Antrag Aktenzeichen BV9/230/2023

Fahrradstraße Himmelgeist - Antrag von Herrn Kürten; Bündnis90/Die Grünen und Herrn Gencer, CDU

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Werstener Friedhofstraße 10 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Oktober 2023veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Die Bezirksvertretung 9 beauftragt die Verwaltung, die Beschlüsse BV9/139/2022 „Ruhender Verkehr Himmelgeister Landstraße“ vom 10.06.2022 und BV9/015/2023 „Fahrradstraße Himmelgeist“ vom 27.01.2023 , die als folgerichtig und somit ganzheitlich zu betrachten sind, zeitnah Anfang 2024 genau wie beschlossen umzusetzen: (Im Wesentlichen handelt es sich dabei um nur eine beschilderungstechnische Maßnahme, die von der Verwaltung ermittelten 70 Parkplätze n eu zu gruppieren.)

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die in der Informationsvorlage aufgeführten Berechnungen sind rein akademischer Natur. Es ist anzunehmen, dass es sich dabei um eine Fehlinterpretation der AGFS - Empfehlungen handelt.

Die AGFS setzt bei einseitigen Längsparkständen eine Fahrbahn -Mindestbreite v on sechs Metern voraus (inkl. Längsparkstand), die in jedem Fall gegeben ist. Auch ist in zu § 39 VwV -StVO Längsparken explizit erlaubt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Oktober 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00500955.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00500955.pdf Published Time: Tue, 21 Nov 2023 12:12:29 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV9/230/2023 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 23.10.2023 Fraktion Bündnis90/Die Grünen CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An den Bez irksbürger meister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 03.11.2023 Betrifft: Fahrradstraße Himmelgeist - Antrag von Herrn Kürten; Bündnis90/Die Grünen und Herrn Gencer, CDU Antrag: Die Bezirksvertretung 9 beauftragt die Verwaltung, die Beschlüsse BV9/139/2022 „Ruhender Verkehr Himmelgeister Landstraße“ vom 10.06.2022 und BV9/015/2023 „Fahrradstraße Himmelgeist“ vom 27.01.2023 , die als folgerichtig und somit ganzheitlich zu betrachten sind, zeitnah Anfang 2024 genau wie beschlossen umzusetzen: (Im Wesentlichen handelt es sich dabei um nur eine beschilderungstechnische Maßnahme, die von der Verwaltung ermittelten 70 Parkplätze n eu zu gruppieren.) Am Beginn und Ende des in BV9/015/2023 benannten Bereich, also hinter der Radwegquerung bei der Gabelung der Straße etwa auf Höhe der Hausnr. 20 der Himmelgeister Landstraße und am Ende der Straße „Am Bärenkamp“ kurz vor dem Übergang St einkaul wird jeweils das VZ 244.1 (Fahrradstraße) mit dem Zusatz „Anlieger und Linienverkehr frei “ angebracht und in Gegenrichtung folgerichtig zudem das VZ 244.2 (Fahrradstraße Ende) (Standorte im Kartenausschnitt markiert). Der jetzige Beginn der 30er -Zone wird im Zuge dessen in den Ortskern Himmelgeist an das Ende der Fahrradstraße hin verlagert. Zugleich ist bis Anfang 2024 exakt in den folgenden Abschnitten der Himmelgeister Landstraße beidseitig ein absolutes Halteverbot einzurichten: - von der Univ ersitätsstr. kommend bis zur Straßenlaterne Nr. 3 auf der Himmelgeister Landstr. - Vom Beginn der Einfahrt der Häuser Nr. 58 -60 bis in die Mitte der Straßenlaternen Nr. 13 und 15 - Zwischen den Häusern Nr. 114 -116 - Vom Ende der Bushaltestelle "Himmelgeist , Friedhof" in Fahrtrichtung Innenstadt bis zum Beginn des Grundstücks des Hauses Nr. 138. Darüber hinaus wird die zeitliche Beschränkung des schon bestehenden absoluten Halteverbots zwischen den Häusern Nr. 74 und Nr. 76 aufgehoben. Über die im Beschluss BV9/139/2022 genannten hinausgehende oder abweichende Park - oder Seite 2 Halteverbote sind unzulässig. Darüber hinaus werden in Abständen von ca. 200 -300 Metern Fahrbahn -Piktogramme aufgebracht, die dem hohen Radverkehrsanteil Rechnung tragen. Begründung: Die in der Informationsvorlage aufgeführten Berechnungen sind rein akademischer Natur. Es ist anzunehmen, dass es sich dabei um eine Fehlinterpretation der AGFS - Empfehlungen handelt. Die AGFS setzt bei einseitigen Längsparkständen eine Fahrbahn -Mindestbreite v on sechs Metern voraus (inkl. Längsparkstand), die in jedem Fall gegeben ist. Auch ist in zu § 39 VwV -StVO Längsparken explizit erlaubt. Durch die o. g. Halteverbote wird der ruhende Verkehr so geordnet, dass sich Radverkehr, die seltenen Linienbusse (dünn er Takt) und die wenigen Anlieger möglichst konfliktarm begegnen können. Weitere Begründung in BV9/015/2023.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/230/2023