Rad-Verbindung Benrather Schloßufer - Haus-Endt-Straße - Anfrage von Herrn Spühler; Bündnis90/ Die Grünen
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Anfrage“
1. Was spricht aus Sicht der Verwaltung gegen eine Entfernung der Umlaufgitter zwischen Benrather Schloßufer - Haus-Endt-Straße, dieser Weg ist schließlich Teil des Radhauptnetzes?
2. Was spricht aus Sicht der Verwaltung gegen das Aufstellen von „Fahrrad-frei"- Schildern für den Weg direkt südlich des Schlossparks so dass die bestmögliche Verbindung für den Radverkehr wieder geöffnet wird?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die Einschränkungen des Radverkehrs im Benrather Schlosspark machen eine gute südliche Umfahrung für den Radverkehr unerlässlich. Der derzeitige Weg - über Benrather Schloßufer und Haus-Endt-Straße - ist Bestandteil des städtischen Radhaupt- bzw. Bezirksnetzes (orangene Linie in Bild 2), welcher jedoch von Umlaufgittern versperrt und für Radfahrende (insbesondere mit Anhänger oder Lastenrad) nur schwer nutzbar ist. Auch die Errichtung eines separaten Radweges (oder andere geeignete Maßnahme) nördlich des Wendehammers auf der Haus -Endt-Straße wurde von der Verwaltung abgelehnt, da dies nicht Teil des Radwegenetzes sei (gelbe Linie im Bild; siehe hierzu Informationsvorlage BV9/203/2024). Zudem gibt es keine „Fahrrad -frei"- Schilder, welche Radfahrerinnen und Radfahrern die Benutzung des Grünzugs als mögliche Umfahrung zur Verfügung stellt (blaue Linie in Bild 2).
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 9
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/236/2025