetzten Sofortmaßnahmen arbeitet die Rheinbahn ergänzend an mit-
telfristigen technischen Lösungen, welche in Zusammenarbeit mit der Verwaltung an signali-
sierten Kreuzungen zu besseren und sichereren Abläufen führen sollen.
Ziel aller Maßnahmen ist es, aus Ereignissen zu lernen, Risiken und Ereignismuster frühzeitig
zu erkennen und das Sicherheitsniveau gesamtorganisatorisch kontinuierlich zu erhöhen.
Frage 3:
Wie werden Unfallaufarbeitung und geplante Maßnahmen zur Unfallvermeidung durch die
Rheinbahn und Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert?
Antwort:
Die Rheinbahn informiert die Öffentlichkeit regelmäßig und transparent über wesentliche Er-
kenntnisse aus Unfalluntersuchungen sowie über daraus abgeleitete Sicherheitsmaßnahmen.
Dies erfolgt insbesondere über Pressemitteilungen, digitale Kommunikationskanäle und öf-
fentliche Gremien. Dabei gilt der Grundsatz, dass über gesicherte Erkenntnisse informiert wird.
Laufende Untersuchungen werden nicht durch Spekulationen vorweggenommen. Sobald be-
lastbare Ergebnisse vorliegen, werden diese transparent dargestellt und eingeordnet.
Die Sicherheitsstrategie 2030 der Rheinbahn sieht ausdrücklich vor, Sicherheit nicht nur ope-
rativ weiterzuentwickeln, sondern Maßnahmen, Ziele und Fortschritte auch nachvollziehbar zu
kommunizieren und deren Wirkung messbar zu machen. Hierzu gehört ebenfalls die regelmä-
ßige Information politischer Gremien und der Öffentlichkeit über neue Sicherheitsmaßnahmen
und deren Umsetzung.
Ziel ist es, das Vertrauen in den öffentlichen Nahverkehr zu stärken und nachvollziehbar dar-
zustellen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit von Fahrgästen, Mitarbei-
tenden und allen Verkehrsteilnehmenden weiter zu erhöhen.
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