Anfrage Aktenzeichen BR/022/2026

Düsseldorf will Infos zum Finanzierungsstand und Verzögerungen bei Plenarsaal‑Sanierung

Amtlicher Titel: Aktueller Sachstand, Ausbleiben des Finanzierungsbeschlusses und Verzögerungen bei der barrierefreien Sanierung des Plenarsaals (Vorlage BAU/008/2023) unter Berücksichtigung rechtlicher Verpflichtungen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) · Altstadt · 40213örtlicher Bezug 2Dokumente 26. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Stadtrat hat eine Anfrage gestellt, um den aktuellen Stand der barrierefreien Sanierung des Plenarsaals zu erfahren. Dabei wird das Ausbleiben eines Finanzierungsbeschlusses und die daraus resultierenden Verzögerungen thematisiert. Die Stadtverwaltung soll Auskunft geben, weil die Sanierung gesetzliche Barrierefreiheits‑Pflichten erfüllt.

Warum wichtig

Bürger:innen mit Mobilitätseinschränkungen könnten weiterhin vom Besuch von Ratssitzungen ausgeschlossen werden; zudem verzögert sich die Erfüllung gesetzlicher Barrierefreiheits‑Vorgaben.

Die Details

  • Thema: Aktueller Stand, fehlender Finanzierungsbeschluss und Verzögerungen bei der barrierefreien Sanierung des Plenarsaals.
  • Finanzierung: Noch kein Beschluss über die erforderlichen Mittel.
  • Zeitplan: Keine konkreten Termine, Projekt liegt im Verzug.
  • Rechtliche Verpflichtung: Sanierung muss Barrierefreiheits‑Gesetze erfüllen.

Einordnung

Die Anfrage betrifft die geplante Umgestaltung des Plenarsaals, der für Sitzungen des Rates und öffentliche Veranstaltungen genutzt wird. Ohne Finanzierung und fristgerechte Umsetzung bleibt der Saal für Menschen mit Behinderungen schwer zugänglich, was die Teilhabe am politischen Prozess einschränkt.

Hintergrund

Barrierefreie Sanierung bedeutet, dass Gebäude so umgebaut werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne Hindernisse nutzbar sind (z. B. Rampen, Aufzüge, taktile Leitsysteme).

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • in der vom Rat beschlossenen Vorlage BAU/008/2023 war explizit verankert, dass der
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Dokumenttexte

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BR/022/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 26.08.2026 An die Vorsitzende des Behindertenrates Frau Christina Dill Anfrage der Frau Inge Heuschen zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 Betrifft: Aktueller Sachstand, Ausbleiben des Finanzierungsbeschlusses und Verzögerungen bei der barrierefreien Sanierung des Plenarsaals (Vorlage BAU/008/2023) unter Berücksichtigung rechtlicher Verpflichtungen Sehr geehrte Frau Vorsitzende Dill, in der vom Rat beschlossenen Vorlage BAU/008/2023 war explizit verankert, dass der notwendige Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss genau im 2. Quartal 2025 vorgelegt werden sollte, um den anschließenden Baubeginn im 1. Quartal 2027 zu gewährleisten. Bis heute wurde dieser Finanzierungsbeschluss jedoch nicht vorgelegt. Gleichzeitig wurde eine massive Verzögerung der baulichen Umsetzung bekanntgegeben, mit einem Baubeginn erst im 3. Quartal 2028, Fertigstellung Ende 2029.1 2 Die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit des Plenarsaals im Düsseldorfer Rathaus ist kein freiwilliges Entgegenkommen, sondern ein Menschenrecht und eine gesetzliche Verpflichtung der öffentlichen Hand. Das Grundgesetz verbietet in Artikel 3 Absatz 3 jede Benachteiligung wegen einer Behinderung (GG: Art. 3 Abs. 3). Konkretisiert wird dies durch das Bundes- (BGG) und Landesgleichstellungsgesetz (BGG NRW), wonach öffentliche Gebäude für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich barrierefrei und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen. Zudem ist Düsseldorf seit dem Inkrafttreten am 26. März 2009 völkerrechtlich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben fordert. Der aktuelle Zustand des Plenarsaals widerspricht dem deutlich. 3 1 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-behinderte-kritisieren-spaeteren-umbau-im- rathaus_aid-118998975 2 https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/getfile.asp?id=529383&type=do Als Agenda-2030-Zeichnungskommune hat sich die Stadt außerdem verpflichtet, die globalen Nachhaltigkeitsziele lokal umzusetzen. Die Förderung sozialer und politischer Inklusion ist in SDG 10 („Weniger Ungleichheiten") verankert. Ein barrierefreier Plenarsaal ist somit eine Grundvoraussetzung für die Glaubwürdigkeit dieser städtischen Nachhaltigkeitsstrategie.4 Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung aufzunehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: Fragen: 1.Wann plant die Verwaltung, den für das 2. Quartal 2025 angekündigten, aber bis heute ausstehenden Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss der Politik verbindlich unter Angabe der Verzögerungsgründe vorzulegen? 2.Wie rechtfertigt die Verwaltung das Ausbleiben des Beschlusses sowie die Verzögerung des Baubeginns auf das 3. Quartal 2028 im Lichte der Menschenrechte, der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Grundgesetz, dem BGG, dem BGG NRW, der seit 2009 geltenden UN- Behindertenrechtskonvention sowie der städtischen Verpflichtung zur Umsetzung von SDG 10? 3.Welche der zugesagten Interimsmaßnahmen für den Übergang wurden bis zum heutigen Tag im Plenarsaal vollständig umgesetzt, um die andauernde Benachteiligung bis zur verspäteten Fertigstellung des Hauptumbaus abzumildern? Mit freundlichen Grüßen Inge Heuschen 3 Angemessene Vorkehrungen sind spezifische personenbezogene Hilfsmaßnahmen, zur Überwindung von bestehenden Barrieren im Einzelfall, vgl. dazu Artikel 2 Unterabsatz 3 letzter Halbsatz sowie Artikel 5 Absatz 3 UN-BRK. 4 https://www.duesseldorf.de/nachhaltigkeit Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
23/14 09.09.2026 Schm  94554 Amt für Gebäudemanagement Anfrage der Frau Inge Heuschen zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 (BR/018/2026) Aktueller Sachstand, Ausbleiben des Finanzierungsbeschlusses und Verzögerungen bei der barrierefreien Sanierung des Plenarsaals (Vorlage BAU/008/2023) unter Be- rücksichtigung rechtlicher Verpflichtungen Zu der o.g. Anfrage nimmt das Amt für Gebäudemanagement wie folgt Stellung. Frage 1: Wann plant die Verwaltung, den für das 2. Quartal 2025 angekündigten, aber bis heute aus- stehenden Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss der Politik verbindlich unter Angabe der Verzögerungsgründe vorzulegen? Frage 2: Wie rechtfertigt die Verwaltung das Ausbleiben des Beschlusses sowie die Verzögerung des Baubeginns auf das 3. Quartal 2028 im Lichte der Menschenrechte, der gesetzlichen Ver- pflichtungen aus dem Grundgesetz, dem BGG, dem BGG NRW, der seit 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention sowie der städtischen Verpflichtung zur Umsetzung von SDG 10? Frage 3: Welche der zugesagten Interimsmaßnahmen für den Übergang wurden bis zum heutigen Tag im Plenarsaal vollständig umgesetzt, um die andauernde Benachteiligung bis zur ver- späteten Fertigstellung des Hauptumbaus abzumildern? Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet Antwort zu den Fragen 1-3: Die im Rahmen der Abstimmungen besprochenen Vorabmaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Orientierung und Sicherheit im Bereich des Plenarsaals und der Besu- cherempore wurden bereits Ende 2023 abgeschlossen.  Im Bereich der Toiletten vor dem Plenarsaal wurde eine taktile und kontrastreiche Be- schilderung angebracht.  An der Treppenanlage wurden die erforderlichen Stufenmarkierungen zur besseren Orientierung für sehbehinderte Menschen ergänzt.  Darüber hinaus wurde am oberen Austritt der Treppe ein taktiles Aufmerksamkeits- feld für blinde und sehbehinderte Menschen hergestellt.  Die Handläufe wurden entsprechend der besprochenen Maßnahme beidseitig über die erste bzw. letzte Stufe hinaus verlängert. Die vorhandene Geländerhöhe wurde geprüft und entspricht mit 90 cm den Anforderungen der Bauordnung NRW, sodass eine Erhöhung nicht erforderlich war.  Zur Verbesserung der Orientierung wurden die Tür- und Eingangsbereiche zur Besu- cherempore kontrastreich gestaltet und entsprechend gekennzeichnet.  Die nicht mehr zeitgemäße Aufzugsbeschriftung „Nur für Behinderte" im Innen- und Außenbereich der Besucherempore wurde entfernt.  Im Plenarsaal wurden ergänzend Bügel bzw. Geländer als zusätzliche Festhaltemög- lichkeiten montiert. Seite 1 von 2 23/14 09.09.2026 Schm  94554 Amt für Gebäudemanagement Zur Veranschaulichung der umgesetzten Maßnahmen wird auch auf die in der Anlage beige- fügten Bilder verwiesen. Die Planungen und Untersuchungen zur Sanierung des Plenarsaals im Düsseldorfer Rat- haus und zur Herstellung der Barrierefreiheit wurden zwischenzeitlich bis Leistungsphase 3 - mit Ausnahme der Fundament- und Dachuntersuchungen - abgeschlossen. Der Fortgang und die weitere Umsetzung der Maßnahme stehen in Abhängigkeit von der Priorisierung der Baumaßnahmen der Stadt Düsseldorf und der daraus resultierenden Berücksichtigung in den künftigen Haushaltsplanungen. Kerler Seite 2 von 2

KI-gestützt aufbereitet am 13. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BR/022/2026