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Title: 00481850.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00481850.pdf
Published Time: Wed, 12 Apr 2023 09:34:58 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/068/2023
FDP-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.04.2023
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 25. April 2023
Betrifft:
Tempo 30-Beschilderung vor Kindergärten und Schulen (Anfrage FDP-Fraktion vom 11. April 2023)
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Golißa,
in der Zwischenzeit wurden vor Schulen und Kindergärten neue Schilder aufgestellt mit dem Tempo 30 km/h.
Offensichtlich sind viele Schilder schlecht und viel zu spät für Autofahrer zu sehen, zumal da Kindergärten teils gar nicht sichtbar für Autofahrer überhaupt erkennbar sind.
Man erkennt auch gar nicht, warum das Tempo auf einer Hauptstraße plötzlich von 50 km/h auf 30 km/h wechselt.
Ferner sind die Abstände nach einer Schule oder einem Kindergarten, wann man wieder 50 km/h fahren darf, teilweise sehr unterschiedlich gewählt worden.
Wie zum Beispiel das Schild 50 km/h hinter der Internationalen Schule in der Fahrtrichtung Innenstadt viel zu weit entfernt von der Internationalen Schule aufgestellt wurde.
Frage 1:
Wieviel Meter vom Anfang und Ende eines Kindergartens und einer Schule sind an den aufzulistenden Stellen die Schilder 30 km/h und 50 km/h aufgestellt worden?
Frage 2:
Warum existieren keine exakten Schilder, dass am Wochenende und in den Schulferien und an Feiertagen an Kindergärten und Schulen weiterhin das Tempo 50 km/h auf der Niederrheinstraße gilt? Seite 2
In Neuss gibt es Lamellen Schilder, die keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr anzeigen, wenn die Schule aus ist oder Schulferien sind oder Wochenende ist.
Frage 3:
An welchen Stellen im Bereich der BV 5 sind solche 30 km/Schilder in welchem Abstand von einem Kindergarten oder einer Schule mit oder ohne der
Kennzeichnung „Kindergarten“ oder „ Schule“ aufgestellt worden?
gez. Dr. Dr. Marianne Hagen
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00502072.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00502072.pdf
Published Time: Tue, 31 Oct 2023 13:26:19 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/068/2023
Anfrage FDP-Fraktion vom 11. April 2023
hier: Tempo 30-Beschilderung vor Kindergärten und Schulen
Frage 1:
Wieviel Meter vom Anfang und Ende eines Kindergartens und einer Schule sind an den aufzulistenden Stellen die Schilder 30 km/h und 50 km/h aufgestellt worden?
Antwort:
Die Straßenverkehrsordnung gibt eine maximale Länge von 300 m für eine strecken-
bezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor einer sogenannten
sensiblen Einrichtung vor.
Es gilt der Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses (OVA) vom 26. Oktober
2022 (Vorlage OVA/089/2022). Folgende Verkehrsaufträge wurden gemäß den Vorgaben
des OVA-Beschlusses erteilt:
⋅ Niederrheinstraße zwischen "Am Vogelsang und Zu den Eichen":
Strecke laut OVA ~140 Meter, Verkehrsauftrag 136 Meter
⋅ Niederrheinstraße zwischen "Lantzallee und Hausnummer 124":
Strecke laut OVA ~100 Meter, Verkehrsauftrag 103 Meter
⋅ Niederrheinstraße zwischen Hausnummern 211 und 224:
Strecke laut OVA ~100 Meter, Verkehrsauftrag 106 Meter
⋅ Niederrheinstraße "Leuchtenberger Kirchweg bis Hausnummer 294":
Strecke laut OVA ~300 Meter, Verkehrsauftrag 320 Meter
⋅ Kalkumer Schloßallee zwischen "Mühlenweg und Hausnummer 39":
Strecke laut OVA ~300 Meter, Verkehrsauftrag 320 Meter
Die Bezirksvertretung 5 wurde am 24. Mai 2022 auf Basis der Vorlage OVA/016/2022
angehört.
Frage 2:
Warum existieren keine exakten Schilder, dass am Wochenende und in den Schulferien und an Feiertagen an Kindergärten und Schulen weiterhin das Tempo 50 km/h auf der Niederrheinstraße gilt?
Antwort:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist auf Basis der Straßenver-
kehrsordnung vor Kindertagesstätten und Schulen auf die Öffnungszeiten zu begrenzen.
Eine entsprechende Beschilderung existiert vor Ort entsprechend.
Ein separater Hinweis auf Schulferien und Feiertage ist auf Basis wechselnder Termin-
lagen personell und kostenmäßig unverhältnismäßig.
Hinweis: In den Schulferien beziehungsweise an Feiertagen erfolgen vor Schulen keine
Geschwindigkeitskontrollen durch Polizei oder Ordnungsamt.