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BV7/172/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.11.2024
CDU-Fraktion
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.11.2024
Betrifft:
Umfang und Dauer von Maßnahmen der Bodendenkmalpflege Kölner Tor
30/Synagogenweg
- Anfrage der CDU-Fraktion -
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender
Fragen:
1. Sind nach der Beseitigung der vorhandenen Bebauung auf den
Grundstücken Kölner Tor 30, 32 und Am Wallgraben 18 archäologische
Funde sichergestellt und entfernt worden oder müssen noch Funde vor
Ort im Boden verbleiben?
2. Wann wird mit Abschluss der Arbeiten auf den Grundstücken gerechnet
und ist mit Auflagen zur Realisierung des Bauvorhabens mit Tiefgarage zu
rechnen?
3. Wann und wo wird die Öffentlichkeit die gemachten Funde in Gerresheim
sehen und bewundern können?
Sachdarstellung:
Dem Bauantrag Kölner Tor 30 (BV7/141/2023) ging die Beseitigung der
vorhandenen Bebauung (BV7/034/2023) mit der Auflage „ Die Genehmigung zur
Beseitigung wird, aufgrund der Nähe zu Bodendenkmälern, Auflagen der
Bodendenkmalpflege beinhalten." Gegen die Beseitigung der vorhandenen
Bebauung bestand aus denkmalpflegerischer Sicht keine Bedenken.
Diese Auflagen zur Bodendenkmalpflege werden zurzeit in bereits länger
dauerndem Umfang durchgeführt. Die Bevölkerung hört von ersten Funden aus
mittelalterlicher Zeit und stellt interessierte Fragen.
gez.: Martin Klein
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7.3
Anlage 1 zu Vorlage BV7/172/2024
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.11.2024
Umfang und Dauer von Maßnahmen der Bodendenkmalpfle ge
Kölner Tor 30/Synagogenweg
Anfrage der CDU-Fraktion
Frage 1:
Sind nach der Beseitigung der vorhandenen Bebauung auf den Grundstücken Kölner
Tor 30, 32 und Am Wallgraben 18 archäologische Fund e sichergestellt und entfernt
worden oder müssen noch Funde vor Ort im Boden verb leiben?
Antwort:
Gerresheim wurde um 870 n. Chr. gegründet. Das betroffene Grundstück befindet sich
im historischen Ortskern von Gerresheim. Bei diesem über Jahrhunderte besiedelten
Arealen ist davon auszugehen, dass sich umfangreiche Spuren der früheren Bewohner
und ihrer Siedlungstätigkeiten im Boden erhalten haben. Tatsächlich wurden im
Grabungsareal bereits viele solcher archäologischer Siedlungsrelikte aus der Zeit vom
frühen Mittelalter bis in die Neuzeit angetroffen, so z. B. Gebäudefundamente, mehrere
Gewölbekeller, ein Brunnen, Hof- und Wegpflasterung, Gruben sowie zahlreiche Kera-
mikscherben und Tierknochen.
Sowohl für den Abbruch der Bestandsgebäude, als auch die Realisierung des Neubau-
vorhabens gilt: Archäologische Befunde, die im gem. der vorgelegten Planungen von
Tiefbauarbeiten betroffenen Bereichen angetroffen werden, dürfen unter Auflage einer
fachgerechten archäologischen Dokumentation beseitigt werden. Die Funde müssen
geborgen und fachgerecht verwahrt werden. Mit einem Verbleib von Funden oder Be-
funden innerhalb des vom Bauvorhaben betroffenen Be reichs ist nicht zu rechnen.
Frage 2:
Wann wird mit Abschluss der Arbeiten auf den Grunds tücken gerechnet und ist mit
Auflagen zur Realisierung des Bauvorhabens mit Tiefgarage zu rechnen?
Antwort:
Zur voraussichtlichen Dauer der archäologischen Maßnahme kann keine zuverlässige
Aussage getroffen werden, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, welche und
wie viele Funde und Befunde sich noch im Boden verbergen, die es im weiteren Verlauf
zu dokumentieren gilt.
Frage 3:
Wann und wo wird die Öffentlichkeit die gemachten Funde in Gerresheim sehen und
bewundern können?
Antwort:
Derzeit sind keine konkreten Maßnahmen zur Veröffentlichung geplant. Nach
Abschluss der archäologischen Maßnahme und Sichtung der Ergebnisse wird die Stadt-
archäologie im Institut für Denkmalschutz und Denkm alpflege sich dafür einsetzen,
dass die gewonnenen Erkenntnisse in einem geeignete n Format der Bürgerschaft be-
kannt gemacht werden.