Anfrage Aktenzeichen BV2/026/2021

Spielplatz Sohnstraße - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sohnstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 9. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche Maßnahmen sind geplant, um den Spielplatz Sohnstrasse - abgesehen von dem Spielgerät, welches der Bauherr des Bauvorhabens östlicher Hanielpark/Sohnstrasse beibringen wird - zu attraktivieren bzw. für Kinder nutzbar zu machen?
  2. Welches Spielgerät soll der Bauherr des Bauvorhabens östlicher Hanielpark/Sohnstraße beibringen bzw. zu welcher Zahlung wurde der Bauherr verpflichtet?
  3. Besteht die Möglichkeit, hier einen integrativen Spielplatz einzurichten?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Sohnstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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BV2/026/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.02.2021 DieLinke der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Patrick Schiffer Betrifft: Spielplatz Sohnstraße - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar Der Spielplatz Sohnstrasse befindet sich in einem beklagenswerten Zustand. Es gibt einen heruntergekommenen Bolzplatz sowie zwei ebensolche Tischtennisplatten. Dazu einen großen Sandbereich mit vier kleinen Wippen. Es gibt eine einzige Bank für betreuende Eltern. Dieser Platz erscheint in keiner Weise attraktiv und als Spielplatz nicht zumutbar, was sich auch in der sehr bescheidenen Nutzung niederschlägt. Der Bauherr des Bauvorhabens östlicher Hanielpark/Sohnstraße soll verpflichtet werden, zur „Attraktivierung" des Platzes ein Spielgerät bereitzustellen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Welche Maßnahmen sind geplant, um den Spielplatz Sohnstrasse - abgesehen von dem Spielgerät, welches der Bauherr des Bauvorhabens östlicher Hanielpark/Sohnstrasse beibringen wird - zu attraktivieren bzw. für Kinder nutzbar zu machen? 2. Welches Spielgerät soll der Bauherr des Bauvorhabens östlicher Hanielpark/Sohnstraße beibringen bzw. zu welcher Zahlung wurde der Bauherr verpflichtet? 3. Besteht die Möglichkeit, hier einen integrativen Spielplatz einzurichten? gez. Dr. Monika Müller-Klar
Beantwortung BV2 026 2021 Spielplatz Sohnstraße als Text anzeigen
Seite 1 von 1 TOP: Sitzung: 18.05.2021 Drucksache BV2/026/2021 Antwort der Verwaltung zur Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar vom 09.02.2021 Spielplatz Sohnstraße - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar Frage 1 Welche Maßnahmen sind geplant, um den Spielplatz Sohnstrasse - abgesehen von dem Spielgerät, welches der Bauherr des Bauvorhabens östlicher Hanielpark / Sohnstrasse beibringen wird - zu attraktiveren bzw. für Kinder nutzbar zu machen? Antwort zu Frage 1 Die Auswahl der Spielplätze, die im Rahmen des Masterplans saniert werden, erfolgt nach Bedarfslage, der anschließenden Priorisierung sowie der abschließenden Entscheidung der politischen Gremien. Der Kinderspielplatz Sohnstraße ist derzeit nicht für eine Sanierung vorgesehen. Das Gartenamt wird diesen Spielplatz einschließlich des Bolzplatzes im Rahmen der Maßnahmenauswahl für das Jahr 2023 vorschlagen. Frage 2 Welches Spielgerät soll der Bauherr des Bauvorhabens östlicher Hanielpark / Sohnstraße beibringen bzw. zu welcher Zahlung wurde der Bauherr verpflichtet? Antwort zu Frage 2 Der Investor wird verpflichtet, eine Zahlung in Höhe von 44.000 Euro für ein attraktives Spielangebot zu leisten. Der Zeitpunkt der Zahlung hängt von der Rechtskraft des Bebauungsplans ab. Die Auswahl des Spielgerätes erfolgt im Rahmen der Planung. Frage 3 Besteht die Möglichkeit, hier einen integrativen Spielplatz einzurichten? Antwort zu Frage 3 Sollte der Spielplatz in den Masterplan aufgenommen und saniert werden, ist die barrierefreie und integrativ ausgerichtete Gestaltung Inhalt der Planung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/026/2021