Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/208/2024

Barrierefreie Niederflur-Haltestellen - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 27.09.2024; BV9/153/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schimmelpfennigstraße 23a · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie eine exemplarische Niederflur-Haltestelle mit einer provisorischen Plattform barrierefrei gemacht werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung: Der vorgelegte Vorschlag, eine exemplarische Niederflur-Haltestelle mithilfe einer provisorischen Plattform barrierefrei zu gestalten, wurde seitens der Stadt in Abstimmung mit der Rheinbahn geprüft.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV9/208/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Barrierefreie Niederflur-Haltestellen - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 27.09.2024; BV9/153/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 24.01.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie eine exemplarische Niederflur-Haltestelle mit einer provisorischen Plattform barrierefrei gemacht werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Der vorgelegte Vorschlag, eine exemplarische Niederflur-Haltestelle mithilfe einer provisorischen Plattform barrierefrei zu gestalten, wurde seitens der Stadt in Abstimmung mit der Rheinbahn geprüft. Eine provisorische Plattform erweitert zwar punktuell den Seitenraum bis an den Einstieg des Fahrzeugs, führt aber zwangsläufig auch zu einer Einengung der vorhandenen Fahrbahn. In der von der Bezirksvertretung 9 skizzierten Variante wird zwar dem Radverkehr die Möglichkeit gegeben ohne Einschränkungen weiterzufahren. Dem MIV wird durch die provisorische Plattform jedoch die notwendige Fahrbahnbreite vorenthalten. Die verbleibende Fahrbahnbreite wird für den Begegnungsverkehr von Pkw bzw. LKW und Bussen zu sehr reduziert. Bis auf ganz wenige Ausnahmen müssen die Gleise im Rahme n des barrierefreien Haltestellenausbaus in Richtung Fahrbahnrand verschwenkt werden, damit der Fahrstreifen weiterhin die erforderliche Breite von 3,25m-3,50m in der Geraden aufweist. Diesen lageverändernden Gleisbau darf der Vorhabenträger (ungeachtet der entstehenden Kosten) nicht ohne die vorherige Einholung einer planfeststellenden Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf durchführen; demselben Verfahren, welches auch im Zuge des barrierefreien Haltestellenumbaus durchgeführt würde. Bei den drei angesprochenen Haltestellen im Zuge der Benrather Schloßallee handelt es sich genau um solche Fälle, bei denen eine Gleisaufweitung zwingend erforderlich ist. Eine Umsetzung in der vorgeschlagenen Art ist somit nicht möglich. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/208/2024