AFD-Fraktion fragt nach Graffiti- und Vandalismusschäden
Amtlicher Titel: Graffiti- und Vandalismusschäden an öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk 2 - Anfrage der AFD-Fraktion
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug3Dokumente15. Juni 2026veröffentlicht
Zusammenfassung
Die AFD-Fraktion hat am 15. Juni 2026 eine Anfrage zu Graffiti- und Vandalismusschäden an öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk 2 gestellt. Die Anfrage trägt die Referenznummer BV2/155/2026 und zielt auf eine Kenntnisnahme ab.
Einordnung
Die Anfrage der AFD-Fraktion befasst sich mit Schäden durch Graffiti und Vandalismus an öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk 2. Sie wurde am 15. Juni 2026 erstellt und trägt die Referenznummer BV2/155/2026. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über das Ausmaß dieser Schäden zu erhalten.
Hintergrund
Graffiti- und Vandalismusschäden sind in vielen Städten ein wiederkehrendes Problem. Diese Anfrage soll klären, wie stark der Stadtbezirk 2 betroffen ist und welche Maßnahmen ergriffen werden können.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Anfrage hat keine direkten Auswirkungen auf die Bürger, da sie lediglich zur Kenntnisnahme dient. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen werden.
Die wichtigsten Punkte
Anfrage der AFD-Fraktion zu Graffiti- und Vandalismusschäden
Zuordnung: Aktenzeichen und amtlich verknüpfte Bezirksvertretung. Kartengrundlage: Stadtbezirksgrenzen der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Vorgang · BV2/155/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Dokumenttexte
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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589883.pdf
Published Time: 2026-06-15T06:31:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV2/155/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.06.2026
> AFD-Fraktion
> der Bezirksvertretung 2
> An den
> Bezirksbürgermeister
> des Stadtbezirks 2
> Herrn Philipp Schlee
# Betrifft:
Graffiti- und Vandalismusschäden an öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk 2
- Anfrage der AFD-Fraktion
Beschädigungen an öffentlichen Einrichtungen verursachen erhebliche Kosten für die
Allgemeinheit und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Stadtbezirks. Die
Bezirksvertretung sollte daher über Umfang, Kosten und örtliche Schwerpunkte
informiert werden.
Die Verwaltung wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Frage 1:
Welche städtischen Einrichtungen im Stadtbezirk 2 waren in den Jahren 2024, 2025 und
bislang 2026 von Graffiti, Vandalismus oder sonstigen Sachbeschädigungen betroffen?
Frage 2:
Welche Kosten für Beseitigung, Reinigung oder Instandsetzung sind hierbei im
Stadtbezirk 2 in den genannten Jahren entstanden?
Frage 3:
An welchen Standorten treten derartige Schäden wiederholt auf und welche
Maßnahmen wurden dort bislang ergriffen?
gez. Andre Maniera gez. Guido Dietel
Fraktionsvorsitzender
Beantwortung BV2 155 2026 Graffiti und Vandalismusschäden als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592546.pdf
Published Time: Fri, 03 Jul 2026 07:56:36 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Seite 1 von 1
Sitzung: 07.07. 2026
Vorlagennummer BV2/ 155 /202 6
Anfrage der AFD -Fraktion vom 11.06. 2026
hier : Graffiti - und Vandalismusschäden an öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk 2
Frage 1:
Welche städtischen Einrichtungen im Stadtbezirk 2 waren in den Jahren 2024, 2025 und
bislang 2026 von Graffiti, Vandalismus oder sonstigen Sachbeschädigungen betroffen?
Frage 2:
Welche Kosten für Beseitigung, Reinigung oder Instandsetzung sind hierbei im Stadtbezirk 2
in den genannten Jahren entstanden?
Frage 3:
An welchen Standorten treten derartige Schäden wiederholt auf und welche Maßnahmen
wurden dort bislang ergriffen?
Antwort zu Frage 1 – 3:
Es wird auf die Beantwortung der Anfrage RAT/ 247/2026 zur Sitzung des Rates am
07.05.2026 verwiesen (in Anlage be igefügt).
Rat_20260507_TOP_OE_4_13_Antwort_der_Verwaltung als Text anzeigen
Title: Dezernat 03
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592547.pdf
Published Time: Fri, 03 Jul 2026 07:57:03 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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RAT /247 /20 26
Beigeordnete Zuschke
Anfrage der AfD -Rats fraktion zur S itzung des Rates am 07 .0 5.2026
(Anfrage des Ratsherrn Maniera : Vandalismus und Sachbeschädigung im
öffentlichen Raum )
Frage 1:
Welche Gesamtkosten sind der Stadt Düsseldorf in den letzten fünf Jahren durch
Vandalismus und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum entstanden (bitte nach
Jahren sowie – soweit möglich – nach betroffenen Bereichen wie Schulen,
Grünanlagen, Verkehrsinfrastruktur etc. aufschlüsseln)?
Frage 2:
Welche Schwerpunkte und wiederkehrenden Problembereiche sind der Verwaltung
bekannt (z.B. bestimmte Stadtteile, Einrichtungen oder Arten von Schäden), und wie
hat sich die Entwicklung in den letzten fünf Jahren dargestellt?
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen setzt die Stadt Düsseldorf derzeit ein, um
Vandalismus vorzubeugen bzw. zu reduzieren (z.B. Videoüberwachung im rechtlichen
Rahmen, verstärkte Kontrollen, bauliche Maßnahmen, Präventionsprogramme)?
Antwort zu Frage 1 -3:
Es wird keine Statistik zu V erschmutzungen und Missbrauch von Flächen geführt. In
enger Abstimmung mit der Polizei und dem Ordnungsamt sowie den Schulgemeinden
und Vereinen werden Angelegenheiten von missbräuchlichen Benutzungen und
Zerstörungen im Auge behalten und entsprechende Maßnahmen eingeleitet ,
weswegen zu bestimmten Schwerpunkten und Stadtteilen keine Aussagen oder sogar
stigmatisierende Zuweisungen gemacht werden. Konkrete Maßnahmen zur
Prävention und Abwendung von Missbrauch und Zerstörung sind unter anderem
konkrete Verantwortlichkeiten, mul ti funktionale Konzepte mit vielen Playern, robuste
bauliche Konzepte und gemeinsame Konzept - und Umsetzungsprogramme, wie zum
Beispiel in den Schwerpunkten der Städtebauförderung. Für eine dezidierte, objekt -
und jahresscharfe Auflistung fehlen die Ressourcen, sodass der Fokus des Handelns
auf Prävention und das operative Geschäft gerichtet wird.
Cornelia Zuschke
KI-gestützt aufbereitet am 29. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.