Anfrage Aktenzeichen BV2/025/2026

Kurzzeitvermietung - Anfrage von Herrn Klar

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 13. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

Laut der vom Rat verabschiedeten Wohnraumschutzsatzung muss Wohnraum zum Zweck der Kurzzeitvermietung beim Amt für Wohnungswesen angezeigt werden. Bei einer Kurzzeitvermietung bis zu 90 Tagen im Jahr reicht die Anzeige. Darüber hinaus muss die Vermietung vom Wohnungsamt genehmigt werden. Außerdem muss für jeden Wohnraum, der auf einer Online-Plattform oder in einem Druckerzeugnis zur Kurzeitvermietung angeboten wird, eine Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID) beantragt und bei den Angeboten aufgeführt werden. Schätzungen gehen von mehreren tausend Wohnungen im gesamten Stadtgebiet aus, die kurzzeitig vermietet werden und damit dem regulären Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Da auch viele davon im Bezirk 2 angeboten werden, frage ich an: 1. Wie viele Wohnraum-ID sind im Bezirk 2 vergeben worden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · BV2/025/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Sie können die ausgelesenen Antworten direkt unten lesen.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung BV2 025 2026 Kurzzeitvermietung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 8.11

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Antworten zum Nachlesen

Automatisch aus den eindeutig zugeordneten Antwortdokumenten ausgelesen. Die Darstellung von Tabellen und Zeilenumbrüchen kann vom Original abweichen.

Beantwortung BV2 025 2026 Kurzzeitvermietung

Dateidatum: Datum nicht angegeben · Original-PDF

Seite 1 von 1 Sitzung: 27.01.2026 Vorlagennummer BV2/025/2026 Anfrage von Herrn Klar vom 11.01.2026 hier: Kurzzeitvermietung Frage 1: Wie viele Wohnraum-ID sind im Bezirk 2 vergeben worden? Frage 2: Wie viele Wohnungen werden für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen im Jahr vermietet und sind damit genehmigungspflichtig? Antwort: Das Fachverfahren zur Vergabe und Erfassung von Wohnraum -Identitätsnummern ist durch das Land Nordrhein-Westfalen entwickelt und den derzeit sieben Kommunen in NRW zur Verfügung gestellt worden, die eine städtische Wohnraumschutzsatzung erlassen haben. Das Fachverfahren erfasst die Anzeigen zu den jeweiligen Objektadressen für das Gebiet der Stadt Düsseldorf insgesamt, sodass eine immanente statistische Auswertung, differenziert auf einzelne Stadtbezirke, nicht vorgesehen ist. Der vorhandene Suchfilter nimmt Bezug auf „Straße" und „Hausnummer" nicht aber z. B. auf Postleitzahl oder Stadtbezirk. Frage 3: In welchen Abständen wird jeweils vom Amt für Wohnungswesen überprüft, ob die Kriterien der Wohnraumschutzsatzung noch gültig sind? Antwort: Im Gebiet der Stadt Düsseldorf ist die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Der aktuelle Wohnraummangel führte zur Aufnahme der Stadt Düsseldorf in die Mieterschutzverordnung. Die Datenbasis wurde in der Begründung der Rechtsverordnung dargestellt und diese wird kontinuierlich fortgeführt. Weil in diesem Zusammenhang das Vorhandensein einer Gefährdungssituation hinlänglich empirisch gesichert ist, unternimmt das Amt für Wohnungswesen kein e zusätzlichen eigenen Untersuchungen oder gibt solche in Auftrag.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/025/2026