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Title: 00402608.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00402608.pdf
Published Time: Fri, 19 Feb 2021 13:27:35 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV1/046/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 19.02.2021
Peter Klein,
Vertreter DIE LINKE
in der Bezirksvertretung 1
An
die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 1
Annette Klinke
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 05.03.2021
Betrifft:
Leerstehendes Wohn- und Geschäftsgebäude Mühlenstraße 13 - Anfrage Peter Klein, Vertreter DIE LINKE
Von Nachbarn des Wohn- und Geschäftshauses Mühlenstraße 13 in der Altstadt bin ich über einen schon länger andauernden Leerstand des Gebäudes unterrichtet worden. Der Geschäftsbereich im Erdgeschoss wurde wohl zuletzt von einem italienischen Club genutzt, in den darüber liegenden Geschossen waren Wohnungen untergebracht. In den Obergeschossen ist mindestens ein Fenster so zerstört, dass Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen kann.
Aufgrund dieses Zustandes des Gebäudes möchte ich die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
1. Seit wann ist der Verwaltung der Leerstand dieses Gebäudes bekannt?
2. Sind der Verwaltung Umbau- oder Umnutzungspläne für dieses Gebäude durch den Eigentümer bekannt?
3. Kann die Verwaltung Auflagen verfügen, damit die Zerstörungen an den Fenstern repariert werden?
Gez. Peter Klein
BV1_046_2021_Antwort Dezernat_Leerstand Mühlenstraße 13 als Text anzeigen
Title: 00406207.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00406207.pdf
Published Time: Thu, 25 Mar 2021 09:24:51 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV1/ 046 /20 21
Beigeordnete r Zaum
Stellungnahme zur Anfrage „Leerstehendes Wohn - und Geschäftsgebäude
Mühlenstraße 13 “
Frage 1:
Seit wann ist der Verwaltung der Leerstand dieses Gebäudes bekannt?
Antwort:
Dem Fachbereich Wohnungsaufsicht ist der Leerstand des Gebäudes seit dem Jahr
2018 bekannt .
Frage 2:
Sind der Verwaltung Umbau - oder Umnutzungspläne für dieses Gebäude durch den
Eigentümer bekannt?
Antwort:
Der Wohnungsaufsicht und dem Baufsichtsamt sind keine Pläne zum Umbau oder zur
Umnutzung des Gebäudes bekannt.
Frage 3:
Kann die Verwaltung Auflagen verfügen, damit die Zerstörungen an den Fenstern
repariert werden?
Antwort:
Das Gebäude wurde bereits 2011 mit bauaufsichtsrechtlicher Genehmigung so
umgebaut, dass die Wohnungen aufgrund eingeschränkter Erreichbarkeit nicht an
Dritte vermietet werden können. Die Wohnungen stehen somit dem allgemeinen
Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Weder die Bestimmungen des Wohnungsaufsichtsgesetzes noch der
Wohnraumschutzsatzung bieten aktuell die Möglichkeit, Auflagen zur Reparatur der
Fens ter zu erlassen.
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