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BV7/021/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.01.2026
Eva Mörger (Fraktion BÜ90/Die Grünen)
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.01.2026
Betrifft:
Standort Stadtbücherei Gerresheim Torfbruchstraße/Dreherstraße versus
Grundstück Heyestraße I
- Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Mörger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) -
Die Bezirksvertreterin Frau Mörger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1 :
Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück
Dreherstraße nur eine begrenzte flexible Gestaltung des
Bücherei-Neubaukomplexes möglich?
Frage 2:
Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück
Dreherstraße nicht die Möglichkeit zur Installation erneuerbarer Energieanlagen
möglich?
Frage 3:
Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück
Dreherstraße nicht die vollständige Barrierefreiheit möglich?
Sachdarstellung:
Am 07.01.2026 erschien in der Rheinischen Post ein ausführlicher Artikel mit der
Überschrift: „ Irritation um neuen Büchereistandort " . in dem die
Verwaltungsmeinung zu beiden Standorten dargelegt wird Das Grundstück
Heyestraße wird aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr viel schlechter
bewertet als das Grundstück an der Dreherstraße.
gez.:
Eva Mörger
Seite 2
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6.6
Anlage 1 zu Vorlage BV7/021/2026
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.01.2026
Standort Stadtbücherei Gerresheim Torfbruchstraße/D reherstraße versus
Grundstück Heyestraße I
Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Mörger (Bündnis 90/Die Grünen)
Allgemeine Antwort:
Die Verwaltung hat den Bestandsbau am Standort Heye straße 4 mit dem vorgeschla-
genen Neubau am Standort Torfbruchstraße/Dreherstra ße verglichen und die Mehr-
werte aufgezeigt, welche durch einen Neubau an der Torfbruchstraße/Dreherstraße
erzielt würden. Der Neubau ist als Massiv-Holzbau unter Berücksichtigung von Barrie-
refreiheit sowie der Nutzung erneuerbarer Energien konzipiert und berücksichtigt das
Anforderungsprofil zu Bibliotheks- und Hochbaustandards in der Planung.
Am Standort Heyestraße 99 (ehemals Euroboden-Grunds tück) war in der Vergangen-
heit die Einrichtung einer Stadtteilbücherei vorgesehen. Mit der Insolvenzanmeldung
des damaligen Projektträgers kam dieses Vorhaben jedoch bereits vor mehreren
Jahren zum Stillstand. In der Folge lagen der Verwaltung über einen längeren Zeitraum
keine belastbaren Informationen zur weiteren Entwicklung des Grundstücks vor. In der
Stellungnahme der Verwaltung zu BV7/176/2025 zur Si tzung der BV 7 vom
02.12.2025, auf welche sich der Artikel der Rheinischen Post bezieht, und welche auch
Anlass für die vorliegenden Anfragen 1 und 2 ist, ging man also davon aus, dass der
Standort Heyestraße 99 gar nicht mehr zur Verfügung stand. Er kam also für einen
Vergleich nicht in Frage.
Bei der genannten Stellungnahme war leider versäumt worden die Hausnummer 4 zu
ergänzen, was wahrscheinlich zu diesem Missverständnis geführt hat.
Die Verwaltung befindet sich inzwischen im Austausch mit dem neuen Eigentümer des
Grundstückes Heyestraße 99. Es handelt sich hierbei um die Einzelhandelskette Lidl,
die an diesem Standort eine Niederlassung errichten möchte. Sie hat das Grundstück
erst Mitte 2025 aus der Insolvenzmasse erworben. Zu dem beabsichtigten Bauvorha-
ben gibt es von Seiten des Unternehmens bisher nur erste konzeptionelle Aussagen.
Die Planung für die Errichtung einer neuen Filiale befindet sich aktuell noch im An-
fangsstadium. Im Gespräch mit der Verwaltung hat der zuständige Projektleiter jedoch
eine grundsätzliche Möglichkeit aufgezeigt, die benannten Flächenbedarfe für eine
Stadtbücherei abzubilden. Eine diese Idee vertiefende planerische Ausarbeitung liegt
zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Dementsprechend hat eine detaillierte Abstimmung
der Planung bislang nicht stattgefunden. Dies gilt insbesondere für die Gebäudestruk-
tur, die innere Organisation des neuen Gebäudes.
Die Verwaltung hat dem Projektentwickler nun die grundsätzlichen Flächenbedarfe der
Stadtteilbücherei übermittelt. Sie wird ihm im nächsten Schritt das vollständige Anfor-
derungsprofil zu Bibliotheks- und Hochbaustandards zur Verfügung stellen.
Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann ein direkter Vergleich der beiden neuen pro-
jektierten Standorte stattfinden.
Frage 1:
Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße nur
eine begrenzte flexible Gestaltung des Bücherei-Neubaukomplexes möglich?
Antwort:
Aufgrund der fehlenden Bewertungsgrundlage sind belastbare Aussagen zur vermeint-
lich begrenzten Flexibilität am Standort Heyestraße 99 zum jetzigen Zeitpunkt nicht
möglich.
Frage 2:
Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße
nicht die Möglichkeit zur Installation erneuerbarer Energieanlagen möglich?
Antwort:
Aufgrund der fehlenden Bewertungsgrundlage sind belastbare Aussagen zur
Installation erneuerbarer Energieanlagen am Standort Heyestraße 99 zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich.
Am Standort Torfbruchstraße ist die Nutzung erneuer barer Energien integraler Be-
standteil der bisherigen Planung. Sie wurde von Anfang an bei der Entwicklung des
Vorhabens berücksichtigt.
Frage 3:
Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße
nicht die vollständige Barrierefreiheit möglich?
Antwort:
Aufgrund der fehlenden Bewertungsgrundlage sind belastbare Aussagen zur vollstän-
digen Barrierefreiheit am Standort Heyestraße 99 zum jetzigen Zeitpunkt nicht
möglich.
Der Standort Torfbruchstraße wird seit Beginn der Planung unter umfassender
Berücksichtigung der städtischen Standards zur Barrierefreiheit entwickelt und
fortlaufend mit der Verwaltung abgestimmt.