Bauantrag, Am Wehrhahn 71a – Errichtung eines Wohnhauses mit 9 möblierten Wohneinheiten zur gewerblichen Kurzzeitvermietung
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück Am Wehrhahn 71a liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5567/078, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und Begrünung trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach §30 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Vorhaben zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche wurden bereits genehmigt.
Das Gebäude wurde I - bis III-geschossig gebaut. Um den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Begrünung zu entsprechen, sollen die Dächer nachträglich extensiv begrünt werden. Zudem sollen 4 Bäume gepflanzt werden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 1
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/237/2025