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BV5/132/2025
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 30.08.2025
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 30. September 2025
Betrifft:
Schloss Kalkum: Was hat die Stadt Düsseldorf getan, um einen weiteren
Leerstand zu verhindern?
(Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 30. August 2025)
Bei dem Schloss Kalkum handelt es sich um ein regional bedeutsames
historisches Wasserschloss nebst Park, das unter Denkmalschutz steht. Das
Schloss steht seit 2014 leer. Zuletzt hat ein auf Umbauten von historischen
Gebäuden spezialisiertes Immobilienunternehme n die Nutzungsänderung des
Schlosses in eine Wohnanlage betrieben, nach Erwerb im Jahr 2021.
In Anbetracht der historischen Bedeutung des Schlosses, seiner schwierigen
Vermarktbarkeit und den für Kalkum äußerst negativen Folgen eines noch länger
andauernden Verfalls dieses Gebäudes war davon auszugehen, dass die
Verwaltung den bau - und denkmalrechtlichen Aspekten dieses
Genehmigungsverfahrens besondere Aufmerksamkeit widmet.
Nach drei Jahren Projektentwicklung und Abstimmung mit der Bau - und
Denkmalverwaltung reichte das Immobilienunternehmen im Mai 2024 eine
Bauvoranfrage ein. Die Bauvoranfrage umfasste die Wohnnutzung und
denkmalschützende Aspekte wie neue Fensteröffnungen, Innenumbau und eine
neue Brücke zwischen der geplanten Tiefgarage und dem Schloss .
Die Verwaltung erteilte den positiven Bescheid am 07.08.2025, also 10 Monate
(!) nachdem die Bezirksvertretung 5 in der Sitzung am 08.10.24 der
Bauvoranfrage einstimmig zugestimmt hatte und wenige Tage nach der
Insolvenzanmeldung des Immobilienunternehm ens und einen Tag (!) nach der
Berichterstattung in lokalen Medien.
Offenbar war die jahrelange Abstimmung denkmalschützender Aspekte zwischen
dem Investor und der primär zuständigen Denkmalbehörde der Stadtverwaltung
Düsseldorf nicht erfolgreich, denn die Medien berichteten, dass die obere
Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Rheinland Bedenken gegen den
Umbau vorträgt.
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Diese Entwicklung ist besorgniserregend, denn ein Leerstand über weitere Jahre
und das Ausbleiben von Investitionen ins historische Erbe der Stadt Düsseldorf
sind die Folge.
Ich bitte daher namens meiner Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum hat die Bau- und Denkmalverwaltung der Bezirksvertretung 5 die
Bauvoranfrage mit positiver Empfehlung vorgelegt, obwohl Bedenken de r
Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Rheinland bestanden?
2. Welchen Umbauten konkret widerspricht die Denkmalbehörde beim
Landschaftsverband Rheinland?
3. Was hat die Bau- und Denkmalverwaltung unternommen, um den Umbau
von Schloss Kalkum positiv zu begleiten?
gez. Waldemar M. Fröhlich