Anfrage Aktenzeichen BV5/194/2023

Wann kommt der Denkmalschutz auf ehemaligen Garten- und Landwirtschaftsflächen gegenüber dem Schloss Kalkum?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Holtschneider-Weg 20 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. November 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Betreibt die Stadt Düsseldorf die Unterschutzstellung der unbebauten Flächen an der Oberdorfstraße vis -a-vis des Schlosses Kalkum als Garten - oder anderes Denkmal und falls nicht, warum nicht?
  2. Was ist erforderlich, um die Unterschutzstellung dieser Flächen im Sinne des Denkmalschutzes zu erreichen und kann die Bezirksvertretung 5 dieses Vorhaben mit eigenen Mitte ln unterstützen?
  3. Hat die Stadt Düsseldorf im Zuge des Übergangs der Zuständigkeit von der Bezirksregierung auf die Stadt Düsseldorf, von der Bezirksregierung Erkenntnisse über die denkrechtliche Bedeutung der Flächen östlich der Oberdorfstraße erhalten, be ispielsweise in Form von Akten?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. November 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00504395.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00504395.pdf Published Time: Wed, 15 Nov 2023 09:30:01 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/194/2023 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.11.2023 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. November 2023 Betrifft: Wann kommt der Denkmalschutz auf ehemaligen Garten - und Landwirtschaftsflächen gegenüber dem Schloss Kalkum? (Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. November 2023) Das Schloss Kalkum und der dazugehörige Park stehen seit 1984 unter Denkmalschutz. Daraus leitet sich auch ein gewisser Umgebungsschutz für die Flächen um das Schloss herum. Zuletzt haben die Bauabsichten des Investors Theunissen auf den Ackerflächen westlich des Schlossparks denkmalpflegerische Bedenken ausgelöst, als dieser unmittelbar an den Schlosspark mehrgeschossige Gebäude errichten wollte. Zum damaligen Zeitpunkt (2019) beabsichtigte die obere Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Ausw eitung des Denkmalschutzes auf die Gärten und Weiden/Wiesen auf der Ostseite der Oberdorfstraße, die vormals zur Versorgung der Schlossbewohner dienten. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für den Denkmalschutz von Schloss, Park und seiner Umgebung auf di e untere Denkmalbehörde bei der Stadt Düsseldorf scheinen die Überlegungen für die Erweiterung des Denkmalschutzes ad acta gelegt worden zu sein. Dies ist verwunderlich, ist die historische Verbindung zwischen den Gärten, Wiesen, Weiden des Obstgartens und dem Schloss auf der gegenüberliegenden Straßenseite allseits bekannt und vor Ort gut ersichtlich. Stattdessen berichtet die lokale Presse über Bauabsichten für eine Tiefgarage in diesem Bereich, die geeignet sind den historischen Zusammenhang unwiederbrin glich zu zerstören und weitere Bebauung in diesem Bereich zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Betreibt die Stadt Düsseldorf die Unterschutzstellung der unbebauten Flächen an der Oberdorfstraße vis -a-vis des Schlosses Kalkum als Garten - oder anderes Denkmal und falls nicht, warum nicht? 2. Was ist erforderlich, um die Unterschutzstellung dieser Flächen im Sinne des Denkmalschutzes zu erreichen und kann die Bezirksvertretung 5 dieses Vorhaben mit eigenen Mitte ln unterstützen? 3. Hat die Stadt Düsseldorf im Zuge des Übergangs der Zuständigkeit von der Bezirksregierung auf die Stadt Düsseldorf, von der Bezirksregierung Erkenntnisse über die denkrechtliche Bedeutung der Flächen östlich der Oberdorfstraße erhalten, be ispielsweise in Form von Akten? gez. Waldemar M. Fröhlich Seite 2
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Title: 00510399.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00510399.pdf Published Time: Tue, 30 Jan 2024 09:53:15 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/194/2023 Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. November 2023 hier: Wann kommt der Denkmalschutz auf ehemaligen Garten- und Landwirtschaftsflächen gegenüber dem Schloss Kalkum? Frage 1: Betreibt die Stadt Düsseldorf die Unterschutzstellung der unbebauten Flächen an der Oberdorfstraße vis-a-vis des Schlosses Kalkum als Garten- oder anderes Denkmal und falls nicht, warum nicht? Frage 3: Hat die Stadt Düsseldorf im Zuge des Übergangs der Zuständigkeit von der Bezirksregierung auf die Stadt Düsseldorf, von der Bezirksregierung Erkenntnisse über die denkrechtliche Bedeutung der Flächen östlich der Oberdorfstraße erhalten, beispielsweise in Form von Akten? Antwort zu den Fragen 1 und 3: Mit dem Übergang der denkmalrechtlichen Zuständigkeit von der Bezirksregierung Düsseldorf auf die Landeshauptstadt Düsseldorf wurden die Verwaltungsvorgänge dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege als Untere Denkmalbehörde übergeben. Die Akten betreffen auch die um 2014 erwogene Erweiterung des Denkmalumfangs des Baudenkmals "Schloss Kalkum mit Park", die das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR) angeregt hatte. Die Anregung beinhaltet unter anderem eine denkmalpflegerische Würdigung der betreffenden Freiflächen östlich der Oberdorfstraße; diese wurden trotz der seinerzeit bereits festgestellten Veränderungen als denkmalwert beurteilt. Die rund zehn Jahre zurückliegende Korrespondenz findet in den Akten keinen inhaltlichen Abschluss; ein Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz vom 11. März 1980 wurde nicht begonnen. Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat die Frage nach einer Erweiterung des Denkmalumfangs daraufhin im Jahr 2023 als Prüffall der Denkmalerfassung registriert und den rund zehn Jahre zurückliegenden Austausch wieder aufgegriffen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht diesbezüglich aktuell mit dem LVR im Austausch. Frage 2: Was ist erforderlich, um die Unterschutzstellung dieser Flächen im Sinne des Denkmalschutzes zu erreichen und kann die Bezirksvertretung 5 dieses Vorhaben mit eigenen Mitteln unterstützen? Antwort: Die Unterschutzstellung der Freiflächen kommt in Betracht, wenn in dem unter Punkt 1 erwähnten Prüfprozess der Denkmalwert der Freiflächen im Sinne der Kriterien des neuen Denkmalschutzgesetzes abermals bestätigt wird.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/194/2023