Ehemaliges Telekom-Gebäude an der Sohnstraße – aktueller Sachstand - Anfrage der AFD-Fraktion
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sohnstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug2Dokumente13. November 2025veröffentlicht
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus dem Original
Das ehemalige Telekom-Gebäude an der Sohnstraße steht seit vielen Jahren leer. Inzwischen wird das Objekt im Internet als sogenannter *Lost Place* geführt. Nach Kenntnis aus der Nachbarschaft kommt es regelmäßig zu Polizei- und auch Feuerwehreinsätzen. Die zunehmende Zahl an Graffiti, teils in den oberen Gebäudeteilen, deutet darauf hin, dass das Gebäude wiederholt unbefugt betreten wird. Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um eine schriftliche Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Welcher aktuelle Sach- und Planungsstand liegt der Verwaltung hinsichtlich Eigentums, möglicher Bau- oder Nutzungsabsichten sowie laufender Verfahren vor?
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
BV2/174/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.11.2025
AFD-Fraktion
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
Betrifft:
Ehemaliges Telekom-Gebäude an der Sohnstraße - aktueller Sachstand
- Anfrage der AFD-Fraktion
Das ehemalige Telekom-Gebäude an der Sohnstraße steht seit vielen Jahren
leer. Inzwischen wird das Objekt im Internet als sogenannter *Lost Place*
geführt. Nach Kenntnis aus der Nachbarschaft kommt es regelmäßig zu Polizei-
und auch Feuerwehreinsätzen. Die zunehmende Zahl an Graffiti, teils in den
oberen Gebäudeteilen, deutet darauf hin, dass das Gebäude wiederholt unbefugt
betreten wird.
Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um eine schriftliche Auskunft zu
folgenden Punkten:
1. Welcher aktuelle Sach- und Planungsstand liegt der Verwaltung
hinsichtlich Eigentums, möglicher Bau- oder Nutzungsabsichten sowie
laufender Verfahren vor?
2. Zudem wird um Mitteilung gebeten, ob sich im Kellerbereich des
Gebäudes ein größerer Schutzraum oder sogenannter Bunker befindet, ob
diese Information zutrifft und ob dieser im Ernstfall für die Bevölkerung
zugänglich wäre?
3. In welchem Umfang sind der Verwaltung Einsätze von Polizei und
Feuerwehr am Objekt bekannt, und welche weiteren Schritte werden
geprüft, um die Situation nachhaltig zu verbessern?
gez. Andre Maniera gez. Guido Dietel
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beantwortung BV2 174 2025 Ehemaliges Telekom Gebäude an der Sohnstraße aktueller Sachstand als Text anzeigen
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Sitzung: 02.12.2025
Vorlagennummer BV2/174/2025
Anfrage der AFD-Fraktion vom 12.11.2025
hier: Ehemaliges Telekom-Gebäude an der Sohnstraße - aktueller
Sachstand
Frage 1:
Welcher aktuelle Sach- und Planungsstand liegt der Verwaltung hinsichtlich
Eigentums, möglicher Bau- oder Nutzungsabsichten sowie laufender Verfahren vor?
Antwort:
Für das Areal wurde in den Jahren 2020 bis 2022 ein städtebauliches
Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Als Siegerentwurf ging der Beitrag von HPP
Architekten hervor.
Ursprünglich war seitens der Deutschen Telekom AG vorgesehen, das Grundstück
nach Abschluss des Wettbewerbs zu veräußern. Das Unternehmen hat sich jedoch
dann dazu entschieden, das Areal eigenständig zu entwickeln. Seit Anfang dieses
Jahres befindet sich die Stadt mit dem Eigentümer hierzu in einem fortlaufenden
Abstimmungsprozess.
Die Verwaltung bereitet derzeit das Bauleitplanverfahren zur zukünftigen
städtebaulichen Entwicklung des Standortes vor.
Frage 2:
Zudem wird um Mitteilung gebeten, ob sich im Kellerbereich des Gebäudes ein
größerer Schutzraum oder sogenannter Bunker befindet, ob diese Information zutrifft
und ob dieser im Ernstfall für die Bevölkerung zugänglich wäre?
Antwort:
Der Verwaltung liegen keine belastbaren Informationen über einen größeren
Schutzraum oder einen sogenannten Bunker auf dem Grundstück vor. Nach
derzeitigem Kenntnisstand verfügt das Gebäude über eine eingeschossige
Tiefgarage.
Das bestehende Gebäude ist baulich nach Aussage des Eigentümers nicht
zukunftsfähig und soll nach derzeitigem Planungsstand rückgebaut werden. Weitere
Aussagen zur Nutzbarkeit des Untergeschosses im Ernstfall können daher nicht
getroffen werden.
Frage 3:
In welchem Umfang sind der Verwaltung Einsätze von Polizei und Feuerwehr am
Objekt bekannt, und welche weiteren Schritte werden geprüft, um die Situation
nachhaltig zu verbessern?
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Antwort:
Zu Beginn des Jahres 2023 erhielt die Verwaltung Hinweise auf wiederholte
unbefugte Aufenthalte auf dem Gelände. Im Rahmen eines Ortstermins im Februar
2023 wurde festgestellt, dass die Umzäunung im Bereich des Haupteingangs nicht
ordnungsgemäß verschlossen war. Der Eigentümer wurde daraufhin schriftlich
aufgefordert, die Sicherung des Grundstücks wiederherzustellen.
Noch im gleichen Monat wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die Umzäunung
wieder geschlossen wurde. Seitdem liegen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse
zu unbefugten Zutritten oder weiteren polizeilichen bzw. feuerwehrtechnischen
Einsätzen vor.
Die Verwaltung wird die Situation weiterhin beobachten und steht mit dem
Eigentümer im Austausch, der die Sicherung des Grundstücks dauerhaft
gewährleistet.
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