Anfrage Aktenzeichen BV7/172/2024

Umfang und Dauer von Maßnahmen der Bodendenkmalpflege Kölner Tor 30/Synagogenweg - Anfrage der CDU-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kölner Tor 30 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Sind nach der Beseitigung der vorhandenen Bebauung auf den Grundstücken Kölner Tor 30, 32 und Am Wallgraben 18 archäologische Funde sichergestellt und entfernt worden oder müssen noch Funde vor Ort im Boden verbleiben?
  2. Wann wird mit Abschluss der Arbeiten auf den Grundstücken gerechnet und ist mit Auflagen zur Realisierung des Bauvorhabens mit Tiefgarage zu rechnen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Dem Bauantrag Kölner Tor 30 (BV7/141/2023) ging die Beseitigung der vorhandenen Bebauung (BV7/034/2023) mit der Auflage „ Die Genehmigung zur Beseitigung wird, aufgrund der Nähe zu Bodendenkmälern, Auflagen der Bodendenkmalpflege beinhalten." Gegen die Beseitigung der vorhandenen Bebauung bestand aus denkmalpflegerischer Sicht keine Bedenken. Diese Auflagen zur Bodendenkmalpflege werden zurzeit in bereits länger dauerndem Umfang durchgeführt. Die Bevölkerung hört von ersten Funden aus mittelalterlicher Zeit und stellt interessierte Fragen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV7/172/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.11.2024 CDU-Fraktion Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.11.2024 Betrifft: Umfang und Dauer von Maßnahmen der Bodendenkmalpflege Kölner Tor 30/Synagogenweg - Anfrage der CDU-Fraktion - Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind nach der Beseitigung der vorhandenen Bebauung auf den Grundstücken Kölner Tor 30, 32 und Am Wallgraben 18 archäologische Funde sichergestellt und entfernt worden oder müssen noch Funde vor Ort im Boden verbleiben? 2. Wann wird mit Abschluss der Arbeiten auf den Grundstücken gerechnet und ist mit Auflagen zur Realisierung des Bauvorhabens mit Tiefgarage zu rechnen? 3. Wann und wo wird die Öffentlichkeit die gemachten Funde in Gerresheim sehen und bewundern können? Sachdarstellung: Dem Bauantrag Kölner Tor 30 (BV7/141/2023) ging die Beseitigung der vorhandenen Bebauung (BV7/034/2023) mit der Auflage „ Die Genehmigung zur Beseitigung wird, aufgrund der Nähe zu Bodendenkmälern, Auflagen der Bodendenkmalpflege beinhalten." Gegen die Beseitigung der vorhandenen Bebauung bestand aus denkmalpflegerischer Sicht keine Bedenken. Diese Auflagen zur Bodendenkmalpflege werden zurzeit in bereits länger dauerndem Umfang durchgeführt. Die Bevölkerung hört von ersten Funden aus mittelalterlicher Zeit und stellt interessierte Fragen. gez.: Martin Klein
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
7.3 Anlage 1 zu Vorlage BV7/172/2024 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.11.2024 Umfang und Dauer von Maßnahmen der Bodendenkmalpfle ge Kölner Tor 30/Synagogenweg Anfrage der CDU-Fraktion Frage 1: Sind nach der Beseitigung der vorhandenen Bebauung auf den Grundstücken Kölner Tor 30, 32 und Am Wallgraben 18 archäologische Fund e sichergestellt und entfernt worden oder müssen noch Funde vor Ort im Boden verb leiben? Antwort: Gerresheim wurde um 870 n. Chr. gegründet. Das betroffene Grundstück befindet sich im historischen Ortskern von Gerresheim. Bei diesem über Jahrhunderte besiedelten Arealen ist davon auszugehen, dass sich umfangreiche Spuren der früheren Bewohner und ihrer Siedlungstätigkeiten im Boden erhalten haben. Tatsächlich wurden im Grabungsareal bereits viele solcher archäologischer Siedlungsrelikte aus der Zeit vom frühen Mittelalter bis in die Neuzeit angetroffen, so z. B. Gebäudefundamente, mehrere Gewölbekeller, ein Brunnen, Hof- und Wegpflasterung, Gruben sowie zahlreiche Kera- mikscherben und Tierknochen. Sowohl für den Abbruch der Bestandsgebäude, als auch die Realisierung des Neubau- vorhabens gilt: Archäologische Befunde, die im gem. der vorgelegten Planungen von Tiefbauarbeiten betroffenen Bereichen angetroffen werden, dürfen unter Auflage einer fachgerechten archäologischen Dokumentation beseitigt werden. Die Funde müssen geborgen und fachgerecht verwahrt werden. Mit einem Verbleib von Funden oder Be- funden innerhalb des vom Bauvorhaben betroffenen Be reichs ist nicht zu rechnen. Frage 2: Wann wird mit Abschluss der Arbeiten auf den Grunds tücken gerechnet und ist mit Auflagen zur Realisierung des Bauvorhabens mit Tiefgarage zu rechnen? Antwort: Zur voraussichtlichen Dauer der archäologischen Maßnahme kann keine zuverlässige Aussage getroffen werden, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, welche und wie viele Funde und Befunde sich noch im Boden verbergen, die es im weiteren Verlauf zu dokumentieren gilt. Frage 3: Wann und wo wird die Öffentlichkeit die gemachten Funde in Gerresheim sehen und bewundern können? Antwort: Derzeit sind keine konkreten Maßnahmen zur Veröffentlichung geplant. Nach Abschluss der archäologischen Maßnahme und Sichtung der Ergebnisse wird die Stadt- archäologie im Institut für Denkmalschutz und Denkm alpflege sich dafür einsetzen, dass die gewonnenen Erkenntnisse in einem geeignete n Format der Bürgerschaft be- kannt gemacht werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/172/2024