Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/237/2025

Bauantrag, Am Wehrhahn 71a – Errichtung eines Wohnhauses mit 9 möblierten Wohneinheiten zur gewerblichen Kurzzeitvermietung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Wehrhahn 71a · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 9Dokumente 27. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Am Wehrhahn 71a liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5567/078, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und Begrünung trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach §30 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Vorhaben zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche wurden bereits genehmigt.

Das Gebäude wurde I - bis III-geschossig gebaut. Um den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Begrünung zu entsprechen, sollen die Dächer nachträglich extensiv begrünt werden. Zudem sollen 4 Bäume gepflanzt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV1/237/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Am Wehrhahn 71a - Errichtung eines Wohnhauses mit 9 möblierten Wohneinheiten zur gewerblichen Kurzzeitvermietung Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Am Wehrhahn 71a liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5567/078, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und Begrünung trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach §30 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist. Beantragt wird die Änderung der Nutzung gegenüber dem bereits genehmigten und errichteten, aber noch nicht zur Nutzung freigegebenen Bauvorhaben (BA -1838/19 - Errichtung eines 3-geschossigen Hofgebäudes mit 9 Wohneinheiten), dem in der Sitzung der Bezirksvertretung am 28.05.2021 zugestimmt wurde. In dem bereits errichteten, aber noch nicht freigegebenen Wohngebäude soll „gewerbliches" Wohnen entstehen. Gebaut wurden 7 Maisonette-Wohnungen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, sowie 2 Appartements im 2. Obergeschoss. Ein erster Antrag bezüglich der geplanten Nutzungsänderung wurde abgelehnt. Im Rahmen eines Klageverfahrens erklärte die Richterin, dass in einem MK Gebiet diese Nutzung zulässig ist und eine Ablehnung rechtlich nicht haltbar ist. Auf Antrag ist der Seite 2 geplanten Nutzung zuzustimmen. Am Maß des Bauvorhabens hat sich seit der letzten Vorstellung in der BV nichts geändert. Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Vorhaben zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche wurden bereits genehmigt. Das Gebäude wurde I - bis III-geschossig gebaut. Um den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Begrünung zu entsprechen, sollen die Dächer nachträglich extensiv begrünt werden. Zudem sollen 4 Bäume gepflanzt werden. Die Verwaltung ist verpflichtet das Vorhaben zu genehmigen, da ein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Nachrichtlich: Die 11 erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Grundstück selbst entstehen. Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefäl lt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Außenanlagenplan Grundriss Erdgeschoss, 1. Obergeschoss Grundriss 2. Obergeschoss Schnitte
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Title: 00567301.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00567301.pdf Published Time: Thu, 30 Oct 2025 14:48:01 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00567304.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00567304.pdf Published Time: Thu, 30 Oct 2025 14:49:02 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/237/2025