Anfrage Aktenzeichen BV7/022/2026

Standort Stadtbücherei Gerresheim Torfbruchstraße/Dreherstraße versus Grundstück Heyestraße II - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Mörger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Torfbruchstraße / Dreherstraße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 12. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Sachdarstellung“

Am 07.01.2026 erschien in der Rheinischen Post ein ausführlicher Artikel mit der Überschrift: „ Irritation um neuen Büchereistandort " . in dem die Verwaltungsmeinung zu beiden Standorten dargelegt wird Das Grundstück Heyestraße wird aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr viel schlechter bewertet als das Grundstück an der Dreherstraße.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV7/022/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.7

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
BV7/022/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.01.2026 Eva Mörger (Fraktion BÜ90/Die Grünen) Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.01.2026 Betrifft: Standort Stadtbücherei Gerresheim Torfbruchstraße/Dreherstraße versus Grundstück Heyestraße II - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Mörger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) - Die Bezirksvertreterin Frau Mörger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße nicht die Einrichtung einer automatisierten Anlage zur Medienrückgabe möglich? Frage 2: Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße nicht die Nähe zum Glasmacherviertel gegeben? Frage 3: Wieso ist am Grundstück Heyestraße im Gegensatz zum Grundstück Dreherstraße keine gute ÖPNV-Verbindung gegeben (U73, Bus 737)? Sachdarstellung: Am 07.01.2026 erschien in der Rheinischen Post ein ausführlicher Artikel mit der Überschrift: „ Irritation um neuen Büchereistandort " . in dem die Verwaltungsmeinung zu beiden Standorten dargelegt wird Das Grundstück Heyestraße wird aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr viel schlechter bewertet als das Grundstück an der Dreherstraße. gez.: Eva Mörger
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
6.7 Anlage 1 zu Vorlage BV7/022/2026 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.01.2026 Standort Stadtbücherei Gerresheim Torfbruchstraße/D reherstraße versus Grundstück Heyestraße II Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Mörger (Bündnis 90/Die Grünen) Allgemeine Antwort: Die Verwaltung hat den Bestandsbau am Standort Heye straße 4 mit dem vorgeschla- genen Neubau am Standort Torfbruchstraße/Dreherstra ße verglichen und die Mehr- werte aufgezeigt, welche durch einen Neubau an der Torfbruchstraße/Dreherstraße erzielt würden. Der Neubau ist als Massiv-Holzbau unter Berücksichtigung von Barrie- refreiheit sowie der Nutzung erneuerbarer Energien konzipiert und berücksichtigt das Anforderungsprofil zu Bibliotheks- und Hochbaustandards in der Planung. Am Standort Heyestraße 99 (ehemals Euroboden-Grunds tück) war in der Vergangen- heit die Einrichtung einer Stadtteilbücherei vorgesehen. Mit der Insolvenzanmeldung des damaligen Projektträgers kam dieses Vorhaben jedoch bereits vor mehreren Jahren zum Stillstand. In der Folge lagen der Verwaltung über einen längeren Zeitraum keine belastbaren Informationen zur weiteren Entwicklung des Grundstücks vor. In der Stellungnahme der Verwaltung zu BV7/176/2025 zur Si tzung der BV 7 vom 02.12.2025, auf welche sich der Artikel der Rheinischen Post bezieht, und welche auch Anlass für die vorliegenden Anfragen 1 und 2 ist, ging man also davon aus, dass der Standort Heyestraße 99 gar nicht mehr zur Verfügung stand. Er kam also für einen Vergleich nicht in Frage. Bei der genannten Stellungnahme war leider versäumt worden die Hausnummer 4 zu ergänzen, was wahrscheinlich zu diesem Missverständnis geführt hat. Die Verwaltung befindet sich inzwischen im Austausch mit dem neuen Eigentümer des Grundstückes Heyestraße 99. Es handelt sich hierbei um die Einzelhandelskette Lidl, die an diesem Standort eine Niederlassung errichten möchte. Sie hat das Grundstück erst Mitte 2025 aus der Insolvenzmasse erworben. Zu dem beabsichtigten Bauvorha- ben gibt es von Seiten des Unternehmens bisher nur erste konzeptionelle Aussagen. Die Planung für die Errichtung einer neuen Filiale befindet sich aktuell noch im An- fangsstadium. Im Gespräch mit der Verwaltung hat der zuständige Projektleiter jedoch eine grundsätzliche Möglichkeit aufgezeigt, die benannten Flächenbedarfe für eine Stadtbücherei abzubilden. Eine diese Idee vertiefende planerische Ausarbeitung liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Dementsprechend hat eine detaillierte Abstimmung der Planung bislang nicht stattgefunden. Dies gilt insbesondere für die Gebäudestruk- tur, die innere Organisation des neuen Gebäudes. Die Verwaltung hat dem Projektentwickler nun die grundsätzlichen Flächenbedarfe der Stadtteilbücherei übermittelt. Sie wird ihm im nächsten Schritt das vollständige Anfor- derungsprofil zu Bibliotheks- und Hochbaustandards zur Verfügung stellen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann ein direkter Vergleich der beiden neuen pro- jektierten Standorte stattfinden. Frage 1: Warum ist am Grundstück Heyestraße - im Gegensatz z ur Dreherstraße - die Einrichtung einer automatisierten Anlage zur Medienrückgabe nicht möglich? Antwort: Aufgrund der fehlenden Bewertungsgrundlage sind belastbare Aussagen zur Realisierbarkeit einzelner Ausstattungs- oder Nutzungselemente, wie etwa einer automatisierten Medienrückgabe, am Standort Heyestr aße 99 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Frage 2: Warum ist am Grundstück Heyestraße - im Gegensatz z ur Dreherstraße - keine Nähe zum Glasmacherviertel gegeben? Antwort: Sowohl der mögliche Standort Torfbruchstraße als auch jener in der Heyestraße 99 befinden sich in räumlicher Nähe zum Glasmacherviertel. Von beiden Orten aus ist das Viertel zu Fuß gut erreichbar. Unterschiede ergeben sich hingegen aus dem jeweiligen Stand der planerischen Einbindung. Der Standort Torfbruchstraße wird aktue ll im Kontext einer konkreten städtebaulichen Entwicklung des Glasmacherviertels betrachtet. Aufgrund des über mehrere Jahre ruhenden Projekts war eine vergleichb are Einordnung beim Standort Heyestraße 99 bislang nicht möglich. Eine belastbare Bewertung zu dessen städtebaulicher Verknüpfung mit dem Glasmacherviertel kann erst nach Vorlage konkretisierter und abgestimmter Planungen erfolgen. Frage 3: Warum ist am Grundstück Heyestraße - im Gegensatz z ur Dreherstraße - keine gute ÖPNV-Anbindung gegeben (U73, Bus 737)? Antwort: Beide Standorte verfügen grundsätzlich über eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Sowohl die Stadtbahnlinie U73 als auch die Buslinie 737 sind aus beiden Lagen erreichbar. Die bisherige Fokussierung auf den Standort Torfbruchstraße beruht nicht auf einer vermeintlich unzureichenden ÖPNV-Anbindung des Stan dortes Heyestraße. Sie ist begründet im unterschiedlichen Stand der Projektentwicklung an der Torfbruchstraße sowie dem damit verbundenen Kenntnisstand der Verwa ltung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Standort Heyestraße 99 über mehrere Jahre mangels belastbarer Informationen zu einer Fortführung des Projekts - ein- schließlich einer möglichen Stadtteilbücherei - nicht weiterverfolgt werden konnte. Erst wenn der neue Eigentümer weiter konkretisierte, fachlich abgestimmte Planungen durchgeführt hat, ist der Verwaltung eine sachliche, belastbare und vergleichende Bewertung der Standorte möglich.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/022/2026