Anfrage Aktenzeichen BV2/236/2026

Bündnis 90/Die Grünen fragt nach Fortschritt beim Telekom-Areal an der Sohnstraße

Amtlicher Titel: Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Telekom-Areals an der Sohnstraße 45 - Anfrage von Frau Prasuhn

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sohnstraße 45 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 2. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bezirksvertretung 2 per Anfrage gebeten, Auskunft über die bisherigen Planungsschritte seit Ende 2025 für das ehemalige Telekom‑Areal an der Sohnstraße 45 zu geben. Zudem wird nach dem voraussichtlichen Termin für den Aufstellungsbeschluss des Bauleitplanverfahrens und nach offenen Verzögerungsfaktoren gefragt. Abschließend wird geklärt, ob der im Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf weiterhin Grundlage der Entwicklung bleibt.

Warum wichtig

Klare Auskünfte ermöglichen den Bürger*innen, die erwarteten Zeitpläne für neue Wohnungen besser einzuschätzen und erhöhen den Druck auf die Verwaltung, das Projekt zügig voranzutreiben.

Die Details

  • Frage 1: Welche konkreten Planungsschritte hat die Verwaltung seit Ende 2025 für das Telekom‑Areal unternommen und wie weit sind die Abstimmungen mit der Deutschen Telekom AG?
  • Frage 2: Wann ist mit dem Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren zu rechnen und welche offenen Punkte verzögern das Verfahren?
  • Frage 3: Wird der im Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf weiterhin als Basis für die weitere Entwicklung genutzt?

Einordnung

Es handelt sich um eine reine Informationsanfrage, kein Beschluss. Die Fragen betreffen ein großes innerstädtisches Grundstück im Stadtbezirk 2, das für bezahlbaren Wohnraum vorgesehen ist und damit viele Anwohner und potenzielle Mieter betrifft.

Hintergrund

Ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren ist ein Verfahren, bei dem Architekt*innen und Planer*innen Entwürfe für die Nutzung einer Fläche einreichen; das Siegerdesign wird dann häufig als Leitbild für die weitere Stadtentwicklung verwendet. Das ehemalige Telekom‑Areal an der Sohnstraße 45 ist mit rund 10 Hektar eines der größten unbebauten Grundstücke im Stadtbezirk 2 und soll zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beitragen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 behandelt die Anfrage am 15.09.2026 um 16:00 Uhr.

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • und wie weit sind die Abstimmungen zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf
  • Abstimmungsprozess mit der Verwaltung sowie die Vorbereitung eines
  • Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens weiterhin Bestand haben und mit welchem
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Dokumenttexte

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BV2/236/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 01.09.2026 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Telekom-Areals an der Sohnstraße 45 - Anfrage von Frau Prasuhn 1. Welche konkreten Planungsschritte hat die Verwaltung seit Ende 2025 für die Entwicklung des ehemaligen Telekom-Areals an der Sohnstraße unternommen und wie weit sind die Abstimmungen zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Deutschen Telekom AG als Eigentümerin inzwischen fortgeschritten? 2. Zu welchem Zeitpunkt ist nach derzeitigem Stand mit dem Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren zu rechnen und welche offenen Punkte verzögern die Einleitung des Verfahrens gegebenenfalls derzeit noch? 3. Ist weiterhin vorgesehen, den im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren prämierten Entwurf als Grundlage für die weitere Entwicklung zu verwenden? Sachdarstellung: Das ehemalige Telekom-Areal an der Sohnstraße gehört zu den größten Entwicklungsflächen im Stadtbezirk 2. Für das Grundstück wurde in den Jahren 2020 bis 2022 ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Seither ist die Fläche ungenutzt. Nachdem die Eigentümerin von einer Veräußerung abgesehen und sich für eine Entwicklung in Eigenregie entschieden hat, wurde zuletzt ein laufender Abstimmungsprozess mit der Verwaltung sowie die Vorbereitung eines Bauleitplanverfahrens in Aussicht gestellt. Aus der Nachbarschaft erreichen uns wiederholt Nachfragen zum Fortgang des Vorhabens. Angesichts der Größe des Areals und des anhaltend hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass diese innerstädtische Fläche zügig und qualitätsvoll entwickelt wird. Für die Bezirksvertretung 2 und die Anwohner*innen ist deshalb von Bedeutung, ob die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens weiterhin Bestand haben und mit welchem zeitlichen Horizont zu rechnen ist. gez.Kerstin Prasuhn Seite 2
Beantwortung BV2 236 2026 Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Telekom Areals als Text anzeigen
Sitzung: 15.09.2026 Vorlagennummer BV2/236/2026 Anfrage von Frau Prasuhn vom 31.08.2026 hier: Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Telekom-Areals an der Sohnstraße 45 Frage 1: Welche konkreten Planungsschritte hat die Verwaltung seit Ende 2025 für die Entwicklung des ehemaligen Telekom-Areals an der Sohnstraße unternommen und wie weit sind die Abstimmungen zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Deutschen Telekom AG als Eigentümerin inzwischen fortgeschritten? Antwort: Für das Areal an der Sohnstraße 45 wird derzeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Seit Ende 2025 wurden verwaltungsinterne Verfahrensschritte, wie z.B. die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB durchgeführt. Außerdem wurde die Beschlussvorlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB vorbereitet. Es ist geplant die Beschlussvorlage in die Gremien im Herbst 2026 einzubringen. Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt ist nach derzeitigem Stand mit dem Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren zu rechnen und welche offenen Punkte verzögern die Einleitung des Verfahrens gegebenenfalls derzeit noch? Antwort: Das Bebauungsplanverfahren ist bereits gestartet. Ein Aufstellungsbeschluss im Sinne des § 2 Baugesetzbuch wird parallel zum Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB in die Gremien eingebracht. Ein konkreter Zeitpunkt ist dazu derzeit noch nicht absehbar, da vorab noch weitere Verfahrensschritte durchgeführt werden müssen. Wesentlich für den Zeitplan ist die Erstellung der erforderlichen Gutachten. Alle Themen (Verkehr, Grünplanung, Artenschutz etc.) müssen geklärt sein. Sollten nach Vorlage eines robusten Gesamtkonzeptes und gesicherter Erschließung Teilbereich über den sog. „Bauturbo" vorgezogen realisierbar sein, so wird dieser Weg von der Verwaltung gerne begleitet. Frage 3: Ist weiterhin vorgesehen, den im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren prämierten Entwurf als Grundlage für die weitere Entwicklung zu verwenden? Antwort: Der Siegerentwurf des durchgeführten Qualitätssichernden Verfahrens, der den Gremien im November 2022 zum Beschluss vorlag, wurde bezüglich der Fachbelange der Ämter und Träger öffentlicher Belange weiter qualifiziert und ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage (der sog. Masterplan) wird das Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die Anpassungen und Überarbeitungen werden u.a. im Rahmen der Beschlussvorlage zur Seite 1 von 2 frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB den Gremien vorgestellt. Seite 2 von 2

KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/236/2026