Anfrage Aktenzeichen BV6/213/2022

Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Wiederinstandsetzung des Bolzplatzes Mintarder Weg

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Mintarder Weg · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 26. Oktober 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Wiederinstandsetzung des im gültigen Bebauungsplan Nr. 5582/015 als Jugendspielplatz “ ausgewiesenen Bolzplatzes am Mintarder Weg durch den Grundstücks - eigentümer Vonovia herbeizuführen?
  2. Welche Schritte unt ernimmt die Verwaltung, um den Betreiber des Spielplatzes zur Herrichtung eines sicheren Zustandes des Spielgerätes Kletterspinne (freiliegende Stahlseile) zu verpflichten?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Auf dem Mintarder Weg hat sich bis vor Kurzem ein umzäunter Bolzplatz mit Fußballtoren und Basketballkörben befunden. Diese wurden jedoch ohne Ankündigung ggü. den Anwohner*innen abgebaut. Das Gelände scheint nicht mehr gepflegt zu werden und wird nun zunehmend von Pflanzen überwuchert.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 26. Oktober 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Mintarder Weg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Title: 00464355.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00464355.pdf Published Time: Wed, 23 Aug 2023 11:15:22 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: BV6/213/2022 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 26.10.2022 Fraktion BÜ90/Die Grünen An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6 Frau Birgit Schentek Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 9. November 2022 Betrifft: Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Wiederinstandsetzung des Bolzplatzes Mintarder Weg Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Wiederinstandsetzung des im gültigen Bebauungsplan Nr. 5582/015 als Jugendspielplatz “ ausgewiesenen Bolzplatzes am Mintarder Weg durch den Grundstücks - eigentümer Vonovia herbeizuführen? 2. Welche Schritte unt ernimmt die Verwaltung, um den Betreiber des Spielplatzes zur Herrichtung eines sicheren Zustandes des Spielgerätes Kletterspinne (freiliegende Stahlseile) zu verpflichten? Begründung: Auf dem Mintarder Weg hat sich bis vor Kurzem ein umzäunter Bolzplatz mit Fußballtoren und Basketballkörben befunden. Diese wurden jedoch ohne Ankündigung ggü. den Anwohner*innen abgebaut. Das Gelände scheint nicht mehr gepflegt zu werden und wird nun zunehmend von Pflanzen überwuchert. Während die nahegelegene Kl etterspinne noch im Gebrauch ist, müsste auch sie gewartet werden, da wie in Anlage 2 erkennbar die Stahlseile teilweise blank liegen. Der gültige Bebauungsplan Nr. 5582/015 setzt für den Bereich einen „privaten Jugendspielplatz “ fest. 1 Es lässt sich fest stellen, dass der Solitär Kletterspinne dieser Festsetzung nicht alleine gerecht wird und der Restbereich zurzeit nur eine Grünfläche und kein funktionierender Jugendspielplatz ist. > 1https://maps.duesseldorf.de/pdf/bplan/5582 -015 -00.pdf Seite 2 Die Pflicht zur Einrichtung des Spieplatzes ergab sich einer ersten Reche rche nach aus der Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen vom 25. Juni 1962 im § 10 Abs. (2): „(2) Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück eine Spielfläche für Kinder zu schaffen. Die Größe der hierfür erforderlichen Flächen bestimmt sich nach Zahl und Art der Wohnungen auf dem Grundstück. Auf die Anlage der Spielfläche kann verzichtet werden, wenn in unmittelbarer Nähe des Grundstückes entsprechende Gemeinschaftsanlagen geschaffen werden oder vorhanden sind. [...]“ Der im Bebauungsplan festgeschriebene Spielbereich muss in der Baugenehmigung verankert worden sein. Folglich gilt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Gemäß der sozialräumlichen Gliederung von 2017 verfügt der Sozialraum 0616, zu dem die Siedlung am Mintarder Weg gehört, über einen überdurchschnittlichen Jugendquotient (35,0 im Gegensatz zu 23,7 gesamtstädtisch). Ferner liegt die Quote der eingeschulten Kinder mit Übergewicht über dem städtischen Durchschnitt (25,0 gegen 11,2). Vor d iesem Hintergrund wäre es für das Quartier und seine Bewohner*innen sinnvoll, den Bolzplatz an der Stelle zu erhalten und aufzuwerten. gez. Florian Ries gez. Antonia Frey gez. Lukas Mielczarek gez. Ralf Molnar Anlagen: Anlage 1 – Fotos des Bolzpla tzes Anlage 2 – Foto der Kletterspinne Seite 3 Anlage 1: Fotos vom Bolzplatz Seite 4 Anlage 2: Foto von der Kletterspinne: Freiliegende Stahlseile Anlagen: BV6 -213 - 2022 Antwort Anfrage Wiederins tandsetzu ng Bolzplatz und Spielgerä t Mintarder Weg
BV6-213-2022 Antwort Anfrage Wiederinstandsetzung Bolzplatz und Spielgerät Mintarder Weg als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00490087.pdf Published Time: Mon, 26 Jun 2023 12:27:52 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Drucksache BV6/ 213 /202 2 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fra ktion Bündnis 90/D ie Grünen vom 26. 10.2022 Wi eder instandsetzung des Bolzplatzes Mintarder Weg Das Bauaufsichtsamt (Amt 6 3) beantwortet die Fragen wie folgt: Frage 1: Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Wiederinstandsetzung des im gültigen Bebauungsplan Nr. 5582/015 als Jugendplatz ausgewiesenen Bolzplatzes am Mintarder Weg durch den Grundstückseigentüm er Vonovia herbeizuführen? Antwort: Im Jahre 1964 wurden die nördlich gelegenen Wohngebäude Mintarder Weg 14 bis 20 auf dem Grundstück genehmigt; einen Hinweis/eine Auflage zur Errichtung des per Bebauungsplan festgesetzten "Privaten Jugendspielplatz" enthält die Baugenehmigung jedoch nicht. Frage 2: Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um den Betreiber des Spielplatzes z ur Herrichtung eines sicheren Z ustandes des Spielgerätes Kletterspinne (freiliegende Stahlseile) zu verpflichten? Antwort : Die Durchsetzung der Behebung der Mängel am bestehenden Spielplatz, welche Verletzungsgefahren verursachen, obliegt dem Bauaufsichtsamt. Insoweit prüft das Bauaufsichtsamt nun etwaige Gefahrenquellen und fordert, soweit erforderlich, die Mängelbehebung im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens von der betreffenden ordnungspflichtigen Person.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/213/2022