Anfrage Aktenzeichen BV7/062/2025

Lachgaskonsum an Schulen im Stadtbezirk 7 - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Müller-Gehl (DIE LINKE.) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Märkische Straße 5 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. März 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Gibt es Zahlen dazu, wie sich der Lachgaskonsum in den letzten 3 Jahren unter Schüler*innen im Stadtbezirk 7 entwickelt hat?
  2. Hat es in Düsseldorf und im Stadtbezirk 7 schon schlimme Folgen durch oder nach dem Konsum von Lachgas gegeben?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Lachgaskonsum unter Jugendlichen oder sogar Kindern wird auch in Düsseldorf immer beliebter. Das liegt unter anderem daran, dass Lachgas preisgünstig und auch für Jugendliche frei zu erwerben ist. Dagegen hat der Rat der Stadt Dortmund am 13.02.2025 ein kommunales Verbot der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas") beschlossen, um Minderjährige vor den nicht unerheblichen Gesundheitsgefahren zu schützen. Auch in England und den Niederlanden gibt es ein solches Verbot von Lachgas.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV7/062/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.03.2025 Petra Müller-Gehl (DIE LINKE.) Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 25.03.2025 Betrifft: Lachgaskonsum an Schulen im Stadtbezirk 7 - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Müller-Gehl (DIE LINKE.) - Die Bezirksvertreterin Frau Müller -Gehl (DIE LINKE.) bittet die Verwaltung um Beant wortung folgender Fragen: 1. Gibt es Zahlen dazu, wie sich der Lachgaskonsum in den letzten 3 Jahren unter Schüler*innen im Stadtbezirk 7 entwickelt hat? 2. Hat es in Düsseldorf und im Stadtbezirk 7 schon schlimme Folgen durch oder nach dem Konsum von Lachgas gegeben? 3. Mit welchen Mitteln klären die Schulen oder das Jugend- oder das Gesundheitsamt die Jugendlichen über die Gefahren und Folgen des Lachgaskonsums auf? Sachdarstellung: Der Lachgaskonsum unter Jugendlichen oder sogar Kindern wird auch in Düsseldorf immer beliebter. Das liegt unter anderem daran, dass Lachgas preisgünstig und auch für Jugendliche frei zu erwerben ist. Dagegen hat der Rat der Stadt Dortmund am 13.02.2025 ein kommunales Verbot der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas") beschlossen, um Minderjährige vor den nicht unerheblichen Gesundheitsgefahren zu schützen. Auch in England und den Niederlanden gibt es ein solches Verbot von Lachgas. gez.: Petra Müller-Gehl
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
6.3 Anlage 1 zu Vorlage BV7/062/2025 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.06.2025 Lachgaskonsum an Schulen im Stadtbezirk 7 Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Müller-Gehl (DIE LINKE.) Frage 1: Gibt es Zahlen dazu, wie sich der Konsum von Lachgas in den letzten 3 Jahren unter SchülerInnen bei uns im Stadtbezirk oder in Düsseldorf entwickelt hat? Antwort: Dem Gesundheitsamt liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 2: Hat es bei uns in Düsseldorf schon schlimme Folgen durch oder nach dem Konsum von Lachgas gegeben? Antwort: Im Rettungs- und Notarztdienst werden nur sehr vereinzelt Einsätze berichtet, bei de- nen auch Lachgaskonsum eine Rolle spielte. Noch seltener kommt es zu akut lebens- bedrohlichen Verläufen mit Bewusstseinsstörungen oder Sauerstoffmangelzuständen. Bislang ist unseres Wissens kein einziger lebensbedrohlicher Notfall alleine auf Lach- gasmissbrauch zurückzuführen. Bei den lebensbedrohl ichen Notfällen lag ein Misch- konsum mit anderen Suchtmitteln vor, insbesondere auch Cannabis und Alkohol. Frage 3: Mit welchen Mitteln klären die Schulen, oder auch Jugend- oder das Gesundheitsamt die Jugendlichen über die Gefahren und Folgen des Lachgaskonsums auf? Antwort: Zur Koordination und Abstimmung aktueller Entwicklu ngen und Maßnahmen stehen die zuständigen Ämter - das Gesundheitsamt sowie da s Amt für Soziales und Jugend - in regelmäßigem Austausch mit den Präventionseinr ichtungen, insbesondere mit CROSSPOINT. Die Präventionsarbeit wird dabei primär in Schulen im Rahmen der Schulsozialarbeit sowie in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen umgesetzt. Das Thema Lachgas ist in der Präventionsarbeit fest verankert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sensibilisierung und frühzeitigen Aufklärung von Jugendli- chen über die Gefahren des Missbrauchs. Im Amt für Soziales und Jugend wird das Thema Lachg as im Schwerpunkt Suchtprä- vention innerhalb des Bereichs „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)" in der Abteilung „Jugendförderung" behandelt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/062/2025