Anfrage Aktenzeichen BV10/196/2025

Lärmschutz auf der A 59 - Anfrage der SPD-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Güstrower Straße 3 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 18. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes werden im Zuge der laufenden Sanierung der A 59 und welche Maßnahmen erst im Anschluss daran umgesetzt? 2. Wann kann mit einer Modernisierung der Lärmschutzwände im Bereich des Streckenabschnitts Dreieck Düsseldorf-Süd bis Stadtgrenze gerechnet werden? 3. Muss für die nach der Sanierung der A 59 intendierten Lärmschutzmaßnahmen die Autob ahn wieder ganz oder teilweise für längere Zeit gesperrt werden?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Im vergangenen Monat wurde mit der grundhaften Instandsetzung der A59 zwischen dem Autobahndreieck Düsseldorf -Süd und dem Autobahndreieck Monheim -Süd begonnen. Ursprünglich war geplant, im Zuge der Sanierung auch die Lärmschutzwände an der A 59 zu modernisieren. Dem Vernehmen hat man davon Abstand genommen, da die Instandsetzung wegen des Straßenzustands vorgezogen werden musste. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes sollen erst im Nachgang ausgeführt werden. Der Streckenabschnitt der A 59 zwischen Dreieck Düsseldorf- Süd bis zur Stadtgrenze ist im Lärmaktionsplan IV der Stadt Düsseldorf als lärmbelasteter Abschnitt ausgewiesen worden. Dies indiziert die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen, die vom Träger der Straßenbaulast (Bund) durchzuführen sind. Mit der Anfrage soll geklärt werden, was insoweit wann konkret geplant ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV10/196/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 18.11.2025 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 02.12.2025 Betrifft: Lärmschutz auf der A 59 - Anfrage der SPD-Fraktion - Anfrage: 1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes werden im Zuge der laufenden Sanierung der A 59 und welche Maßnahmen erst im Anschluss daran umgesetzt? 2. Wann kann mit einer Modernisierung der Lärmschutzwände im Bereich des Streckenabschnitts Dreieck Düsseldorf-Süd bis Stadtgrenze gerechnet werden? 3. Muss für die nach der Sanierung der A 59 intendierten Lärmschutzmaßnahmen die Autob ahn wieder ganz oder teilweise für längere Zeit gesperrt werden? Begründung: Im vergangenen Monat wurde mit der grundhaften Instandsetzung der A59 zwischen dem Autobahndreieck Düsseldorf -Süd und dem Autobahndreieck Monheim -Süd begonnen. Ursprünglich war geplant, im Zuge der Sanierung auch die Lärmschutzwände an der A 59 zu modernisieren. Dem Vernehmen hat man davon Abstand genommen, da die Instandsetzung wegen des Straßenzustands vorgezogen werden musste. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes sollen erst im Nachgang ausgeführt werden. Der Streckenabschnitt der A 59 zwischen Dreieck Düsseldorf- Süd bis zur Stadtgrenze ist im Lärmaktionsplan IV der Stadt Düsseldorf als lärmbelasteter Abschnitt ausgewiesen worden. Dies indiziert die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen, die vom Träger der Straßenbaulast (Bund) durchzuführen sind. Mit der Anfrage soll geklärt werden, was insoweit wann konkret geplant ist. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/196/2025