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BV7/062/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.03.2025
Petra Müller-Gehl (DIE LINKE.)
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 25.03.2025
Betrifft:
Lachgaskonsum an Schulen im Stadtbezirk 7
- Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Müller-Gehl (DIE LINKE.) -
Die Bezirksvertreterin Frau Müller -Gehl (DIE LINKE.) bittet die
Verwaltung um Beant wortung folgender Fragen:
1. Gibt es Zahlen dazu, wie sich der Lachgaskonsum in den letzten 3 Jahren
unter Schüler*innen im Stadtbezirk 7 entwickelt hat?
2. Hat es in Düsseldorf und im Stadtbezirk 7 schon schlimme Folgen durch oder
nach dem Konsum von Lachgas gegeben?
3. Mit welchen Mitteln klären die Schulen oder das Jugend- oder das
Gesundheitsamt die Jugendlichen über die Gefahren und Folgen des
Lachgaskonsums auf?
Sachdarstellung:
Der Lachgaskonsum unter Jugendlichen oder sogar Kindern wird auch in
Düsseldorf immer beliebter. Das liegt unter anderem daran, dass Lachgas
preisgünstig und auch für Jugendliche frei zu erwerben ist.
Dagegen hat der Rat der Stadt Dortmund am 13.02.2025 ein kommunales
Verbot der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas")
beschlossen, um Minderjährige vor den nicht unerheblichen Gesundheitsgefahren
zu schützen. Auch in England und den Niederlanden gibt es ein solches Verbot
von Lachgas.
gez.: Petra Müller-Gehl
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
6.3
Anlage 1 zu Vorlage BV7/062/2025
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.06.2025
Lachgaskonsum an Schulen im Stadtbezirk 7
Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Müller-Gehl (DIE LINKE.)
Frage 1:
Gibt es Zahlen dazu, wie sich der Konsum von Lachgas in den letzten 3 Jahren unter
SchülerInnen bei uns im Stadtbezirk oder in Düsseldorf entwickelt hat?
Antwort:
Dem Gesundheitsamt liegen hierzu keine Informationen vor.
Frage 2:
Hat es bei uns in Düsseldorf schon schlimme Folgen durch oder nach dem Konsum von
Lachgas gegeben?
Antwort:
Im Rettungs- und Notarztdienst werden nur sehr vereinzelt Einsätze berichtet, bei de-
nen auch Lachgaskonsum eine Rolle spielte. Noch seltener kommt es zu akut lebens-
bedrohlichen Verläufen mit Bewusstseinsstörungen oder Sauerstoffmangelzuständen.
Bislang ist unseres Wissens kein einziger lebensbedrohlicher Notfall alleine auf Lach-
gasmissbrauch zurückzuführen. Bei den lebensbedrohl ichen Notfällen lag ein Misch-
konsum mit anderen Suchtmitteln vor, insbesondere auch Cannabis und Alkohol.
Frage 3:
Mit welchen Mitteln klären die Schulen, oder auch Jugend- oder das Gesundheitsamt
die Jugendlichen über die Gefahren und Folgen des Lachgaskonsums auf?
Antwort:
Zur Koordination und Abstimmung aktueller Entwicklu ngen und Maßnahmen stehen
die zuständigen Ämter - das Gesundheitsamt sowie da s Amt für Soziales und Jugend
- in regelmäßigem Austausch mit den Präventionseinr ichtungen, insbesondere mit
CROSSPOINT. Die Präventionsarbeit wird dabei primär in Schulen im Rahmen der
Schulsozialarbeit sowie in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen umgesetzt.
Das Thema Lachgas ist in der Präventionsarbeit fest verankert. Ein besonderer
Schwerpunkt liegt auf der Sensibilisierung und frühzeitigen Aufklärung von Jugendli-
chen über die Gefahren des Missbrauchs.
Im Amt für Soziales und Jugend wird das Thema Lachg as im Schwerpunkt Suchtprä-
vention innerhalb des Bereichs „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB
VIII)" in der Abteilung „Jugendförderung" behandelt.