Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bruchstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug2Dokumente18. November 2025veröffentlicht
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Sachdarstellung“
Wir sind von Bürger*innen mit Mobilitätseinschränkungen darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Situation auf beiden Seiten des Bahnübergangs an der Bruchstraße nur schwer mit einem Rollstuhl oder einem Rollator zu überwinden ist.
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
BV2/181/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 17.11.2025
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
Betrifft:
Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße
- Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
1. Wie bewertet die Verwaltung die Barrierefreiheit am Bahnübergang
Bruchstraße zu beiden Seiten der Fahrbahn - also zwischen der
Bruchstraße Nr. 57 und der Einmündung der Gaußstraße 20 in die
Bruchstraße sowie zwischen der Bruchstraße 72 und der Bruchstraße 74?
2. Inwiefern wird die Situation an der oben genannten Stelle dem Anspruch
gerecht, um als barrierefrei zu gelten?
Sachdarstellung:
Wir sind von Bürger*innen mit Mobilitätseinschränkungen darauf aufmerksam
gemacht worden, dass die Situation auf beiden Seiten des Bahnübergangs an
der Bruchstraße nur schwer mit einem Rollstuhl oder einem Rollator zu
überwinden ist.
gez. Kerstin Prasuhn gez. Pia Hölz
Fraktionssprecherin
Beantwortung BV2 181 2025 Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße als Text anzeigen
Seite 1 von 1
Sitzung: 27.01.2026
Vorlagennummer BV2/181/2025
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 17.11.2025
hier: Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße
Frage 1:
Wie bewertet die Verwaltung die Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße zu
beiden Seiten der Fahrbahn - also zwischen der Bruchstraße Nr. 57 und der
Einmündung der Gaußstraße 20 in die Bruchstraße sowie zwischen der Bruchstraße
72 und der Bruchstraße 74?
Frage 2:
Inwiefern wird die Situation an der oben genannten Stelle dem Anspruch gerecht,
um als barrierefrei zu gelten?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Die Fläche des Bahnübergangs in der Bruchstraße befindet sich im Eigentum der
Deutschen Bahn AG. Die Gehwege des Bahnübergangs weisen jeweils eine Breite von
2,90 m auf und entsprechen damit dem geltenden Regelwerk. Der Gehweg auf der
südlichen Straßenseite (zwischen Bruchstraße Nr. 57 und der Einmündung
Gaußstraße) weist kleinere bauliche Schäden auf, die die Barrierefreiheit für
mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigen können. Aufgrund der
Zuständigkeit wurden diese Mängel mit der Bitte um Behebung an die Deutsche Bahn
AG weitergeleitet.
Insgesamt ist die Barrierefreiheit im Bereich des Bahnübergangs als
zufriedenstellend zu bewerten; akute Gefahrenstellen bestehen derzeit nicht.
Weitere Empfehlungen
Ähnliche und ältere Vorlagen
Aufgrund ähnlicher Begriffe empfohlen. Ein gemeinsamer Vorgang ist damit nicht belegt.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.