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BR/022/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 26.08.2026
An die Vorsitzende des Behindertenrates
Frau Christina Dill
Anfrage der Frau Inge Heuschen
zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026
Betrifft:
Aktueller Sachstand, Ausbleiben des Finanzierungsbeschlusses und Verzögerungen bei
der barrierefreien Sanierung des Plenarsaals (Vorlage BAU/008/2023) unter
Berücksichtigung rechtlicher Verpflichtungen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Dill,
in der vom Rat beschlossenen Vorlage BAU/008/2023 war explizit verankert, dass der
notwendige Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss genau im 2. Quartal 2025
vorgelegt werden sollte, um den anschließenden Baubeginn im 1. Quartal 2027 zu
gewährleisten. Bis heute wurde dieser Finanzierungsbeschluss jedoch nicht vorgelegt.
Gleichzeitig wurde eine massive Verzögerung der baulichen Umsetzung
bekanntgegeben, mit einem Baubeginn erst im 3. Quartal 2028, Fertigstellung Ende
2029.1 2
Die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit des Plenarsaals im Düsseldorfer
Rathaus ist kein freiwilliges Entgegenkommen, sondern ein Menschenrecht und eine
gesetzliche Verpflichtung der öffentlichen Hand. Das Grundgesetz verbietet in Artikel 3
Absatz 3 jede Benachteiligung wegen einer Behinderung (GG: Art. 3 Abs. 3).
Konkretisiert wird dies durch das Bundes- (BGG) und Landesgleichstellungsgesetz
(BGG NRW), wonach öffentliche Gebäude für Menschen mit Behinderungen
grundsätzlich barrierefrei und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen.
Zudem ist Düsseldorf seit dem Inkrafttreten am 26. März 2009 völkerrechtlich zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die eine
gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben fordert. Der aktuelle Zustand des
Plenarsaals widerspricht dem deutlich. 3
1 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-behinderte-kritisieren-spaeteren-umbau-im-
rathaus_aid-118998975
2 https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/getfile.asp?id=529383&type=do
Als Agenda-2030-Zeichnungskommune hat sich die Stadt außerdem verpflichtet, die
globalen Nachhaltigkeitsziele lokal umzusetzen. Die Förderung sozialer und politischer
Inklusion ist in SDG 10 („Weniger Ungleichheiten") verankert. Ein barrierefreier
Plenarsaal ist somit eine Grundvoraussetzung für die Glaubwürdigkeit dieser
städtischen Nachhaltigkeitsstrategie.4
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der
Sitzung aufzunehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Fragen:
1.Wann plant die Verwaltung, den für das 2. Quartal 2025 angekündigten, aber bis
heute ausstehenden Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss der Politik
verbindlich unter Angabe der Verzögerungsgründe vorzulegen?
2.Wie rechtfertigt die Verwaltung das Ausbleiben des Beschlusses sowie die
Verzögerung des Baubeginns auf das 3. Quartal 2028 im Lichte der
Menschenrechte, der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Grundgesetz, dem
BGG, dem BGG NRW, der seit 2009 geltenden UN-
Behindertenrechtskonvention sowie der städtischen Verpflichtung zur
Umsetzung von SDG 10?
3.Welche der zugesagten Interimsmaßnahmen für den Übergang wurden bis zum
heutigen Tag im Plenarsaal vollständig umgesetzt, um die andauernde
Benachteiligung bis zur verspäteten Fertigstellung des Hauptumbaus
abzumildern?
Mit freundlichen Grüßen
Inge Heuschen
3 Angemessene Vorkehrungen sind spezifische personenbezogene Hilfsmaßnahmen, zur Überwindung
von bestehenden Barrieren im Einzelfall, vgl. dazu Artikel 2 Unterabsatz 3 letzter Halbsatz sowie Artikel 5
Absatz 3 UN-BRK.
4 https://www.duesseldorf.de/nachhaltigkeit
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Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
23/14 09.09.2026 Schm 94554
Amt für Gebäudemanagement
Anfrage der Frau Inge Heuschen zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026
(BR/018/2026)
Aktueller Sachstand, Ausbleiben des Finanzierungsbeschlusses und Verzögerungen
bei der barrierefreien Sanierung des Plenarsaals (Vorlage BAU/008/2023) unter Be-
rücksichtigung rechtlicher Verpflichtungen
Zu der o.g. Anfrage nimmt das Amt für Gebäudemanagement wie folgt Stellung.
Frage 1:
Wann plant die Verwaltung, den für das 2. Quartal 2025 angekündigten, aber bis heute aus-
stehenden Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss der Politik verbindlich unter Angabe
der Verzögerungsgründe vorzulegen?
Frage 2:
Wie rechtfertigt die Verwaltung das Ausbleiben des Beschlusses sowie die Verzögerung des
Baubeginns auf das 3. Quartal 2028 im Lichte der Menschenrechte, der gesetzlichen Ver-
pflichtungen aus dem Grundgesetz, dem BGG, dem BGG NRW, der seit 2009 geltenden
UN-Behindertenrechtskonvention sowie der städtischen Verpflichtung zur Umsetzung von
SDG 10?
Frage 3:
Welche der zugesagten Interimsmaßnahmen für den Übergang wurden bis zum heutigen
Tag im Plenarsaal vollständig umgesetzt, um die andauernde Benachteiligung bis zur ver-
späteten Fertigstellung des Hauptumbaus abzumildern?
Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet
Antwort zu den Fragen 1-3:
Die im Rahmen der Abstimmungen besprochenen Vorabmaßnahmen zur Verbesserung der
Barrierefreiheit, Orientierung und Sicherheit im Bereich des Plenarsaals und der Besu-
cherempore wurden bereits Ende 2023 abgeschlossen.
Im Bereich der Toiletten vor dem Plenarsaal wurde eine taktile und kontrastreiche Be-
schilderung angebracht.
An der Treppenanlage wurden die erforderlichen Stufenmarkierungen zur besseren
Orientierung für sehbehinderte Menschen ergänzt.
Darüber hinaus wurde am oberen Austritt der Treppe ein taktiles Aufmerksamkeits-
feld für blinde und sehbehinderte Menschen hergestellt.
Die Handläufe wurden entsprechend der besprochenen Maßnahme beidseitig über
die erste bzw. letzte Stufe hinaus verlängert. Die vorhandene Geländerhöhe wurde
geprüft und entspricht mit 90 cm den Anforderungen der Bauordnung NRW, sodass
eine Erhöhung nicht erforderlich war.
Zur Verbesserung der Orientierung wurden die Tür- und Eingangsbereiche zur Besu-
cherempore kontrastreich gestaltet und entsprechend gekennzeichnet.
Die nicht mehr zeitgemäße Aufzugsbeschriftung „Nur für Behinderte" im Innen- und
Außenbereich der Besucherempore wurde entfernt.
Im Plenarsaal wurden ergänzend Bügel bzw. Geländer als zusätzliche Festhaltemög-
lichkeiten montiert.
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Amt für Gebäudemanagement
Zur Veranschaulichung der umgesetzten Maßnahmen wird auch auf die in der Anlage beige-
fügten Bilder verwiesen.
Die Planungen und Untersuchungen zur Sanierung des Plenarsaals im Düsseldorfer Rat-
haus und zur Herstellung der Barrierefreiheit wurden zwischenzeitlich bis Leistungsphase 3
- mit Ausnahme der Fundament- und Dachuntersuchungen - abgeschlossen. Der Fortgang
und die weitere Umsetzung der Maßnahme stehen in Abhängigkeit von der Priorisierung der
Baumaßnahmen der Stadt Düsseldorf und der daraus resultierenden Berücksichtigung in
den künftigen Haushaltsplanungen.
Kerler
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