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BV9/014/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Nachtrag zum TOP 4.4 (BV9/168/2025) „ Schulwegsicherung Schulcampus
Benrodestraße „ aus der BV9 Sitzung vom 26.09.2025
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 9
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 30.01.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Beantwortung der von der Fachverwaltung zur BV9-Sitzung am 26.09.2025 zum
Tagesordnungspunkt 4.4 (BV9/168/2025) „ Schulwegsicherung Schulcampus
Benrodestraße " gestellten Nachfragen.
Frage 1:
Herr Hampe ist unzufrieden, dass die Vorstellung der Pläne zur Schulwegsicherung
sehr spät stattfindet und dass einzelne Maßnahmen schon umgesetzt sind.
Des Weiteren äußert er Kritik, dass bestimmte Bereiche bei der gewünschten
Erstellung eines umfassenden Verkehrskonzepts zur Schulwegsicherung nicht
berücksichtigt wurden. Daher bittet er, die erfolgten Beschlüsse zur Kappeler Straße
im Umfeld der Überführung Münchener Straße sowie der Benrather Schlossallee in
das Konzept der Schulwegsicherung einzubeziehen.
Herr Welski wünscht einen Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses zur
Abfahrtsrampe auf der Kappler Straße im Bereich der Brücke über der Münchener
Straße aus dem vergangenen Jahr. Die Rampe soll vom Radweg und Bürgersteig auf
die Fahrbahn führen.
Antwort zur Frage 1:
Es ist laufendes Geschäft der Verwaltung, dass bei Maßnahmen im öffentlichen
Straßenraum im Zuge eines Neubauvorhabens, welche durch Investoren (auch wenn
es sich mit der IDR um eine städtische Tochterfirma handelt) geplant, gebaut und
finanziert werden, eine Mitteilung der Verwaltung nach abgeschlossener
Ausführungsplanung an die Bezirksvertretung zur Kenntnisgabe geschickt wird.
Aufgrund des langen Abstimmungszeitraumes im Rahmen der Planungen und dem
knappen Zeitplan, konnte leider erst eine späte Kenntnisgabe erfolgen. Primäres Ziel
war es aber, dass der Ausführungszeitraum in den Ferien gehalten werden konnte.
Dem Investor können lediglich vorhabenbezogenen Maßnahmen im direkten Umfeld
des Bauvorhabens auferlegt werden. Daher werden die genannten Anträge separat
durch die Verwaltung bearbeitet.
Die aufgeführten Anträge der BV9 beinhalten verschiedene Radverkehrsmaßnahmen
und die Führung des Radverkehrs entlang der Benrather Schloßallee.
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Der Antrag BV9/079/2024, der die Änderung der Führung des Radverkehrs vom
Seitenraum auf der Überführung Münchener Straße auf die Fahrbahn der Kappeler
Straße betrifft, wird in die Maßnahmenliste aufgenommen.
Derzeit wird an der Planung eines Radfahrstreifens an der Südseite der Benrather
Schloßallee zwischen der Schönen Aussicht und der Kappeler Straße/Pigageallee
gearbeitet, die auch eine Signalanlage zur Querung der Benrather Schloßallee in
Höhe der Schönen Aussicht beinhaltet.
Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese der Bezirksvertretung vorgestellt.
Frage 2:
Zudem schlägt Herr Hampe eine temporäre Durchfahrtsbeschränkung für
Kraftfahrzeuge in der Steinkribbenstraße und der Ludolfstraße im Zeitraum von 7:30
Uhr bis 8:30 Uhr vor. Als weitere Maßnahme für die Steinkribbenstraße könnte er
sich auch eine zeitlich begrenzte Freigabe nur für den Fahrradverkehr vorstellen,
beispielsweise zwischen 7 Uhr bis 10 Uhr oder zur Mittagszeit.
Antwort zur Frage 2:
In der Ludolfstraße und der Steinkribbenstraße besteht bereits eine
Durchfahrtsbeschränkung. Beide Straßen sind mit VZ 260 „ Durchfahrt verboten für
Kraftfahrzeuge und Krafträder " in Verbindung mit ZZ 1020-30 „ Anlieger frei " .
Weitere Einschränkungen sind nicht ohne weiteres möglich, da die Befahrbarkeit für
die Anlieger selbstverständlich gewährleistet werden muss. Eine Kontrolle der
Einhaltung der geltenden Regelung obliegt der Ordnungsbehörde, wäre aber
schwierig vollumfänglich durchzusetzen.
Frage 3:
Er regt außerdem an, eine Rechtsabbiegung für Kraftfahrzeuge am Ende der Straße
Schöne Aussicht zu prüfen. Dies würde eine direkte Anbindung auf die Bonner Straße
in Richtung Holthausen ermöglichen und den Autoverkehr über die Ludolfstraße
wesentlich verringern.
Antwort zur Frage 3:
Dieser Vorschlag wurde ganz zu Beginn unter anderem im Zuge der
Bürgerbeteiligung geprüft und nicht für sinnvoll erachtet. Die Öffnung der
Verbindung auf die Bonner Straße würde eine attraktive neue Verbindung schaffen,
die zu Mehrverkehren und Schleichverkehren auf der Benrodestraße führen würde
und so die Benrodestraße mit zusätzlichen Verkehren (zusätzlich zu den Hol- und
Bringverkehren) erheblich belasten würde.
Frage 4:
Herr Dr. Laugs stimmt der Aussage von Herrn Hampe zu, dass ein früherer Zeitpunkt
für die Vorstellung der Planungen wünschenswert gewesen wäre. Er bringt den
Vorschlag, die Einrichtung einer Hol- und Bringzone zu prüfen, sofern dies im Umfeld
von weiterführenden Schulformen vorgesehen ist.
Antwort zu Frage 4:
Im Zuge des Schulwegsicherungskonzepts und der Verkehrsuntersuchung wurden
bereits potentielle Hol- und Bringzonen ermittelt. Diese wurden aber unter anderem
aufgrund der Schulform von weiterführenden Schulen (und der fehlenden
Bereitschaft einiger Protagonisten) nicht weiterverfolgt. Stattdessen wurde
aufgenommen, dass der Bauherr nach Inbetriebnahme der Schulen ein Monitoring
durchführen soll. Der Kontakt zur IDR wurde dazu bereits aufgenommen, da seitens
der Schulen und der Polizei die Situation vor Ort ebenfalls als ungünstig eingestuft
wurde.
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Frage 5:
Hinsichtlich der Marbacher Straße äußert Herr Dr. Laugs Bedenken, da sowohl der
Plan als auch die Umsetzung vor Ort für die Verkehrsteilnehmenden eine gewisse
Unübersichtlichkeit aufweisen. Stattdessen befürwortet er eine bauliche Anpassung
für eine getrennte Führung von Fußverkehr und motorisiertem Verkehr.
Antwort zur Frage 5:
Selbstverständlich wurde die Lösung einer getrennten Führung von Fußverkehr und
motorisierter Individualverkehr (MIV) als bevorzugte Lösung im Zuge der Planung
geprüft. Leider lassen die bestehenden Platzverhältnisse dies nicht zu. Da es sich um
einen Wendehammer handelt, muss dieser für die Fahrzeuge (der ansässigen
Unternehmen) befahrbar bleiben. Im Planungsprozess wurde daher die nun
umgesetzte Lösung als verkehrsberuhigter Bereich gewählt, bei der die Kinder
Vorrang gegenüber dem MIV haben.
Frage 6:
Konkret zur Ausführungsplanung der Marbacher Straße/Kappeler Straße bittet Herr
Welski, die südliche Haltelinie der Kappeler Straße in nördlicher Fahrtrichtung zum
Knotenpunkt um 25 cm zu verschmälern. So muss der Gegenverkehr nicht auf die
markierte Radspur ausweichen. Er begrüßt es, dass in der Planung die differenzierten
Bordhöhen im Bereich der Übergänge berücksichtigt wurden.
Antwort zur Frage 6:
Die aktuellen Maße entsprechen den gültigen Regelwerken (RASt 06). Neben einem
Radschutzstreifen von 1,50m ist eine Reststreifenbreite von 2,25m einzuhalten. Hier
wird die Fahrspur bewusst schmal gehalten, um das Überholen von Radfahrern ohne
den notwendigerweise vorhandenen Sicherheitsabstand zu unterbinden. Die
Aufstellfläche vor der Haltelinie ist breiter geplant, damit der Radfahrer in größerem
Abstand an den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren kann, um sich im vorgezogenen
Aufstellbereich positionieren zu können.
Frage 7:
Herr Kürten macht darauf aufmerksam, dass die Steinkribbenstraße eine sehr
schmale Einbahnstraße ist, die beidseitig von Autos geparkt wird. Um die Sicherheit
des Begegnungsverkehrs für Radfahrende und Kraftfahrzeuge zu erhöhen,
unterbreitet er den Vorschlag, den rot markierten Schutzstreifen im
Einmündungsbereich um weitere 150 Meter zu verlängern. Zusätzlich regt er eine 20
Meter lange Ausweichstelle in der Steinkribbenstraße an.
Antwort zur Frage 7:
Mit einer Breite von ca. 3,50 m ist die Steinkribbenstraße breit genug, um die
Einbahnstraße für den Radverkehr ohne begleitende Maßnahmen freizugeben.
Zudem stehen dem Radverkehr mindestens zwei Grundstückszufahrten als
Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung.
Sollte es denn noch zu Beschwerden oder Problemen kommen, kann geprüft werden,
inwiefern eine Erweiterung der Einfahrschleuse markiert werden kann.