Anfrage Aktenzeichen BV9/217/2025

Mobile Halteverbotszone Am Scheitenweg 8 – Dauer, Umfang und Verhältnismäßigkeit - Anfrage von Herrn Gencer; CDU

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Scheitenweg 8 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 3. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Auf welcher Grundlage wurden Zeitraum und räumlicher Umfang der mobilen Halteverbotszone Am Scheitenweg 8 festgelegt, und wie wird die Verhältnismäßigkeit solcher Anordnungen geprüft?

2. Welche Kontroll- oder Rückmeldeverfahren bestehen, um sicherzustellen, dass mobile Halteverbote im Stadtgebiet nur so lange aufrechterhalten bleiben, wie tatsächlich Bautätigkeiten stattfinden?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Im Bereich Am Scheitenweg 8 wurde im Oktober 2025 im Z usammenhang mit der Errichtung einer neuen E-Ladesäule eine mobile Halteverbotszone eingerichtet. Die Beschilderung war über einen Zeitraum von rund zwei Wochen aktiv und umfasste genau sieben Stellplätze in einer Parkbucht. Nach Beobachtungen aus der Anwohnerschaft waren an vielen Tagen keinerlei Bautätigkeiten zu erkennen. Insbesondere in den Abendstunden sowie an Wochenenden wurde an keinem der Sperrtage gearbeitet, obwohl das Halteverbot ganztägig galt. Da im Ergebnis lediglich eine einzelne Ladesäule errichtet wurde, erscheint die Dauer und der räumliche Umfang der Sperrung unverhältnismäßig. Zudem berichteten Anwohnerinnen und Anwohner über erhebliche Parkplatzprobleme, insbesondere in den Abendstunden, wenn sie von der Arbeit zurückkehrten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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BV9/217/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 03.11.2025 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 14.11.2025 Betrifft: Mobile Halteverbotszone Am Scheitenweg 8 - Dauer, Umfang und Verhältnismäßigkeit - Anfrage von Herrn Gencer; CDU Anfrage: 1. Auf welcher Grundlage wurden Zeitraum und räumlicher Umfang der mobilen Halteverbotszone Am Scheitenweg 8 festgelegt, und wie wird die Verhältnismäßigkeit solcher Anordnungen geprüft? 2. Welche Kontroll- oder Rückmeldeverfahren bestehen, um sicherzustellen, dass mobile Halteverbote im Stadtgebiet nur so lange aufrechterhalten bleiben, wie tatsächlich Bautätigkeiten stattfinden? 3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die K ommunikation und Transparenz gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern bei derartigen Sperrungen zu verbessern, insbesondere wenn dadurch über längere Zeiträume erheblicher Parkraum entfällt? Begründung: Im Bereich Am Scheitenweg 8 wurde im Oktober 2025 im Z usammenhang mit der Errichtung einer neuen E-Ladesäule eine mobile Halteverbotszone eingerichtet. Die Beschilderung war über einen Zeitraum von rund zwei Wochen aktiv und umfasste genau sieben Stellplätze in einer Parkbucht. Nach Beobachtungen aus der Anwohnerschaft waren an vielen Tagen keinerlei Bautätigkeiten zu erkennen. Insbesondere in den Abendstunden sowie an Wochenenden wurde an keinem der Sperrtage gearbeitet, obwohl das Halteverbot ganztägig galt. Da im Ergebnis lediglich eine einzelne Ladesäule errichtet wurde, erscheint die Dauer und der räumliche Umfang der Sperrung unverhältnismäßig. Zudem berichteten Anwohnerinnen und Anwohner über erhebliche Parkplatzprobleme, insbesondere Seite 2 in den Abendstunden, wenn sie von der Arbeit zurückkehrten.
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TOP 14.2 BV9/217/2025 Sitzung der BV 9 am 14.11.2025 Anfrage von Herrn Gencer; CDU Mobile Haltverbotszone Am Scheitenweg 8 Frage 1: Auf welcher Grundlage wurden Zeitraum und räumlicher Umfang der mobilen Halteverbotszone Am Scheitenweg 8 festgelegt, und wie wird die Verhältnismäßigkeit solcher Anordnungen geprüft? Antwort zu Frage 1: Der zeitliche und räumliche Umfang wurde auf Grundlage der Beantragung genehmigt. Im Erstantrag wurde eine Sondernutzung von 14 Tagen beantragt, was für Tiefbauarbeiten zur Herstellung von Ladeinfrastrukturstandorten ein gängiger Zeitraum ist. Der ursprüngliche Zeitraum musste im Verlauf um acht Tage verlängert werden. Bei Tiefbauarbeiten besteht wiederkehrend das Problem, dass nicht planbare Komplikationen sich erst zeigen, wenn die Baugrube geöffnet wird. Der räumliche Umfang von 52m² Baustelleneinrichtungsfläche stellt eine gängige Größe für die Lagerung von Materialien und Maschinen zur Herstellung von Ladeinfrastrukturstandorten dar. Frage 2: Welche Kontroll- oder Rückmeldeverfahren bestehen, um sicherzustellen, dass mobile Halteverbote im Stadtgebiet nur so lange aufrechterhalten bleiben, wie tatsächlich Bautätigkeiten stattfinden? Antwort zu Frage 2: Arbeitsstellen werden von Kräften des Amts für Verkehrsmanagement im Außendienst überprüft. Genehmigt wird die Sondernutzung des Straßenraums durch eine Baustelleneinrichtungsfläche. Die Genehmigung bedingt grundsätzlich nicht das Stattfinden tatsächlicher Arbeiten. Allerdings werden Genehmigungsnehmer darauf gedrängt, dass Arbeiten zeitnah stattzufinden haben und die Einschränkungen für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten sind. Frage 3: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Kommunikation und Transparenz gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern bei derartigen Sperrungen zu verbessern, insbesondere wenn dadurch über längere Zeiträume erheblicher Parkraum entfällt? Antwort zu Frage 3: Bei umfangreichen Verkehrseinschränkungen werden den ausführenden Firmen bedarfsgemäß Anliegerinformationen und Pressemeldungen auferlegt. Sofern bekannt wir, dass Firmen dem nicht nachgekommen sind, werden diese ermahnt und bei weiteren Baumaßnahmen auch kontrolliert. Bei den meisten größeren Maßnahmen der Rheinbahn, des Stadtentwässerungsbetriebes aber auch der Stadtwerke erfolgen diese Meldungen. Natürlich kommt es auch hier einmal zu Fehlern.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/217/2025