Anfrage Aktenzeichen BV1/057/2021

Baudenkmal Rotterdamer Straße 65 - Anfrage Moira Obendorf, Vertreterin der SPD-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rotterdamer Straße 65 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 19. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Ist der Verwaltung ein Grund für die Unterbrechung der Baumaßnahmen bekannt?
  2. Wie kann in der Zwischenzeit gewährleistet werden, dass keine Schäden entstehen, die die denkmalgeschützte Bausubstanz gefährden?
  3. Werden Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Bauwerken überwacht und wenn ja, in welchem Intervall?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00402733.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00402733.pdf Published Time: Fri, 19 Feb 2021 15:10:27 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/057/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 19.02.2021 Moira Obendorf, Vertreterin SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Annette Klinke Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 30.04.2021 Betrifft: Baudenkmal Rotterdamer Straße 65 - Anfrage Moira Obendorf, Vertreterin der SPD-Fraktion In der Sitzung am 04.09.2020 hat die Bezirksvertretung 1 einer Bauvoranfrage zur Rotterdamer Straße 65 (Neubau einer Tiefgarage und Nutzungsänderung in Büro; BV1/165/2020) einstimmig zugestimmt. Offensichtlich wurde auch mit Bauarbeiten begonnen, diese ruhen jedoch scheinbar schon seit mehreren Wochen. In Anbetracht der ruhenden Baustelle und diverser von außen erkennbaren Schäden (eingeschlagene Fenster etc.), ergeben sich einige Fragen. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Verwaltung ein Grund für die Unterbrechung der Baumaßnahmen bekannt? 2. Wie kann in der Zwischenzeit gewährleistet werden, dass keine Schäden entstehen, die die denkmalgeschützte Bausubstanz gefährden? 3. Werden Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Bauwerken überwacht und wenn ja, in welchem Intervall? gez. Moira Obendorf Seite 2 oben: Ansicht von der Rotterdamer Straße unten: Ansicht von der Hermann-Weill-Straße Fotos: Moira Obendorf
BV1_057_2021_Antwort Dezernat_Baudenkmal Rotterdamer Straße 65 als Text anzeigen
Title: 00406214.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00406214.pdf Published Time: Thu, 25 Mar 2021 09:30:03 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV1/ 057 /20 21 Beigeordnete Zuschke Stellungnahme zur Anfrage „Baudenkmal Rotterdamer Str. 65 “ Frage 1: Ist der Verwaltung ein Grund für die Unterbrechung der Baumaßnahmen bekannt? Antwort: Aufgrund der Anfrage wurde eine Kontrolle vor Ort durchgeführt. Dabei konnten auf dem Grundstück Rotterdamer Str. 65 keine Bauarbeiten festgestellt werden. Für das Grun dstück wurde bisher auch keine Baugenehmigung, sondern nur ein Vorbescheid erteilt. Die Baugrube befindet sich auf dem Grundstück Hermann -Weill -Str. 1a. Frage 2: Wie kann in der Zwischenzeit gewährleistet werden, dass keine Schäden entstehen, die die de nkmalgeschützte Bausubstanz gefährden? Antwort: Der Denkmalbehörde liegt seit dem 17.02.2021 ein Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis für die Restaurierung der Fenster am Objekt Rotterdamer Straße 65 vor. Die Sachbearbeiterin steht mit dem neuen Eigentümer im Austausch. Ein Stillstand im Umgang mit dem Baudenkmal besteht daher aus denkmalpflegerischer Sicht nicht. Es ist daher nicht zu erwarten, dass von einer etwaigen Unterbrechung der Baumaßnahme eine Gefahr für das Baudenkmal ausgeht. Frage 3: Werden Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Bauwerken überwacht und wenn ja, in welchem Intervall? Antwort: Ob und wie häufig Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Bauwerken durch die Denkmalbehörde überwacht werden, hängt vom Umfang und der Dauer der Eing riffe in das Baudenkmal ab. Im Falle des o. g. vorliegenden Antrags zur Restaurierung der Fenster werden voraussichtlich zwei Ortstermine zur Bemusterung und zur Abnahme notwendig. TOP 7.13

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/057/2021