Anfrage Aktenzeichen BV3/046/2020

Modernisierung Fahrrad- und Rollerabstellanlagen an Schulen im Stadtbezirk3

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Himmelgeister Straße 22 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Mai 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Begründung“

Mit dem Haushalt für 2020 hat der Rat der Stadt Düsseldorf 100.000 € zur Modernisierung von Fahrrad- und Kinderscooter/Rollerabstellanlagen an Schulen im Stadtbezirk 3 freigegeben, da die aktualisierte Fahrradstellplatzsatzung nur für Schulneubauten und nicht für Modernisierungen gilt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Mai 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00378119.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00378119.pdf Published Time: Tue, 09 Jun 2020 09:40:54 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV3/046/2020 Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 3 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.05.2020 An den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung 3 Marko Siegesmund Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 26.05.2020 Betrifft: Modernisierung Fahrrad- und Rollerabstellanlagen an Schulen im Stadtbezirk3 • Was unternimmt die Verwaltung, um die bewilligten Haushaltsmittel zur Modernisierung von Fahrrad- und Rollerabstellanlagen an Schulen im Stadtbezirk 3 an den Schulen bekannt zu machen? • Welche Schulen haben hier bisher Bedarf angemeldet? • Wie wird eine Priorisierung der Arbeiten erstellt, wenn es mehr Projekte gibt, als finanziert werden können? Begründung: Mit dem Haushalt für 2020 hat der Rat der Stadt Düsseldorf 100.000 € zur Modernisierung von Fahrrad- und Kinderscooter/Rollerabstellanlagen an Schulen im Stadtbezirk 3 freigegeben, da die aktualisierte Fahrradstellplatzsatzung nur für Schulneubauten und nicht für Modernisierungen gilt. Moderne Abstellanlagen an Schulen sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen und Lehrer ihre Fahrräder und Roller sicher und geordnet abschließen können. Zusätzlich kommt hinzu, dass an vielen Schulen die bestehenden Anlagen für die Anzahl der Räder und Roller nicht mehr ausreichen. Jetzt stellt sich für uns die Frage, welche Anstrengung die Verwaltung unternimmt, um für diese Haushaltsmittel zu werben: müssen die Schulen von sich aus den Bedarf bei der Verwaltung anmelden oder geht die Verwaltung proaktiv auf die Schulen zu, um den Bedarf zu erfragen. Da das Jahr 2020 schon einige Monate alt ist, möchten wir gerne wissen, welche Anfragen es seitens der Schulen im Stadtbezirk 3 bisher gegeben hat und wie damit umgegangen werden wird, wenn die Anfragen das zur Verfügung stehende Budget übersteigt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/046/2020