Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Sachdarstellung“
Dem Anschein nach, ohne dass an die umliegende Nachbarschaft entsprechende Informationen (wie üblicherweise) erfolgten, wurde eine großflächige temporäre Ampelanlage wohl zum Zwecke der Überbrückung einer teilweisen Einspurigkeit der Bruchstraße zwischen Einmündung Flurstraße und Bahnübergang errichtet. Zusätzich wurde die Verkehrsfläche auf der Flurstraße in Höhe der Metzgerei Sürth (wo am Freitag, den 13.06.2025 auf persönliche Nachfrage keinerlei Kenntnis über Art und Dauer der Maßnahme bestand) abgesperrt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Juni 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Dokumenttexte
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BV2/131/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 18.06.2025
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
Betrifft:
Temporäre Ampelanlage auf der Bruchstraße im Kreuzungsbereich Schwelmer -
/Flurstraße mit Absperrung Verkehrsfläche auf der Flurstraße
- Anfrage der SPD-Fraktion
1. Zu welchem Zweck und für welche Dauer wurde diese temporäre
Ampelanlage errichtet?
2. Wurden Anlieger im Vorfeld über diese Maßnahme informiert und wenn ja,
wann und in welcher Form?
Sachdarstellung:
Dem Anschein nach, ohne dass an die umliegende Nachbarschaft entsprechende
Informationen (wie üblicherweise) erfolgten, wurde eine großflächige temporäre
Ampelanlage wohl zum Zwecke der Überbrückung einer teilweisen Einspurigkeit
der Bruchstraße zwischen Einmündung Flurstraße und Bahnübergang errichtet.
Zusätzich wurde die Verkehrsfläche auf der Flurstraße in Höhe der Metzgerei
Sürth (wo am Freitag, den 13.06.2025 auf persönliche Nachfrage keinerlei
Kenntnis über Art und Dauer der Maßnahme bestand) abgesperrt.
Besonders problematisch an dieser Baustelleinrichtung ist die Tatsache, dass die
Haltelinie an der temporären Ampel in der Schwelmer Straße (Fahrtrichtung auf
die Bruchstraße) etwa 30 m vor der Kreuzung, also weit vor dem eigentlichen
Einmündungsbereich liegt. Dies vor allem, da die besagte Haltelinie tagsüber
permanent durch an der parallel zum Anfangsbereich der Schwelmer Straße
liegenden Baustelle parkende Baustellen-LKWs zugeparkt ist und somit weder
die Haltelinie noch die Ampel registriert werden. Dies führt dazu (und diese
Erfahrung habe ich persönlich gemacht), dass an der Ampel wartende PKW
(hinter dem LKW) von herannahenden PKWs ignoriert werden und die Ampel
einfach überfahren wird.
Zudem wurde der Terrassenbereich des an der Ecke liegenden italienischen
Lokals sowie der Zebrastreifen über die Bruchstraße komplett abgesperrt und
durch eine ampelgesicherte Querung in einer größerer Entfernung in Richtung
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Bahngleise ersetzt.
Der Sinn dieser Maßnahme erschließt sich nicht, da die Baustelle an der Ecke
Bruch-/Schwelmer Straße bereits seit langem ohne die Maßnahme läuft.
gez. Michael Kendura
Fraktionssprecher
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Beantwortung BV2 131 2025 Temporäre Ampelanlage auf der Bruchstraße als Text anzeigen
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Sitzung: 02.12.2025
Vorlagennummer BV2/131/2025
Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.06.2025
hier: Temporäre Ampelanlage auf der Bruchst raße im Kreuzungsbereich
Schwelmer- / Flurstraße mit Absperrung Verkehrsfläche auf der Flurstraße
Frage 1:
Zu welchem Zweck und für welche Dauer wurde diese temporäre Ampelanlage
errichtet?
Antwort:
Es handelt sich um die verkehrliche Absicherung von Tiefbaumaßnahmen der
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, die vor Ort Arbeiten an der Fernwärme-, Strom-
und Wasserversorgung durchführen muss. Die Maßnahme ist seit dem 08.05.2025
und aktuell bis zum 30.11.2025 genehmigt.
Da die Netzgesellschaft noch mit den Leitungsarbeiten zugange ist, geht der
Bauleiter des beauftragten Tiefbauunternehmens LTG Mönchengladbach mbH von
einer notwendigen Verlängerung der Genehmigung aus. Vor dem Abschluss der
Leitungsarbeiten kann das Tiefbauunternehmen die Baugrube nicht wieder
verschließen. In der Baustellenkarte der Netzgesellschaft (Projektnummer P2124997)
ist eine Fertigstellung voraussichtlich für Januar 2026 angesetzt.
Frage 2:
Wurden Anlieger im Vorfeld über diese Maßnahme informiert und wenn ja, wann und
in welcher Form?
Antwort:
Der Baufirma wurde in der erteilten Sondernutzungserlaubnis zur Bedingung
gemacht, dass die Anlieger durch schriftliche Mitteilung spätestens vier Tage vor
Beginn der Maßnahme (08.05.2025) schriftlich zu informieren sind. In welcher Form
die Information durch die LTG oder die Netzgesellschaft stattgefunden hat, ist nicht
bekannt.
Informationen über die Maßnahme sind online in der Baustellenkarte der
Netzgesellschaft einsehbar.
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