Anfrage Aktenzeichen BV2/254/2023

Poller und Querung - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Eduard-Schloemann-Straße 4 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. November 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Begründung“

Leider müssen wir immer wiede r feststellen, dass die Abpollerung eines „illegalen“ Parkplatzes sehr schnell durchgeführt wird, während die gefahrenfreie Überquerung einer Straße für Fußgehende mit der Begründung nicht zur Verfügung stehender Gelder bzw. mangelnder Kapazitäten über Jah re nicht in Angriff genommen wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. November 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00504332.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00504332.pdf Published Time: Wed, 15 Nov 2023 07:46:35 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV2/254/2023 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.11.2023 DIE LINKE der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Poller und Querung - Anfrage von Frau Dr. Müller -Klar Wie teuer ist das Aufstellen von Pollern (einfach), um Parken zu verhindern, z.B. an der Ecke Grafenberger Allee/Enger Straße, im Gegensatz zur Schaffung von für Fußgehende, besonders gehbehinderte Men schen, gefahrenfreien Querung einer Straße (Absenkung des Bordsteins zuzüglich Versetzen eines Pollers)? (Auch bei Fremdvergabe müssten die Kosten ermittelbar sein) Was von beiden Maßnahmen hat für Sie Priorität? Begründung: Leider müssen wir immer wiede r feststellen, dass die Abpollerung eines „illegalen“ Parkplatzes sehr schnell durchgeführt wird, während die gefahrenfreie Überquerung einer Straße für Fußgehende mit der Begründung nicht zur Verfügung stehender Gelder bzw. mangelnder Kapazitäten über Jah re nicht in Angriff genommen wird. gez. Dr. Monika Müller -Klar
Beantwortung BV2 254 2023 Poller und Querung als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00536526.pdf Published Time: Mon, 18 Nov 2024 11:10:00 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Seite 1 von 1 TOP Sitzung: 19.11.2024 Vorlagennummer BV2/ 254 /2023 Anfrage von Frau Dr. Müller -Klar vom 13.11.2023 hier: Poller und Querung Frage: Wie teuer ist das Aufstellen von Pollern (einfach), um Parken zu verhindern, z.B. an der Ecke Grafenberger Allee/Enger Straße, im Gegensatz zur Schaffung von für Fußgehende, besonders gehbehinderte Menschen, gefahrenfreien Querung einer Straße (Absenkung des Bordsteins zuzüglich Versetzen eines Pollers)? (Auch bei Fremd vergabe müssten die Kosten ermittelbar sein .) Antwort : Die Straßenbaukosten für Änderungen im öffentlichen Straßenraum betragen brutto ca. 600 Euro/m². Das Liefern und Setzen eines Pfostens verursacht Kosten in Höhe von ca. 600 Euro pro Stück. Frage : Was von beiden Maßnahmen hat für Sie Priorität? Antwort : Die Priorisierung einer Maßnahme erfolgt nach mehreren Kriterien. Das höchste Kriterium ist aber immer die Verkehrssicherheit . Die Aufstellung von Pollern zur Verhinde rung des Parkens im Knotenpunktbereich erfolgt zumeist nach Prüfung der Sichtverhältnisse. Wenn die Sicht nicht gegeben ist, besteht ein Sicherheitsrisiko und es muss gehandelt werden. Eine gefahrenfreie Querung einer Straße, insbesondere durch gehbehind erte Menschen, gehört auch zu den s icherheitsrelevanten Maßnahmen. Hier spielt aber auch eine Rolle, ob in zumutbarer Nähe eine sichere Querungsmöglichkeit besteht . In diesem Fall würde die Priorität sinken.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/254/2023