Anfrage Aktenzeichen BV5/030/2024

Wieso wird das Unkraut, das die zweigeteilte obere Hochwasserschutz Mauer sprengt, nicht komplett und richtig entfernt und was hat der im Februar 2024 erneut angekündigte Drohnen Flug ergeben?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Holtschneider-Weg 23 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 19. März 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

(Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP -Fraktion, vom 10. März 2024) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Stieber, in der am 28.02.24 veröffentlichten Ergänzung zur Vorlage BV5/018/2024 stand in der „Stellungnahme und Mitteilung der Verwaltung unter Punkt 4, dass die „Mau er wasserseitig Anfang 2024 von Bewuchs befreit wurde.“ Auf den beigefügten Bildern vom 29. Februar 2024, die einen Tag nach der Veröffentlichung der „Stellungnahme und Mitteilung der Verwaltung (28.02.2024) aufgenommen worden sind, sieht man ganz deutlic h, dass das Unkraut weiterhin nicht komplett entfernt, sondern nur 2023 abgeschnitten wurde.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. März 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
Title: 00515654.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00515654.pdf Published Time: Wed, 27 Mar 2024 11:39:05 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: BV5/030/2024 FDP -Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.03.2024 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 30. April 2024 Betrifft: Wieso wird das Unkraut, das die zweigeteilte obere Hochwasserschutz Mauer sprengt, nicht komplett und richtig entfernt und was hat der im Februar 2024 erneut angekündigte Drohnen Flug ergeben? (Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP -Fraktion, vom 10. März 2024) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Stieber, in der am 28.02.24 veröffentlichten Ergänzung zur Vorlage BV5/018/2024 stand in der „Stellungnahme und Mitteilung der Verwaltung unter Punkt 4, dass die „Mau er wasserseitig Anfang 2024 von Bewuchs befreit wurde.“ Auf den beigefügten Bildern vom 29. Februar 2024, die einen Tag nach der Veröffentlichung der „Stellungnahme und Mitteilung der Verwaltung (28.02.2024) aufgenommen worden sind, sieht man ganz deutlic h, dass das Unkraut weiterhin nicht komplett entfernt, sondern nur 2023 abgeschnitten wurde. Damit kann die zweigeteilte Hochwasserschutz Mauer weiterhin bei Frost gesprengt werden. Sollte es zu einem dramatischen Hochwasser Ereignis kommen, wird später jeder fragen, wieso ist da nichts rechtzeitig passiert, dass die Hochwasserschutz Mauer in einem guten Zustand ist. Meine Frage (Vorlage BV 5/171/2023), was der Drohnen Flug über die Hochwasserschutz Mauer ergeben hat, war gar nicht von der Verwaltung bea ntwortet worden. Mittlerweile hatte der Stadtentwässerungs Betrieb den Eigentümern schriftlich mitgeteilt, dass am 5. Februar 2024 erneut ein Drohnen Flug über die Hochwasserschutz Mauer erfolgen soll. Meine Fragen sind: Seite 2 1. Was hat der Drohnen Flug vom 5. Februar 2024 ergeben? 2. Erfolgte der Drohnen Flug auch zur Besichtigung der unteren Hochwasserschutz Mauer? 3. Sind die Elektroleitungen ordnungsgemäß verlegt und gegen Feuchtigkeit geschützt? gez. Dr. Dr. Marianne Hagen Seite 3
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00521736.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00521736.pdf Published Time: Tue, 28 May 2024 12:20:23 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/030/2024 Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP-Fraktion, vom 10. März 2024 hier: Wieso wird das Unkraut, das die zweigeteilte obere Hochwasserschutz Mauer sprengt, nicht komplett und richtig entfernt und was hat der im Februar 2024 erneut angekündigte Drohnen Flug ergeben? Frage 1: Was hat der Drohnen Flug vom 5. Februar 2024 ergeben? Frage 2: Erfolgte der Drohnen Flug auch zur Besichtigung der unteren Hochwasserschutz Mauer? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Anstatt des Drohnenflugs hat es im März eine Begehung von Mitarbeitern des SEBD und eines Ingenieurbüros unter anderem auch von der Gartenseite aus gegeben. Das Ingenieurbüro ist vom Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) mit einer umfassenden Sanierungsplanung der Mauer beauftragt worden. Nach Erhalt des Sanierungsplans wird der SEBD die notwendigen Maßnahmen mit Zeit-und Kostenplanung bis November 2024 zusammenfassen. Aus Sicht des SEBD ist eine Sanierung für 2025 anzustreben, was selbstverständlich eine komplette Unkraut-beseitigung umfasst. Die Begutachtung umfasste sowohl die Hochwasserschutzmauer als auch die untere Mauer zur Uferbefestigung, die aber nicht sanierungsbedürftig ist. Frage 3: Sind die Elektroleitungen ordnungsgemäß verlegt und gegen Feuchtigkeit geschützt? Antwort: Es handelt sich um Leitungen der Öffentlichen Beleuchtung. Verlegt sind Erdkabel und Feuchtraum-Abzweigdosen IP 65, welche für den Außenbereich zugelassen sind. Aus technischer Sicht ist alles in Ordnung. Optisch ist die Leitungsverlegung nur „ausreichend“. Die Stadtwerke Düsseldorf haben die Überprüfung der Kabel in ihre To-Do-Liste der nächsten Leuchtenwartung mit aufgenommen und werden die Kabel bei Bedarf erneuern.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/030/2024