Anfrage Aktenzeichen BV2/181/2025

Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bruchstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 18. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Sachdarstellung“

Wir sind von Bürger*innen mit Mobilitätseinschränkungen darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Situation auf beiden Seiten des Bahnübergangs an der Bruchstraße nur schwer mit einem Rollstuhl oder einem Rollator zu überwinden ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Bruchstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
BV2/181/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 17.11.2025 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1. Wie bewertet die Verwaltung die Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße zu beiden Seiten der Fahrbahn - also zwischen der Bruchstraße Nr. 57 und der Einmündung der Gaußstraße 20 in die Bruchstraße sowie zwischen der Bruchstraße 72 und der Bruchstraße 74? 2. Inwiefern wird die Situation an der oben genannten Stelle dem Anspruch gerecht, um als barrierefrei zu gelten? Sachdarstellung: Wir sind von Bürger*innen mit Mobilitätseinschränkungen darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Situation auf beiden Seiten des Bahnübergangs an der Bruchstraße nur schwer mit einem Rollstuhl oder einem Rollator zu überwinden ist. gez. Kerstin Prasuhn gez. Pia Hölz Fraktionssprecherin
Beantwortung BV2 181 2025 Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße als Text anzeigen
Seite 1 von 1 Sitzung: 27.01.2026 Vorlagennummer BV2/181/2025 Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 17.11.2025 hier: Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße Frage 1: Wie bewertet die Verwaltung die Barrierefreiheit am Bahnübergang Bruchstraße zu beiden Seiten der Fahrbahn - also zwischen der Bruchstraße Nr. 57 und der Einmündung der Gaußstraße 20 in die Bruchstraße sowie zwischen der Bruchstraße 72 und der Bruchstraße 74? Frage 2: Inwiefern wird die Situation an der oben genannten Stelle dem Anspruch gerecht, um als barrierefrei zu gelten? Antwort zu Frage 1 und 2: Die Fläche des Bahnübergangs in der Bruchstraße befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Die Gehwege des Bahnübergangs weisen jeweils eine Breite von 2,90 m auf und entsprechen damit dem geltenden Regelwerk. Der Gehweg auf der südlichen Straßenseite (zwischen Bruchstraße Nr. 57 und der Einmündung Gaußstraße) weist kleinere bauliche Schäden auf, die die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigen können. Aufgrund der Zuständigkeit wurden diese Mängel mit der Bitte um Behebung an die Deutsche Bahn AG weitergeleitet. Insgesamt ist die Barrierefreiheit im Bereich des Bahnübergangs als zufriedenstellend zu bewerten; akute Gefahrenstellen bestehen derzeit nicht.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/181/2025