Anfrage Aktenzeichen BV9/200/2024

Schulwegsicherung nach der Benrather Rochade - Anfrage der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Walther-Rathenau-Straße 15 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 25. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Gibt es schon ein Schulwegsicherungskonzept für das Schloßgymnasium Benrath und die Realschule Wimpfener Straße nach Vollziehung der Benrather Rochade beziehungsweise dem Umzug der beiden Schulen an den neuen Standort Benrodestraße, wann wird es gegebenenfalls fertig sein und wann kann es in der Bezirksvertretung 9 vorgestellt werden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV9/200/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 25.11.2024 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 06 .12.2024 Betrifft: Schulwegsicherung nach der Benrather Rochade - Anfrage der CDU-Fraktion Anfrage: 1. Gibt es schon ein Schulwegsicherungskonzept für das Schloßgymnasium Benrath und die Realschule Wimpfener Straße nach Vollziehung der Benrather Rochade beziehungsweise dem Umzug der beiden Schulen an den neuen Standort Benrodestraße, wann wird es gegebenenfalls fertig sein und wann kann es in der Bezirksvertretung 9 vorgestellt werden? 2. Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass dieses Schulwegsicherungskonzept insbesondere folgende Wegeverbindungen zum neuen Schulstandort umfasst: Kappelerstraße ab der Kreuzung Nürnberger Straße/ Kappelerstraße, Bonner Straße bis Schöne Aussicht/ Steinkribbenstraße, Benrather Schloßallee bis Schöne Aussicht und die Benrodestraße selbst. Sieht die Verwaltung auch diese Wegeverbindungen als die wesentlichen, in das Schulwegsicherungskonzept einzubindenden Wegeverbindungen an? 3. Wie gedenken die zuständigen Verwaltungen, die bisherigen Anträge der Bezirksvertretung 9 zur Schulwegsicherung am bisherigen Standort in das Schulwegsicherungskonzept für den neuen Standort zu übernehmen beziehungsweise was davon übernommen oder als Grundlage für das notwendige, neue Konzept genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Querung der Brücke über die Münchener Straße und die Rheinbahnhaltestellen an der Schönen Aussicht sowie die bestehenden Radwege in dies em Gebiet.
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TOP 7.3 BV9/200/2024 Sitzung der BV 9 am 06.12.2024 Schulwegsicherung nach der Benrather Rochade Anfrage der CDU-Fraktion Frage 1: Gibt es schon ein Schulwegsicherungskonzept für das Schloßgymnasium Benrath und die Realschule Wimpfener Straße nach Vollziehung der Benrather Rochade bzw. dem Umzug der beiden Schulen an den neuen Standort Benrodestraße, wann wird es ggf. fertig sein und wann kann es in der Bezirksvertretung 9 vorgestellt werden? Antwort zur Frage 1: Seitens der Stadt wurde bereits im Zuge des Bauantrages des Schulstandortes ein großes Augenmerk auf die Schulwegesicherheit gelegt. So wurde neben einer Verkehrsuntersuchung (inklusive Betrachtung der Hol- und Bringverkehre) auch ein Schulwegsicherungskonzept erststellt, welches die notwendigen Maßnahmen für einen sicheren Schulweg aufzeigt. Anhand dieses Konzepts wurden geeignete Maßnahmen im direkten Umfel d des Schulstandortes ermittelt, die sich in Planung befinden. Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen, sodass derzeit an der Ausführungsplanung gearbeitet wird. Der Ausführungszeitraum steht noch nicht fest. Es ist geplant, die Planung mit dem Stand der Ausführungsplanung der Bezirksvertretung zur Kenntnis zu geben. Frage 2: Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass dieses Schulwegsicherungskonzept insbesondere folgende Wegeverbindungen zum neuen Schulstandort umfasst: - Kappelerstraße ab der Kreuzung Nürnberger Straße/Kappelerstraße, - Bonner Straße bis Schöne Aussicht/Steinkribbenstraße, - Benrather Schloßallee bis Schöne Aussicht und die - Benrodestraße selbst. Sieht die Verwaltung auch diese Wegeverbindungen als die wesentlichen, in das Schulwegsicherungskonzept einzubindenden Wegeverbindungen an? Antwort zur Frage 2: Die Schulwegsicherungsplanung umfasst im Wesentlichen die folgenden Bereiche im direkten Umfeld des Schulstandortes 1. Signalisierung des Knotens Kappeler- / Marbacher Straße 2. Verbreiterung des nördl. Gehwegs der Marbacher Straße 3. Verkehrsberuhigung des Wendehammers Marbacher Straße 4. Aufpflasterung vor dem Haupteingang Benrodestraße mit Einrichtung von zwei FGÜ. 5. Monitoring der Hol- und Bringverkehre Die genannten Wegeverbindungen stellen auch aus Sicht der Verwaltu ng die wesentlichen Wegeverbindungen dar. Neben den oben aufgelisteten Maßnahmen sind im Zuge des Schulwegesicherungskonzeptes keine weiteren Maßnahmen geplant. Dem Investor können lediglich Maßnahmen auferlegt werden, die sich im direkten Umfeld bzw. in direktem Zusammenhang mit dem Schulneubau befinden. Frage 3: Wie gedenken die zuständigen Verwaltungen, die bisherigen Anträge der Bezirksvertretung 9 zur Schulwegsicherung am bisherigen Standort in das Schulwegsicherungskonzept für den neuen Standort zu übernehmen bzw. was davon übernommen oder als Grundlage für das notwendige, neue Konzept genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Querung der Brücke über die Münchener Straße und die Rheinbahnhaltestellen an der Schönen Aussicht sowie die bestehenden Radwege in diesem Gebiet. Antwort zur Frage 3: Die Planung für die Haltestellen auf der Benrather Schloßallee inklusive „Schöne Aussicht" soll im Zusammenhang mit dem priorisierten barrierefreien Ausbau der Wehrhahnlinie 2025 starten. Bisherige Anträge, die den Radverkehr betreffen, sind in die allgemeine Maßnahmenliste aufgenommen worden und werden entsprechend der Priorisierung abgearbeitet. Das Schulwegesicherungskonzept ist bereits abgeschlossen und be inhaltet die Anträge zu den Brücken nicht. Zu diesen wurde in der Vergangenheit bereits Stellung genommen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/200/2024