Anfrage Aktenzeichen BV10/121/2024

Straßenreinigungspflicht Rundweg Hellerhof-West - Anfrage von Herrn Warnecke (BÜ90/DIE GRÜNEN) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 18. September 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche anliegenden Grundstückseigentümer kommen nach welcher Rechtsgrundlage in welchem Reinigungsturnus als Reinigungspflichtige in Betracht?
  2. Wie wird die Reinigungspflicht zwischen nördlichen und südlichen Anliegern verteilt oder abgegrenzt?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

1. Welche anliegenden Grundstückseigentümer kommen nach welcher Rechtsgrundlage in welchem Reinigungsturnus als Reinigungspflichtige in Betracht? 2. Wie wird die Reinigungspflicht zwischen nördlichen und südlichen Anliegern verteilt oder abgegrenzt? 3. Wer muss sich nach welchem Regelwerk um die Beseitigung des pflanzlichen Überwuchses kümmern?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. September 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV10/121/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 18.09.2024 Uwe Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 01.10.2024 Betrifft: Straßenreinigungspflicht Rundweg Hellerhof-West - Anfrage von Herrn Warnecke (BÜ90/DIE GRÜNEN) - Anfrage: 1. Welche anliegenden Grundstückseigentümer kommen nach welcher Rechtsgrundlage in welchem Reinigungsturnus als Reinigungspflichtige in Betracht? 2. Wie wird die Reinigungspflicht zwischen nördlichen und südlichen Anliegern verteilt oder abgegrenzt? 3. Wer muss sich nach welchem Regelwerk um die Beseitigung des pflanzlichen Überwuchses kümmern? Sachverhalt / Begründung Südlich der Gärten einiger Grundstücke der Graf-von-Stauffenberg-Straße und der Heinrich-Köppler-Straße sowie südwestlich von Grundstücken der Leo-Baeck- Straße verläuft der Rundweg um Hellerhof-West, der südlich an ein städtisches Gelände grenzt. Von dort aus wächst Gebüsch in den Wegbereich hinein und auch Brombeeren wuchern regelmäßig über den Weg. Der Weg, der von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Menschen mit Kinderwagen oder Rollator viel frequentiert ist, ist teilweise sowohl am Boden als auch durch Buschwerk/Brennnesseln/ Brombeeren und Hecken so zugewachsen, dass eine Begegnung schon schwierig ist. Siehe Fotos. Seitens der Stadt ist in diesem Bereich seit Monaten nicht mehr freigeschnitten worden. Abbildung: Zugewachsener Fußweg Abbildung: Darstellung des Ausmaßes des Bewuchses des Gehweges. Seite 2 Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/121/2024