Anfrage Aktenzeichen BV7/021/2026

Standort Stadtbücherei Gerresheim Torfbruchstraße/Dreherstraße versus Grundstück Heyestraße I- Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Mörger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Torfbruchstraße / Dreherstraße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 12. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Sachdarstellung“

Am 07.01.2026 erschien in der Rheinischen Post ein ausführlicher Artikel mit der Überschrift: „ Irritation um neuen Büchereistandort " . in dem die Verwaltungsmeinung zu beiden Standorten dargelegt wird Das Grundstück Heyestraße wird aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr viel schlechter bewertet als das Grundstück an der Dreherstraße.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV7/021/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.6

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
BV7/021/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.01.2026 Eva Mörger (Fraktion BÜ90/Die Grünen) Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.01.2026 Betrifft: Standort Stadtbücherei Gerresheim Torfbruchstraße/Dreherstraße versus Grundstück Heyestraße I - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Mörger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) - Die Bezirksvertreterin Frau Mörger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1 : Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße nur eine begrenzte flexible Gestaltung des Bücherei-Neubaukomplexes möglich? Frage 2: Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße nicht die Möglichkeit zur Installation erneuerbarer Energieanlagen möglich? Frage 3: Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße nicht die vollständige Barrierefreiheit möglich? Sachdarstellung: Am 07.01.2026 erschien in der Rheinischen Post ein ausführlicher Artikel mit der Überschrift: „ Irritation um neuen Büchereistandort " . in dem die Verwaltungsmeinung zu beiden Standorten dargelegt wird Das Grundstück Heyestraße wird aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr viel schlechter bewertet als das Grundstück an der Dreherstraße. gez.: Eva Mörger Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
6.6 Anlage 1 zu Vorlage BV7/021/2026 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.01.2026 Standort Stadtbücherei Gerresheim Torfbruchstraße/D reherstraße versus Grundstück Heyestraße I Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Mörger (Bündnis 90/Die Grünen) Allgemeine Antwort: Die Verwaltung hat den Bestandsbau am Standort Heye straße 4 mit dem vorgeschla- genen Neubau am Standort Torfbruchstraße/Dreherstra ße verglichen und die Mehr- werte aufgezeigt, welche durch einen Neubau an der Torfbruchstraße/Dreherstraße erzielt würden. Der Neubau ist als Massiv-Holzbau unter Berücksichtigung von Barrie- refreiheit sowie der Nutzung erneuerbarer Energien konzipiert und berücksichtigt das Anforderungsprofil zu Bibliotheks- und Hochbaustandards in der Planung. Am Standort Heyestraße 99 (ehemals Euroboden-Grunds tück) war in der Vergangen- heit die Einrichtung einer Stadtteilbücherei vorgesehen. Mit der Insolvenzanmeldung des damaligen Projektträgers kam dieses Vorhaben jedoch bereits vor mehreren Jahren zum Stillstand. In der Folge lagen der Verwaltung über einen längeren Zeitraum keine belastbaren Informationen zur weiteren Entwicklung des Grundstücks vor. In der Stellungnahme der Verwaltung zu BV7/176/2025 zur Si tzung der BV 7 vom 02.12.2025, auf welche sich der Artikel der Rheinischen Post bezieht, und welche auch Anlass für die vorliegenden Anfragen 1 und 2 ist, ging man also davon aus, dass der Standort Heyestraße 99 gar nicht mehr zur Verfügung stand. Er kam also für einen Vergleich nicht in Frage. Bei der genannten Stellungnahme war leider versäumt worden die Hausnummer 4 zu ergänzen, was wahrscheinlich zu diesem Missverständnis geführt hat. Die Verwaltung befindet sich inzwischen im Austausch mit dem neuen Eigentümer des Grundstückes Heyestraße 99. Es handelt sich hierbei um die Einzelhandelskette Lidl, die an diesem Standort eine Niederlassung errichten möchte. Sie hat das Grundstück erst Mitte 2025 aus der Insolvenzmasse erworben. Zu dem beabsichtigten Bauvorha- ben gibt es von Seiten des Unternehmens bisher nur erste konzeptionelle Aussagen. Die Planung für die Errichtung einer neuen Filiale befindet sich aktuell noch im An- fangsstadium. Im Gespräch mit der Verwaltung hat der zuständige Projektleiter jedoch eine grundsätzliche Möglichkeit aufgezeigt, die benannten Flächenbedarfe für eine Stadtbücherei abzubilden. Eine diese Idee vertiefende planerische Ausarbeitung liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Dementsprechend hat eine detaillierte Abstimmung der Planung bislang nicht stattgefunden. Dies gilt insbesondere für die Gebäudestruk- tur, die innere Organisation des neuen Gebäudes. Die Verwaltung hat dem Projektentwickler nun die grundsätzlichen Flächenbedarfe der Stadtteilbücherei übermittelt. Sie wird ihm im nächsten Schritt das vollständige Anfor- derungsprofil zu Bibliotheks- und Hochbaustandards zur Verfügung stellen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann ein direkter Vergleich der beiden neuen pro- jektierten Standorte stattfinden. Frage 1: Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße nur eine begrenzte flexible Gestaltung des Bücherei-Neubaukomplexes möglich? Antwort: Aufgrund der fehlenden Bewertungsgrundlage sind belastbare Aussagen zur vermeint- lich begrenzten Flexibilität am Standort Heyestraße 99 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Frage 2: Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße nicht die Möglichkeit zur Installation erneuerbarer Energieanlagen möglich? Antwort: Aufgrund der fehlenden Bewertungsgrundlage sind belastbare Aussagen zur Installation erneuerbarer Energieanlagen am Standort Heyestraße 99 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Am Standort Torfbruchstraße ist die Nutzung erneuer barer Energien integraler Be- standteil der bisherigen Planung. Sie wurde von Anfang an bei der Entwicklung des Vorhabens berücksichtigt. Frage 3: Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße nicht die vollständige Barrierefreiheit möglich? Antwort: Aufgrund der fehlenden Bewertungsgrundlage sind belastbare Aussagen zur vollstän- digen Barrierefreiheit am Standort Heyestraße 99 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Der Standort Torfbruchstraße wird seit Beginn der Planung unter umfassender Berücksichtigung der städtischen Standards zur Barrierefreiheit entwickelt und fortlaufend mit der Verwaltung abgestimmt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/021/2026