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BV7/022/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.01.2026
Eva Mörger (Fraktion BÜ90/Die Grünen)
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.01.2026
Betrifft:
Standort Stadtbücherei Gerresheim Torfbruchstraße/Dreherstraße versus
Grundstück Heyestraße II
- Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Mörger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) -
Die Bezirksvertreterin Frau Mörger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück
Dreherstraße nicht die Einrichtung einer automatisierten Anlage zur
Medienrückgabe möglich?
Frage 2:
Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück
Dreherstraße nicht die Nähe zum Glasmacherviertel gegeben?
Frage 3:
Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück
Dreherstraße keine gute ÖPNV-Verbindung gegeben (U73, Bus 737)?
Sachdarstellung:
Am 07.01.2026 erschien in der Rheinischen Post ein ausführlicher Artikel mit der
Überschrift: „ Irritation um neuen Büchereistandort " . in dem die
Verwaltungsmeinung zu beiden Standorten dargelegt wird Das Grundstück
Heyestraße wird aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr viel schlechter
bewertet als das Grundstück an der Dreherstraße.
gez.:
Eva Mörger
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
6.7
Anlage 1 zu Vorlage BV7/022/2026
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.01.2026
Standort Stadtbücherei Gerresheim Torfbruchstraße/D reherstraße versus
Grundstück Heyestraße II
Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Mörger (Bündnis 90/Die Grünen)
Allgemeine Antwort:
Die Verwaltung hat den Bestandsbau am Standort Heye straße 4 mit dem vorgeschla-
genen Neubau am Standort Torfbruchstraße/Dreherstra ße verglichen und die Mehr-
werte aufgezeigt, welche durch einen Neubau an der Torfbruchstraße/Dreherstraße
erzielt würden. Der Neubau ist als Massiv-Holzbau unter Berücksichtigung von Barrie-
refreiheit sowie der Nutzung erneuerbarer Energien konzipiert und berücksichtigt das
Anforderungsprofil zu Bibliotheks- und Hochbaustandards in der Planung.
Am Standort Heyestraße 99 (ehemals Euroboden-Grunds tück) war in der Vergangen-
heit die Einrichtung einer Stadtteilbücherei vorgesehen. Mit der Insolvenzanmeldung
des damaligen Projektträgers kam dieses Vorhaben jedoch bereits vor mehreren
Jahren zum Stillstand. In der Folge lagen der Verwaltung über einen längeren Zeitraum
keine belastbaren Informationen zur weiteren Entwicklung des Grundstücks vor. In der
Stellungnahme der Verwaltung zu BV7/176/2025 zur Si tzung der BV 7 vom
02.12.2025, auf welche sich der Artikel der Rheinischen Post bezieht, und welche auch
Anlass für die vorliegenden Anfragen 1 und 2 ist, ging man also davon aus, dass der
Standort Heyestraße 99 gar nicht mehr zur Verfügung stand. Er kam also für einen
Vergleich nicht in Frage.
Bei der genannten Stellungnahme war leider versäumt worden die Hausnummer 4 zu
ergänzen, was wahrscheinlich zu diesem Missverständnis geführt hat.
Die Verwaltung befindet sich inzwischen im Austausch mit dem neuen Eigentümer des
Grundstückes Heyestraße 99. Es handelt sich hierbei um die Einzelhandelskette Lidl,
die an diesem Standort eine Niederlassung errichten möchte. Sie hat das Grundstück
erst Mitte 2025 aus der Insolvenzmasse erworben. Zu dem beabsichtigten Bauvorha-
ben gibt es von Seiten des Unternehmens bisher nur erste konzeptionelle Aussagen.
Die Planung für die Errichtung einer neuen Filiale befindet sich aktuell noch im An-
fangsstadium. Im Gespräch mit der Verwaltung hat der zuständige Projektleiter jedoch
eine grundsätzliche Möglichkeit aufgezeigt, die benannten Flächenbedarfe für eine
Stadtbücherei abzubilden. Eine diese Idee vertiefende planerische Ausarbeitung liegt
zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Dementsprechend hat eine detaillierte Abstimmung
der Planung bislang nicht stattgefunden. Dies gilt insbesondere für die Gebäudestruk-
tur, die innere Organisation des neuen Gebäudes.
Die Verwaltung hat dem Projektentwickler nun die grundsätzlichen Flächenbedarfe der
Stadtteilbücherei übermittelt. Sie wird ihm im nächsten Schritt das vollständige Anfor-
derungsprofil zu Bibliotheks- und Hochbaustandards zur Verfügung stellen.
Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann ein direkter Vergleich der beiden neuen pro-
jektierten Standorte stattfinden.
Frage 1:
Warum ist am Grundstück Heyestraße - im Gegensatz z ur Dreherstraße -
die Einrichtung einer automatisierten Anlage zur Medienrückgabe nicht möglich?
Antwort:
Aufgrund der fehlenden Bewertungsgrundlage sind belastbare Aussagen zur
Realisierbarkeit einzelner Ausstattungs- oder Nutzungselemente, wie etwa einer
automatisierten Medienrückgabe, am Standort Heyestr aße 99 zum jetzigen Zeitpunkt
nicht möglich.
Frage 2:
Warum ist am Grundstück Heyestraße - im Gegensatz z ur Dreherstraße - keine Nähe
zum Glasmacherviertel gegeben?
Antwort:
Sowohl der mögliche Standort Torfbruchstraße als auch jener in der Heyestraße 99
befinden sich in räumlicher Nähe zum Glasmacherviertel. Von beiden Orten aus ist das
Viertel zu Fuß gut erreichbar.
Unterschiede ergeben sich hingegen aus dem jeweiligen Stand der planerischen
Einbindung. Der Standort Torfbruchstraße wird aktue ll im Kontext einer konkreten
städtebaulichen Entwicklung des Glasmacherviertels betrachtet. Aufgrund des über
mehrere Jahre ruhenden Projekts war eine vergleichb are Einordnung beim Standort
Heyestraße 99 bislang nicht möglich. Eine belastbare Bewertung zu dessen
städtebaulicher Verknüpfung mit dem Glasmacherviertel kann erst nach Vorlage
konkretisierter und abgestimmter Planungen erfolgen.
Frage 3:
Warum ist am Grundstück Heyestraße - im Gegensatz z ur Dreherstraße - keine gute
ÖPNV-Anbindung gegeben (U73, Bus 737)?
Antwort:
Beide Standorte verfügen grundsätzlich über eine gute Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr. Sowohl die Stadtbahnlinie U73 als auch die Buslinie 737 sind aus
beiden Lagen erreichbar.
Die bisherige Fokussierung auf den Standort Torfbruchstraße beruht nicht auf einer
vermeintlich unzureichenden ÖPNV-Anbindung des Stan dortes Heyestraße. Sie ist
begründet im unterschiedlichen Stand der Projektentwicklung an der Torfbruchstraße
sowie dem damit verbundenen Kenntnisstand der Verwa ltung.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Standort Heyestraße 99 über mehrere
Jahre mangels belastbarer Informationen zu einer Fortführung des Projekts - ein-
schließlich einer möglichen Stadtteilbücherei - nicht weiterverfolgt werden konnte.
Erst wenn der neue Eigentümer weiter konkretisierte, fachlich abgestimmte
Planungen durchgeführt hat, ist der Verwaltung eine sachliche, belastbare und
vergleichende Bewertung der Standorte möglich.