Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Anfrage“
1. Wie viele Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) sind in der städtischen Einrichtung „Friedhof Itter" im Stadtbezirk 9 im Einsatz?
2. Wie oft finden Begehungen der städtischen Einrichtungen durch Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) auf dem Friedhof Itter statt?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fällt das Bestattungswesen als „Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft" in die Zuständigkeit der Gemeinden. Der Friedhof Itter ist ein städtischer Friedhof und wird daher als öffentliche Einrichtung von der Stadt Düsseldorf in ihrer Eigenschaft als Friedhofsträger betrieben. Die Einzelheiten werden über die Bestattungsgesetze der Länder geregelt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Juni 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
BV9/129/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 02.06.2025
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung 9
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirkes 9
Herrn Dr. Graf
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 27.06.2025
Betrifft:
Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in städtischen Einrichtungen im Stadtbezirk 9
- Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD
Anfrage:
1. Wie viele Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (SiFa) sind in der städtischen Einrichtung „Friedhof Itter" im
Stadtbezirk 9 im Einsatz?
2. Wie oft finden Begehungen der städtischen Einrichtungen durch
Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa)
auf dem Friedhof Itter statt?
3. Wieviel Zeit vergeht zwischen der Meldung eines Schadens und der Behebung
beziehungsweise Beseitigung des Schadens?
Begründung:
Nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
fällt das Bestattungswesen als „Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft" in die
Zuständigkeit der Gemeinden. Der Friedhof Itter ist ein städtischer Friedhof und
wird daher als öffentliche Einrichtung von der Stadt Düsseldorf in ihrer
Eigenschaft als Friedhofsträger betrieben. Die Einzelheiten werden über die
Bestattungsgesetze der Länder geregelt.
Nach §§5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss eine
Gefährdungsbeurteilung in Betrieben mit mehr als einem Beschäftigten durch
eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) durchgeführt werden.
Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten haben nach §22 SGBVII
Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
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Nach §618 BGB (Pflicht zu Schutzmaßnahmen) wird durch die allgemeine
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers der Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
geregelt und in das Zivilrecht integriert. Diese Anfrage bezieht sich unter
anderem auf den schlechten Zustand der Zaunanlage des Friedhofs Itter.
Friedhöfe gehören nicht nur zu den schönsten Gartenanlagen der Stadt, sondern
sie sind auch Arbeitsplätze für die Mitarbeitenden der Stadtgärtnerei der Stadt
Düsseldorf, zum Beispiel beim Schneiden der Sträucher im Zaunbereich.
In der chemischen Industrie werden gemeldete Schäden schnellstmöglich, d.h .
innerhalb von acht Stunden bzw. maximal 24 Stunden behoben.
Der defekte Stacheldraht schwebt lose zwischen den Zaunpfählen
Der schwarze Pfeil weist auf einen abgebrochenen Holzstiel mit nach
oben gerichteter Spitze
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TOP 5.3 BV9/129/2025
Sitzung der BV 9 am 26.09.2025
Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD
Anzahl der Sicherheitsbeauftragten beim Friedhof Itter
Frage 1:
Wie viele Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(SiFa) sind in der städtischen Einrichtung „Friedhof Itter im Stadtbezirk 9 im Einsatz?
Antwort zur Frage 1:
Der Betriebshof verfügt über einen Sicherheitsbeauftragten.
Frage 2:
Wie oft finden Begehungen der städtischen Einrichtungen durch
Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) auf
dem Friedhof Itter statt?
Antwort zur Frage 2:
Die turnusmäßigen Begehungen finden alle zwei Jahre statt.
Frage 3:
Wieviel Zeit vergeht zwischen der Meldung eines Schadens und der Behebung
beziehungsweise Beseitigung des Schadens?
Antwort zur Frage 3:
Festgestellte Schäden werden über den Dienstweg an das zuständige Amt für
Gebäudemanagement (Amt 23) we itergemeldet. Je nach Schadensbild erfolgt die
Beauftragung zur Mängelbehebung. Die Dauer bis zu einer Reparatur richtet sich
nach Art / Umfang des Schadens und der Verfügbarkeit eventuell zu beauftragender
Fachfirmen, so dass keine belastbare Aussage zur zeitlichen Dauer bis zu einer
Reparatur gemacht werden kann.