Anfrage Aktenzeichen BV10/165/2025

Nachnutzung des Grundstücks Betriebsgelände des Gartenamtes (Am Kapeller Feld 40/Ecke Matthias-Erzberger-Straße) - Anfrage von Herrn Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

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Am Kapeller Feld 40 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 20. August 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

Die Verwaltung wird gebeten darüber Auskunft zu erteilen, 1. Ist das Grundstück des Betriebsgeländes des Gartenamtes Am Kapeller Feld 40/Ecke Matthias-Erzberger-Straße im Eigentum der Stadt Düsseldorf oder wurde es - wenn ja, an wen - veräußert? 2. Welche Nachnutzung wird durch die Verwaltung oder eine Erwerberin in Betracht gezogen und sollen dabei beschleunigte städtebauliche Verfahren angewendet werden? 3. Ist nach fachlicher Einschätzung der Verwaltung eine Nachnutzung unter Erweiterung der Biodiversität auf dem benannten stark versiegelten Grundstück möglich etwa durch zusätzliche Bewaldung oder die Schaffung qualitativen Wohnraums mit Freiflächen und Fassaden- und Dachbegrünungen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. August 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV10/165/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 20.08.2025 Uwe Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) in der Bezirksvertretung 10 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 02.09.2025 Betrifft: Nachnutzung des Grundstücks Betriebsgelände des Gartenamtes (Am Kapeller Feld 40/Ecke Matthias-Erzberger-Straße) - Anfrage von Herrn Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) - Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten darüber Auskunft zu erteilen, 1. Ist das Grundstück des Betriebsgeländes des Gartenamtes Am Kapeller Feld 40/Ecke Matthias-Erzberger-Straße im Eigentum der Stadt Düsseldorf oder wurde es - wenn ja, an wen - veräußert? 2. Welche Nachnutzung wird durch die Verwaltung oder eine Erwerberin in Betracht gezogen und sollen dabei beschleunigte städtebauliche Verfahren angewendet werden? 3. Ist nach fachlicher Einschätzung der Verwaltung eine Nachnutzung unter Erweiterung der Biodiversität auf dem benannten stark versiegelten Grundstück möglich etwa durch zusätzliche Bewaldung oder die Schaffung qualitativen Wohnraums mit Freiflächen und Fassaden- und Dachbegrünungen? Begründung / Sachverhalt: Mit der geplanten Aufgabe des Betriebshofes des Gartenamtes auf dem benannten Grundstück gilt es, die entstehende Brachfläche zügig einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Die Erfordernisse des Klimawandels sollten zu einer schnellen Entsiegelung des Grundstücks durch die Herstellung ergänzender Biodiversität und/oder Schaffung klimagerechten Wohnraums führen. Die seitens der Stadt formulierten wohnungs- und klimapolitischen Zielsetzung, ausgewogen bezahlbaren und klimagerechten Wohnraum zur Verfügung zu Seite 2 stellen, kann durch die Einbindung gemeinwohlorientierter Wohnungsanbieter oder bei bereits erfolgter Veräußerung durch städteplanerische Verträge gesichert werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/165/2025