Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/014/2026

Nachtrag zum TOP 4.4 (BV9/168/2025) „Schulwegsicherung Schulcampus Benrodestraße” aus der BV9 Sitzung vom 26.09.2025

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benrodestraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Beantwortung der von der Fachverwaltung zur BV9-Sitzung am 26.09.2025 zum Tagesordnungspunkt 4.4 (BV9/168/2025) „ Schulwegsicherung Schulcampus Benrodestraße " gestellten Nachfragen.

Frage 1: Herr Hampe ist unzufrieden, dass die Vorstellung der Pläne zur Schulwegsicherung sehr spät stattfindet und dass einzelne Maßnahmen schon umgesetzt sind. Des Weiteren äußert er Kritik, dass bestimmte Bereiche bei der gewünschten Erstellung eines umfassenden Verkehrskonzepts zur Schulwegsicherung nicht berücksichtigt wurden. Daher bittet er, die erfolgten Beschlüsse zur Kappeler Straße im Umfeld der Überführung Münchener Straße sowie der Benrather Schlossallee in das Konzept der Schulwegsicherung einzubeziehen. Herr Welski wünscht einen Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses zur Abfahrtsrampe auf der Kappler Straße im Bereich der Brücke über der Münchener Straße aus dem vergangenen Jahr. Die Rampe soll vom Radweg und Bürgersteig auf die Fahrbahn führen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Benrodestraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV9/014/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 10.3

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV9/014/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Nachtrag zum TOP 4.4 (BV9/168/2025) „ Schulwegsicherung Schulcampus Benrodestraße „ aus der BV9 Sitzung vom 26.09.2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 30.01.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Beantwortung der von der Fachverwaltung zur BV9-Sitzung am 26.09.2025 zum Tagesordnungspunkt 4.4 (BV9/168/2025) „ Schulwegsicherung Schulcampus Benrodestraße " gestellten Nachfragen. Frage 1: Herr Hampe ist unzufrieden, dass die Vorstellung der Pläne zur Schulwegsicherung sehr spät stattfindet und dass einzelne Maßnahmen schon umgesetzt sind. Des Weiteren äußert er Kritik, dass bestimmte Bereiche bei der gewünschten Erstellung eines umfassenden Verkehrskonzepts zur Schulwegsicherung nicht berücksichtigt wurden. Daher bittet er, die erfolgten Beschlüsse zur Kappeler Straße im Umfeld der Überführung Münchener Straße sowie der Benrather Schlossallee in das Konzept der Schulwegsicherung einzubeziehen. Herr Welski wünscht einen Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses zur Abfahrtsrampe auf der Kappler Straße im Bereich der Brücke über der Münchener Straße aus dem vergangenen Jahr. Die Rampe soll vom Radweg und Bürgersteig auf die Fahrbahn führen. Antwort zur Frage 1: Es ist laufendes Geschäft der Verwaltung, dass bei Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum im Zuge eines Neubauvorhabens, welche durch Investoren (auch wenn es sich mit der IDR um eine städtische Tochterfirma handelt) geplant, gebaut und finanziert werden, eine Mitteilung der Verwaltung nach abgeschlossener Ausführungsplanung an die Bezirksvertretung zur Kenntnisgabe geschickt wird. Aufgrund des langen Abstimmungszeitraumes im Rahmen der Planungen und dem knappen Zeitplan, konnte leider erst eine späte Kenntnisgabe erfolgen. Primäres Ziel war es aber, dass der Ausführungszeitraum in den Ferien gehalten werden konnte. Dem Investor können lediglich vorhabenbezogenen Maßnahmen im direkten Umfeld des Bauvorhabens auferlegt werden. Daher werden die genannten Anträge separat durch die Verwaltung bearbeitet. Die aufgeführten Anträge der BV9 beinhalten verschiedene Radverkehrsmaßnahmen und die Führung des Radverkehrs entlang der Benrather Schloßallee. Seite 2 Der Antrag BV9/079/2024, der die Änderung der Führung des Radverkehrs vom Seitenraum auf der Überführung Münchener Straße auf die Fahrbahn der Kappeler Straße betrifft, wird in die Maßnahmenliste aufgenommen. Derzeit wird an der Planung eines Radfahrstreifens an der Südseite der Benrather Schloßallee zwischen der Schönen Aussicht und der Kappeler Straße/Pigageallee gearbeitet, die auch eine Signalanlage zur Querung der Benrather Schloßallee in Höhe der Schönen Aussicht beinhaltet. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese der Bezirksvertretung vorgestellt. Frage 2: Zudem schlägt Herr Hampe eine temporäre Durchfahrtsbeschränkung für Kraftfahrzeuge in der Steinkribbenstraße und der Ludolfstraße im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr vor. Als weitere Maßnahme für die Steinkribbenstraße könnte er sich auch eine zeitlich begrenzte Freigabe nur für den Fahrradverkehr vorstellen, beispielsweise zwischen 7 Uhr bis 10 Uhr oder zur Mittagszeit. Antwort zur Frage 2: In der Ludolfstraße und der Steinkribbenstraße besteht bereits eine Durchfahrtsbeschränkung. Beide Straßen sind mit VZ 260 „ Durchfahrt verboten für Kraftfahrzeuge und Krafträder " in Verbindung mit ZZ 1020-30 „ Anlieger frei " . Weitere Einschränkungen sind nicht ohne weiteres möglich, da die Befahrbarkeit für die Anlieger selbstverständlich gewährleistet werden muss. Eine Kontrolle der Einhaltung der geltenden Regelung obliegt der Ordnungsbehörde, wäre aber schwierig vollumfänglich durchzusetzen. Frage 3: Er regt außerdem an, eine Rechtsabbiegung für Kraftfahrzeuge am Ende der Straße Schöne Aussicht zu prüfen. Dies würde eine direkte Anbindung auf die Bonner Straße in Richtung Holthausen ermöglichen und den Autoverkehr über die Ludolfstraße wesentlich verringern. Antwort zur Frage 3: Dieser Vorschlag wurde ganz zu Beginn unter anderem im Zuge der Bürgerbeteiligung geprüft und nicht für sinnvoll erachtet. Die Öffnung der Verbindung auf die Bonner Straße würde eine attraktive neue Verbindung schaffen, die zu Mehrverkehren und Schleichverkehren auf der Benrodestraße führen würde und so die Benrodestraße mit zusätzlichen Verkehren (zusätzlich zu den Hol- und Bringverkehren) erheblich belasten würde. Frage 4: Herr Dr. Laugs stimmt der Aussage von Herrn Hampe zu, dass ein früherer Zeitpunkt für die Vorstellung der Planungen wünschenswert gewesen wäre. Er bringt den Vorschlag, die Einrichtung einer Hol- und Bringzone zu prüfen, sofern dies im Umfeld von weiterführenden Schulformen vorgesehen ist. Antwort zu Frage 4: Im Zuge des Schulwegsicherungskonzepts und der Verkehrsuntersuchung wurden bereits potentielle Hol- und Bringzonen ermittelt. Diese wurden aber unter anderem aufgrund der Schulform von weiterführenden Schulen (und der fehlenden Bereitschaft einiger Protagonisten) nicht weiterverfolgt. Stattdessen wurde aufgenommen, dass der Bauherr nach Inbetriebnahme der Schulen ein Monitoring durchführen soll. Der Kontakt zur IDR wurde dazu bereits aufgenommen, da seitens der Schulen und der Polizei die Situation vor Ort ebenfalls als ungünstig eingestuft wurde. Seite 3 Frage 5: Hinsichtlich der Marbacher Straße äußert Herr Dr. Laugs Bedenken, da sowohl der Plan als auch die Umsetzung vor Ort für die Verkehrsteilnehmenden eine gewisse Unübersichtlichkeit aufweisen. Stattdessen befürwortet er eine bauliche Anpassung für eine getrennte Führung von Fußverkehr und motorisiertem Verkehr. Antwort zur Frage 5: Selbstverständlich wurde die Lösung einer getrennten Führung von Fußverkehr und motorisierter Individualverkehr (MIV) als bevorzugte Lösung im Zuge der Planung geprüft. Leider lassen die bestehenden Platzverhältnisse dies nicht zu. Da es sich um einen Wendehammer handelt, muss dieser für die Fahrzeuge (der ansässigen Unternehmen) befahrbar bleiben. Im Planungsprozess wurde daher die nun umgesetzte Lösung als verkehrsberuhigter Bereich gewählt, bei der die Kinder Vorrang gegenüber dem MIV haben. Frage 6: Konkret zur Ausführungsplanung der Marbacher Straße/Kappeler Straße bittet Herr Welski, die südliche Haltelinie der Kappeler Straße in nördlicher Fahrtrichtung zum Knotenpunkt um 25 cm zu verschmälern. So muss der Gegenverkehr nicht auf die markierte Radspur ausweichen. Er begrüßt es, dass in der Planung die differenzierten Bordhöhen im Bereich der Übergänge berücksichtigt wurden. Antwort zur Frage 6: Die aktuellen Maße entsprechen den gültigen Regelwerken (RASt 06). Neben einem Radschutzstreifen von 1,50m ist eine Reststreifenbreite von 2,25m einzuhalten. Hier wird die Fahrspur bewusst schmal gehalten, um das Überholen von Radfahrern ohne den notwendigerweise vorhandenen Sicherheitsabstand zu unterbinden. Die Aufstellfläche vor der Haltelinie ist breiter geplant, damit der Radfahrer in größerem Abstand an den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren kann, um sich im vorgezogenen Aufstellbereich positionieren zu können. Frage 7: Herr Kürten macht darauf aufmerksam, dass die Steinkribbenstraße eine sehr schmale Einbahnstraße ist, die beidseitig von Autos geparkt wird. Um die Sicherheit des Begegnungsverkehrs für Radfahrende und Kraftfahrzeuge zu erhöhen, unterbreitet er den Vorschlag, den rot markierten Schutzstreifen im Einmündungsbereich um weitere 150 Meter zu verlängern. Zusätzlich regt er eine 20 Meter lange Ausweichstelle in der Steinkribbenstraße an. Antwort zur Frage 7: Mit einer Breite von ca. 3,50 m ist die Steinkribbenstraße breit genug, um die Einbahnstraße für den Radverkehr ohne begleitende Maßnahmen freizugeben. Zudem stehen dem Radverkehr mindestens zwei Grundstückszufahrten als Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. Sollte es denn noch zu Beschwerden oder Problemen kommen, kann geprüft werden, inwiefern eine Erweiterung der Einfahrschleuse markiert werden kann.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

  • Nachtrag zu

    Schulwegsicherung Schulcampus Benrodestraße

    BV9/168/2025
    Beleg der Verknüpfung

    Amtlicher Titel: Nachtrag zum TOP 4.4 (BV9/168/2025) „Schulwegsicherung Schulcampus Benrodestraße” aus der BV9 Sitzung vom 26.09.2025

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/014/2026