Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen OVA/072/2026

Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Unfallaufarbeitung und -kommunikation im SPNV – Mehr Sicherheitsgefühl auf der Schiene durch eine transparente Aufarbeitung

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 2. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie arbeiten Rheinbahn und die Verwaltung Unfallursachen und -abläufe im Nachgang von Unfällen im Schienenpersonennahverkehr auf?
  2. Wie fließen Erkenntnisse aus der Unfallaufarbeitung in die Planung von Maßnahmen zur Unfallvermeidung durch die Verwaltung und Rheinbahn ein?
  3. Wie werden Unfallaufarbeitung und geplante Maßnahmen zur Unfallvermeidung durch die Rheinbahn und Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Sehr geehrter Herr Andreas Auler, Unfälle im Schienenpersonennahverkehr lassen sich mitunter auf Grund höherer Auslastungen, Komplexität und Kreuzungsbereichen mit anderen Verkehrsformen nie gänzlich vermeiden, jedoch kann eine konsequente Aufarbeitung der Unfallursachen zur Vermeidung künftiger Unfälle beitragen. Entsprechend sollte es auch eine transparente Kommunikation zur Unfallaufarbeitung sowie daraus resultierenden Präventivmaßnahmen gegenüber der Bevölkerung geben. Auf diesem Wege kann das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und das Vertrauen in die Rheinbahn und die Verwaltung gestärkt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · OVA/072/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Beantwortung

Dateidatum im RIS: 24.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

OVA/072/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschus- ses am 24.06.2026: Unfallaufarbeitung und -kommunikation im SPNV - Mehr Sicherheitsgefühl auf der Schiene durch eine transparente Aufarbeitung

Frage 1:

Wie arbeiten Rheinbahn und die Verwaltung Unfallursachen und -abläufe im Nachgang von Unfällen im Schienenpersonennahverkehr auf?

Antwort:

Die Aufarbeitung von Unfällen im Schienenpersonennahverkehr erfolgt durch die Rheinbahn gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Aufsichtsstellen. Hierzu gehören insbesondere die Technische Aufsichtsbehörde (TAB), die Polizei sowie bei Bedarf weitere Fachbehörden. Nach jedem relevanten Ereignis werden die technischen, betrieblichen und organisatorischen Rahmenbedingungen analysiert. Dabei werden unter anderem Fahrzeugdaten, Signal- und Weichenstellungen, betriebliche Abläufe, Infrastrukturbedingungen sowie weitere mögliche Einflussfaktoren ausgewertet. Ziel ist es, den Unfallhergang vollständig zu rekonstruieren und mögliche Ursachen sowie beitragende Faktoren zu identifizieren. Die Rheinbahn verfolgt hierbei einen systematischen Ansatz, der zwischen unmittelbaren Aus- lösern, begünstigenden Faktoren und möglichen systemischen Ursachen unterscheidet. Die Ergebnisse fließen in die fortlaufende Sicherheitsarchitektur und -steuerung des Unterneh- mens ein. Dies entspricht auch dem definierten Zielbild der gesamtorganisatorisch angelegten Sicherheitsstrategie 2030, die angemessene und wirksame Maßnahmen in den vier Säulen Prävention, Präsenz, Technologie & Prozesse sowie Verhalten & Kultur definiert und in die Umsetzung bringt. Dazu ergänzend werden die Ergebnisse der Unfalluntersuchungen zentral in der Taskforce „Sicherheitssteuerung" zusammengeführt, um eine einheitliche Bewertung und Priorisierung erforderlicher Maßnahmen auf technisch-betrieblicher und organisatorischer Ebene sowie auf der Ebene menschlicher Einflussfaktoren sicherzustellen.

Frage 2:

Wie fließen Erkenntnisse aus der Unfallaufarbeitung in die Planung von Maßnahmen zur Un- fallvermeidung durch die Verwaltung und Rheinbahn ein?

Antwort:

Erkenntnisse aus Unfalluntersuchungen werden sowohl bei der Rheinbahn als auch gemein- sam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgewertet und in konkrete Maßnahmen überführt. Bereits vor den jüngsten Ereignissen wurden verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingeleitet. Dazu gehören unter anderem die Erprobung von Kollisions- warnsystemen in Straßen- und Stadtbahnen, die Optimierung von Fahrsignalanlagen gemein- sam mit der Verwaltung, bauliche Maßnahmen zur Reduzierung kritischer Abbiegesituationen, die Weiterentwicklung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das Fahrpersonal Seite 1 von 2 sowie der Einsatz KI-gestützter Systeme zur Erkennung gefährlicher Verhaltensmuster im Be- reich des Individualverkehrs. Im Zusammenhang mit den jüngsten Entgleisungs- und Unfallereignissen wurden darüber hin- aus zusätzliche Sofortmaßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem Begegnungsver- bote an bestimmten Weichenbereichen, sogenannte Vorzugslagen für ausgewählte Weichen sowie zusätzliche Kontroll- und Informationsprozesse im Störungsfall. Parallel dazu erfolgt eine unabhängige Überprüfung der Sicherheitsorganisation und der bestehenden Sicherheits- mechanismen in drei definierten Strängen (technisch-betrieblich, organisatorisch, „Human Factors"-Analyse). Neben den bereits umgesetzten Sofortmaßnahmen arbeitet die Rheinbahn ergänzend an mit- telfristigen technischen Lösungen, welche in Zusammenarbeit mit der Verwaltung an signali- sierten Kreuzungen zu besseren und sichereren Abläufen führen sollen. Ziel aller Maßnahmen ist es, aus Ereignissen zu lernen, Risiken und Ereignismuster frühzeitig zu erkennen und das Sicherheitsniveau gesamtorganisatorisch kontinuierlich zu erhöhen.

Frage 3:

Wie werden Unfallaufarbeitung und geplante Maßnahmen zur Unfallvermeidung durch die Rheinbahn und Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert?

Antwort:

Die Rheinbahn informiert die Öffentlichkeit regelmäßig und transparent über wesentliche Er- kenntnisse aus Unfalluntersuchungen sowie über daraus abgeleitete Sicherheitsmaßnahmen. Dies erfolgt insbesondere über Pressemitteilungen, digitale Kommunikationskanäle und öf- fentliche Gremien. Dabei gilt der Grundsatz, dass über gesicherte Erkenntnisse informiert wird. Laufende Untersuchungen werden nicht durch Spekulationen vorweggenommen. Sobald be- lastbare Ergebnisse vorliegen, werden diese transparent dargestellt und eingeordnet. Die Sicherheitsstrategie 2030 der Rheinbahn sieht ausdrücklich vor, Sicherheit nicht nur ope- rativ weiterzuentwickeln, sondern Maßnahmen, Ziele und Fortschritte auch nachvollziehbar zu kommunizieren und deren Wirkung messbar zu machen. Hierzu gehört ebenfalls die regelmä- ßige Information politischer Gremien und der Öffentlichkeit über neue Sicherheitsmaßnahmen und deren Umsetzung. Ziel ist es, das Vertrauen in den öffentlichen Nahverkehr zu stärken und nachvollziehbar dar- zustellen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit von Fahrgästen, Mitarbei- tenden und allen Verkehrsteilnehmenden weiter zu erhöhen. Seite 2 von 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Vorgang · OVA/072/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.3

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/072/2026